Hochfrequenz biologische Wirkung

 

Biologische Wirkung

elektromagnetischer Felder

(am Beispiel Mobilfunk, DECT, UMTS )

auf den Menschen

( Frequenzbereich von 0 bis 3 GHz )

 

 

                                                                      

Die Wahrheit lebt ein unglückliches Leben,

aber sie überlebt dennoch,

unter großen Opfern,

stets die Lüge.

 

Gunther Daumenlang                                                                          

Vizepräsident Tox Center e. V.                                                 

 

 

Vorwort:

 

Die Mobilfunktechnik greift immer weiter um sich und immer mehr

Menschen sind davon gesundheitlich betroffen.

 

Verantwortliche in Politik und Wirtschaft ignorieren die Warnungen

internationaler Wissenschaftler.

 

Das Vorsorgeprinzip wird ausgehebelt und die Verantwortlichkeit

aus reiner Profitgier ignoriert.

 

Alte und neueste Erkenntnisse kommen einheitlich zu dem

Schluss, dass die heute etablierte Technologie ein Gefährdungs-

potential von ungeheuren Ausmaß für das Leben auf unserer

Erde bedeutet.

 

Das ist der Grund dafür, dass Verantwortungsträger aus der

breiten Palette unserer Gesellschaft sich öffentlich zu Wort

melden und sich gegen die Widerstände eines etablierten

Machtkartells, mit viel persönlichem Engagement, der Wahrheit

verpflichtet fühlen.

 

Erstaunlich dabei ist, dass die Befürworter der Mobilfunktechnik

nur eine gleichlautende wenig aussagefähige Standardargu-

mentation vorzuweisen haben.

Die Argumentation der Kritiker hingegen ist sachlich und fachlich

versiert und schließt eine Vielfalt an Argumentationen ein. Diese

ergänzen sich und führen im Gesamtbild zu einer faktisch, glaub-

würdigen Darstellung.

 

Hinweis:

Bundesgerichtshofurteil vom 23.06.1993 Az ZR 135 / 92

 

Die so genannte Wissenschaftsklausel ist unwirksam und verstößt

gegen § 9 AGBG.

Das heißt, dass die von der Hochfrequenztechnik ausgehende

Gefahr nicht erst durch umfassende wissenschaftliche Forschung

bewiesen werden muss, ( Argument der Befürworter um ein Verbot

möglichst lange hinauszuschieben und um wirtschaftliche Interessen,

dem Gesundheitsschutz, den Vorrang zu geben )

sondern es reichen die in der Praxis und im Alltag gemachten

Erfahrungen aus um daraus schließen zu können das eine Techno-

logie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt ( Interpretation des

Verfassers ) und damit verboten werden muss.

 

 

 

Was bedeutet uns, den politisch Verantwortlichen und den in der

freien Wirtschaft Verantwortlichen die Verfassung ?

 

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 2 / Absatz 2

 

JEDER hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

 

Verfassung des Freistaates Bayern Artikel 125

 

Gesunde Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes. JEDE

Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge des

Staates.

 

Die Kurzfassung einer der wichtigsten Studien zur biologischen Wirkung

elektrischer Felder  soll als Argumentationshilfe dienen um Interessierte aufzu-

klären und um Unbelehrbare mit Fakten zu widerlegen. Die Beiträge sind zum

Teil aus dem Verteiler des parteilosen Abgeordneten im Bayerischen Landtag

Herrn Volker Hartenstein zusammengestellt.

Besonderen Dank gebührt Herrn Hartenstein für sein Engagement und die Ein-

richtung einer Verteilerliste ( voha@12move.de ) die sich als Sprachrohr un-

abhängiger Wissenschaftler, engagierter Selbsthilfegruppen und Einzel-

personen bestens bewährt hat.

 

 

Diese Argumentationshilfe will die Verfasser der Beiträge nicht in ihren Rechten

einschränken bzw. sich fremdes Gedankengut aneignen.

 

Mit der Bitte um Richtigstellung, Anregung und Ergänzung !

 

 

Eine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Beiträge kann nicht

übernommen werden.

 

 

München, den 05.11.2002 / 20.07.2004

                    

Zitat :

Wobei sich die Frage stellt, ob die diesbezüglich so blinden und taubstummen Entscheidungsträger der nationalen und internationalen Grenzwertkommission für die Nichtbeachtung dieser gesicherten Erkenntnisse im Sinne der millionenfachen, fahrlässigen Körperverletzung nicht strafrechtlich zu belangen wären.

Prof. Volger

Was ist Elektrosmog ?

 

Der Ausdruck „Elektrosmog“ ist ein künstlicher Begriff, der in den 70er Jahren

geprägt wurde. Hierbei setzt sich der Wortbestandteil „smog „ aus den beiden

englischen Worten smoke ( Rauch ) und fog ( Nebel ) zusammen.

„Smog bedeutet hierbei im weitesten Sinne „Dreck“. Elektrosmog heißt also

ungefähr so viel wie „Elektro – Dreck“.

„Elektrosmog“ ist nicht durch unsere Sinnesorgane erfassbar. Deshalb

können wir Elektrosmog nur mit Hilfe von besonderen „Elektrosmog – Mess-

geräten“ aufspüren.

In der Regel unterscheidet man zwischen 2 Arten von Elektrosmog.

Elektrische Wechselfelder,

 

entstehen durch eine zwischen zwei Polen anliegende Spannung. Je näher

diese Pole sich gegenüber liegen und je höher die Spannung zwischen ihnen

ist, desto höher ist auch die sich zwischen ihnen bildende elektrische Strahlung.

Somit muss für elektrische Strahlung kein Strom fließen, das heißt, auch

wenn Sie z. B. Ihre Lampe / Fernseher ect. Ausschalten haben Sie die

elektrische Strahlung dennoch in voller Stärke vorhanden !

Jedes Kabel, besonders die versteckten Kabel im Mauerwerk, ist eine potent-

ielle Strahlungsquelle.

Ausschlaggebend ist hierbei sowohl die elektrische Feldstärke in V / m als

auch die Frequenz  Hz des elektrischen Feldes.

Magnetische Wechselfelder,

 

entstehen, wenn durch einen Leiter Strom fließt. Je höher dieser Strom ist 

und je näher die Leiter zueinander angeordnet sind desto höher ist die

elektromagnetische Strahlung die entsteht.

Ausschlaggebend ist hierbei die sogenannte magnetische Flussdichte nT und

die Frequenz Hz

 

 

 

Elektrische und magnetische Felder

 

Der physikalische Begriff der elektromagnetischen Felder bzw. Wellen

umfasst nicht nur die nieder- und hochfrequenten Felder zwischen den

Frequenzen von 0 Hz bis 300 GHz ( Milliarden Hertz ), sondern auch das Licht

und die Röntgen-    bzw. Gammastrahlung.

Die Frequenz in Hz einer Welle gibt an, wie viele Schwingungen pro Sekunde

erfolgen.

Kommunikationssysteme:

 

Der digital gepulste Mobilfunk

 

Sendeanlagen, die elektromagnetische Wellen verschiedenster Art aus-

senden, haben wir ja schon seit Jahrzehnten.

 

Herkömmliche Sender wie Radio und Fernsehen strahlen so genannte

analoge elektromagnetische Wellen aus. Das sind Variationen von Sinus-

wellen, die ununterbrochen ausgesendet werden. Dazu gehören auch die alten

C- Netze der Mobilfunkbetreiber. Selbst bei diesen analogen Wellen sind

schädigende athermische Wirkungen bekannt ( z. B. Kurzwellensender

Schwarzenburg ).

 

Neu am Mobilfunk des digitalen GSM-Standards ist die Tatsache, dass er

niederfrequent gepulst ist. Mikrowellen im Bereich von 900 Mega- Hertz bis

1,9 Giga- Hertz ( 1,9 Milliarden Hertz ) sind hierbei die hochfrequenten

Trägerwellen. Diese werden durch eine so genannte niederfrequente Modu-

lation mit einer Nachricht beladen. Damit meint man, dass das Signal beim

Handy und bei der Basisstation viele hundert Mal in der Sekunde ein- und

ausgeschaltet wird. Es ist wie eine Lampe, die man ständig ein- und aus-

knipst. Deshalb ist die Digitaltechnik gepulst.

 

Konkret wird bei einem Anruf die Gesprächsinformation im Handy

komprimiert und während eines Zeitschlitzes von 0,577 Millisekunden an die

Basisstation gefunkt. Danach folgen sieben Zeitschlitze Pause, bevor das

nächste Informationspaket übertragen wird. Dieses periodische Funken des

Handys ergibt ein gepulstes Signal im Zeitabstand von 4,6 Millisekunden;

somit schießt das kleine Telefon während eines Gesprächs jede Sekunde

217 Energieblitze weg. Dies entspricht einer Pulsfrequenz von 217 Hertz.

In den sieben verbleibenden Zeitschlitzen kann die an den Handymast

angeschlossene Basisstation weitere Gespräche zu anderen Mobilfunk-

Teilnehmern aufbauen. Daraus folgt, dass jeder Sender am Handymast je

Nach Gesprächsaufkommen 217 bis 1.736 Informationspakete in der

Sekunde abstrahlt.

 

 

 

Diese digitale gepulste Strahlung ist viel gefährlicher als die analoge, nicht

gepulste Strahlung. Ein Beispiel mit anderen elektromagnetischen Wellen

zeigt dies bildhaft auf. Die ungepulste analoge Strahlung kann mit Schein-

werfern in einem Fernsehstudio verglichen werden, die digital gepulste

Strahlung mit einem Stroboskop- Licht in der Disco. Das Scheinwerferlicht

im  Studio wirkt nicht störend, obwohl die Lampen 50.000 Watt Leistung

haben. Die Stroboskop- Blitze in der Disco weisen hingegen nur eine

Leistung von 20 Watt auf, können aber bereits nach kurzer Zeit zu negativen

Auswirkungen bis hin zu epileptischen Anfällen führen.

 

So hat auch die niederfrequente Pulsung eine wesentlich stärkere bio-

logische Wirkung als die analogen Wellen. Dennoch wollen vor allem euro-

päische Firmen das gepulste, digitale GSM- Mobilfunksystem massiv

vorantreiben. Das sind bei uns die sogenannten D- und E- Netze, In den USA

kennt man indes die biologisch weniger gefährliche CDMA- Technik, welche

mit ungepulsten, rauschähnlichen Analogsignalen arbeitet. Doch aus patent-

rechtlichen Gründen wird diese Technik in Europa nicht genutzt.

 

 

Das heißt, man will nicht Lizenzgebühren für fremde Patente bezahlen,

sondern den GSM- Standard trotz gesundheitlicher Risiken schnellstens

weltweit ausbauen, um  für die nächsten Jahre ungeschmälerte Milliarden-

gewinne einzufahren.

 

Schnurlose Heimtelefone:

 

Was leicht vergessen wird: Die modernen schnurlosen Digitaltelefone für die

Wohnung sind ebenfalls gepulst. Sie schießen einhundert Energieblitze in

der Sekunde weg ( 100 Hz ). Die Trägerfrequenz dieser Geräte liegt bei

1,8 GHz ( 1,8 Milliarden Hertz ). Solche digitalen Heimtelefone entsprechen

dem DECT- oder GAP Standard. Schockierend daran ist, dass rund um die

Uhr (24 Std. / Tag) gepulste Wellen abgestrahlt werden, auch wenn man nicht

telefoniert. Die Feststation beginnt ununterbrochen zu senden, sobald sie an

das Stromnetz angeschlossen ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hörer

aufgelegt ist oder nicht.

 

Die Geräte senden zwar nur mit einer DIN- Leistung von 0,01 Watt, erreichen

aber selbst in zehn bis fünfzehn Meter Entfernung von der Feststation noch

Werte von 1 nW/qcm. Bei diesem Wert können erwiesenermaßen bereits

gesundheitliche Störungen auftreten. Zimmerwände und Böden stellen keine

nennenswerten Hindernisse dar, da die gepulsten Signale selbst Stahlbeton-

mauern durchdringen. Somit haben bereits Millionen von Menschen kleine

Mobilfunksender bei sich in der Wohnung, womöglich sogar im Schlafzimmer.

 

 

 

 

Alte schnurlose Heimtelefone basieren meist auf analoger Technologie.

Selbstverständlich sind auch sie nicht unbedenklich; doch immerhin strahlen

sie keine gepulsten Wellen ab und die Feststation sendet nur, wenn auch

wirklich telefoniert wird. Solche Analog- Geräte arbeiten nach dem

CT1+ Standard.

 

Bluetooth

Kabelloser- Kurzstrecken- Funk

 

Bluetooth ist eine Funktechnik die Geräte zu Hause oder im Büro kabellos mitein-

ander verbinden z. B. Die PC- Tastatur mit dem PC, den Drucker mit dem PC oder

den Laptop mit dem PC usw. Es können auch zukünftig Haushaltsgeräte mit einem

Funktaster über einen Computer in Betrieb genommen werden.

Die Reichweite reicht von ca. 10 Metern bis ca. 100 Metern. Bluetooth sendet auch

im Mikrowellenbereich mit einer Frequenz von 2400 bis 2480 MHz und ist auch

gepulst (1600 Hz ).

   

UMTS die Handy- Zukunft

 

Die Mobilfunkgesellschaften bieten ab 2003 die UMTS ( Universal Mobile Tele-

communications System ) Dienstleistungen an. Dieser Mobilfunkstandard soll bis

2015 den jetzigen weltweiten GSM- Standard ablösen. Fotografieren mit dem Handy.

