M. Daunderer
Müllverbrennungs-
emissionen
Klinisch-Toxikologische Stoffmonographien Herausgegeben von
Dr. med. Dr. med. habil. M. Daunderer
|
e c
o med
(Diese Arbeit verhinderte 400 neue sinnlose, je 500.000 € teuere Müllverbrennungsanlagen in Deutschland)
Alternativen
Nach der »Bandesweiten Hausmüllanalyse« des Umweltbundesamtes, Forschungsbericht 103 03 503^ sind nur 16 Prozent unseres Hausmülls noch nicht verwertbare Reststoffe, die deponiert werden müssen. 84 Prozent könnten heute schon wiederverwertet werden:
-
40 bis 45 Prozent organische Abfälle sind kompostierbar,
— 20
Prozent Papier und Pappe,
-
zehn Prozent Glas,
-
sieben Prozent Kunststoffe,
-
des weiteren Metalle, Holz, Textilien und andere lassen
sich getrennt erfassen und wiederverwerten.
Zusammenfassung
1.
Von
der großen Anzahl von emittierten Giften aus MVA sind nur ein kleiner Teil
bekannt, darunter be
finden sich die Ultragifte Dioxine, Furane und andere Karzinogene wie Hexachlorbenzol
sowie nicht
meßbar als Gas mindestens 50% des Quecksilbers und 15%
des Cadmiums.
2.
Es gibt noch kein exaktes Meßverfahren
für die gasförmig entweichenden Ultragifte und Schwer
metalle. Die Meßergebnisse sind
ungenau.
3.
Trotz über 20jährigen Betriebes in Deutschland gibt es
noch kein einziges biologisches Monitoring,
d. h.
Beobachtungen von Organveränderungen. Die Einzelfallbeobachtungen von Ärzten
werden pau
schal
mit theoretischen Überlegungen aus Tierversuchen abgeschmettert.
4.
Völlig unwissenschaftlich wird aus den Akutsymptomen im
Tierversuch auf die chronische Schädi
gung am Menschen einfach rechnerisch
(Sicherheitsfaktor 100) hochgerechnet.
5.
Erstmalig in der Geschichte der Medizin werden (höchste)
zu tolerierende karzinogene Konzentratio
nen für das ungeborene und neugeborene Kind in der Plazenta und der
Muttermilch postuliert.
6.
Obwohl über 90% der Dioxine und über 95% der Furane aus MVA in Deutschland gemessen und in
Schweden
zusätzlich 40% aus Metall betrieben gemessen wurden, fehlen exakte Zahlen.
7.
Dioxine und Furane führen in den
untersten meßbaren Konzentrationen schon zu Immun-,
Hirn-, Le
ber- und Stoffwechselstörungen, zu Krebs.
8.
Ein Verbot jeglicher bekannter Freisetzung von Dioxinen
und Furanen ist für das Weiterbestehen der
Menschen dringendst überfällig.
• Medizinische Schlußfolgerungen
1. »Es muß mit dem größten
Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß die
Belastung des Menschen
mit der Gruppe der PCDD/PCDF
toxikologisch vertretbare Grenzen bereits weit überschritten hat.
Diese Tatsache ist um so bedenklicher, als sich noch viele weitere, zum
Teil altbekannte, zum Teil aber
auch analytisch nicht ausreichend erfaßte Halogenkohlenwasserstoffe mit ähnlichen Wirkungsspek
tren im Menschen angereichert haben, ohne daß sie in die toxikologische Gesamtbewertung der
PCDD/PCDF einbezogen werden.
Vor diesem Hintergrund müssen alle Versuche der Grenzwertmanipulation durch Wissenschaftler unterbleiben. Wir sind als Wissenschaftler zu einem möglichst »konservativen«, d. h. vorsichtigen Bewertungsansatz verpflichtet und daher besonders aufgefordert, den verantwortlichen Politikern die bereits eingetretene Überschreitung der Belastungsgrenzen offen und eindringlich darzulegen. Nur so können alle Anstrengungen unternommen werden, jeden weiteren PCDD/PCDF-Eintrag in die Bio-sphäre sofort zu unterbinden« (wassermann, 1988).
Trotz eindeutig kraß überhöhter Emissionswerte der Altanlagen, zahlreichen Gesundheitsklagen der Anlieger und mittlerweile verbesserter biologischer Nachweismethoden fehlen bisher Studien über die Gesundheitsstörungen der Anlieger, Ein Argumentieren mit Tierversuchen ohne ZNS- oder Langzeitbeobachtungen kann dieses Versäumnis nicht rechtfertigen. Bei jedem immungeschädigten oder krebskranken Anlieger einer MVA muß eruiert werden, ob bei ihm das typische MVA-Dioxinmuster vorliegt. Diese Messungen müssen ergänzt werden durch quantitative Untersuchungen seiner Nahrungsmittel, seines Gartens und seiner Wohnung auf Dioxine u. a. Gifte. Als Screening dient eine Erhöhung der Lebenswerte (Gamma-ftCT) und des Cholesterins.
2. Messungen der Dioxine, Schweranetalle und organischen Verbindungen um eine MVA müssen laufend veröffentlicht werden. Bei Inversionswetterlagen sind die Anlagen stillzulegen.
3. |
Bis zu einer Kennzeichnungspflicht für Kunststoffe dürfen diese nicht verbrannt werden. Diese und Kupferteile müssen vorher aussortiert werden.
4. |
Gewerblich angebaute Nahrungsmittel dürfen in Windrichtung von mindestens 5 km von einer MVA nur dann in den Handel gebracht werden, wenn die vom MVA-Betreiber veranlaßten Schadstoffwerte unauffällig sind. Ansonsten muß eine Entschädigung erfolgen (Persönliche Haftung der Geschäftsführer bis an ihr Lebensende?).
5. |
Altanlagen müssen stillgelegt werden,
bis sie über modernste Filteranlagen mit Rauchgasreinigung verfügen. Anstelle
neuer Anlagen sollen Recyclingzentren und Müllsortierung treten. Filterstäube
und Wäscherückstände dürfen nicht auf Hausmülldeponien abgelagert werden, sie
müssen
zunächst von Dioxinen und Schwermetallen befreit und dann als Sondermüll beseitigt
werden
6. Feinstäube und Wäscherückstände dürfen nicht auf Hausmülldeponien
abgelagert werden, sie müssen zunächst von Dioxinen und Schwermetallen befreit
und dann als Sondermüll beseitigt
werden(hagenmaier).
7. Der Anstieg von psychiatrischen Erkrankungen, allergischen Reaktionen, Dermatosen, Mykosen und Krebsfällen um Altanlagen muß sofort dokumentiert werden. Ein besonderer Augenmerk ist auf Kinder und Vorgeschädigte zu richten.
8 |
.Verantwortungsbewußte Behörden und Politiker würden die zur Zeit betriebenen Anlagen sofort schließen und dem Müllproblem weitgehend durch kompromißlosen Druck zur Vermeidung auf alle Müllproduzenten beikommen« (wassermann, 18.11.88).
Ausblick
Müllverbrennungsanlagen
beeinträchtigen durch ihre hohen Emissionen trotz aller heute möglichen Filteranlagen in erheblichem Maße die Gesundheit der
Bevölkerung. Aus medizinischer Sicht sind sie daher obsolet!