Lebensversicherungen dabei  Kundenrechte gestärkt

Die Bundesregierung hat eine grundlegende Reform des Versicherungsvertragsrechts auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett stimmte einem Gesetzentwurf zu, mit dem die Rechte der Verbraucher gestärkt werden sollen. Die Versicherungen müssen künftig die Kunden vor Vertragsabschluß umfassend informieren.

Verletzen sie diese Pflicht, können sie schadenersatzpflichtig werden. Wesentliche Änderungen betreffen die Lebensversicherungen: Erstmals müssen die Versicherten an den mit ihren Beiträgen gebildeten stillen Reserven beteiligt werden.

Mit dem neuen Recht, das am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll, wird das aus dem Jahr 1908 stammende Gesetz abgelöst. Zunächst befaßt sich jetzt der Bundesrat mit dem Entwurf, der nicht zustimmungspflichtig ist. Das neue Recht betrifft sämtliche Versicherungsverträge. Im Jahr 2005 bestanden nach Angaben der Versicherungswirtschaft 94 Millionen Verträge mit Bruttobeiträgen von 72,6 Milliarden Euro.

http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/10/13/183a1304.asp?cat=/geldundrecht/recht