 

Achtung:  

Der UMTS Standard nutzt Frequenzen bis 2100 Megahertz. Mikrowellenherde nutzen

Frequenzen schon um 2300 Megahertz. Lassen sie die Türe ihres Mikrowellenherdes,

bei Umgehung der Sicherheitseinrichtung, offen und stellen sie sich davor sind sie

tödlichen Strahlen ausgesetzt. Trotzdem sprechen, in unverantwortlicher Weise,

Hersteller, Betreiber, so genannte Fachleute, wirtschaftlich und politisch Verantwortliche

von einer Unbedenklichkeit dieser hochgefährlichen Technologie. Was sie möglicher-

weise nicht wissen ist, dass die Hochfrequenztechnologie in Amerika als Waffe ent-

wickelt worden ist.

Stellen sie sich vor, jemand würde ihnen versichern, dass sie bei 90 Grad Celsius heißem Wasser keine Verbrühungen erleiden sondern dies nur bei 100 Grad heißem Wasser der Fall ist, dann haben sie die Parallele zur Hochfrequenz.

 

Mobilfunk- Sender

 

Mobilfunk- Sender senden hochfrequente, elektromagnetische Wellen mit nieder-

frequenter Pulsung. Zwischen Sender und Handys wird mittels der hochfrequenten

elektromagnetischen Wellen ständig Kontakt aufgenommen. Mit einem Handy im

Standby- Modus nimmt der Sender im Abstand von wenigen Minuten immer wieder

Kontakt auf.

Mit UMTS, 2100 MHz, wird die dritte Mobilfunk- Generation multimediafähig, die mit

Video- Clips und Musik große Datenmengen übertragen kann. Die Strahlenbelastung

durch die Sendeanlagen wird bei Vollauslastung vergleichbar hoch sein wie die von

bisherigen GSM- Anlagen. Durch die geplanten mindestens 15.000 zusätzlichen

Sender- Standorte wird die Strahlenbelastung für Anwohner steigen.

 

Mobilfunk- Sender sind nicht immer leicht erkennbar.

Sehr häufig sehen Mobilfunk- Sender aus wie schmale, längliche, meist graue Laut-

Sprecherboxen mit einer Länge von ca. 1- 2 Meter.

Andere Sender ähneln Fahnenstangen von ca. 5 cm Dicke und einer Länge von

ca. 3 Metern.

Manche Sender sind sehr klein mit einer Länge von ca. 30 cm. Diese gibt es in unter-

schiedlichen Farben so das sie sich Hausfassaden anpassen.

Viele Sender werden in Gebäudeteile versteckt oder in extra angefertigten Attrappen.

Sie können also nie sicher sein ob in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld nicht doch

Mobilfunk- Sender installiert sind Hier hilft nur das Ausmessen, möglichst durch einen

vertrauenswürdigen Fachmann.    

 

Übersicht über die Zuordnung der UMTS/IMT-2000 Frequenzblöcke

 

FDD Frequenzblöcke in MHz

 

   MHz

1920,3                  1930,2            1940,1              1950,0                1959,9              1969,8          1979,7

FDD 1:

Mannesmann

Mobilfunk

9,9 MHz

            FDD 2:

Group 3 G

9,9 MHz           FDD 3:

E- Plus 3G

Lux

9,9 MHz           FDD 4:

Mobil Com

Multimedia

9,9 MHz           FDD 5:

VIAG

9,9 MHz           FDD 6:

T- Mobil

9,9 MHz

 

 

   MHz 

2110,3                 2120,2          2130,1           2140,0               2149,9            2159,8        2169,7

FDD 1:

Mannesmann

Mobilfunk

9,9 MHz

            FDD 2:

Group 3G

9,9 MHz           FDD 3:

E- Plus 3G

Lux

9,9 MHz           FDD 4:

Mobil Com

Multimedia

9,9 MHz           FDD 5:

VIAG

9,9 MHz           FDD 6:

T- Mobil

9,9 MHz

 

 

TDD Frequenzblöcke in MHz

 

   MHz

1900,1                  1905,1            1910,1              1915,1                1920,1              2019,7          2024,7

TDD Block 1:

Group 3 G

5 MHz

            TDD

Block 2:

Mobil Com

Multimedia

5 MHz  TDD

Block 3:

T- Mobil

5 MHz  TDD

Block 4:

Mannesmann

Mobilfunk

5MHz               E- Plus 3 G

Lux

5 MHz

 

 

Wie kann man sich schützen ?

 

Bevor Sie die Ursache Ihrer gesundheitlichen Beschwerden elektromagnet-

ischer Einwirkung zuordnen überzeugen Sie sich ob dazu Anlass besteht.

Eine ganze Reihe organischer Krankheiten, Holzschutzmittel, Umweltgifte in

Kleidungen, Umweltgifte z. B. Dioxine, Zahnmetalle, Gifte am Arbeitsplatz,

usw. haben gleiche oder ähnliche Beschwerdebilder.

Messen Sie, oder lassen von einem Fachmann messen, Ihr Wohnumfeld,

Ihren Arbeitsplatz mit einem geeigneten Gerät aus.

Orientieren Sie sich nicht an den in der Bundesrepublik gültigen Grenz-

werten. Diese sind willkürlich den techn. Möglichkeiten der Gerätehersteller

angepasst. Nehmen Sie die Salzburger Grenzwerte als max. Orientierung.

Sind sie nachgewiesener Massen elektrosensibel gilt für sie der Grenzwert

Null. Das trifft auch auf alle Allergiker zu, die auf irgendeinen Stoff allergisch

reagieren.

 

 

 

Verhindern Sie in Ihrem Wohn- und Lebensumfeld den Bau von Mobilfunk-

masten und ähnlichen Einrichtungen.

 

Machen Sie in Ihrem Arbeitsumfeld auf die problematische Technologie

aufmerksam.

 

Gründen Sie eine Selbsthilfegruppe oder engagieren Sie sich in be-

stehenden Gruppen.

 

Nutzen Sie keinesfalls Handy, Schnurlos Telefone ( z. B. DECT = Digital

Enhanced Cordless Telecommunications ) ect. im Alltag.

 

Tragen Sie Ihr Handy nicht am Körper.

 

Nutzen Sie ein Handy nur für Notfallsituationen ( stets ausschalten ).

 

Benutzen Sie privat und beruflich nur ein Schnurtelefon.

 

Halten Sie besonderen Abstand zu folgenden Geräten und

Installationen.

 

Billige Netzsteckteile ( Diese sind wahre Elektrosmog – Weltmeister )

 

Halogenleuchten ( Sie erzeugen durch die hohen fließenden Ströme extrem

         hohe magnetische Felder )

 

Heizdecken  ( Eine einfachere Bestrahlung ist wohl kaum möglich )

 

Radiowecker ( Hier entseht in der Regel extremer Elektrosmog )

 

Im Schlafzimmer sollten Sie so wenig Verbraucher wie möglich betreiben.

 

Überprüfen Sie die Lage der Steckdosen und Kabel im Schlafzimmer und

den übrigen Räumen. Sie sollten nicht in Kopfhöhe liegen. Sie setzen sich

einer enormen Belastung aus.

 

Wenig Sinn macht es Hochfrequenzbelastungen ( Elektrosmog ) mit Ab-

schirmgewebe, Abschirmfolien oder Strahlenschutzbekleidung zu begegnen.

Abschirmungen sollten wirklich nur in Ausnahmesituationen durch einen

Fachmann vorgenommen werden. Nur aus dem Haus dürfen Sie dann auch

nicht mehr gehen.

Das kann und darf natürlich nicht unsere Zukunft sein. Es muss, durch ge-

eignete Technik oder durch Verzicht auf diese Technik, alles getan werden

um gesundheitliche Beeinträchtigungen definitiv auszuschließen.

Elektrosmog – Messgeräte

 

Die Messgeräte werden benötigt um die Stärke und den genauen Ort des

Elektrosmog festzustellen.

Wichtig ist hierbei dass die Elektrosmog – Messgeräte eine professionelle

Messung ermöglichen.

Netzfreischalter / Stromsensor

 

Netzfreischalter ( auch Stromsensor genannt ) sind eine sehr elegante und

preisgünstige Lösung Elektrosmog zu vermeiden.

Netzfreischalter erkennen automatisch, ob elektrische Verbraucher, wie z. B.

Fernseher oder Lampe, ein- oder ausgeschaltet sind. Sind die Verbraucher

ausgeschaltet unterbricht der Netzfreischalter automatisch das 220 V

Wechselstrom – Netz. Lediglich eine geringe  15 V bzw. 5 V Gleichspannung

bleibt weiterhin zur Überwachung angelegt. Somit schützt der Netzfreischalter

außerordentlich wirkungsvoll vor Elektrosmog. Wenn die Verbraucher wieder

eingeschaltet werden erkennt dies der Netzfreischalter in Bruchteilen einer

Sekunde und schaltet automatisch die 220 V Netzspannung wieder an.

 

Schlafräume und Kinderzimmer sollten in jedem Haushalt mit

einem Netzfreischalter versehen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In bestimmten Fällen darf das Netz allerdings nicht abgeschaltet werden

z. B. wenn Dauerverbraucher angeschlossen sind. Zu diesen Verbrauchern

gehörenz. B.

Telefonanlagen

Alarmanlagen

Türklingel

Kühlschränke

Sonstige Geräte die im sog. Standby – Betrieb arbeiten müssen.

Abgeschirmte Kabel :

 

Wenn Netzfreischalter nicht eingesetzt werden können bieten speziell abge-

schirmte Kabel einen vergleichbaren Schutz. Normale Kabel erzeugen nach

außen ungehindert sowohl elektrische als auch elektromagnetische Felder,

auch wenn die Kabel im Mauerwerk verlegt sind.

 

Wird der Verbraucher eingeschaltet entsteht zusätzlich noch ein

magnetisches Feld. Magnetfelder durchdringen jegliche Materie, daher sind

wir ihnen ständig ausgesetzt.

Der Nachteil abgeschirmter Kabel ist der hohe Aufwand, wenn alte Kabel

durch abgeschirmte Kabel ersetzt werden sollen. Abgeschirmte Kabel

bieten aber die einzige Möglichkeit Verbraucher strahlungsfrei zu betreiben,

die Tag und Nacht mit dem Stromnetz verbunden sein müssen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grenz- und Richtwerte

„Hochfrequenter Strahlung“

 

Grenz- u. Richtwerte                                                                            [mW 1m2]        [J..IW1m2]

ICNIRP / WHO / EU-Ratsempfehlung (1800 MHz zB GSM)          9000                 9 000 000

Deutschland (1800 MHz zB GSM)                                                         9000                9 000 000

Belgien (exklusive Wallonien)                                                    1 115                1 115 000

Wallonien                                                                                            24                    24 000

Österreich - -

Russland (Summe Hochfrequenz)                                                         100                  100 000

China (Summe Hochfrequenz)                                                   100                  100 000

Schweiz OeGSM-Mobilfunkanlage 1800 MHz)(Innen)                  95                    95 000

Liechtenstein OeGSM-Mobilfunkanlage 1800 MHz) (Innen)          95                   95 000

Luxembourg                                                                                        95                    95 000

Italien (SummeHochfrequenz)                                                    100                  100 000

Italien (Qualitätsziel je Anlage) .                                                            1                      1000

Wien (Gemeindebauten Summe GSM, Innen u. Außen)              10                    10 000

Salzburg 1998 (Summe GSM Außen)                                        1                      1000

EU-Parlament, GD Wissenschaft, STOA zu GSM (2001)                        0,1                   100

Salzburg 2002 (Summe GSM Außen)                                        0,01                 10

Salzburg 2002 (Summe GSM Innen)                                          0,001                1

Standard der Baubiologie 2001 für gepulste Strahlung

für Schlafbereiche (Innen)

Extreme Anomalie                                                                               >0,1                 > 100

Starke Anomalie                                                                                  0,1-0,005          100-5

Schwache Anomalie                                                                            0,005-0,0001     5-0,1

Keine Anomalie                                                                                   0,0001 0,1

Bürgerforum "Elektrosmog" d. BMU BRD (1999)                         0,001                1

Wachbereich (Innen)

Bürgerforum "Elektrosmog" d. BMU BRD (1999)                         0,00001            0,01

Schlafbereich (Innen)

 

 

 

Technik

 

Konzessionsbedingung Mindestversorgungspegel

Schweiz (i. Freien) GSM 900                                                    0,000000084     0,000 084

GSM 1800                                                                                          0,000000334     0,000 334

DECT-Schnurlostelefon 1,5 m Entfernung                                               11                    11 000

 

 

Prof. Dr.- Ing. Alexander H. Volger

 

Mobilfunk und seine Technikfolgen

 

 

Sachstand und Handlungsbedarf

(Aktualisierte Fassung Sept.2002)

 

 

Die Situation der derzeit angewandten und der beabsichtigten Sendetechnologien des Mobilfunks ist im Spannungsfeld der Betreiber und der gesetzlichen Regelungen einerseits, und der bekanntgewordenen gravierenden und zahlreichen Gesundheitsschäden andererseits trotz des Schutzanspruches der Menschen leider immer noch umstritten – zum schweren Nachteil der Bevölkerung, dabei u.a. auch mit der Folge der Steigerung der Gesundheitskosten.

Daher diese aktualisierte Darlegung.

Ausgangslage

Der Mobilfunk verfügt derzeit über 4 bestimmungsgemäß flächendeckende Netze mit zusammen rd. 55.000 Basisstationen (weitere 40.000 für UMTS sind geplant) und ca. 35 Millionen Handys. Angewandte Technologie ist das seinerzeit (vor 1996) innovative Zeitschlitzverfahren (GSM) mit niederfrequent periodisch gepulsten elektromagnetischen Hochfrequenzwellen. Dazu kommen weitere Millionen sog. Schnurlos-Telefone nach dem ebenfalls gepulsten DECT-Prinzip. Nutzung und Nutzen sind bedeutend, man kann von einem erheblichen Wirtschaftsfaktor und einer echten Infrastruktur-Komponente sprechen.

