1990 Quecksilbersanierung
korrekte
Indikation zum DMPS-Test
bei Zahnquecksilberträgern
Vor der Sanierung bei:
AIDS
Allergie,
generalisierte (1 ml)
Amyotrophe
Lateralsklerose
Erblindung (Teil-)
Ertaubung
Herzrhythmusstörungen
Lähmungen anderer
Art
Malignem Melanom
Multipler Sklerose
(auch untypischer)
Sensibilitätsstörungen
(Gefühlsausfälle)
Kaugummitest:
Wenn Hg über 100,
Sn über 30 µg/l Speichel.
Bemerkung:
Amalgamentfernung nach der Antidotgabe möglichst unter Kofferdam und ohne
schnelle Turbine. Nach der Entfernung nach ca. 6-12 Wochen erneute Mobilisation
(kürzeres Intervall ohne den genannten Schutz).
Grund: Eine Quecksilbersanierung mit der unweigerlichen zusätzlichen
Giftaufnahme kann zu einer irreversiblen Verschlechterung des Krankheitsbildes
führen.
Nach der Sanierung bei:
Allergien
Antriebslosigkeit
Asthma bronchiale
Bauchschmerzen
Colitis ulcerosa
Ekzem
Gastritis
Infektanfälligkeit
Infertilität
Ischialgie
Karzinomen
Kopfschmerzen
Krebs
Morbus Crohn
Muskelschmerzen
Neuritis
T-Helferzell-Depression
Trigeminusneuralgie
Kaugummitest:
Wenn Hg unter 100,
Sn unter 30 µg/l Speichel
Grenzwerte der
Arbeitsmediziner
Neuerdings befassen
sich auch Arbeitsmediziner mit diesem Mobilisationstest, obwohl sie unsere vor 10
Jahren entdeckte Methode zur Erkennung und Ausscheidung eines Giftdepots früher
brüsk ablehnten.
Nun wollen sie auch
ihre Grenzwerte, die für gesunde Arbeiter gelten sollen, auf Schwerkranke,
Allergiker und Kinder übertragen.
Da wir bei einer
Mobilisation wissen, wann und wie die Ausscheidung einsetzt, brauchen wir
keinen 24-Stunden-Urin, der dann angezeigt ist, wenn man nicht weiß, wann das
Gift aufgenommen wurde oder die Ausscheidung erfolgt.
Unser Verfahren
wurde in der toxikologischen Praxis für den praktischen Arzt entwickelt und
natürlich mit Klinikmethoden verglichen und standardisiert. Eine Beurteilung
der Ausscheidung von Quecksilber durch DMPS ist nur bei einer Mitbestimmung von
Kupfer sinnvoll, ein Nachweis des Amalgams wird durch zusätzliche
Zinnbestimmung möglich. Der Vergleich mit dem Kaugummitest beweist die
Depotbildung aus den Amalgambestandteilen.
Irrtum der Zahnärzte
Die Zahnärzte
machten bisher den Fehler, beim Zahnquecksilber nur das Quecksilber zu
bewerten, ohne die Giftwirkung der anderen Bestandteile wie Zinn, Kupfer,
Silber zu berücksichtigen. Wäre dies der Fall gewesen, hätten sie nicht dem
Irrglauben erliegen können, das Quecksilber im Depot stamme aus der Nahrung und
nicht aus den Füllungen. Die Tatsache, dass durch Kaugummikauen auf
Amalgamfüllungen bis zu 194,8 Mikrogramm Quecksilber in den Speichel gelangen,
wurde allerdings bereits von dem Zahnarzt Prof. Kröncke und dem
Arbeitsmediziner Prof. Valentin (Ott, 1984) beschrieben, die demnach wussten,
dass Amalgam den Speichel vergiftet. Umsoweniger sind ihre Dementis zu
verstehen.
Geschichte
Zahnquecksilber
wurde 1826 von Taveau entwickelt, schon 1840 jedoch in Amerika wegen der
Quecksilberdampfvergiftungen verboten, von den Zahnärzten 1855 wieder
eingeführt, im Januar 1985 wegen vieler chronischer Amalgamvergiftungen in der
UdSSR verboten. 1926 warnte Prof. Stock in Berlin vor der
Quecksilberdampfvergiftung durch Amalgam. Er selbst verstarb an seiner
chronischen Quecksilbervergiftung ohne ein Amalgamverbot erreicht zu haben.
Symptome der Zahnquecksilbervergiftung
Folgende
Krankheitszeichen fanden wir in absteigender Häufigkeit bei über 3000
Betroffenen: Antriebslosigkeit, Kopfschmerzen, Bauchschmerzen,
Infektanfälligkeit, Gedächtnisstörungen, Schlafstörungen, Depression,
Schwindel, Tremor, Muskelschwäche, Gelenkschmerzen, Sehstörungen, Hörstörungen,
Malignome, Multiple Sklerose.
Alternativen
Ca. 800 Zahnärzte
in Deutschland, die in der Internationalen Gesellschaft für ganzheitliche
Zahnmedizin vereinigt sind (Tel. 0621/166492), setzen seit vielen Jahren -
meist seit Beginn ihrer Tätigkeit - kein Zahnquecksilber ein. Deren Patienten
leiden weder an Allergien noch an Vergiftungserscheinungen durch ihre
Zahnsanierungen.
Ihnen verdanken wir
folgende Informationen:
„Sondermüll im Mund“
Weil das
Bundesumweltamt (Prof. J. Hahn) der Ansicht ist, dass das Quecksilber aus dem Zahnquecksilber
aus Zahnarztpraxen und dem Stuhl der Patienten mit Amalgam im Mund den
Klärschlamm so stark mit Quecksilber vergiftet, dass er nicht mehr auf die
Felder ausgebracht werden kann, müssen die Zahnärzte seit dem 1.1.1990 teure
Amalgamabscheider in ihre Behandlungsstühle einbauen.
Verbot - Kunstfehler
In der Schweiz
werden Zahnbehandlungen nicht von den Krankenkassen bezahlt. Hier ging der
Umsatz an Zahnquecksilber in den letzten Wochen um 99% zurück. Darin zeigt sich
der Wunsch der Patienten.
Am 7.2.1990
informiert sich die Schwedische Regierung über die Notwendigkeit eines Zahnquecksilber
verbotes, das
eventuelle noch dieses Jahr ausgesprochen werden soll.
In
den USA, Kanada und Australien wird das Amalgamverbot diskutiert.
Informierte
Patienten in Deutschland werden auch hier ein baldiges Zahnquecksilberverbot
fordern. Selbst danach werden wir noch Jahrzehnte an den Folgelasten zu tragen
haben. Schadenersatzforderungen sind bei positivem Nachweis in Amalgamtests bei
typischen Organschäden zu erwarten, denn ein Zahnarzt darf keine nachweisbaren
Gesundheitsschäden setzen.
Quelle: Daunderer: Biologische Medizin / Heft 4 / August 1990