Verzugszinsen heuer 6,62 Prozent

Der Verzugszins eines Arztes gegenüber Privatpatienten  wird auf Grundlage des so genannten Basiszinssatzes berechnet. Dieser wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank angepasst. Seit dem 1. Januar 2009 beträgt er 1,62 Prozent pro Jahr . Um die Verzugszinsen zu berechnen, werden bei Geschäften mit Verbrauchern auf den Basiszinssatz fünf Prozentpunkte aufgeschlagen. Das bedeutet: Gerät ein Schuldner in Verzug, kann ihm der Rechnungssteller für die Zeit des Verzugs einen Jahreszins von 6,62 Prozent berechnen.

Geraten Unternehmer oder Freiberufler in Verzug, dann kann ihr Vertragspartner acht Prozentpunkte auf die Verzugszinsen aufschlagen - "und zwar ohne Mahnung automatisch 30 Tage nach Fälligkeitstermin", sagt Köttendrop. Das kann teuer werden: Wer etwa einer 5000-Euro-Zahlung beim Zinssatz von 9,62 Prozent nicht nachkommt und 90 Tage im Verzug war, zahlt 118,60 Euro an Strafzinsen.

Eine bequeme Methode, um die konkrete Höhe der Verzugszinsen zu berechnen, bietet die Website www.basiszins.de.

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/aerztliche_verguetung/default.aspx?sid=528488