Sinnlose Therapie ist Körperverletzung
Bei denjenigen, die trotz Kenntnissen, welche Therapie einer Vergiftung Gesundheit oder Leben retten kann - wie der effektiven Antidot-Therapie-
trotzdem sinnlose oder gar schädliche Therapien wie hochdosierte Vitamine oder Pflanzensäfte anpreisen, muss man juristisch abklären, ob dies geschieht aus:
- Ignoranz (Verstoß gegen das Heilpraktiker-Gesetz?)
- Profitdenken oder
- Sadismus:
In einem Amalgam-Forum schrieb jemand, der dies anpries, "es bereite ihm größte Freude, jemandem, dem es schlecht geht, den Todesstoß zu versetzen".
Die Unterlassung einer wirkungsvollen Behandlung muss in allen schweren Fällen als unterlassene Hilfeleistung betrachtet werden.
Dies gilt auch für Ärzte und Krankenkassen.
Zur Zeit wird eine Täterliste erstellt.