Strafanzeige gegen Zahnarzt wegen Zähneziehens

 

 

TOX CENTER…..

An

Frau Dr. Imme Roxin 

Rechtsanwältin                                                           

 

AZ.: 31 Js 11186/04

M A

                                                                      24. Januar 2005

 

 

K U R Z G U T A C H T E N

 

 

Nach Einsicht aller Unterlagen stellt sich obiger Fall so dar:

Die Extraktion der Zähne war die einzige Möglichkeit, das Leben der Patientin zu retten und sie von ihren ständig wiederkehrenden Schmerzen zu befreien.

Für einen Kassen-Zahnarzt gibt es kein bekanntes Gesetz wonach dieser eitrige Zähne, die noch nicht ganz abgestorben sind, aber zu Organschäden geführt hatten, nicht ziehen darf ohne umfangreiche Vordiagnostik. Aus Kassengesetzen wäre eine solche Diagnostik nicht  „wirtschaftlich und zweckmäßig“ und wäre daher verboten.

Dies hat eine Rückfrage bei der Zahnärztlichen Kassenärztlichen Vereinigung ergeben.

Die arme, schwerkranke Patientin war weder willens noch fähig, diese Kosten in Höhe von ca.10 000.- €  zu übernehmen.

 

Durch die Fortschritte der Diagnostik können wir heute in zahlreichen Vergleichsfällen die Diagnosen des Dr. K mehrfach unabhängig voneinander überprüfen und stellen eine 100 % ige Übereinstimmung mit seiner Diagnose fest durch:

 

1.        Leichen- und Eitergifte im Speichel durch Eiter unter den Zähnen,

2          Dreidimensionales Computertomogramm zum Sichtbarmachen des Eiters im 

Zahnbett,

3.        Autoantikörper gegen das Gehirn, die zur tödlichen Hirnschrumpfung durch Eiter 

           führen,

4.         Langzeitallergieteste auf der Haut auf die Umweltgifte, die den Eiter unter den   Zähnen auslösten,

5.         Kernspin mit Spektroskopie zum Sichtbarmachen der Gifte unter den Zähnen und im Gehirn.

 

 

Da nach Begutachtung durch Dr.L nur anachronistsche Zahnmedizin im Raume steht und bisher keine objektiven Fakten erhoben wurden, muss man diese nun nachholen mit zumindest:

 

1. Nachweis der Eiter- und Leichengifte (Putreszin und Kadaverin) aus dem operierten Knochen anhand eines heutigen Kiefer-Panoramas,

2. Nachweis der Metall-Allergien durch einen 7-Tages-Allergietest auf der Haut

(Epicutantest),

3. Nachweis der Metall-Einlagerung an Stelle der Eiterherde im Gehirn, Kieferknochen und allen anderen Organen durch eine 1H-MR-Spektroskopie mit Einstellung aller im Epicutan-test positiven Metalle.

 

Auf Wunsch der Staatsanwaltschaft ergeht ein ausführliches wissenschaftliches Gutachten, wenn alle diese Fakten vorliegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

                                          

Dr.med.Dr.med.habil. Max Daunderer

Internist, Umweltarzt

Habilitiert als Klinischer Toxikologe