Kopfschmerz Kasse muss Amalgamaustausch zahlen

Urteil SG Konstanz

 S 2 Kr 378/92

 Kommentar 22.4.1994

Kasse muss Austausch der Füllungen zahlen; Beweis: Speicheltest.
Die Klägerin hatte Migräne. Die Quecksilbervergiftung wurde durch einen Speicheltest nachgewiesen. Es besteht keine Allergie gegen Amalgam; ein Urintest wurde nicht vorgenommen. Die Krankenkasse muss trotz dieser "Minimal-Diagnostik" zahlen. Gutachter des Gerichts: Prof. Drasch, München. Das Gericht erkennt:

Kopfschmerzen (Migräne) zählen geradezu lehrbuchmäßig zu den Symptomen einer chronischen Quecksilber- Intoxikation.