Unmündige, Geisteskranke u.a.erhalten gesetzlich Amalgam:

 

Unmündige, Geisteskranke, Blinde, Taube, Psychotiker, Krebskranke, Kinder, nierenkranke Hochdruckpatienten u.a.erhalten gesetzlich Amalgam.

Ohne Rückfrage nach Vorkrankheiten wird jedem mit Nerven- und Immunschäden das Nerven- und Immungift ungefragt implantiert.

 Es ist das gesetzlich vorgeschrieben Füllungsmaterial der Pflichtkrankenkassen. Wenn ein Zahnarzt zuviel Kunststoff legt, bekommt er ärgste Repressalien seiner Kammer.

Kein Gesetz verbietet dem Zahnarzt mit Amalgam Vorgeschädigten, wieder Amalgam zu legen. Nichts spricht dagegen, binnen kurzem in einer Sitzung 20 Amalgamfüllungen zu legen; natürlich ohne die vorgeschriebene und von der Kasse mitbezahlte Unterfüllung aus Zement, damit die Wurzel erst später vergiftet wird.

Nichts passiert, wenn in der Frühschwangerschaft alle Amalgamfüllungen auf einmal ohne Schutz ausgebohrt wurden.

 Nichts geschieht, wenn beim Ausbohren der alten Füllung Amalgamsplitter in die Schleimhaut geschleudert wurden.

Vor dem Amalgamlegen wurde kein einziger unserer 20 000 schwer kranken Patienten gefragt nach Vorkrankheiten oder Metall-Allergien.

 So weiß man, dass Nickel-Allergie durch eine gestörte Entgiftung in der Regel sofort eine andere Metall-Allergie entsteht.

Nichts passiert, wenn ein Professor der Zahnklinik einer Zahnmedizin-Studentin wegen Amalgam-Allergie statt die Füllung herauszubohren darauf eine Goldkrone setzt und die Studentin sofort schwer krank wird und dadurch ihr Leben lang arbeitsunfähig ist.

Amalgamlegen ist die einzige heutige Kassenleistung ohne Zuzahlung.

Nur bei der Amalgamentfernung wird seit unserem ehemaligen Gesundheitsminister Blüm ein Gerichts-ähnliches Verfahren eingesetzt, bei dem der Patient auf seine Kosten die Beweise bringen muß, dass er das Gift nicht mehr verträgt. Ein Bauer bei Landshut sollte auf Verlangen seiner Krankenkasse nach München in die Universitätsklinik zum Nachweis fahren.

Er zog sich alle Zähne und lebt heute glücklich. Prothesen bekommt er so viele er will.

Nur, wer vorher weiß, was ihm blüht, kann sich davor schützen:

-er braucht einen Allergiepass mit einem (Langzeit!) Epicutantest positiv auf das organische Phenylquecksilber und auf einen verträglichen Kunststoff,

-LTT-Teste kennen die Kassen nicht,

-er muß vorher telefonisch abklären, ob der Zahnarzt abrechnungstechnisch noch Kunststoffüllungen bezahlt bekommt oder, ob man ein Quartal später kommen muß.