Röntgenbilder:
Röntgenärzte
geben grundsätzlich Röntgenbilder dem Patienten mit zur Weitergabe an seinen
anfordernden Arzt.
Zahnärzte
geben einem Privatpatienten ein OPT mit, wenn es nicht mehr für deie Behandlung
nötig ist.
Kassen-Zahnärzte
geben nie ein OPT dem Patienten, wenn darin ein durch sie verursachter
Kunstfehler geoffenbart wird.
Eine
Nichtherausgabe eines OPT ist daher stets ein Hinweis auf einen zu
vertuschenden Fehler und man sollte schleunigst ein neues anfertigen.
Wenn ein
fremder Zahnarzt für den Hausarzt ein OPT zur Herdsuche bei Kassenpatienten
anfertigt, muss der Zahnarzt unbedingt in seiner Kartei dokumentieren, wer das
Bild aufbewahrt, um sich nicht dem Vorwurf eines Abrechnungsbetrugs aus
zusetzen, wenn er kontrolliert wird.
Zahnärzte,
die früher deswegen wegen Abrechnungsbetrugs verurteilt wurden, werden stets
eine Röntgenkopie anfertigen. Universitätskliniken und Röntgenärzte fertigen
Ärzten Kopien stets kostenlos.
Kliniken
geben Röntgenbilder ungern heraus wegen Personalengpässen im Archiv.
Wenn ein
weiterbehandelnder Arzt ein Röntgenbild anfordert, erhät er es stets promt und
kostenlos.
Polizei und
Staatsanwalt können jederzeit Röntgenbilder beschlagnahmen bei Verdacht auf
Körperverletzung oder Verletzung der Aufklärungspflicht.
Moderne
Zahnärzte haben die Röntgenbilder auf Computer gespeichert. Jederzeit können
davon Kopien auf CD oder Diskette angefertigt und ausgedruckt werden.
Bald wird
der Machtkampf ums Röntgenbild der Vergangenheit angehören!