1990 Quecksilbersanierung korrekte

 

Indikation zum DMPS-Test bei Zahnquecksilberträgern

 

Vor der Sanierung bei:

 

AIDS

Allergie, generalisierte (1 ml)

Amyotrophe Lateralsklerose

Erblindung (Teil-)

Ertaubung

Herzrhythmusstörungen

Lähmungen anderer Art

Malignem Melanom

Multipler Sklerose (auch untypischer)

Sensibilitätsstörungen (Gefühlsausfälle)

 

Kaugummitest:

Wenn Hg über 100, Sn über 30 µg/l Speichel.

Bemerkung: Amalgamentfernung nach der Antidotgabe möglichst unter Kofferdam und ohne schnelle Turbine. Nach der Entfernung nach ca. 6-12 Wochen erneute Mobilisation (kürzeres Intervall ohne den genannten Schutz).

Grund: Eine Quecksilbersanierung mit der unweigerlichen zusätzlichen Giftaufnahme kann zu einer irreversiblen Verschlechterung des Krankheitsbildes führen.

 

Nach der Sanierung bei:

 

Allergien

Antriebslosigkeit

Asthma bronchiale

Bauchschmerzen

Colitis ulcerosa

Ekzem

Gastritis

Infektanfälligkeit

Infertilität

Ischialgie

Karzinomen

Kopfschmerzen

Krebs

Morbus Crohn

Muskelschmerzen

Neuritis

T-Helferzell-Depression

Trigeminusneuralgie

 

Kaugummitest:

Wenn Hg unter 100, Sn unter 30 µg/l Speichel

 

Grenzwerte der Arbeitsmediziner

 

Neuerdings befassen sich auch Arbeitsmediziner mit diesem Mobilisationstest, obwohl sie unsere vor 10 Jahren entdeckte Methode zur Erkennung und Ausscheidung eines Giftdepots früher brüsk ablehnten.

 

Nun wollen sie auch ihre Grenzwerte, die für gesunde Arbeiter gelten sollen, auf Schwerkranke, Allergiker und Kinder übertragen. Es sollte jedoch einleuchten, dass für einen Amalgamvergifteten mit Multipler Sklerose oder Hörsturz, plötzlichen Sehstörungen, Lähmungen oder AIDS ein zusätzliches Nerven- oder Immungift in keiner Konzentration zu tolerieren ist.

 

Da wir bei einer Mobilisation wissen, wann und wie die Ausscheidung einsetzt, brauchen wir keinen 24-Stunden-Urin, der dann angezeigt ist, wenn man nicht weiß, wann das Gift aufgenommen wurde oder die Ausscheidung erfolgt.

 

Unser Verfahren wurde in der toxikologischen Praxis für den praktischen Arzt entwickelt und natürlich mit Klinikmethoden verglichen und standardisiert. Eine Beurteilung der Ausscheidung von Quecksilber durch DMPS ist nur bei einer Mitbestimmung von Kupfer sinnvoll, ein Nachweis des Amalgams wird durch zusätzliche Zinnbestimmung möglich. Der Vergleich mit dem Kaugummitest beweist die Depotbildung aus den Amalgambestandteilen.

 

Irrtum der Zahnärzte

 

Die Zahnärzte machten bisher den Fehler, beim Zahnquecksilber nur das Quecksilber zu bewerten, ohne die Giftwirkung der anderen Bestandteile wie Zinn, Kupfer, Silber zu berücksichtigen. Wäre dies der Fall gewesen, hätten sie nicht dem Irrglauben erliegen können, das Quecksilber im Depot stamme aus der Nahrung und nicht aus den Füllungen. Die Tatsache, dass durch Kaugummikauen auf Amalgamfüllungen bis zu 194,8 Mikrogramm Quecksilber in den Speichel gelangen, wurde allerdings bereits von dem Zahnarzt Prof. Kröncke und dem Arbeitsmediziner Prof. Valentin (Ott, 1984) beschrieben, die demnach wussten, dass Amalgam den Speichel vergiftet. Umsoweniger sind ihre Dementis zu verstehen.

 

Geschichte

 

Zahnquecksilber wurde 1826 von Taveau entwickelt, schon 1840 jedoch in Amerika wegen der Quecksilberdampfvergiftungen verboten, von den Zahnärzten 1855 wieder eingeführt, im Januar 1985 wegen vieler chronischer Amalgamvergiftungen in der UdSSR verboten. 1926 warnte Prof. Stock in Berlin vor der Quecksilberdampfvergiftung durch Amalgam. Er selbst verstarb an seiner chronischen Quecksilbervergiftung ohne ein Amalgamverbot erreicht zu haben.

