2009 Zahn Einzelröntgen Ärztlicher Kunstfehler

Einzelröntgenaufnahmen der Zähne sind ein schwerer Ärztlicher Kunstfehler, weil:

1.      es mit der Kiefer-Panorama-Aufnahme eine unschädliche Alternative gibt,

2.      das oberste Gebot des Gonadenschutzes (Eierstöcke, Hoden) nicht eingehalten werden kann durch die Aufnahme von oben in den Körperstamm.

3.      Die Fernwirkung der kranken Zähne auf den Kiefer und die mit ihm verbundenen Organe nur in der Kiefer-Panorama-Aufnahme (OPT) erkennt.

Die Streustrahlung durch immerfort Reflexion der Röntgenstrahlen zwischen Wirbelsäule und Brustbein, werden alle inneren Organe inklusive Gonaden einer unnötigen, erheblich schädigenden Strahlenbelastung ausgesetzt.

Die gesamte Strahlendosis ist damit das tausendfache einer einzigen Kieferaufnahme, in der man das gleiche sieht!

§ Es ist die einzige – unbegründbare (!) Ausnahme der obersten Pflicht des Gonadenschutzes beim Röntgen von Patienten, die es in der gesamten Medizin noch gibt. Historisch stammt sie aus der Zeit, als es nur ein OPT-Gerät pro einer Million Einwohner in Deutschland gab und uralte Geräte mit extremer Strahlenbelastung in Zahnarztpraxen die Regel waren. Natürlich konnte damals noch kein Zahnarzt die OPT- Bilder interpretieren.Solange es die anachronistischen Röntgenkugeln noch gibt, fehlen die erforderlichen modernen Medizinkenntnisse.

Zahnherdspezialisten hatten aufgrund der in den 60er Jahren vom Berufsradiologen befundeten OPT Sperzialkenntnisse vom Fortleiten der Entzündungsreaktionen der Zähne, die den Zahnärzten mit Einzelbildbefundung heute völlig abgehen. Von der Kaufläche und Wurzel lassen sich keine globalen Organschäden ableiten.

Es kommt hinzu, dass stets die Patienten während der Einzelaufnahme ihren Röntgenfilm voll im Strahlengang am Zahn festhalten müssen und damit zusätzlich einer völlig unnötigen Strahlendosis ausgesetzt werden.

Beim OPT wird der Stahlengang auf das Hinterhaupt gerichtet , die Röntgenschürze schützt zusätzlich die Gonaden.

Krebspatienten können nach wiederholten Einzelaufnahmen den Zahnarzt haftbar machen.

Wir fordern hiermit erneut – wie seit 20 Jahren - die Strahlenschutzbehörden auf, endlich diesen Mißstand mit Körperverletzung der Patienten zu beenden!!! (01.06.09)

(Zusatz zur Biografie)