Schweinegrippeimpfstoff Optimale Gewinnchance bei minimalem Haftungsrisiko

Dies ist das Erfolgskonzept im Geheimabkommen, das zwischen dem Pharmahersteller GlaxoSmithKline (GSK) sowie dem Bund und den Ländern Ende 2007 geschlossen wurde.

Die Vereinbarung stammt noch aus der Zeit, als uns ein Impfstoff gegen die Vogelgrippe 2005 angedreht werden sollte.

Dieser Flop wurde nahtlos auf die Schweinewgrippe übertragen!!

In einem der Verträge, 19 Seiten lang, werden unter anderem auch die Haftungsfragen geregelt. Das "Handelsblatt" folgert aus den Kautelen, dass die Risiken für die Impfung einseitig auf den Bund und die Länder verlagert werden:

„Optimale Gewinnchance bei minimalem Haftungsrisiko“

Dass der Staat in den Verträgen über den Tisch gezogen wurde, wird noch bestritten.

In dem Abkommen ist festgehalten, dass GSK  "die Verantwortung für Wirksamkeit und Verträglichkeit der gelieferten Impfstoffe nur in dem Umfang übernehmen kann, wie dies in der „Fachinformation“ enthalten ist. Der Grund dafür wird vorangestellt: Wegen der besonderen Situation im Pandemiefall lägen weder umfangreiche klinische Daten noch Erfahrungen mit dem Pandemie-Impfstoff vor.

GSK haftet nur für Risiken, die bis zum Zulassungsverfahren bekannt geworden sind." Für Risiken oder Schäden, die erst danach auftreten und demnach nicht im Zulassungsverfahren niedergelegt werden, hafte dagegen GSK nicht. Die Länder müssen das Unternehmen in diesen Fällen von der Haftung freistellen.(ÄZ)

Erst nachdem sich die Impfung gegen die Schweinegrippe als gefährlicher Flop gemausert hatte, darf ein Teil der brisanten Machenschaften langsam veröffentlicht werden.

Es kommt noch dicker!!!