Schlüssel für Genehmigung von Bau und Betrieb der Sendeanlagen ist die 26. BImSchV., die u.a. Grenzwerte für die zugelassene Abstrahlung aus Sendeanlagen und indirekt dann den erforderlichen Abstand von Personen von diesen Anlagen vorsieht. Dies und z.B. die Tatsache, dass Anlieger und Kommunen bei der Planung und Genehmigung nicht zu beteiligen waren, wird als bekannt vorausgesetzt und hier nicht weiter dargestellt. Für Handys und Schnurlose gibt es keine entsprechenden Normen.

Die Frage einer eventuellen oder tatsächlichen Gesundheitsgefährdung durch die derzeit angewandte Technik des Mobilfunks beschäftigt seit längerem außerordentlich viele Menschen. Handys und Schnurlose kann man ja noch in eigener Entscheidung nutzen oder nicht, aber der Sendestrahlung der Basisstationen ist jedermann ständig ausgesetzt.

Wegen der aufgetretenen gravierenden Schäden (bis hin zu Todesfällen, vergl. auch die Berichte aus Spanien über die Leukämieerkrankungen in Schulen in der Nähe von Basisstationen, usw.) und der zahlreichen wissenschaftlichen Berichte über gesundheitsschädliche Wirkungsketten, und zugleich eines weiterhin erkennbaren "Bau-Booms" von Antennen besteht zunehmend erhebliche Besorgnis in der Bevölkerung; es gründeten sich deshalb u.a. weit über 6.000 Bürgerinitiativen, und viele Gerichtsverfahren zeigen, dass sich die Bürger ernsthaft wehren. Da die offiziellen Stellen stereotyp "es ist alles in Ordnung, höchstens besteht Forschungsbedarf..." signalisieren, fühlen sich viele Menschen schutzlos und sind verärgert - so muss leider auch bereits über Bau-Blockaden und Sendemast-Beschädigungen berichtet werden. Eine Politisierung der Bürgerinitiativen ist absehbar. Bedauerlicherweise wird die Diskussion durch massiven Interesseneinfluss sehr "gelenkt" und hat in Politik und auch in wissenschaftlichen Kreisen noch immer nicht (überall) oder wieder den kritischen Stellenwert und die notwendige Unabhängigkeit erreichen können, die angesichts der Gefahren und bereits eingetretenen Schäden erforderlich ist. Bedauerlich ist auch eine "Beharrungs-Energie" in Berichten und Veröffentlichungen der offiziellen Stellen und interessierten Kreise, die trotz inzwischen besseren Wissens immer weiter desinformieren, verwässern und sozusagen "mauern".

Stand der Wissenschaft zur Gesundheitsgefährdung

 Soweit bisher erkennbar, dürfte die angewandte periodische niederfrequente Pulsung auch bei sehr geringen Einstrahlungsdosen einen oder den entscheidenden Beitrag zur Schädlichkeit ausmachen.

Die Schutzbehauptung, "die Schädlichkeit sei nicht erwiesen", es fehle an der wissenschaftlichen Qualitätshöhe (z.B. Veröffentlichung und Verteidigung auf Kongressen, Reproduzierbarkeit), ist schlicht falsch und sogar absurd: Die Einzelwirkungen sind von renommierten Wissenschaftlern erforscht und dargestellt, und sie sind reproduzierbar (wenn man es nur machen wollte...), die epidemologischen Studien sind ausreichend statistisch abgesichert, die berichteten Schadensfälle sind absolut zahlreich, aber z.B. einen Tumorfall sollte man wohl besser nicht reproduzieren wollen. Außerdem: Wo gibt es das sonst, dass die "Beschuldigten" für die Misere (Betreiber, Bundesregierung, Bundesämter, Strahlenschutzkommission) selbst die Beweiskriterien festlegen und die Beweise aussortieren dürfen?

Ein besonderes Problem (zahllose Berichte über Gesundheitsschäden incl. deren sofortige Behebung durch Außerbetriebnahme der Geräte) stellen hierbei die DECT-Schnurlos-Telefone dar, die bekanntlich dauernd senden (auch wenn der Hörer aufliegt); aber hier ist ja eine wesentlich gefahrlosere Ersatztechnik (CT1+) verfügbar und soweit erkennbar, wieder im Vordringen.

Schutzwirkung der Grenzwerte

Die bestehenden Grenzwerte in der maßgeblichen 26. BImSchV. beruhen ausschließlich auf der Untersuchung von thermischen Wirkungen der Sendestrahlung auf das Gewebe, sie sind also nur rein energetisch-integrierend und glätten die Pulsungseffekte. Die biochemisch-neurologischen Wirkungen der periodisch gepulsten Senderstrahlung (d.h. nicht ein energetischer, sondern ein Steuerungs- und Resonanzeinfluss) auf den lebenden Organismus wurden nicht untersucht, ein vorgesehenes Projekt dazu nicht in Auftrag gegeben; vorgelegte warnende Berichte wurden ignoriert bezw. (GUS-Unterlagen) weggelegt.

Der seinerzeitige "Stand der Technik" war formal gekennzeichnet durch die Äußerung von Prof. Dr. Bernhardt (Leiter der Deutschen Strahlenschutzkommission) 1996: "... hinsichtlich der athermischen Wirkungen besteht noch Forschungsbedarf ..."

Die Grundlagen sind also lückenhaft und hinsichtlich der Behauptung, für alle Wirkungen gültig zu sein, gefälscht !  Weiterhin ist in der Verordnung die Pulsung nicht parametrisiert, der erforderliche und mögliche (3-stufige) Nachweis der generellen Unbedenklichkeit ist nicht bzw. nicht korrekt durchgeführt, Langzeitwirkungen sind nicht berücksichtigt, Vorsorgewerte fehlen.

Daher ist durch die 26. BImSchV. die behauptete Schutzwirkung nicht gegeben, die gesetzliche Regelung ist damit ohne substantiellen Gehalt. Trotzdem wurde die Verordnung in Kraft gesetzt und der Sendebetrieb aufgenommen.

Prof. Dr.-Ing. A. Volger, Bad Münstereifel: Zur Schutzwirkung der 26. BImSchV. bezüglich Senderleistungen im Mobilfunkbereich

Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die oft zitierte internationale Basis ICNIRP, deren Grenzwerte-Empfehlung unverändert in die deutsche Regelung übernommen wurde, keinerlei Mandat hat (auch nicht von der WHO), sondern lediglich ein privater e.V. ist.

Die neuerdings mehr in Rede stehenden sog. SAR-Werte (Specific Absoption Rate) für Handys sind ebenfalls ungeeignet; sie sind nur energie-summarisch und sagen nichts aus über die biologischen Wirkungen der gepulsten Hochfrequenz und deren Resonanzerscheinungen innerhalb von Personen und in deren Umgebung.

Rechtslage

Bau und Betrieb der Sendeanlagen sind formalrechtlich durch die 26. BImSchV. privilegiert und voll abgedeckt; konsequenterweise gibt es auch ein OVG-Urteil (Koblenz) dahingehend, dass "... der Bürger die Sender-Einwirkungen zu dulden habe, solange die Grenzwerte eingehalten werden..."

Jedoch lt. Prof. Kniep: Der bestehende vorsorgelose Zustand und die Praxis von Genehmigung und Betrieb der Mobilfunkstationen sind wegen der Verletzung des ranghohen Grundrechtes der Unversehrtheit sowie der Untätigkeit der zuständigen Behörden demgegenüber verfassungswidrig.

           Prof. Dr. Kniep, Rechtsanwalt, Heilbronn: Die Vereinbarkeit von neuen wissenschaftliche Erkenntnissen über Mobilfunksendeanlagen mit der Grenzwertfestlegung in der 26. BImSchV.

Die Regierung und wir alle haben die Pflicht zur Vorsorge; deshalb kann es nicht sein, dass einem wirtschaftlichen Interessenfeld das Recht einer Unschädlichkeitsvermutung eingeräumt wird. Es muss also zur Beweiskorrektheit zurückgekehrt werden: Nicht der Gefährdete oder Geschädigte hat die Schädlichkeit zu beweisen, sondern die Anlagenbetreiber sind originär zum korrekten Nachweis der Unbedenklichkeit verpflichtet; alles andere bedeutet unzulässige und quasi rechtsbeugende Beweislastverschiebung. Vergl. dazu auch die Regelungen im Produkthaftungsgesetz.

Angesichts der offenkundigen Unkorrektheit in der 26."Schutz"-Verordnung müsste beweissystematisch eigentlich eine "Plausible Anscheinsvermutung für die Schädlichkeit" ausreichen (wie sie beispielsweise beim Auffahrunfall regelmäßig gegeben ist).

Zusätzlich wird auf die vielen, auch internationalen Gerichtsurteile verwiesen, die sich auf die Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung als bewiesene Grundlage für ihre Entscheidung stützen (u.a. Österreichischer Bundesgerichtshof).

Es gibt einen gewissen "Nebenschauplatz", nämlich das Baurecht und die rechtliche Eigenschaft einer Basisstation, ein "gewerblicher Betriebsteil" zu sein. Das bedeutet u.a., dass Sendeantennen auf Gebäuden, die nicht für gewerbebetriebliche Nutzung zugelassen sind (z.B. Wohngebäude, analog auch öffentlich-rechtliche getragene Gebäude wie Schulen und Kirchen), unzulässig, ggf. zumindest baugenehmigungspflichtig sind; hierzu gibt es verschiedene Urteile von OVGs. Die Frage ist nur, ob die Bauordnungsbehörden nun mit Stilllegungsverfügungen o.ä. tätig werden; aber Anträge kann jeder stellen. Außerdem kann man sich privat gegen die Immission aus Nachbargrundstücken wehren; hierzu ist jedoch die Rechtsprechung noch uneinheitlich.

 

Wirkungen auf die Bevölkerung

Eine epidemologische Vorstudie des Landes Kärnten mit der Universität Wien weist auch in der Fläche eindeutig nach, dass die Strahlung der Mobilfunk-Basisstationen rd. 70% aller immittierten Strahlungsenergie ausmacht und ganz eindeutig korreliert beeinträchtigende bzw. schädigende Wirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung hat.

           Univ.Prof. Dr. M. Kundi, Wien, Dr. M.-L. Mathlaschitz, Klagenfurt, Erste Ergebnisse der Studie über Auswirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf Gesundheit und Wohlbefinden

Vergleiche hierzu im Tierbereich die sog. "Rinderstudie" in Bayern und neuerdings z.B. eine Studie aus Skandinavien, die zum Ergebnis einer 80%igen Erhöhung des allgemeinen Krebsrisikos kommt.

Weiterhin darf u.a. hingewiesen werden auf die kürzlich erschienene Studie der Universität Mainz, in der Beeinträchtigungen der Gedächtnis-Regeneration durch Mobilfunk-Einstrahlung nachgewiesen werden; das bedeutet u.a. die Übertragbarkeit von entsprechenden Ergebnissen aus Tierversuchen auf den Humanbereich.

Bevölkerungs- und gesundheitspolitische Relevanz

Die weiteren zunehmenden Schäden an der Unversehrtheit der Bevölkerung sind also nicht nur bereits vorhanden, sondern wegen der nun vollendeten Flächenausdehnung und der zutage tretenden Langzeitwirkungen progressiv programmiert. Welcher Umstand könnte wohl noch in Zweifel ziehen, dass die von vielen Wissenschaftlern geäußerten schweren Befürchtungen sämtlich so eintreten werden?

Demgegenüber sind die Mobilfunk-Betreiber nicht gegen Schadensersatzansprüche aus dem Sendebetrieb versichert; die Versicherungswirtschaft hat dies wegen der unüberschaubaren Risiken abgelehnt. Bilanzielle Rückstellungen dafür wurden nicht gemacht; der Teil des Anlagevermögens, der sich auf Basisstationen bezieht, deren gewerbebetriebliche Zulässigkeit inzwischen (länderweise) negiert werden muss, ist nicht mehr werthaltig und muss abgeschrieben werden hier wären sicher Wirtschaftsprüfer und auch der Bundesrechnungshof gefragt. D.h. also auch, dass die Betreiber beim Stand ihrer derzeitigen Verbindlichkeiten, wenn sie denn mit den Forderungen konsequent konfrontiert würden (schon jetzt geben Tausende Ihre "Verletzung" als Unfallmeldung an die Krankenkassen), nicht mehr zahlungsfähig wären.

Die Betreibergesellschaften sind offenbar wissentlich und vornehmlich "lobbybasiert" ein ungeheures Risiko eingegangen. Ob die niedrigen Aktienkurse bereits auch bedeuten, dass die Anleger diese Situation ahnen? Jedenfalls beobachtet man auch tendenziell einen gewissen "Rückzug" großer Konzerne aus der Technologie des Mobilfunks.

Das alles würde letztlich bedeuten, dass die Umsätze und Ergebnisse an die Shareholder gegangen sind und die Folgekosten der Allgemeinheit zugemutet werden. Die gesundheits- und wirtschafts-politischen Folgen sind also jetzt schon erkennbar, und ein Desaster muss befürchtet werden.

Forschungsbedarf und Herstellung von Unabhängigkeit und Mitwirkung

Leider sind die bereits ab 1993 verfügbaren Forschungsergebnisse und Warnhinweise sämtlich unterdrückt worden, Forscher wurden verunglimpft, und eigene Projekte zur Erforschung der Wirkung der gepulsten Sendestrahlung wurden wissentlich nicht unternommen; z.B. tauchen die damals übergebenen Unterlagen aus den GUS-Staaten erst jetzt wieder auf ...

