§ Impotenz bei Beamten auf Krankenkasse behandeln

Für die Behandlung Krankheitsbedingter Erektionsstörungen mit Sildenafil (Viagra®) muss der Bund seinen Beamten Beihilfe zahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Mainz entschieden. Nach den gesetzlichen Vorschriften dürften zwar einzelne Medikamente und Behandlungsmethoden von der Beihilfe ausgeschlossen werden, nicht aber bestimmte Krankheiten zur Gänze. Dem Kläger war die Prostata wegen einer Krebserkrankung entfernt worden.

Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mainz, Az.: 10 A 11598/06.OVG