Haar - sträubende Wirkung

Viele Kosmetika schminkt man sich besser ab. Denn in den Produkten stecken bedenkliche Inhaltsstoffe.

Seit Jahren geraten Schönheitsmittel immer wieder in die Schlagzeilen. Tonangebend sind Haarfärbemittel, die im Verdacht stehen, Blasenkrebs zu erzeugen. Fraglich sind vor allem so genannte aromatische Amine wie die Stoffe Phenylendiamin und Toluylendiamin, die auch Allergien und Asthma hervorrufen können. Sie stehen wie auch andere tönende Substanzen in Haarfarben auf dem Index der EU, sind aber noch nicht verboten. Eine Positivliste geeigneter Farben war für Ende 2005 geplant, noch aber ist sie nicht erschienen. Naturkosmetikhersteller verwenden das rot färbende Henna, schwarzes Indigo oder braun färbende Walnussschalen. Nach Ansicht der hiesigen Behörden gilt Henna als sicher. Der wis­senschaftliche Ausschuss der EU-Kommission teilt diese Mei­nung nicht. Er hält die darin enthaltene Substanz Lawson für ein Nieren- und Blutgift, außerdem soll der Stoff das Erbgut schä­digen. Grund für die verschiedenen Einschätzungen ist die unterschiedliche Interpretation der aus Tierversuchen stammenden Ergebnisse.

Vor Deodorants mit bestimmten Parabenen warnte Anfang 2004 die Deutsche Krebsgesellschaft. Grund war eine britische Studie, bei der die Konservierungsmittel in 18 von 20 Gewebeproben von Brustkrebspatientinnen nachgewiesen wurden. Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg wie auch das Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin sahen jedoch kei­nen Anlass für ein Verbot. Fazit: „Allein aufgrund der Tatsache, dass Parabene in Tumorgewebe von Brustkrebskranken enthalten sein könnten, lässt sich noch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen diesen Stoffen und der Entstehung von Brustkrebs herstellen."

In Parfüms, dekorative Kosmetik, Reinigungs- und Pflegemittel werden oftmals Moschusverbindungen gemischt. Die Bezeichnung geht auf den Duft des seltenen Moschustieres zurück, dessen Sexuallockstoffe man früher zum Aromatisieren von teu­ren Parfüms nutzte. Inzwischen werden die Duftstoffe fast ausschließlich synthetisch hergestellt, was wesentlich billiger ist. Verboten sind die Verbindungen Moschus Ambrette, Moschus Mosken und Moschus Tibeten, da sie sich im Wasser, in Fischen, im menschlichen Fettgewebe und sogar in der Muttermilch an­reichern. Nicht besser steht es um die Ersatzstoffe Moschus Xylol und Moschus Keton, die alternativ auf den Markt kamen. Sie sind starke Allergene. Auch mit weiteren Ersatzstoffen wie Tonaliden und Galaxoliden kamen die Hersteller vom Regen in die Traufe, da sie sich ebenfalls als gesundheits- und umwelt­schädlich entpuppten.

Formaldehyd soll die Haltbarkeit von Kosmetika verbessern. Es steht unter Krebsverdacht und reizt schon in kleinen Mengen Schleimhäute und Augen. Es gilt auch als starkes Allergen, wenn es in größeren Mengen eingesetzt wird. Übliche Kosmetika enthalten im Vergleich zu Putz- und Reinigungsmitteln geringe Formaldehydmengen. Kontrollierte Naturkosmetik und Schönheitsmittel aus dem Reformhaus müssen gänzlich frei von dem Bakterienkiller sein. In der INCI-Liste (Liste der Inhaltsstoffe) sind formaldehydhaltige Produkte an einer Reihe von Bezeichnungen zu erkennen (Imidazolidinyl-Harnstoff, Imidazolidinyl-Urea, 2-Bromo-2-Nitropropane-l,3-Diol, Bronopol, Bronidox, 5-Bromo-5-Nitro-l,3-Dioxane, Diazolidinyl-Harnstoff, Diazoli-dinyl-Urea, DMDM Hydantoin und Hydroxymethylglycinate).

In konventionellen Cremes und Lotionen wie auch in einzel­nen Reformhausprodukten (Shampoos) werden so genannte PEGs (Polyethylenglykole) eingesetzt. Sie dienen als Emulgator, der dafür sorgt, dass sich Fett und Wasser verbinden. In Shampoos haben sie auch eine reinigende Wirkung. Einige PEGs können bei empfindlichen Menschen die Haut reizen, sie durchlässiger für Fremdstoffe machen und sogar betäubend wirken. Sie werden aus dem stark giftigen Ethylenoxid hergestellt, einem Stoff der Erdölchemie. Darum sollten sie in natürlicher Kosmetik tabu sein. PEGs sind an der INCI-Bezeichnung Poly-glykol, Polysorbate oder Copolyol erkennbar, an dem Wortbestandteil PEG (z.B. PEG-75 Distearate) sowie am Kürzel„eth" in Verbindung mit einer Zahl (z.B. Ceteareth-15).

In Sonnenschutzmitteln sollen chemische Lichtschutzfilter vor Sonnenbrand und somit vor Krebs bewahren. Einige Filter sind in die Kritik geraten, da sie schweizerischen Studien zufolge wie ein Hormon wirken. Fraglich sind Filter mit den INCI-Bezeichnungen 4-Methyl-Benzylidencamphor (4 MBC), Octyl-Methoxycinnamate (OMC), Benzophenone-3 (Oxybenzon), Homosalate (Homomenthylsalicylat) und Octyl-Dimethyl-Para-Amino-Benzoic-Acid (OD-PABA) - von 4 MBC rät das Bundesinstitut für Risikobewertung inzwischen ab. Eine Alternative zu chemischen Filtern sind mineralische Schutzstoffe wie Zinkoxyd und Titandioxyd. Von ihnen sind keine negativen Nebenwirkungen bekannt. Sie werden schon seit langem von Naturkosmetikherstellern eingesetzt.

greenpeace magazin 3.06, S. 35.