2010 OPT Befundung online ist verboten
Wir erhalten täglich Dutzende gemailte OPT, es könnten Zehntausende sein. Wir sind kein Massenbetrieb und wollen, dass endlich die Zahnärzte ihre Arbeit selbst machen zumal sie ja auch saftig abrechnen.
Das TC darf keine gemailten OPT befunden. Die Zahnärztekammer beschwerte sich vor zehn Jahren beim Finanzamt, dass wir mit Dumpingpreisen ihr Geschäft zertstören. Daraufhin wurde uns die Gemeinnützigkeit entzogen - erst nach Zahlung von 70 000 DM erhielten wir sie wieder.
Die Befundung eines Röntgenbildes als gemailtes Bild widerspricht auch der Gewissenhaftigkeit eines Arztes. Stets gehören hierzu die Leidensgeschichte und medizinische Fakten.
Für Kranke ist es unfair, keine optionale Diagnose mit Erkennen feinster Knochenstrukturn zu machen und damit Krankheiten zu übersehen. Dazu ist jedoch ein Röntgenbild nötig, das unter der Lupe betrachtet werden kann.