Jugendlicher starb an Amalgam

 

B. M. * 11.11.67

 

Der Patient bekam im 21. Lebensjahr 9 Amalgamfüllungen. Er wurde langsam immer apathischer und träger. Der Wechsel war für die Familienangehörigen unfassbar. Außenstehende vermuteten einen Drogeneinfluss - zu Unrecht. Es traten Gangstörungen auf, später ein Koma. In der Klinik vermutete man zunächst eine Enzephalitis. Es waren jedoch keinerlei Entzündungs- oder Herdzeichen feststellbar. Im weiteren Verlauf bildete sich klinisch und computertomographisch ein Hirnödem aus. Der Patient wurde in der Klinik aufgegeben. Wir flogen mit der Rettungsflugwacht in sein Heimatkrankenhaus nach Nordschweden. Trotz einer höchstgradigen Niereninsuffizienz wurden folgende Werte gemessen:

 

 

 

 

Grenzwerte

 

 

 

 

Urin I / Urin II:

Kreatinin

0,08 g/l Kreatinin

 

 

 

 

 

Urin II nach 3 mg i.v.:

Quecksilber

78,8 µg/g Kreatinin

- 50

 

Kupfer

1.912 µg/g Kreatinin

- 500

 

Cadmium

7,5 µg/g Kreatinin

- 3

 

Blei

50 µg/g Kreatinin

- 150

 

Arsen

37 µg7g Kreatinin

- 15

 

 

 

 

Urin I:

Selen

73,8 µg/g Kreatinin

- 30

 

Zink

1.950 µg/g Kreatinin

- 740

 

Zinn

120 µg/g Kreatinin

- 1

 

Der Patient war nicht transportfähig, er starb 4 Wochen später im therapierefraktären Hirnödem am apallischen Syndrom

 

Trotz fast 5monatiger stationärer neurologischer Intensivdiagnostik konnte keine andere Ursache als die chronische Amalgamintoxikation (Zinn + Quecksilber) gefunden werden. Weder Zink- noch Selensubstitution waren effektiv. DMPS weigerten sich die unerfahrenen schwedischen Ärzte zu applizieren.

 

Die „Grenzwerte“ (Urin 200 µg/g Kreatinin) sind für den Kliniker ohne jeden praktischen Bezug. Todesfälle im Koma durch Amalgam wurden bisher nie diagnostiziert - sie sind heimtückisch.

 

Der deletäre Verlauf war insbesondere auf die hohe Zinnvergiftung aus modernen „non-gamma-2-Amalgamen“ zurückzuführen. Zinn wird von den Mundbakterien in organisches Zinn verwandelt, das als das gefährlichste ZSN-Gift gilt, das wir heute kennen.

 

Bei der Sektion wird noch geklärt, ob der Zahnarzt durch fehlende Unterfüllungen einen typischen zahnärztlichen Kunstfehler begangen hat. Eine Strafanzeige läuft.

 

Dieser tragische Fall zeigt, dass die Amalgamvergiftung - erwartungsgemäß - in entsprechend disponierten Fällen verheerende Folgen haben kann, was wir auf Grund unserer bisherigen Erfahrungen seit langem postulieren: Jede noch so kleine Amalgamfüllung so früh wie möglich austauschen, noch ehe irreversible Nerven- oder Immunschäden aufgetreten sind.

 

Quelle: FORUM des Praktischen und Allgemein-Arztes 11/90

(Dr. M. Daunderer)