Unbestritten ist natürlich der generelle Bedarf an weiterer Forschung, insbesondere zu den eigentlichen biologischen Wirkungsketten, den Wirkungen aus Langzeitexposition, und natürlich zur Erreichung einer verträglichen Technologie oder Technik-Variante.

Nicht erforderlich jedoch ist Forschung, um die Schädlichkeit der derzeit angewandten Technik überhaupt zu beweisen, sie ist Tatsache, und zwar weit deutlicher bewiesen, als durch die allenfalls erforderlichen "begründeten Zweifel" etwas pointiert formuliert: Eine nasse Wand in einem Bau ist nicht deshalb einstweilen nicht nass, weil man noch nicht weiß, woher das Wasser kommt ... !

Die derzeitigen Regelungen müssen daher als ohne Basis und daher obsolet angesehen werden. Keinesfalls dürfen Forschungsprogramme zum Aufschieben der Revision der prekären gesetzlichen und praktischen Situation führen; außerdem: Wer garantiert denn, dass diese Ergebnisse dann nicht wiederum irgend vorgeschobenen "Wissenschaftskriterien" nicht genügen? – Es besteht also statt legalistischen Aufrechterhaltens ein sofortiger Bedarf zur Revision der 26.BImSchV.

Die bestehenden Vereinbarungen der Betreiber mit den kommunalen Spitzenverbänden sind absolut unzureichend: Die bisher in der Standortfrage der Sender praktisch entmündigten Kommunen erhalten keinerlei "echte Rechte", sondern erfahren jetzt nur früher, was sie nicht ändern können; aber sie sollen die Auseinandersetzung mit den Bürgern führen ... Die entsprechenden Vereinbarungen des Kanzleramtes mit den Betreibern liegen leider auf dem gleichen unzulänglichen Niveau; die als wesentlicher Punkt zugesagte Transparenz (Planungsinformation, Anlagenkataster) kommt schon wegen Datenschutz bei der Regulierungsbehörde nicht zustande.

In der Tat besteht dagegen möglicherweise ein ganz anderer Ermittlungs-Bedarf: Wer hat das alles zu verantworten, und wer hat dem pflichtwidrig Vorschub geleistet?

Erforderlich ist wohl auch eine sorgsame neue, paritätische bzw. unabhängige Besetzung der entsprechenden verantwortlichen Gremien (z.B. Bundesämter, Strahlenschutzkommission), die die jetzige Situation zumindest mit geduldet haben.

Auch folgendes sollte überdacht werden: Die Aufteilung unserer Wissenschaftslandschaft in sehr viele Einzel-Kompetenzbereiche sowie die zu geringe Basis-Finanzausstattung machen diese abhängig von Drittmittelprojekten, wobei Aufgabe und Ergebnisverwendung nicht mehr unabhängig sind, und in der übergreifende Projekte (wie sie z.B. im Mobilfunkbereich von der Technik bis zur Medizin hätten stattfinden sollen) kaum interessenfrei zustandekommen.

Die Zukunft: Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Es geht ganz sicher nicht um die Abschaffung des Mobilfunks, sondern bei Erhalt von dessen unbestrittenem Kern-Nutzen (vielleicht bei einigen Komfort-Einschränkungen) um das Erreichen einer gefährdungsminimalen unbedenklichen Technik.                                                       Benötigt wird dazu ein klares Umdenken im politischen Bereich, nämlich Wiederherstellen des rechtlichen Gleichgewichts:

Nicht alleinige Wertschätzung der derzeitigen Regelungen, die ja offenkundig unkorrekt basiert sind und die Schutzwirkung nur fälschlich behaupten, und demgegenüber systematisch-beharrliches Ignorieren aller anderslautenden Berichte und schutzweises Anfordern immer neuer wissenschaftlicher Beweise, sondern gleichgewichtiges rechtliches Gehör für alle Argumente, sowie Vorrang der Gesundheits- und Unversehrtheits-Vorsorge vor Wirtschaftlichen Interessen.

Konkret sind gesetzgeberische Sofortmaßnahmen folgender Art zu veranlassen, wobei durchaus eine Vermeidung unökonomischer Sprünge anzustreben ist:

           Außerkraftsetzen der 26. BImSchV., insbesondere Stop für Bau und Betrieb neuer Basisstationen nach "bisheriger Technik und bisherigem Recht",

           Vorläufiger Weiterbetrieb vorhandener Stationen, unter Senkung der derzeitigen Sendeenergien auf ein zu diskutierende Niveau (denkbar ist z.B. 1/100, in bebautem Gebiet 1/1000),

           Mitsprache- und Genehmigungsrecht der Kommunen, auch rückwirkend,

           Rückbau von Sendern auf "sensitiven" Standorten (Kindergärten, Schulen usw.) und bei Errichtung auf nicht-gewerbebetrieblichen Gebäuden,

           Sammelverfahren für Schadensmeldungen, z.B. über die Gesundheitsämter und Krankenkassen, sowie Klärung der Kostenverantwortung,

           Rechtskonforme Vorgaben zur Regelung der Beweislasten (bei den Betreibern),

           Versicherungspflicht für die Betreiber gegen Schadensansprüche aus dem Sendebetrieb,

           Keine Werbung, sondern Warnung vor Handys (insbes. für Kinder),

           Verbot der DECT-Schnurlos-Telefone (stattdessen verfügbar: CT1+ Geräte)

Als Langfristige Maßnahmen für einen nachhaltig unbedenklichen Zustand sind erforderlich:

           Einrichtung einer wirklich unabhängigen paritätisch besetzten Strahlenschutz-Kommission zur Lenkung der weiteren Aktivitäten,

           Forschung und Sichtung der bisherigen Erkenntnisse besonders zu Wirkungen der periodischen Pulsung (ggf. auch dann deren Verbot),

           Entwicklung und Aufbau schadensminimaler Technik, dazu Richtlinien-Erarbeitung,

           Revision bzw. Novellierung der 26. BImSchV., Festlegung eines Überprüfungs-Rhythmus,

           Richtlinien auch für die Handys und die SchnurlosTelefone,

           Regelung des Rechts auf individuelle Abschirmmaßnahmen bei Betroffenen,

           Übergangsfrist derzeitiger Zustand – Neue Lösung.

           Die Bürger haben Anspruch auf ungeteilte Sicherheitsanstrengungen der Politik, gegen wen oder was auch immer. Im Bereich Mobilfunk bedeutet das: Ende der bevölkerungsweiten Vernachlässigung der Unversehrtheit und der Desinformation, sondern ein klares Bekenntnis der Verantwortlichen zur Vorsorge und der Absicht, die Dinge nunmehr aufzuarbeiten alles andere ist eine Beschädigung unserer Zukunft und wäre unseres Rechtsstaates und unserer technologischen Leistungsfähigkeit unwürdig.

Niemand darf das noch treiben lassen !

 

Zitat:

 

Bis in jüngster Zeit wurden wissenschaftliche Hinweise als nicht

relevant abgetan, da sie keine wissenschaftlichen Nachweise von

Risiken darstellen. Entsprechend wurden die Sorgen und Ängste

der Bevölkerung behandelt.

Die nüchterne Bewertung des Erkenntnisstandes aber zeigt, dass

wissenschaftliche Hinweise auf mögliche Risiken tatsächlich

bestehen.

Daher setze ich mich mit Nachdruck dafür ein, dass dem Vorsorgegedanken verstärkt Rechnung getragen wird.

 

Aus dem Vortrag von Wolfram König- Präsident des Bundesamtes

Für Strahlenschutz- an der Evangelischen Akademie Loccum im Februar 2002

Prof. Dr.- Ing.Alexander H. Volger

11.09.2001

Zur Schutzwirkung der 26.BImSchV. bezüglich Senderleistungen im Mobilfunk

Wer eine Anlage herstellt und/oder betreibt, muss neben dem Funktionsbeweis gegenüber seinen Kunden auch sicherstellen und nachweisen, dass durch den Betrieb keine schädlichen oder gefährlichen (Neben-)Wirkungen bestehen. Diese Pflicht ist originär und kann nicht weitergegeben werden.

Der Nachweis dazu kann als Einzelfall erfolgen (z.B. durch TÜV-Prüfung) oder dadurch, dass der repräsentierte Stand der Technik in Genehmigungsverfahren und dann entsprechende Vorschriften eingeht und damit generell abgedeckt ist.

Für den Mobilfunkbereich ist das nicht anders. Dem seinerzeitigen Stand der Wissenschaft (aber soweit bekannt nicht unabhängigen Institutionen oder kritischen Forschern) folgend wurden hier von dem Verein ICNIRP (international tätig, jedoch ohne offizielles Mandat) Richtlinien und Grenzwerte empfohlen, auf die sich dann die deutsche Strahlenschutzkommission ohne eigene Forschungen abstützte. Das Ergebnis war letztlich 1997 mit der Umsetzung in deutsches Recht die 26. BImSchV., nach der jeder Sender bestimmte Grenzwerte in seinem Standort (anhand sog. Standortbescheinigungen) einzuhalten hat. Bei Einhaltung sei eine Gefährdung auszuschließen; es kann damit jeder Betreiber seine Sender bauen, wohin er will. Anlieger, Betroffene sowie lokale Behörden haben keine Einspruchsrechte; über das Baurecht besteht meist keine substantielle Einflussmöglichkeit.                                                                  Herleitung und Anwendung der Verordnung werden wegen der inzwischen zahlreichen Berichte über tatsächliche Wirkungseffekte und über Gesundheitsschädigungen zunehmend kritisiert.

Im folgenden wird daher zusammengestellt, ob und in welchen Bereichen die sog. Standortbescheinigung nach der 26.BImSchV. eine Schutzwirkung für die Benutzer und für die umliegende Bevölkerung gegenüber gesundheitlichen Gefahren und Schäden garantiert. Dies wird in folgenden Schritten dargestellt:

A: Begriffsklärung bezüglich Frequenzen, Pulsung oder nicht und den Wirkungsbereichen thermisch und biochemisch/neurologisch,

B: Nachweisstufen Basisinformation, Generalisierung und Einbezug des Vorsorgeprinzips,

C: Vorliegende Nachweise der Schutzwirkung gegenüber Gesundheitsgefahren beim Mobilfunk-Sendebetrieb.

 

A.         Frequenz- und Wirkungs-Bereiche

Zur Erläuterung: Die infrage kommenden Sendeleistungen unterscheiden sich nach

           Frequenzen und

           Sendeabstrahlung kontinuierlich / gepulst.

Dabei liegen die Frequenzen im MegaHertz- und GigaHertz-Bereich, technisch/

organisatorisch eingeteilt in sog. Frequenzbänder, die im Mobilfunkbereich den  4 derzeit bestehenden Netzen D1- und D2-Netz sowie E1- und E2-Netz (demnächst UMTS-Netze) zugeordnet sind. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ordnet den Bereich und "verkauft" die Lizenzen.

Eine wesentliche Rolle spielt bei der in Deutschland angewandten Technik die Pulsung, d.h. die Abstrahlung in kleinen Frequenz-Stößen innerhalb von Zeitschlitzen als Mittel u.a. zur "Adressierung" der mobilen Geräte (Handys). Diese Pulsung hat zur Folge, dass die Energieübertragung gewisse kleine Lücken hat, die bei gleicher Gesamt-Abstrahlungsenergie mit etwas größerer Amplitude wettgemacht werden muss. Wichtiger aber ist die Taktfrequenz der Pulsung, die im Bereich von nur 217 bis 1.736 Hertz liegt, und die insbesondere aufgrund der Nähe zu biologischen Vorgängen im Menschen (z.B. Gehirnwellen, Steuerungs-Mechanismen auf sehr viel geringerem Energieniveau) gesondert zu betrachten wäre. Ohne die gesonderte Betrachtung und auch parametermäßige Berücksichtigung in Regelungen ist der Bereich der Frequenzen von vorneherein unvollständig abgebildet.

Die Wirkungsseite, also die Einwirkung der elektromagnetischen Strahlung auf den menschlichen und tierischen Organismus, erstreckt sich nach derzeitigem Erkenntnisstand auf 2 Bereiche

           Thermische Wirkungen auf das Körpergewebe,

           Biochemische/neurologische (athermische) Wirkungen auf den lebenden Organismus.

Dabei sind die thermischen Wirkungen stets integrierend, d.h. sie summieren die ggf. variablen oder gepulsten Einstrahlungen in ihrer Wärmeerzeugung über einen bestimmten Zeitraum; ein Rückschluss auf evtl. punktuell starke Impulse oder Taktwirkungen ist vom Prinzip her unmöglich, ggf. aus praktischen Gegebenheiten ableitbar. Die thermischen Wirkungen sind intensiv untersucht.

Die nicht-thermischen, besser gesagt die biochemisch/neurologischen Wirkungen sind das derzeit in starker Diskussion befindliche Feld. Sie sind nicht explizit im Zuge der Vorarbeiten zur 26.BImSchV. untersucht und ausgewertet worden, insbesondere der Begriff der Pulsung kommt in diesem Zusammenhang nicht vor. In zunehmendem Umfang liegen jedoch Berichte aus Forschung und Praxis vor, die diese Wirkungen als die gravierenderen ansehen und sie als schädlich in verschiedenster Hinsicht, auch oder insbesondere bei sehr kleinen Energieeinträgen nachweisen. Das Feld und seine Zusammenhänge u.a. auch bei Langzeit-Exposition sind noch längst nicht abgearbeitet, was aber nicht bedeutet, dass sie einfach vernachlässigt werden dürfen.

