LTT_Test Abrechnung
Lymphozyten-Transformations-Test
(LTT) nach Nr. 4468 BMÄ/E-GO
Mit dem
Lymphozyten-Transformations-Test nach Nr. 4468 BMÄ/E-GO wird
die Funktionsfähigkeit von Lymphozyten geprüft. Eine eingeschränkte
Zellproliferation weist auf Defekte des zellulären
Immunsystems hin.
Dementsprechend ist die hauptsächliche Indikation für die Durchführung des
LTT in der Routinediagnostik der Verdacht auf einen angeborenen oder
erworbenen Immundefekt. Im Rahmen einer wirtschaftlichen
Stufendiagnostik ist der LTT immer nur Bestandteil der erweiterten
Zusatzdiagnostik für gezielte Fragestellungen. Insbesondere kann der LTT
nur dann vertragsärztliche Leistung sein, wenn sich aus dem Befund des LTT
zwingende Konsequenzen für die weitere Diagnostik oder Therapie des
Patienten ergeben könnten. Voraussetzung für die Durchführung eines LTT
ist das Vorliegen begründeter Hinweise auf einen zellulären Immundefekt,
insbesondere der T-Lymphozyten, die sich aus anderen vorausgegangenen
Laboruntersuchungen ergeben haben. Eine weitere Indikation des LTT
können Arzneimittelallergien sein, wenn die übliche Diagnostik zu keinem
Ergebnis führt. Keine gesicherte Indikation sind die derzeit
häufig angebotenen Untersuchungen auf Metallallergien oder auf die
Reaktion gegenüber den verschiedensten Umweltstoffen. Auch sind keine
Empfehlungen bekannt, den LTT in der Routinediagnostik von Borrelien-
Chlamydien-, CMV-, EBV-, Candida- oder
Schimmelpilzinfektionen
durchzuführen. Auch in der Tumorimmunologie hat der LTT außerhalb von
wissenschaftlichen Studien keine Bedeutung.
KVB -
Landesrundschreiben 4/03 - Oktober 2003 4
Quelle:
https://www.kvb.de/servlet/PB/show/1068411/LRS-04_03.pdf