Münchner
Modell Lehrbuchbeispiel für Strafvereitelung
Das
Münchner Modell geht ein in das Lehrbuch für Strafverteidiger als
Musterbeispiel, wie ein findiger Verteidiger einer Pharmafirma, gegen die
ermittelt wird wegen 450 000 Todesfällen alljährlich und in der die
Hauptverantwortlichen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen rechnen müssen, alles
Unbill erspart.
Hierzu
gehören folgende Tricks:
1. Gleich eine Summe aus der Portokasse an gemeinnützige Einrichtungen
schicken.
2. Die bisherige Studie an Todesfällen, die den Zusammenhang eindeutig bewies
im Nachhinein honorieren. Der somit Bestochene kann nun nicht mehr gegen die
Täter aussagen.
3. Alle potentiell gefährlichen Gutachter ausschalten mit Geldern, die als „Studie“
deklariert werden.
4. Hierzu ist erforderlich Universitätsprofessoren einzubinden, die als
Fachidioten durchaus keinerlei Ahnung von der Materie haben dürfen. Am
wichtigsten sind Psychologen oder Psychiater, die alles als Patienten bedingt
ansehen. Wenn ein Toxikologe dabei ist, am besten einer, der behauptet, „eine
chronische Vergiftung gibt es nicht“.
5. Eine Studienanordnung muss unbedingt die Organschäden ausschließen, die
gifttypisch sind.
6. Auf keinen Fall offensichtlich Kranke in die Studie aufnehmen, die
währenddessen sterben könnten.
7. Möglichst keine sinnvolle Behandlung, damit sicher keinerlei Besserung
von dem eigenen Medikament eintritt.
8. Verschleppungstaktik extrem ausüben: von der Anklage bis zur
Veröffentlichung möglichst 20 Jahre untätig warten.
9. Als Ergebnis muss herauskommen, dass der Patient selber schuld ist an
seiner Krankheit, die Pharmafirma völlig unschuldig ist und der Kranke ein
Wichtigtuer sei.
10.
Die Ergebnisse so
veröffentlichen, dass als Verursacher jeder Name eingesetzt werden kann, z.B.
statt Quecksilber Tabak.