 

Hinweis: Die ebenfalls in der Diskussion über schwere Gesundheitsschäden stehende Radar-Technik liegt ebenfalls im GigaHertz-Bereich; die Schäden sind inzwischen bewiesen und auch in der Rechtsprechung anerkannt. Wenn auch nicht alle Parameter vergleichbar sind, ist mindestens die Tatsache, dass Frequenzen im GigaHz-Bereich schädlich sein können, positiv nachgewiesen und nicht bestreitbar.

Weiter ist zu befürchten, dass auch die Langzeit-Exposition zu weiteren schweren gesundheitlichen Schäden führt. Hierzu lagen keine Erkenntnise zu Zeit der relevanten Regelungen vor, aber das heißt ja nicht, dass dieser Sektor einfach übergangen werden darf. 

 

 

 

 

In der folgenden Tabelle wird der Zusammenhang verdeutlicht:

 

 

 

*) Die Grenze bei 10 MHz ist gewählt anhand der von Prof. Bernhardt (Anhörung Bayr. Landtag) berichteten Basisuntersuchungen.

**) Die Freqenzen der Pulstakte selbst liegen bei 217 bis 1736 Hz.

 

 

B          Nachweis-Stufen bei Ausschlussbeweisen

Zur Erläuterung: Bei technischen Beweisen spielen die sog. Ausschlussbeweise eine wichtige Rolle; z.B. bei Fragen nach der Fehlerfreiheit von Geräten, Unschädlichkeit von Immissionen, oder Nebenwirkungen von Medikamenten ist der direkte Nachweis logisch nicht möglich. Stets gibt es nur die beweiskräftige Feststellung, dass "kein Fehler aufgetreten ist", "keine Schäden bekannt wurden" oder "bisher keine Nebenwirkungen berichtet wurden". Um in Gerichts- oder Genehmigungs-Verfahren dennoch weiter zu kommen und auch "utopische" Blockierungen des Fortschritts zu vermeiden, muss zur Feststellung "kein Fehler aufgetreten" noch eine Generalisierungsaussage kommen, die den Restraum überbrückt: Es handelt sich dabei um eine Hypothese der Art, dass etwa gesagt wird "... bestehen keine begründeten und vernünftigen Zweifel, dass von einer generellen Fehlerfreiheit / Unschädlichkeit / Nebenwirkungsfreiheit gesprochen werden kann". Kein Sachverständigenbeweis vor Gericht kommt ohne eine solche "saubere" Trennung von Fakten und Annahmen aus.

Es gibt weitere Felder, wo ebenfalls eine solche Restergänzungs-Hypothese erforderlich ist: z.B. bei unteren Wirkungsschwellen, wo erklärt wird, dass die zwar auftretenden, aber derart gering gehaltenen Wirkungen unterhalb der Wahrnehmungs bzw. Gefährdungsschwellen, allgemeinen Umwelteinwirkungsdosen usw. liegen; oder z.B. bei Stichprobenergebnissen, wo zwar mathematisch die Repräsentanz nachgewiesen werden kann, aber doch über den damit gegebenen Vertrauensbereich (z.B. 99,5%) hinaus die hypothetische Aussage getroffen werden muss, dass man damit zufrieden sein könne.

Die Folge ist in jedem Fall, dass eine solche Hypothese automatisch zusammenbricht allein schon, wenn ernste oder begründete Zweifel gegen die Annahmen ("bestehen keine Zweifel") auftauchen; erst recht, wenn sogar gesicherte Beweise dagegen vorgebracht werden.

Im Mobilfunkbereich haben wir eine solche Beweis-Situation: bei thermischen Wirkungen besteht die Hypothese darin, dass man Erwärmungen von weniger als 0,1 °C als für den menschlichen Körper vernachlässigbar ansehen kann (z.B. gegenüber üblichen Erwärmungen durch Sonnenbaden, Beruf oder Fiber). Bei biochemischen/neurologischen Wirkungen liegt eine entsprechende Hypothese nicht vor, müsste jedoch explizit formuliert werden. Zusätzlich gehörte hierhin zumindest vorläufig eine Annahme zu Langzeitwirkungen.Über den durch die Hypothese verallgemeinerte Unschädlichkeitsaussage hinaus sind dann noch Sicherheitsabstände erforderlich. Es genügt ja bekanntlich nicht, dass ein Bauwerk theoretisch gerade eben hält, sondern man muss noch einen Zuschlag machen, ggf. gegliedert nach der Häufigkeit von Last-Konstellationen, und ggf. abhängig von einen gesellschaftlichen Konsens, was man sich und der Bevölkerung zumuten kann; man vergleiche die sehr kritische Situalion im Atombereich, wo ggf. offensichtlich sehr geringen Häufigkeiten jedoch eine unermessliche Wirkung im Schadensfall gegenübersteht. Letztlich dient diese Abstandsvorgabe auch dem verfassungsmäßigen primären Recht auf Unversehrtheit und dem Gebot der Vorsorge und des Schutzes von Menschen, anderen Lebewesen und des Lebensraumes (Umwelt mit Boden, Wasser, Luft und Raum/Äther).

Der Zusammenhang wird in einem Schema verdeutlicht; es enthält den Aufbau von Unschädlichkeitsaussagen in folgende Stufen:

           Technische Basisaussage,

           Generalisierungs-Hypothese,

           Sicherheits-/Vorsorge-Abstand.

 

 

 

Entsprechend gilt dies für den Senderbetrieb im Mobilfunkbereich. Zu den thermischen Wirkungen sind dabei z.B. solche Abstände formuliert, der biochemisch/neurologische Sektor wurde jedoch nicht behandelt, ebenso nicht die Frage von Langzeitwirkungen.

C          Schutzwirkung der 26.BImSchV.

Eine vollständige und reale Schutzwirkung ist selbstverständlich nur dann gegeben, wenn sie für alle v.g. Bereiche tatsächlich vorliegt.

Die tatsächlichen Verhältnisse der Schutzwirkung im Mobilfunkbereich durch die 26.BImSchV. und ihrer zugundeliegenden Nachweis-Stufen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

Soweit bekannt, werden die gesetzten Grenzwerte durch die Betreiber der Sendeanlagen in praxi eingehalten, viele Sendeanlagen strahlen sogar wesentlich geringere Leistungen ab. Die Leistung ist jedoch je nach Betriebsanforderung variabel und steuerbar, und es kommt je nach Abstrahlungs-Charakteristik besonders in Sender-Nähe und zeitweilig dann doch ggf. zu höheren Energien.

 

 

 

 

 

 

Zitat:

 

40 Millionen Handynutzer sind potentielle

Versuchskaninchen in Deutschland

 

Prof. Dr. Werner Mäntele Universität Frankfurt

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung und Folgerungen

Bei der festgestellten Sachlage ist die Schutzwirkung im Mobilfunkbereich (betreffend Sendeanlagen) also nicht vollständig behandelt und in wesentlichen Bereichen nicht nachgewiesen. Da sie auch ersatzweise nicht durch Sicherheitsfaktoren erreicht ist, muss festgestellt werden, dass durch die 26. BImSchV. und damit durch die Standortbescheinigung keine Schutzwirkung gegeben ist.

Die Netze sind definitionsgemäß flächendeckend angelegt, niemand kann sich der Strahlenbelastung entziehen. Es stehen inzwischen über 40.000 Sendemasten im Land.

Die Situation ist unschwer auf Handys und schnurlose Telefone übertragbar; hier bestehen zudem keine offiziellen Grenzwerte. Es sind Millionen Geräte verkauft.

Die Hersteller und Betreiber der Anlagen haben, wie bereits ausgeführt, die originäre und nicht abwälzbare Nachweispflicht der Unschädlichkeit. Die dazu dienenden generellen Regelungen (wie z.B. die 26.BImSchV.) stehen jedoch aufgrund der dargelegten Unvollständigkeit, erst recht bei vorliegenden begründeten Zweifeln an der Unschädlichkeit und bei Schadensberichten ohne Basis da, sind also substantiell obsolet. Letztlich fehlt also der notwendige Unschädlichkeitsnachweis für die Anlagen. Die Frage ist nur, wie weit sinnloser oder durch wirtschaftliche Interessen begründeter Legalismus die Gültigkeit der Verordung aufrecht hält.

Es muss beklagt werden, dass die in den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (158. Sitzung am 17./18.12.98) formulierte Verpflichtung, aufkommende Berichte sorgsam zu prüfen und ggf. die inkraft gesetzten Grenzwerte zu revidieren, nachhaltig nicht eingehalten wird. Kommission wie zuständige Behörden haben bisher trotz vorliegender Berichte, Warnungen und Proteste nicht reagiert, sondern nur abgewiegelt, fehlinformiert und in der zahlreichen Korrespondenz stets und regelmäßig "gemauert".

Die öffentlich verbreitete Behauptung, dass die Schutzwirkung gegeben sei, stammt im übrigen nicht von Laien, sondern ist von zuständigen Behörden (incl. Strahlenschutzkommission) aufgestellt und daher als wissentliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs (Unterschiebung/Verbreitung falscher Informationen, Herbeiführung von Fehlentscheidungen, vollendeter Gesundheits- und stets auch Vermögensschaden); der Vorgang schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein. Auch die andauernde Verwässerung z.B. über die Medien, hier handele es sich nur um einen "Meinungsstreit" der Forscher über noch nicht spruchreife Effekte, liegt in diesem Bereich der wissentlichen Desinformation.

Die Forderung nach hieb- und stichfesten Schadensbeweisen (die es dann nie gibt oder geben darf...) Geschädigter oder Gefährdeter ist gegenüber der originären Beweispflicht der Betreiber als Versuch zur Beweislast-Verschiebung anzusehen. Eine Duldung oder evtl. Durchführung dieser Verschiebung durch staatliche Stellen muss als grobe Pflichtverletzung und Rechtsbeugung beklagt werden. Man vergleiche dazu die Situation mit der Produkt-Haftung, wo der Gesetzgeber die Beweispflicht wegen deren regelmäßiger Unmöglichkeit gerade nicht bei den Geschädigten sieht.

Die Bevölkerung ist kein Versuchsfeld, weder technisch-biologisch, noch wirtschaftspolitisch (Betreiber-Umsätze vs. Gesundheitskosten). Leider kann man sich auch der Frage nach Befangenheit und Interessenhörigkeit zuständiger Fachstellen nicht mehr entziehen. Wir brauchen endlich eine Berücksichtigung der inzwischen bewiesenen Schädlichkeit der derzeitigen Technik, eine objektive Behandlung der Sache und eine Reduzierung der Sendetechnik und -leistungen auf ein Maß, das der Vorsorge in der verfassungsmäßig gebotenen Verantwortung durch Politik und Wirtschaft tatsächlich Rechnung trägt.

 

Zitat :

 

Dabei besteht die Pflicht aus Artikel 20 a GG nicht nur Eingriffe in die Umwelt zu unterlassen, sondern auch Eingriffe von Privatpersonen durch Einschreiten entgegenzuwirken.

 

RA Prof. Dr. jur. Klaus Kniep

 

Dr. Neil-Cherry

ICNIRP – Richtlinien

Kritik an einem privaten Verein

 

Auszug  aus dem Bulletin Nr.  6 des VGM Verein für gesundheitsverträglichen

Mobilfunk

 

Die  ICNIRP  ist  die  International Commission on  Non-Ionizing  Radiation

Protecton (Internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierenden

Strahlen).  Prof.  Dr. Neil Cherry von der Lincoln University in Neuseeland

hat  schon  vor  rund  2  Jahren  Kritik an den  zum  Teil  verharmlosenden

Einschätzungen der Hochfrequenz und Mikrowellenstrahlung  (100 kHz bis  300

GHz)  geübt.  Sein Bericht ist weltweit bekannt,  weil er  sich  in  streng

wissenschaftlicher  Weise  gegen Richtlinien der  ICNIRP  als  verbindliche

Rechtsgrundlage  zum  Schutz der Gesundheit der Bevölkerung  bezüglich  der

Strahlenbelastung  der   Mobilfunk-Sendeanlagen   wendet.  Richtlinien  der

internationalen  Kommission  sind  nach diesem  Bericht  einseitig  an  den

Vorstellungen  und  Berechnungen der Mobilfunkbetreiber  orientiert.  Diese

Berechnungen  sind einzig und allein auf eine absolute und kostengünstigste

Machbarkeit  einer  Technik   ausgerichtet,  die   -  wie  wissenschaftlich

nachgewiesen ist - gesundheitsschädlich ist.

 

Der  Neil-Cherry-Bericht gibt generelle Hinweise auf  die  zum  Schutz  der

Bevölkerung  und  der  Umgebung   mit   Tieren   und   Pflanzen  zulässigen

Strahlenintensität.   Er    ist     darauf    ausgerichtet,   die    primär

epidemiologischen Nachweise und sekundär die Ergebnisse aus Tierstudien  zu

nutzen  (thermische   und   athermische   Wirkungen).  Neil  Cherry  konnte

nachweisen,  dass die unter der Führung internationaler Organisationen  und

sicher  unter  dem  Einfluss   einer   wirtschaftlichen  Lobby  berechneten

Grenzwerte  fehlerhaft  und   auch   die   wissenschaftlichen  Erkenntnisse

anfechtbar sind.  Sowohl die grundlegenden Ansätze der ICNIRP als auch  die

Art,  in der die wissenschaftlichen Erkenntnisse bearbeitet wurden,  weisen

schwerwiegende   Fehler   auf.  Die   ICNIRP-Bewertung   verschweigt   alle

wissenschaftlichen  Erkenntnisse,  die   mit  der  einseitigen  thermischen

Hochfrequenz-Sicht in Widerspruch stehen.  So verfehlen die Grenzwerte, die

für  nicht-ionisierende  Strahlen   je   nach  der  reduzierten  Grenzwerte

NIS-Methode berechnet wurden,  den Gesundheitsschutz.  Sie gehen um mehrere

Größenordnungen  an den erforderlichen gesundheitsschützenden  Grenzwerten

vorbei, weil nur die thermischen Auswirkungen berücksichtigt werden. Es ist

wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen,  dass nicht-ionisierende Strahlen,

die  in  der  NIS-Verordnung verhandelt werden,  krankheitserzeugend  sind.

