Nahrungsmittel IgG Abrechnunghinweise EBM
Die Abrechnung der Allergenpanels erfolgt
nach EBM-Nummer
32429 Untersuchung auf allergenspezifische Immunglobuline
mit mindestens
20 deklarierten Allergenen auf einem vorgefertigten Reagenzträger
und Differenzierung nach Einzelallergenen.
Es dürfen bis zu zwei Panels im Behandlungsfall durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Durchführung
weiterer Allergene in
Einzelbestimmung
(Nrn. 32426, 32427) oder als vorgefertigte Reagenzienträger mit mehreren deklarierten Allergenen
(Nrn. 32149, 32428) am
selben Behandlungstag bzw. aus derselben Serumprobe nicht zulässig ist.