Münchner
Modell strafbarer dreifacher Betrug
Im
Münchner Modell begingen die Durchführenden unter den Augen des Dekans der
Universität und der Ärztekammer einen dreifachen Betrug:
1. Im Auftrag des
Täters dessen Verfahren ausgesetzt war (§153a) mussten sie mit dessen Geld
nachweisen, dass es keine Amalgamvergiftung gibt. Daher wählten sie von
vorneherein nur Patienten aus, von denen sie vermuteten, dass sie mit Amalgam
keine Vergiftung hätten. Sie köderten die Versuchskaninchen, dass wenn sie
Kopfschmerzen oder Schlafstörungen angeben, dann kostenlos Amalgam entfernt
bekämen (knapp ein Patient pro Monat).
2. Anstelle eines
Facharztes untersuchte eine gelernte Psychiaterin die Kranken, um eine
psychiatrische Diagnose zu finden.
1. Anstelle einer
korrekten Amalgamentfernung wurde als Ärztlicher Kunstfehler Amalgam ohne jeglichen
Schutz entfernt – insbesondere ohne Sauerstoff. Durch das Einatmen der
Quecksilberdämpfe wurden erwartungsgemäß alle richtig krank, was der
Psychiaterin ihre Diagnose der irreversiblen Hirnschädigung bestätigte. Vorher
wurden die Patienten dami
Die
Ethikkommission hätte dem Vorhaben nie zugestimmt, wenn ihr die Hintergründe
nicht verheimlicht worden wären!
Wie
von Hitler nach seinem Münchner Vertrag 1938 können wir von der unseligen
Allianz aus Toxikologen, Zahnarzt, Psychiater und Heilpraktiker nach dem Plan
des Münchner Modells noch unseliges erwarten!
Das
Münchner Modell hat seinen Zukunfts Plan noch nicht auf den Tisch gelegt. Wir
befürchten, dass damit Millionen mit Autoimmunkrankheiten durch die
Amalgamallergie zugrunde gerichtet werden sollen
Wie
1938 nach dem Münchner Vertrag ist die Welt von der Frechheit der Münchner
überwältigt.
Niemand
wagt, das strafbare Tun zu unterbrechen.