Trotz  zwingenden Labor- und epidemiologischen Nachweisen ist die  erwähnte

einseitige  thermische HF-Sicht stur beibehalten worden.  Nach einer  stark

reduzierten  Methode  wurden   die   Wirkungen   von   Starkstromleitungen,

Mobilfunk,  Fernseh- und Radioantennen von der ICNIRP basierend nur auf dem

biologischen    Mechanismus    erstellt.    Dieser    berücksichtigt    die

Gewebeerwärmung,  welche in Laborexperimenten am Menschen ermittelt  wurde.

Die  ICNIRP-Richtlinie  wurde bereits vor mehr als 5  Jahren  erstellt  und

berücksichtigt  daher  nicht  die   in   der  Zwischenzeit  sich  häufenden

 

wissenschaftlichen  Kenntnisse und Warnungen  vor  der  Gefährlichkeit  der

Mobilfunkstrahlung.  Die einseitige thermische Hochfrequenz-Sicht wurde  in

den  letzten Jahrzehnten immer wieder von der wissenschaftlichen  Forschung

und  von  führenden Biologen und Medizinwissenschaftlern in Frage gestellt.

Diese  legen  sehr überzeugend Nachweise und Beweise vor,  dass biologische

Systeme  schon  bei  geringer Strahlenexposition  durch  elektromagnetische

Strahlung gestört werden. Diese biologischen Wirkungen haben nichts mit der

Erwärmung und der Hitze zu tun sondern mit nicht linearen Wechselwirkungen.

Es ist bewiesen, dass die nicht thermischen biologischen Wirkungen zu einer

signifikanten Veränderung der zellulären Kalziumionen / Homöostase,  zu einer

Senkung  des  Melatoninspiegels,  zu gefährlichen Resonanzen im Gehirn  und

sogar zu Chromosomenaberrationen führen können.

 

 

 

Zitat :

„Nachdem  ich  verschiedene  Studien   gelesen  habe,  habe  ich  für  mich

beschlossen, mich den Feldern von Mobiltelefonen maximal 5 Minuten pro Jahr auszusetzen. In anderen Worten, ich vermeide jeden Kontakt mit ihnen.“

Dr. Joseph Mercola,  Umweltmediziner,  Osteopath, Ausbildung in konventioneller

und Naturmedizin, 07.11.2002

 

 

 

Prof. em. Prof. Dr. med. Karl Hecht

Institut für Psychosoziale Gesundheit Gbr Berlin

Stress- Schlaf- Umwelt- und Raumfahrt

(Im Auftrag des Bundesministeriums für Telekommunikation)

( Auszugsweise )

Objektive Befunde:

 

Neurasthenie, neurotische Symptome

 ( Hirnleistungsschwäche )

 

Arterielle Hypotonie, Bradykardie oder Tachykardie

( arterieller Unterdruck, Stoffwechselsyndrom, Herzjagen )

 

Vagotone Verschiebung des Herz- Kreislaufsystems

( anhaltender Erregungszustand des Herz- Kreislaufsystems )

 

EEG- Veränderungen

( Zerfall der Hirnströme im Alpha bis Theta und vereinzelt Delta- Rhythmus )

 

Überfunktion der Schilddrüse

 

Potenzstörungen

 

Störungen im hypothalamischen- hypophysären- Nebenrindensystem

( Nebenrindensystems des Zwischenhirns- Hirnanhangdrüse )

 

Verdauungsstörungen

 

Schlafstörungen

 

Verlangsamung der Sensormotorik

 

Ruhetremor der Finger

( Bewegungsstörungen, Zittern )                         usw.

 

Prof. em. Prof. Dr. med. Karl Hecht

Subjektive Beschwerden:

 

Erschöpfung, Mattigkeit

 

Konzentrationsschwäche

 

Kopfschmerzen

 

Schwindelgefühl

 

Schweißausbrüche

 

Spontane Erregbarkeit aus hypotoner Reaktionslage

Herzschmerzen

 

 

Objektive Befunde und subjektive Beschwerden treten im Laufe

der ersten 3 Jahre der Einwirkung auf.

 

Zitat :

Es gibt gewichtige Hinweise für Schäden durch Mobilfunk. Ich halte es für sorglos, wenn man an den bestehenden Grenzwerten festhält.

Die Behörden werden von uns dringend aufgefordert, sich mit den wissenschaftlichen Ergebnissen, es handelt sich um seriöse Forschung das sei hier betont, auseinanderzusetzen. 

Prof. Dr. Heyo Eckel, Bundesärztekammer

 

 

 

Dr. G. J.Hyland

Assoziiertes Mitglied – Abteilung Physik

Universität von Warwick Coventry, England

Leitendes Mitglied – Internationales Institut für Biophysik

Neuss – Holzheim, Deutschland

( Auszugsweise )

 

Befunde:

 

EEG – Veränderungen

 

Beeinflussung der Blut – Hirnschranke ( Durchlässigkeit  chemischer Gifte )

 

Störungen des Immunsystems

 

Kopfschmerzen

 

Schlafstörungen ( Hemmung der nächtlichen Sekretion von Melatonin )

 

Konzentrationsprobleme

Epileptische Anfälle (sind besonders bei Kindern möglich )

 

Chromosomen Abweichungen / Mikronuklei – Deformation

 

Entwicklung von Krebs

 

Beeinträchtigung des Kurzzeit - Gedächtnisses

 

Kinder sind besonders verletzlich wegen ihres schwächeren Immunsystems

und der schnelleren Zellteilungsrate

 

 

Die Anfälligkeit ist abhängig von der genetischen

Neigung, dem physiologischen Status der Robustheit des

Immunsystems und der Einwirkdauer.

 

 

Zitat :

 

Die Strahlungswerte der Mobilfunknetze liegen zwar unter den Grenzwerten, aber sie orientieren sich nicht an der Gesundheit der Menschen.

 

Prof. Dr. Käs Universität der Bundeswehr München

 

Dipl. Phys. Dr. Peter Nießen

Nova – Institut für Ökologie und Innovation

EMF – Abteilung, Hürth

Gutachten

Zur Feststellung der Belastung durch hochfrequente

elektromagnetische Strahlung durch Funk – Netzwerke

an der Universität Bremen

Auftraggeber:

Universität Bremen. Der Kanzler

( Auszugsweise )

 

 

Athermische Effekte:

 

Schädigende Wirkung auf das Immunsystem

 

Augentumore

 

Tumorbildung

 

Erhöhte Krebssterblichkeit

 

Beeinflussung der Blut – Hirnschranke

 

 

Zusammenfassung:

 

Auch die Bundesärztekammer warnt vor Mobilfunkstrahlen !

 

Es gibt gewichtige Hinweise aus Tierversuchen, dass die Strahlen auch

unterhalb der Grenzwerte schädigen können.

Wir fordern das Bundesamt für Strahlenschutz auf, sich mit den 

seriösen Wissenschaftlichen Ergebnissen auseinander zusetzen.

 

 

 

Zitat :

 

Die Grenzwerte sind liederlich und fahrlässig.

 

Prof. Knasmüller Tumorbiologe Universität Wien

 

Dr. Fiorenzo Marinelli

Wissenschaftler und Forscher im

Nationalen Forschungsrat CNR, Bologna

( Auszugsweise )

 

 

Die zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen, welche vom Institut für

Zellmorphologie vorgenommen werden, verweisen einerseits auf biologische

Effekte der Zellen durch die Strahlung von Handys und Mobilfunkantennen.

Anderseits konnte auch eindeutig eine Alteration in der Zellenregulierung in-

folge gepulster Strahlung nachgewiesen werden.

 

Die Thesen werden durch zahlreiche internationale Studien untermauert, auch

nicht zuletzt  durch solche, die von den Betreiberfirmen selbst in Auftrag

gegeben wurden.

 

Was all diese Studien gemeinsam haben ist nicht nur die Erkenntnis, dass be-

reits bei sehr geringer Exposition von 0,19 Volt/m biologische Effekte festge-

stellt werden, sondern auch, dass diese Ergebnisse von den zuständigen

Behörden konsequent ignoriert werden.

 

In diesem Zusammenhang hat Dr. Marinelli auch die Widersprüchlichkeit der

Internationalen Strahlenschutzkommission ICNIRP unter die Lupe genommen,

welche letztlich dafür verantwortlich ist, dass kein wirklicher Schutz der Be-

völkerung vor schädlicher Strahlung aus Handys und Mobilfunkantennen greifen

kann.

 

 

In einigen Originalzitaten aus Unterlagen der ICNIRP geht hervor, dass 

Sich die Kommission, welche übrigens kein offizielles Mandat hat,

sondern vielmehr ein selbsternannter Verein ist, sich auf lange Frist für

 den Schutz der Gesundheit nicht verantwortlich fühlt.

 

 

Dr. H. Peter Neitzke

ECOLOG – Institut

Aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand zu Auswirkungen

elektromagnetischer Felder

( Auszugsweise )

Wirkung / Effekt:           Konsistenter Hinweis /  Hinweis / Schwacher Hinweis

 

Krebs insgesamt                                                                                                         X

 

Leukämie                                                                           X

 

Lymphdrüsenkrebs                                                              X                          

 

Gehirntumor                                                                        X

 

Lungenkrebs                                                                                                               X

 

Brustkrebs                                                                                                                  X

 

Augenkrebs                                                                                                                X

 

Hodenkrebs                                                                        X

 

Hautkrebs                                                                                                                   X

 

Neuroendokrines Syst.                                             X

 

Blut-  Hirn- Schranke                                               X

 

Gehirnfunktion                          X

 

Lernverhalten                            X

 

Immunsystem                                                         X

 

Herz- Kreislauf                                                        X

 

Hormonsystem                         X

 

Vermehrung                                                                        X

 

Erbmaterial                                          X

 

Zelluläre Prozesse                                X

 

 

Dr. Neil Cherry

Environmental Management and Design Division

Lincoln University Canterburry, New Zealand

( Auszugsweise )

 

 

Befunde:

 

Änderung der Gehirnaktivität                              Gedächtnisverlust

 

Kopfschmerzen                                                Erschöpfung und Konzentrationsschwäche

 

Schwindel                                                                    Verschlechterung der Schlaf- und Lernfähigkeit

 

Erhöhte Durchlässigkeit der Blut- Hirnschranke  

 

Veränderung im Hirnstoffwechsel

 

Neurodegenerativer Erkrankungen ( z. B. Alzheimer )      Herzerkrankungen

 

Schwächung des Immunsystems                                  Reduzierte Spermienzahl

 

Vermehrte Fehlgeburten und Missbildungen        Brechen von DNA Strängen

 

Chromosomenschäden                                                 Verstärkte Zellwucherungen

 

Vermehrtes Auftreten vieler Arten von Krebs

 

 

Zitat

 

Im Laufe der Zeit wurde hinter der demokratischen Fassade

ein System etabliert, in dem völlig andere Regeln gelten als

die des Grundgesetzes.

 

Hans Herbert von Arnim / Das System

Prof. Dr. med. Rainer Frentzel- Beyme

Bremer Institut für Präventionsforschung

 

Indizien und Befürchtungen zu den Folgen

hochfrequenter Radiowellen

( Auszugsweise )

 

 

Beschwerden / Symtome:

 

Müdigkeit                                             Reizbarkeit

 

Kopfschmerzen                         Übelkeit

 

Appetitverlust                            Schlafstörungen

 

Depressivität                                        Befindlichkeitsstörungen

 

Konzentrationsstörungen                       Gedächtnisverlust

 

Hautprobleme                           Sehstörungen

 

Hörstörungen ( Tinnitus )                       Schwindelgefühl

Bewegungsstörungen                Herzkreislaufstörungen

 

 

 

 

 

 

Prof. Dr. Michael Kundi

Universität Wien

Institut für Umwelthygiene

 

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit ist die Beschränkung auf das Thermische

Effektprinzip, wie es die Internationale Kommission zum Schutz vor nicht- ionisieren-

der Strahlung ICNIRP pflegt, nicht mehr haltbar. Es wird verwiesen auf die methodi-

schen Mängel dieser Ableitung und auf die Fülle an wissenschaftlichen Daten, die

biologische und gesundheitliche Effekte im nicht Thermischen Bereich belegen.

 

Seit Jahrzenten ist bekannt, dass die Exposition gegenüber hohen Intensitäten

hochfrequenter EMF zu einem Anstieg der Körpertemperatur führt. Dies ist darauf

zurückzuführen, dass biologische Systeme verlustbehaftete Dielektrika sind. Wenn

elektromagnetische Wellen sich im Gewebe fortpflanzen , dann interagieren sie mit

den Molekülen des Mediums und es findet eine Übertragung von Energie statt.

Das Ergebnis ist eine Abschwächung des Feldes und eine Erhöhung der kinetischen

Energie der Moleküle, die sich in Temperaturerhöhung niederschlägt. Es wurde nach-

gewiesen, dass hohe Intensitäten der Exposition entweder direkt infolge der Er-

wärmung zu gesundheitlichen nachteiligen Effekten führen ( Verbrennungen, Hämor-

rhagie, Gewebsnekrosen ) oder aufgrund eines Zusammenbruchs der systemischen

oder lokalen Temperaturregulation. Sorgfältige Untersuchungen der Regulations-

vorgänge und von Auswirkungen auf das Verhalten ergaben, dass eine Temperatur-

zunahme durch eine Exposition mit HF EMF. die 1 Grad Celsius übersteigt, zu einer

Zunahme der Wahrscheinlichkeit unmittelbarer thermischer Effekte führen würde.

