Patientenwunsch ist für Ärzte verbindlich

Besteht ein Patient auf einer Behandlung, die lebensgefährliche Folgen haben kann, kann der Arzt bei einem spä teren Tod des Patienten nicht haftbar gemacht werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg hervor.ÄZ 27.5.09