Schwermetallvergiftung Kostenübernahme Fall
In dem Fall einer schwer erkrankten Frau (diverse
Erkrankungen bis hin zu
einem Karzinom mit extrem hohen Schwermetallwerten ähnlich
im Verhältnis
wie bei Amalgam-Füllungen) konnten wesentlich weitergehendere
Kostenübernahmen als üblich durchgesetzt werden, vgl. so
den Vergleich vor
dem Sozialgericht Bayreuth vom 22. Februar 2001, Az.: S 6 KR 121/98. Die
Klägerin, die zuvor eine Vielzahl von Ärzten aufsuchen
musste und sehr
hohe Krankheitskosten bei ihrer Krankenkasse ausgelöst
hatte, war nach der
erfolgten Operation und Sanierung (einschließlich
Begleitbehandlungen) beschwerdefrei!