 

Symptome der Zahnquecksilbervergiftung

 

Folgende Krankheitszeichen fanden wir in absteigender Häufigkeit bei über 3000 Betroffenen: Antriebslosigkeit, Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Infektanfälligkeit, Gedächtnisstörungen, Schlafstörungen, Depression, Schwindel, Tremor, Muskelschwäche, Gelenkschmerzen, Sehstörungen, Hörstörungen, Malignome, Multiple Sklerose.

 

Alternativen

 

Ca. 800 Zahnärzte in Deutschland, die in der Internationalen Gesellschaft für ganzheitliche Zahnmedizin vereinigt sind (Tel. 0621/166492), setzen seit vielen Jahren - meist seit Beginn ihrer Tätigkeit - kein Zahnquecksilber ein. Deren Patienten leiden weder an Allergien noch an Vergiftungserscheinungen durch ihre Zahnsanierungen.

 

Ihnen verdanken wir folgende Informationen:

 

  1. Nach dem Austausch von vielen Zahnquecksilberfüllungen und bei schweren chronischen Vergiftungen darf mindestens ein halbes Jahr - besser ein Jahr - bis zur Entgiftung kein Gold bzw. Keramik eingebracht werden, da die Amalgamdepots im Kieferknochen, die in Panoramaaufnahmen zu sehen seien, noch störend wirken könnten.
  2. Das Zahngold darf kein Palladium, Indium, Gallium und Vanadium enthalten und sollte so kupferarm als möglich sein.
  3. Bei Allergikern sollte eine Goldallergie zuvor ausgeschlossen werden.
  4. Als Langzeit-Provisorium sind lichthärtende Kunststoffe oder Glasionomerzement geeignet.
  5. Zumindest bei schweren Organschäden durch Vergiftung sollte die Entfernung unter Kofferdam und ohne schnelle Turbine erfolgen. Es gab Todesfälle bei schweren Organschäden durch Amalgamentfernung ohne Schutz und ohne vorausgegangene und begleitende Entgiftung.
  6. Die Krankenkassen zahlten die billigen Alternativen bereitwillig, es waren konservative Zahnärzte, die am Amalgam trotz seiner Gesundheitsschädlichkeit festhielten.
  7. Die offiziellen Zahnarztvertreter haben sich frühzeitig auf das Amalgam festgelegt und zeigten keine Flexibilität, neue Messergebnisse nachzuvollziehen bzw. mit Medizinern bezüglich der Folgekrankheiten zusammenzuarbeiten. Wie bei allen modernen Umweltproblemen müssen die Betroffenen ihren eigenen Schutz durchsetzen.
  8. Alles Zahnquecksilber sollte so schnell wie möglich entfernt werden.

 

„Sondermüll im Mund“

 

Weil das Bundesumweltamt (Prof. J. Hahn) der Ansicht ist, dass das Quecksilber aus dem Zahnquecksilber aus Zahnarztpraxen und dem Stuhl der Patienten mit Amalgam im Mund den Klärschlamm so stark mit Quecksilber vergiftet, dass er nicht mehr auf die Felder ausgebracht werden kann, müssen die Zahnärzte seit dem 1.1.1990 teure Amalgamabscheider in ihre Behandlungsstühle einbauen.

 

Verbot - Kunstfehler

 

In der Schweiz werden Zahnbehandlungen nicht von den Krankenkassen bezahlt. Hier ging der Umsatz an Zahnquecksilber in den letzten Wochen um 99% zurück. Darin zeigt sich der Wunsch der Patienten.

 

Am 7.2.1990 informiert sich die Schwedische Regierung über die Notwendigkeit eines Zahnquecksilber

verbotes, das eventuelle noch dieses Jahr ausgesprochen werden soll.

 

In den USA, Kanada und Australien wird das Amalgamverbot diskutiert.

 

Informierte Patienten in Deutschland werden auch hier ein baldiges Zahnquecksilberverbot fordern. Selbst danach werden wir noch Jahrzehnte an den Folgelasten zu tragen haben. Schadenersatzforderungen sind bei positivem Nachweis in Amalgamtests bei typischen Organschäden zu erwarten, denn ein Zahnarzt darf keine nachweisbaren Gesundheitsschäden setzen.

 

Quelle: Daunderer: Biologische Medizin / Heft 4 / August 1990