Eine solche Temperaturzunahme würde dann auftreten, wenn ein ruhender Erwach-

sener einer SAR von etwa 4 W / kg eine halbe Stunde lang ausgesetzt wird.

 

 

 

Übersicht über Studien zur Wirkung hochfrequenter Felder

( mit Relevanz für die Mobilkommunikation und Daten )

Cindy Sage

Sage Associates

California USA

 

 

     

 

 

 

 

HAMBURGER

UMWELT

INSTITUT

13. August 2002

Hamburger Umweltinstitut warnt vor Elektrosmog durch Mobilfunksendeanlagen

 

Anlässlich der in Hamburg und vielen anderen Städten bevorstehenden bzw. bereits vorgenommenen

Errichtung von UMTS- fähigen Sendemasten, stellt Prof. Dr. Michael Braungart,

wissenschaftlicher Leiter des Hamburger Umweltinstituts, Folgendes fest:

"Das Hamburger Umweltinstitut warnt vor möglichen Gesundheitsgefährdungen durch Elektro-

smog im Niedrigdosisbereich bei Dauerexposition

Untersuchungen haben gezeigt, dass elektromagnetische Wellen auch unterhalb der

Schwelle für akut schädliche Auswirkungen schwerwiegende negative Folgen für die

menschliche Gesundheit haben können. Dies gilt insbesondere für Veränderungen der Blut

Hirnschranke, aber auch für die Bildung von Hormonen und Enzymen sowie die Beeinträch-

tigung des menschlichen Immunsystems.

Vor allem ist eine Langzeitbelastung als problematisch anzusehen. Auch eine krebserzeugende

Wirkung kann nicht ausgeschlossen werden.

AhnIich wie bei radioaktiver Niedrigdosis-Belastung können solche Auswirkungen erst nach

mehreren Jahrzehnten genau quantifiziert werden. Es sollte daher vorsorglich der Schlaf und

Wohnbereich von Menschen weitgehend von Elektrosmog- auch in niedriger Dosis -

freigehalten werden. Deshalb ist es unverantwortlich, dass für die neuen Sendemasten nur

geringe Sicherheitsabstände von wenigen Metern zum Wohnbereich eingehalten werden.

Gleichzeitig wird von den Betreibern der Sendemasten keine verschuldensunabhängige Risikohaftung

akzeptiert.

Im Flugzeug gilt das Vorsorgeprinzip. Obwohl bisher kein Absturz durch angeschaltete Mobiltelefone

zweifelsfrei nachgewiesen wurde, müssen Handys im Flugzeug abgeschaltet

sein. Erstaunlicherweise gilt das Vorsorgeprinzip nicht für den Menschen, obwohl elektromagnetische

Strahlung von solchen Mobilfunkanlagen gerade in einem Frequenzbereich

liegt, in dem Nervenimpulse übertragen werden bzw: hormonelle oder enzymatische Prozesse

beeinflusst werden können.

Obwohl das technische System Flugzeug vom Menschen gestaltet werden kann, lässt sich

ein Risiko durch Mobiltelefone nicht ausschließen. Deshalb ist beim biologischen System

Mensch, das noch weit komplexer ist, größte Vorsicht geboten.

Hier könnte man sarkastisch feststellen: Der finanzielle Vorteil durch die Errichtung solcher

Anlagen in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen ist privatisiert, das Risiko für die Gesundheit

der Menschen trägt die Allgemeinheit und jeder einzelne Betroffene in der Umgebung solcher

Anlagen. Eine merkwürdige Form von sozialer Marktwirtschaft."

 

Hamburger Umweltinstitut

Zentrum für soziale und ökologische Technik e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IGUMED

Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e. V.

Bad Säckingen

 

Ende September 2002 wird der Freiburger Appell unter Mithilfe von 22 Ärzten

Und weiteren Unterstützern in seiner Endfassung vorbereitet.

Inzwischen haben eine große Anzahl von verantwortungsbewussten Medizinern

Und eine Vielzahl von Unterstützern den Freiburger Appell unterzeichnet.

 

Freiburger Appell

( Auszugsweise )

 

Aus großer Sorge um die Gesundheit unserer Mitmenschen wenden wir uns als

niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen speziell der Umwelt-

medizin , an die Ärzteschaft, an Verantwortliche in Gesundheitswesen und Politik

sowie an die Öffentlichkeit.

Wir beobachten in den letzten Jahren bei unseren Patientinnen und Patienten einen

dramatischen Anstieg schwerer chronischer Erkrankungen, insbesondere

 

Lern-, Konzentrations- und Verhaltungsstörungen bei Kindern ( z. B. Hyperaktivität )

 

Blutdruckentgleisungen, die medikamentös immer schwerer zu beeinflussen sind.

 

Herzrhythmusstörungen.

 

Herzinfarkte und Schlaganfälle immer jüngerer Menschen.

 

Hirndegenerative Erkrankungen ( z. B. Morbus Alzheimer ) und Epilepsie.

 

Krebserkrankungen wie Leukämie und Hirntumore.

 

Wir beobachten außerdem immer zahlreicheres Auftreten von unterschiedlichen,

oft bei Patienten als psychosomatisch fehlgedeutete Störungen wie

 

Kopfschmerzen und Migräne                             Chronische Erschöpfung

 

Innere Unruhe                                                   Schlaflosigkeit und Tagesmüdigkeit

 

Ohrengeräusche                                                           Infektanfälligkeit

 

Nerven und Weichteilschmerzen die mit üblichen Ursachen nicht erklärlich sind.

Um nur die auffälligsten Symptome zu nennen.

IGUMED

 

 

Da uns Wohnumfeld und Gewohnheiten unserer Patienten in der Regel bekannt

sind, sehen wir, speziell nach gezielter Befragung, immer häufiger einen deut-

lichen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zwischen dem Auftreten dieser

Erkrankungen und dem Beginn einer Funkbelastung z. B. in Form einer

 

Installation einer Mobilfunkanlage im näheren Umkreis der Patienten

 

Intensive Handynutzung

 

Anschaffung eines DECT – Schnurlos Telefons im eigenen Haus oder in der

Nachbarschaft.

 

Wir können nicht mehr an ein rein zufälliges Zusammentreffen glauben, denn

 

Zu oft beobachten wir eine auffällige Häufung bestimmter Krankheiten in ent-

sprechend funkbelasteten Gebieten oder Wohneinheiten.

 

Zu oft bessert sich die Krankheit oder verschwinden monate- bis jahrelange Be-

schwerden in relativ kurzer Zeit nach Reduzierung oder Eliminierung einer Funk-

belastung im Umfeld des Patienten.

 

Zu oft bestätigen zudem baubiologische Messungen außergewöhnlicher elektro-

magnetischer Funkintensitäten vor Ort unsere Beobachtungen.

 

Jährliche Konferenz der

Gesellschaft für Bioelektromagnetik

23. bis 27. Juni in Quebec / Kanada

 

 

Dr. Belyaev

Department of Genetic and Cellular Toxicology, Stockholm University

Department of Environmental Health, Karolinska Hospital Stockholm

Department of Radiation Physics, Lund University          ( alle Schweden )

 

 

I. Belyaev untersuchte mit Kollegen den Einfluss von elektromagnetischen Feldern

auf menschliche Lymphozyten ( weiße  Blutkörperchen ) im Frequenzbereich von

8 Hz , 50 Hz , 915  MHz .

 

Die Frequenz von 8 Hz wird im Stromsparmodus ( CTX- Modus ) von modernen

Handys gesendet, wenn man zwar telefoniert, aber selbst nichts sagt.

 

50 Hz ist im Vergleich dazu die Frequenz des normalen Haushalt Wechselstroms.

 

Mit 915 MHz ( MHz=Millionen Hertz ) senden GSM- Mobilfunksender des D- Netzes.

 

Menschliches Blut, das mit 8 Hz bestrahlt wurde, zeigte Veränderungen in der Struk-

tur der Erbsubstanz ( des Chromatins ), die erst 19 Stunden nach der Bestrahlung

wieder zurück gingen.

Dabei beobachteten die Forscher eine Zerstörung der DNA ( apoptotische DNA

Fragmentierung ), genau so wie sie auch nach der Bestrahlung durch radioaktive

Gammastrahlen auftritt, die z. B. nach der Explosion von Atomwaffen entstehen.

 

Unter Apoptose verstehen Wissenschaftler den vorzeitigen Zelltod durch Selbstmord.

Eine Zelle geht in die Apoptose, wenn ihr positive Signale entzogen werden die sie

für ihr Überleben benötigt, oder wenn ihr ein internes oder externes negatives Signal

den Selbstmord befiehlt.

 

Umgekehrt kann auch vorzeitige oder verstärkte Apoptose pathologische Zustände verursachen. Hierzu gehören Anämien, Mutiple Sklerose oder Zelluntergänge nach

Schlaganfällen, Herzinfarkten und neurodegenerativen Erkrankungen.

 

Setzt man die Blutproben dem 50 Hz- Feld oder den Mikrowellen eines Mobilfunk-

senders aus ( 915 MHz ), so führt dies zu einer signifikanten Verklumpung des

Erbmaterials.

 

 

 

 

Dr. von Klitzing

Medizinphysiker

( Auszugsweise aus einem Gespräch mit BIO )

 

Vor der Einführung des Mobilfunks gab es keine hinreichend abgesicherte

Forschung. Darin besteht der Skandal. Der Skandal setzt sich beim super-

schnellen UMTS ( Universal Mobile Telecommunication System ) fort.

Die Industrie hat versprochen, noch vor der Lizenzversteigerung Grundlagen-

forschung zur biologischen Verträglichkeit zu betreiben.

Dies wäre verantwortungsbewusst gewesen.

 

Vor 2 Jahren hat man- auf EU Ebene- die Erkenntnisse einer schwedischen

Forschergruppe unter den Tisch fallen lassen, die besagen, dass selbst kurzzeitige

Handy- Emissionen die Durchlässigkeit der Blut- Hirnschranke erhöhen.

 

Es gibt eine Fülle von Material die, die Zunahme von Erkrankungen unklarer

Genese, die sehr wahrscheinlich mit Feldemissionen zusammenhängen, belegen

weil sie nach der Inbetriebnahme von GSM- Stationen auftraten. Das ist nicht mehr

zu übersehen.

Es wird immer häufiger über Schlaflosigkeit geklagt,                  

über Kopfschmerzen,

Ohrensausen,

Herzrhythmusstörungen

und Konzentrationsstörungen

bis hin zu Aggressionen, vor allem bei Kindern.

 

Oft hat sich das Blutbild verändert. Nicht ausgereifte Erythrozyten ( rote Blut- körperchen ) verursachen eine mangelnde Sauerstoffversorgung der Gewebe.

Das alles ist meiner Ansicht nach erst die Spitze des Eisbergs, weil in den meisten

Fällen das biologische System erst nach einer längeren Einwirkzeit aus den

Angeln gehoben wird.

 

Offenbar bedarf es erst einer mittleren gesundheitlichen Katastrophe, ehe

der Staat seine Vorsorgepflicht wahrnimmt und die Risiken auf gesetzlichem Wege

minimiert.

Bislang haben die Gewinninteressen der Industrie jedoch Vorrang.

 

 

Prof. Dr. Dr. habil Max Daunderer

Internist, Umweltarzt, Klinischer Toxikologe

TOX CENTER / Grünwald

( Auszugsweise aus einem Referat )

           

In nächster Zeit soll die Zahl der Handy- Funktürme explosionsartig vermehrt

werden. Dies ist um so tragischer, als die bisherigen Anlieger schon unter erheblichen Hirn- Vergiftungs- Symptomen leiden, die man nur versteht, wenn man Ursache und Wirkung exakt kennt. 

Die eigentlichen irreversiblen Langzeitschäden, wie Hirntumore kennt man erst nach

Ablauf der Latenzzeit von 30 Jahren, also frühestens ab 2020. Dann ist alles zu spät.

Bis dahin müssen wir uns von der Industrie noch viele Ausreden anhören.

Bis dahin werden die Psychiater die einzigen Gewinner der Geheimhaltungspolitik

sein. Daher machen Chefärzte der Klinischen Toxikologie eine Psychotherapie-

Zusatzausbildung anstelle sich mit mächtigen Vergiftern anzulegen.

Die Geheimhaltung der Bedeutung der Metalle in Zahnflickstoffen ist für alle ein

Ärgernis.

 

Voraussetzung für Elekrosmogschäden:

 

Metalle die eingeatmet ( z. B. Quecksilber im Amalgam ) oder über den Blutweg in

das Gehirn eingelagert wurden ( Zahnmetalle ).

Umgiftung durch Vitamine.

Häufige Elektro- Funk- und Smog- Belastung.

 

Noch nie hatte in der Vergangenheit ein Elektrosensibler kein Amalgam im Mund

oder von der Mutter im Stammhirn. Meist trat Palladium im Spargold hinzu, in

schweren Fällen in Form eines Wurzelstiftes.

Zahmmetallwirkung:

 

Zahnmetalle wirken je nach Zusammenhang als,

Antenne,

Diode,

Reflektor in das Gehirn ( Brennglaswirkung )

Spule,

Batterieelement

Aufnahme- Tunnel in das Gehirn ( Schneide- und Weisheitszähne ).

