Klage Zahnquecksilber am Europ GMR Beteiligen

Jeder Geschädigte mit positivem Epikutantest kann sich bis  18.12.09 an der Klage beteiligen!

 

Unsere Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Millionen Todesfälle durch Zahnamalgam wurde am 23.06.2009 unter Nr.33229/09 zugelassen und fristgerecht mit 20 000 aus der Weltliteratur und Fallbeispielen begründet.

 

Jeder, der zumindest über einen Positiven Epikutantest auf Zahnquecksilber verfügt, kann sich mit den angekreuzten Beweisen nur bis 18.12.09 ans Gericht beteiligen! (nichts dazu!)

 

http://www.toxcenter.org/download/versch/amalgamanzeige.pdf

 

Unser Meldeformular zur Amalgamentschädigung:

AIK= Autoimmunkrankheit

AMG=Nierenvergiftung Alpha-Mikroglobulin

MR= Megnetresonanz= Kernspin Kopf

 

 

Pdf Ausdrucken+Original bis 18.12.09  direkt an das Gericht  mit Post (!) im Fensterkuvert  und Nr.33229/09 senden.

Alle Schreiben, die danach an das Gericht gesandt wurden, werden lt. Bestimmung ersatzlos vernichtet!

 

Nur eine Seite, Rest oder späteres werden dort vernichtet!

 

Wir sandten unsere Klagebegründung mit 20000 Beweisen ans Gericht.

 

Wir verlangen pro Todkrankem mit Nachweis      100 000 € Entschädigung vom Gericht.

 

Wir klagen  und Sie haben die einmalige und schnellste und kostenlose Chance, dass ihre bisherigen Falschurteile revidiert werden.

 

 

 

Danach hoffen wir, dass dieses schreiende Unrecht bald beendet und alle Täter (Zahnärzte und ihre Helfershelfer) bestraft werden

und Schadenersatz zahlen.

TOX CENTER, Dr.Max Daunderer