Klage
Zahnquecksilber am Europ GMR Beteiligen
Jeder
Geschädigte mit positivem Epikutantest kann sich bis 18.12.09 an der Klage
beteiligen!
Unsere Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen
der Millionen Todesfälle durch Zahnamalgam wurde am 23.06.2009 unter Nr.33229/09
zugelassen und fristgerecht mit 20 000 aus der Weltliteratur und Fallbeispielen
begründet.
Jeder, der zumindest über einen Positiven
Epikutantest auf Zahnquecksilber verfügt, kann sich mit den angekreuzten
Beweisen nur bis 18.12.09 ans Gericht beteiligen! (nichts dazu!)
http://www.toxcenter.org/download/versch/amalgamanzeige.pdf
Unser Meldeformular zur Amalgamentschädigung:
AIK=
Autoimmunkrankheit
AMG=Nierenvergiftung
Alpha-Mikroglobulin
MR=
Megnetresonanz= Kernspin Kopf
Pdf Ausdrucken+Original bis 18.12.09 direkt an das Gericht mit Post (!) im Fensterkuvert und Nr.33229/09
senden.
Alle Schreiben, die danach an das Gericht
gesandt wurden, werden lt. Bestimmung ersatzlos vernichtet!
Nur eine Seite, Rest oder
späteres werden dort vernichtet!
Wir sandten unsere Klagebegründung mit 20000 Beweisen ans
Gericht.
Wir
verlangen pro Todkrankem mit Nachweis
100 000 € Entschädigung vom Gericht.
Wir klagen und Sie haben die
einmalige und schnellste und kostenlose Chance, dass ihre bisherigen
Falschurteile revidiert werden.
Danach hoffen wir, dass dieses schreiende Unrecht bald beendet und alle
Täter (Zahnärzte und ihre Helfershelfer) bestraft werden
und Schadenersatz zahlen.
TOX CENTER, Dr.Max Daunderer