2009 Quecksilber krebserregendes darf nicht in Impfstoffe

Quecksilber ist in der MAK-Kommissionsliste krebserregend Gruppe 3 b!

Sein Zusatz in Impfstoffen, z.B. der Schweinegrippe als organisches Quecksilber = Thiomersal gilt als grob fahrlässig.

Nur Billigimpfstoffe enthalten dieses Gift.

Bei Massenimpfungen wird der Impfstoff aus Großgefässen mit 400 Portionen entnommen. Da dabei mit Unsauberkeit gerechnet wird, wird dieses extrem starke und gefährliche Desinfektionsmittel beigefügt.

Einzelimpfstoffe brauchen keine Desinfektionsmittel.

Allenfalls gerechtfertigt wäre dieses Vorgehen bei Impfstoffen für arme Länder oder im Katastrophenfall, wenn andernfalls mit einer Auslöschung der Bevölkerung  gerechnet würde.

Nichts dergleichen trifft für uns zu.

Die Schweinegrippe verläuft bei uns extrem leicht, Katastrophenmaßnahmen sind gänzlich überzogen und erwecken den Eindruck eines riesigen Pharmageschäftes.

Auf keinen Fall darf bei uns ein Impfstoff mit Quecksilber oder Squalen (s.dort) zur Anwendung kommen!!!

Diese Katastrophenmedikamente gehören in den Vorrat – wo sie vergammeln dürfen!