1982 Lederspray Gutachten gewonnen
Bei einem Vortrag, den ich in
Koblenz gehalten hatte, fragte ein Hausarzt, ob die exzessive Anwendung eines
Ledersprays eine MS (Multiple Sklerose) auslösen kann. Er habe eine Patientin die
daran litt. Ich meinte, dies noch nicht gehört zu haben, aber man sollte den
Fall untersuchen - insbesondere den genauen Inhalt des verwendeten Sprays
identifizieren.
Sofort sandte der Arzt mir die
Originaldose zu. Mit der Herstellungsnummer sandte ich eine Anfrage an die
Herstellerfirma mit der Bitte um die exakte Zusammensetzung. Als Antwort
erhielt ich einen nichts sagenden Brief mit der angeblichen Zusammensetzung (später
als falsch erkannten Angabe ohne Methylbromid) und dem Angebot der aus
unerklärlichen Gründen geschädigten Patientin 5.000 DM Entschädigung zu zahlen.
Daraufhin sagte ich dem Hausarzt:
„Da steckt sicher viel mehr dahinter. Ich würde eine Strafanzeige zur Abklärung
machen.“ Bisher kannte man nur die akute Lungenschädigung durch Einatmen eines Methylbromid-haltigen
Ledersprays.
Der Staatsanwalt fand heraus, dass
300.000 Dosen mit dem hochgiftigen Methylbromid, das Anlass für viele
Lungenödeme war, offiziell nach Spanien verkauft und wieder zurückgegeben und
letztlich in Deutschland heimlich
verkauft worden waren.
In der Gerichtsverhandlung wurde die
Firma vom besten Strafverteidiger, dem Professor, der das Handbuch für
Strafverteidiger geschrieben hatte, verteidigt. Er hatte die Firma Grünenthal
nach 20.000 embryonal geschädigten, schwer missgebildeten Kindern vor einer
Strafe bewahrt und eine läppische Abfindung der noch lebenden Opfer angeboten.
Sein Fachberater war mein früherer Chef, der Klinische Toxikologe Prof. Max von
Clarmann, der mich provokativ ins Kreuzverhör nahm. Ich müsse mich festlegen,
welche der 3 Giftkomponenten des Spray für die unmittelbar danach auftretende
schwere MS (Multiple Sklerose), die die Patientin in den Rollstuhl zwang,
verantwortlich war.
Ich erklärte vor Gericht, dass erst
die Kombinationswirkung zu der vorhersehbaren schweren Nervenläsion
geführt hatte.
Das Gericht schloss sich dem voll an
und verurteilte die Herstellerfirma zu 100.000 DM Schadensersatz und Übernahme
aller Folgekosten. Die alte Rezeptur wurde vom Gericht nicht zur Sprache gebracht,
sie wurde als Joker für eine eventuelle Revision vor dem Bundesgerichtshof, zu
der es aber nie kam, zurückgehalten.
Die betroffene Patientin ließ ihre
unzähligen Amalgamfüllungen leider nicht entfernen, „um ihre Entschädigung
nicht zu verlieren“.
Amalgam potenziert die Allergie auf
andere Umweltgifte, hier dem giftigen Lederspray.