Zahn Herdtherapie bei Krebs im Jahre 1969

[...] Gäbelein (1) hat als Produkte der schleichenden Pulpengangrän, Methylmerkaptan, Dimethylsulfid, Diäthylsulfid und Schwefelwasserstoff nachgewiesen. Gewiß können diese Gifte auch aus kranken Organen oder Körperteilen, z. B. aus einem thrombophiebitischen Bein oder von einer Fäulnisdyspepsie des Darmes herrühren, auf den wir ohnehin noch zu sprechen kommen, selbstverständlich auch aus einem zerfallenden Tumor direkt. Gäbelein hat aber auch beim Fehlen jeder anderen Quelle, nur beim Vorhandensein eines einzigen devitalen Zahnes diese hochtoxischen Gifte nachgewiesen und nach Extraktion des Zahnes verschwinden sehen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, daß wir über eine von Gäbelein angegebene einfache Methode verfügen werden, mit der diese Gifte im Harn vielleicht sogar quantitativ bestimmt werden können. Sie sind deshalb so besonders gefährlich und direkt als Karzinogene anzusprechen, weil sie die teils in der Zellmembran, teils in den Mitochondrien gebildeten und deponierten Atmungsfermente schädigen.

Eine gestörte Zellatmung aber ist, wie wir aus den Forschungen von Jung, Seeger, Warburg u. a. wissen, die erste Voraussetzung der krebsigen Entartung und der damit verbundenen anaeroben Glykolyse. Die Forderungen, die Druckrey an ein Karzinogen stellt: Ständiges Vorhandensein, jahrelange Einwirkung, toxische Wirkung auch in minimaler Dosis, werden von keinem Karzinogen klassischer erfüllt als vom Fokaltoxin. Die Entfernung massiv granulomatöser Zähne und Wurzelreste allein ist aus diesem Grund nicht ausreichend. Weit tückischere Herde sind die devitalen Wurzeln mit völlig negativem röntgenologischen Befund, seien sie nun gefüllt oder nicht. Sie werden leider vielfach für ungefährlich gehalten, weil sich die meisten Ärzte und Zahnärzte über die sich hier abspielenden Nekrotisierungs- und Intoxikationsvorgänge nicht im klaren sind. Die in den Dentinkanälchen baumartig verzweigten Odontoblastenfortsätze der Pulpa sterben mit dem Tod letzterer automatisch ab. Sie werden von keiner noch so sorgfältigen antisepti schen Wurzelbehandlung erfaßt, gehen in Fäulnis über und verbleiben in jedem Fall als Toxinquelle. Es gibt keine konservative Wurzelbehandlung, die den Patienten nicht in die größte Gefahr einschließlich der Krebsdisposition bringt! Angesichts dieser Tatsache ist es um so unbegreiflicher, wie schwer sich Ärzte und Zahnärzte zu den nötigen Konsequenzen entschließen und wie leichtfertig etwa Prof. Harndt, Berlin, noch im Februar 1966 behauptet (3): "Wenn man die Methoden der orthograden Wurzelfüllung nur recht beherrscht, genügt das vollkommen. Der Praktiker braucht sich um den jeweiligen Stand der Herdlehre nicht weiter zu kümmern. Es genügt, wenn nach der Gangränbehandlung des pulpentoten Zahnes der Schmerz verschwindet [...]

 

Quelle: http://www.windstosser.ch/museum/manuskript/aufklaerung/30.html