QUECKSILBER FÜR DEN MORDVERSUCH

 

Ein Ehemann ärgerte sich sehr, als er erfuhr, dass ein Liebhaber stets mit seiner Frau in seinem Ehebett schläft, wenn er auf der Arbeit ist. Er stellte ein Schälchen mit dem Inhalt von 20 Fieberthermometern offen auf den Heizkörper im Schlafzimmer. Da es Winter war, war die Heizung sehr heiß. Als erstes starb die Katze. Dann wurde das Liebespärchen müde, bekam Kopfschmerzen und torkelte. Unter dem Verdacht auf eine Kohlenmonoxid-Vergiftung kamen beide in die Klinik. Diese fand nichts und entließ beide am 3. Tag. Da sich beide noch sehr schlecht fühlten, ließen sie die tote Katze sezieren und toxikologisch untersuchen. Dabei fand man einen sehr hohen Quecksilber-Wert. Daraufhin ließ sich das Liebespaar auch auf Quecksilber untersuchen mit einem sehr hohen Ergebnis. Daraufhin wurde der Ehemann als vermuteter Täter angezeigt und wegen Körperverletzung mit einer Geldstrafe bestraft. Der Liebhaber Pschunke wollte später eine Entschädigung von mir, da in meinem Lehrbuch noch die alten Grenzwerte für Quecksilber von 1000 µg/l Hg im Blut bei einer einmaligen Aufnahme zitiert wurden und daher die Strafe für den Täter zu gering ausfiel. Die Rechtsmedizin der Universität in Greifswald hatte (zu DDR-Zeiten noch!) jedoch in Versuchen an Studenten im Auftrag des Gerichts im nachhinein bestätigt, dass man diesen Wert überleben kann und es damit kein Mordversuch war.

Man sieht daraus, dass selbst Werte, bei denen eine Katze stirbt, für den Menschen noch nicht ernst genommen werden.