QUECKSILBER FÜR DEN MORDVERSUCH
Ein Ehemann ärgerte sich sehr, als er erfuhr, dass ein Liebhaber stets
mit seiner Frau in seinem Ehebett schläft, wenn er auf der Arbeit ist. Er
stellte ein Schälchen mit dem Inhalt von 20 Fieberthermometern offen auf den
Heizkörper im Schlafzimmer. Da es Winter war, war die Heizung sehr heiß. Als
erstes starb die Katze. Dann wurde das Liebespärchen müde, bekam Kopfschmerzen
und torkelte. Unter dem Verdacht auf eine Kohlenmonoxid-Vergiftung kamen beide
in die Klinik. Diese fand nichts und entließ beide am 3. Tag. Da sich beide
noch sehr schlecht fühlten, ließen sie die tote Katze sezieren und
toxikologisch untersuchen. Dabei fand man einen sehr hohen Quecksilber-Wert.
Daraufhin ließ sich das Liebespaar auch auf Quecksilber untersuchen mit einem
sehr hohen Ergebnis. Daraufhin wurde der Ehemann als vermuteter Täter angezeigt
und wegen Körperverletzung mit einer Geldstrafe bestraft. Der Liebhaber
Pschunke wollte später eine Entschädigung von mir, da in meinem Lehrbuch noch
die alten Grenzwerte für Quecksilber von 1000 µg/l Hg im Blut bei einer
einmaligen Aufnahme zitiert wurden und daher die Strafe für den Täter zu gering
ausfiel. Die Rechtsmedizin der Universität in Greifswald hatte (zu DDR-Zeiten
noch!) jedoch in Versuchen an Studenten im Auftrag des Gerichts im nachhinein bestätigt, dass man diesen Wert überleben kann
und es damit kein Mordversuch war.
Man sieht daraus, dass selbst Werte, bei denen eine Katze stirbt, für
den Menschen noch nicht ernst genommen werden.