Örtliche Betäubung-Rechtsvorschriften:

 

Sicherheitsinformationen für ambulante Eingriffe:

Seit 2003 stellt die Rechtsprechung (BGH) höhere Anforderungen an die ärztliche Fürsorgepflicht bei ambulanten Eingriffen. So muss der Patient von der Ärztin/vom Arzt

          bis zum Abklingen eines die Psyche beeinflussenden Medikamentes (Beruhigungsmittel, Schmerzmittel, Betäubungsmittel u.a.) ständig überwacht,

          von einem ungenehmigten Weggang aus

      den Behandlungsräumen und

 

          vom Führen eines Fahrzeugs abgehalten werden.