Wirkungsverstärkung:

 

Neugeborene von metalltragenden Müttern, Zahnmetalle,

Eiter unter den Zähnen,

wurzeltote Zähne,

eingeatmete Allergene,

Wohngifte, ( z. B. Formaldehyd, Pestizide )

Nahrungsgifte,

Verkehrsgifte ( z. B. Auto )

 

Daunderer

 

Metallarbeiter, Elektroarbeiter,

Vitamine ( C, B, transportieren Gifte in das Gehirn !! ),

Calcium ( fördert Ioneneinstrom in das Gehirn )

 

Symtome:

 

Nervenausfälle                                                  Angst, verstärktes Atmen

Schlafstörungen, Unruhe                                               Müdigkeit, Erschöpfung

Verspannungszustände                                     Nervosität, Reizbarkeit

Depressive Verstimmungen                               Unfallneigung

Kopfschmerzen, Migräne                                              Schwindel, Tinnitus

Konzentrationsstörungen                                              Gedächtnisstörungen

Lernstörungen                                                  erhöhter Blutdruck

Herzrhythmusstörungen                                    Potenz u. Fruchtbarkeitsstörungen

Blutbildveränderungen                                       Allergien Immunschwäche

Grauer Star                                                                  Krebswachstum

Hirntumor                                                                    Erbgutschäden

 

 

 

 

 

Dr. rer. nat. et med. habil Rüdiger Maier

Klinik für Kommunikationsstörungen

Universität Mainz

( Auszugsweise aus einer Pilotstudie )

 

 

Die Fragestellung hinsichtlich einer elektromagnetische Verträglichkeit /

Unverträglichkeit der Mobilfunk- Emissionen wird in den Medien zunehmend

thematisiert, was für eine allgemeine Verunsicherung in der Öffentlichkeit

spricht. Spätestens, seit die Telekommunikationsindustrie als wirtschaftlicher

Faktor sich etablieren konnte und ein wahrer Handy –Boom zu beobachten ist,

wird vielerorts auch die Frage nach den Technik- Folgeabschätzungen gestellt

und die gesundheitlichen Begleiterscheinungen der digitalen Signalübertragung

auch unter diesem Gesichtspunkt diskutiert. Die Befürchtung wird geäußert, dass

patho- physiologische Prozesse durch die gepulsten elektromagnetischen Felder

der Mobil- Telefone, aber auch durch Basis- Stationen, ausgelöst werden

 

Auf die Möglichkeit der Auslösung eines intraokularen Tumors, des malignen

Uveamelanoms, durch Handy- Emissionen verweist eine epidemiologische Studie

, wie sie jüngst an der Universität Essen vorgelegt wurde.  

 

Da aber die Zeitbasis der induzierten kognitiven Prozesse das Ergebnis einer

Verrechnung auf neuronaler Ebene ist und die verrechnenden  neuronalen

Strukturen externen Einflüssen unterliegen, ist auch  zu erwarten, dass eine

Dämpfung der informationsverarbeitenden, elektrochemischen Prozesse auf-

treten kann.  Unter dieser Voraussetzung ist zu erwarten, dass auch die gepulsten

Felder als systembeeinträchtigende Störgrößen auf die kognitiven Prozeduren

einwirken.

Diese Annahme wird auch gestützt durch Befunde, wie sie von v. Klitzing vorge-

stellt wurden. Danach ist eine Beeinträchtigung der neuronalen Aktivität durch

niederfrequente gepulste HF- Felder zu beobachten. Auf Grund der Feldbelastung

weist das EEG in seinen Komponenten Veränderungen auf. Dass eine Beein-

flussung der kreislauf- physiologischen Parameter durch gepulste Felder auftritt,

kann übereinstimmend den Studien entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

Prof. Dr. Klaus Buchner

Atomphysiker

Mobilfunk :

„ Das ist Mord „

 

Mobilfunkanlagen geraten wegen der von ihrer gepulsten hochfrequenten

Strahlung ausgehenden Gefahren zunehmend in Kritik.

 

Die davon ausgelösten Gesundheitsschäden wie die Schädigung von Hirn-

zellen und der Erbsubstanz sowie Blutbildveränderungen seien bestens dokumentiert, sagt der Atomphysiker Prof. Dr. Klaus Buchner.

 

Bezogen auf die jüngst von der Bundesregierung bestätigten, aus seiner Sicht

entschieden zu hohen Grenzwerten für Mobilfunkstrahlung betonte Prof. Buchner:

Das ist Mord ( auf einer Protestkundgebung in Coburg ). Es werden Menschen daran sterben . Zum Schutz des Lebens sei es nötig, die Verantwortlichen wegen Menschenrechtsverletzungen zu bestrafen.

 

 

 

Möchten Sie so ein Ungetüm in Ihrer Nachbarschaft haben ?

Die Antwort wäre „nein“ Aber verzichten Sie deswegen auf Ihr Handy ?

 

 

Prof. Dr.med. D. Nowak

Institut und Poliklinik für Arbeits- und

Umweltmedizin der LMU München

 

 

Auswirkungen auf den Menschen:

 

Faktoren mit konsistenter

Assoziation       Erhöhung des Unfallrisikos bei Nutzung von

Mobiltelefonen während der Autofahrt

Faktoren mit eingeschränkt

konsistenter Assoziation           Leukämien bei Kindern bei häuslicher nieder-

frequenter Magnetfeldexposition

Faktoren mit vereinzelten Hinweisen

auf eine Assoziation      Amyotrophischer Lateralsklerose (ALS)

Alzheimer- Erkrankungen bei EMF- Exposition

am Arbeitsplatz

Leukämie bei Erwachsenen bei  EMF- Expo-

sition am Arbeitsplatz

Brustkrebs bei EMF- Exposition am

Arbeitsplatz

Hirntumoren bei EMF- Exposition am

Arbeitsplatz

Leukämien im Umkreis von Sendeanlagen für

TV , Radio und Kommunikation

Faktoren mit inkonsistenter

fehlender Assoziation    Andere Krebserkrankungen

Andere neurodegenerative  Erkrankungen

Auswirkungen auf den Fötus oder den Verlauf

einer Schwangerschaft

Arteriosklerose und chronische Herzkrankheiten

Suizid undDepressionen

Faktoren, für die bisher nur wenige

Ergebnisse vorliegen und erhöhter

Forschungsbedarf besteht          Gesundheitsschädigende Effekte bei der

Nutzung von Mobiltelefonen

Auftreten von Befindlichkeitsstörungen im

Umkreis von Mobilfunk- Basisstationen

Akuter Myokardinfarkt bei EMF- Exposition

am Arbeitsplatz

Gesundheitsschädigende Wirkungen durch

niederfrequente elektrische Felder

Elektrische Hypersensitivität

 

Die passiv  zu erduldende, ungewollte Befeldung nehmen viele Menschen als Bedrohung war. Ein Nachweis vollständiger Unbedenklichkeit kann naturwissen-

schaftlich niemals belegt werden. Das Gefühl den Interessen der Betreiber ausge- 

liefert zu sein, bestimmt oft die öffentliche Diskussion. Eine transparente ehrliche 

Risikokommunikation ist deshalb dringend vonnöten. Dabei ist es ein absolut

nachvollziehbares, ethisch gegenüber den nachwachsenden Generationen gebotenes

Anliegen, mangels Langzeiterfahrungen vorsichtig mit elektromagnetischen Feldern 

wie sie u. a. beim Mobilfunk vorkommen, umzugehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verkannte Gefahr "Elektrosmog"

Jedes Jahr kommt es in Deutschland durch Elektrosmog zu 10

Millionen Tinnitus- Neuerkrankungen!

Ergebnisse einer Fragebogenaktion an 110 HNO-Patienten mit

Ohrgeräuschen. Allergien, Nervenkrankheiten, Epilepsie, psychiatrische

Erkrankungen

Prof. inv. Dr. med H. J. Wilhelm

HNO-Facharzt

Stimm- und Sprachstörungen

Plastische Operationen

Stellvertretender Präsident d. Gesundheitsforum Rhein-Main e. V.

Sportmedizin

Der im Januar 2002 vom Sozialministerium Hessen veröffentlichte

Gesundheitsbericht stellt unter anderem fest, dass in den letzten Jahren

eine deutliche Zunahme bei Allergien und Nervenkrankheiten zu

verzeichnen ist. So hat die Zahl der Epilepsiebehandlungen seit 1993

um die Hälfte zugenommen, ebenso die Zahl der psychiatrischen

Behandlung um 30 %. Die ist ebenfalls ein Phänomen, dass wir im Hals-

Nasen-Ohren-Bereich bei jungen Menschen beobachten, die in den

letzten Jahren zunehmend mit Ohrgeräuschen zur Behandlung in den

Facharztpraxen erscheinen. Nach einer Erhebung der Deutschen

Tinnitusliga 1998 leiden ca. 3 Millionen Erwachsene an einem

chronischen Ohrgeräusch. Jährlich kommt es bei 10 Millionen

Deutschen zu einem Tinnitus (Neuerkrankungen), bei dem ca. 340.000

in eine chronische Form übergehen. 37 %dieser Patienten fühlen sich

im persönlichen Bereich beeinträchtigt. 9 % machen sich darüber

beträchtliche Sorgen. Das sind Zahlen, die PD Dr. Goebel 2002 in

seinem Artikel "Psychische Aspekte des chronisch-komplexen Tinnitus"

veröffentlicht hat.

Das es sich bei den über Ohrgeräusche klagenden Patienten um immer

jüngere Patienten handelt, denen kein Lärmtrauma zuzuordnen ist,

müssen wir uns Gedanken machen, woher diese neue Beeinflussung in

den letzten Jahren kommt. Dies hat dazu geführt, in einer großen Hals,

Nasen, Ohren-Praxis mit Therapieschwerpunkt akuter/chronischer

Tinnitus eine Fragebogenaktion eine Fragebogenaktion zu starten.

Hintergrund dieser Fragestellung war, ob möglicherweise Handys,

schnurlose Telefone Zuhause bzw. Mobilfunksendemasten

(Basisstation) möglicherweise eine Rolle spielen.

Von den befragten 110 Patienten gaben 49 %einen Tinnitus rechts als

auch links an. Auffällig war, daß 68 %von diesen in der Nähe (sichtbar)

von Mobilfunkantennen bzw. Starkstrommasten wohnen, 32 % sowohl

mit Handy als auch mit einem schnurlosen Telefon Zuhause

telefonieren. ~}:Ir20 % der Befragten telefoniert nicht mit einem Handy

oder einem schnurlosen Telefon. Von diesen 110 Patienten klagten 38

% nach dem telefonieren mit einem Handy bzw. schnurlosen Telefon:

über ein warmes Ohr, eindumpfes Gefühl im Kopf, Kopfschmerzen

Nackensteifigkeit. Bei den meisten befindet sich die Ladestation für

Handy - Schnurlostelefon (DECT) im Wohnzimmer bzw. Flur, bei 13 %

im Schlafzimmer.

Des weiteren wurden die Patienten angehalten versuchsweise über eine

Woche sowohl Handy als auch das schnurlose Telefon auszuschalten.

Hierbei zeigte sich, daß 40 % der Patienten, die diesen versuch

unternommen haben, der Tinnitus leiser bzw. subjektiv nicht mehr als

störend empfunden wurde. Das heißt, für diese zeit konnte auf weitere

therapeutische Maßnahmen verzichtet werden.

Hier sehen wir medizinisch sicherlich Zusammenhänge, nicht nur

zwischen den Telefoniergewohnheiten, sondern auch, dass

Mobilfunksendeanlagen sowie tragbare schnurlose Telefone nach dem

DECT- Standard eine Beeinflussung der Lebensqualität bedeuten

können. Bei dieser hohen Anzahl an Neuerkrankungen pro Jahr stellt

dies sicherlich auch einen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen dar,

der nicht zu unterschätzen ist. Vergessen sollte man auch nicht, dass es

bei den 8 Millionen Schwerhörigen in der Bundesrepublik und

größtenteils Hörgeräteversorgten Menschen in der Nähe von

Basisstationen zu erheblichen Rückkoppelung und Störung im Hörgerät

kommen kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Prof. Dr. Bernd Kröplin

Institut für Statik und Dynamik der Luft- und Raumfahrtkonstruktion

Universität Stuttgart

 

Wie Mobilfunk- Hochfrequenzen die Struktur von

Körperflüssigkeiten verändern.

 

 

Am Institut für Statik und Dynamik der Luft- und Raumfahrtkonstruktion ( ISD )

der Universität Stuttgart forschen wir seit einigen Jahren an der Informations-

übertragung im Wasser. Ursprünglich hervorgegangen ist dieses Gebiet aus den

Bemühungen eine einfache Raumfahrtmedizin für die Astronauten an Bord zu

entwickeln, mit der sie sich auf bioenergetischer Behandlungsbasis bei kleinen

gesundheitlichen Verstimmungen selbst versorgen können.

Dabei ist uns aufgefallen, dass sich schwache Feldwirkungen, die mit üblichen

Messmethoden nicht feststellbar sind , im Wasser abbilden und unter dem

Mikroskop betrachtet und dokumentiert werden können.

Die Methode wurde neben natürlichen Wässern auch auf Körperwässer ange-

wandt z. B. Speichel, Urin, Blut und hat zu einem eigenen Forschungszweig

geführt. Inzwischen gibt es über 10.000 Bilder in unserer Wasserdatenbank.

 

Neben Forschungsberichten zum Thema haben wir auch das Buch

„ Welt im Tropfen „

veröffentlicht. Dieses Buch geht in seinem Inhalt weit über die Exponate hinaus

und vertieft die Themen der Ausstellung. Die Ausstellung zunächst als externes

Projekt der Expo gezeigt, wurden unsere außergewöhnlichen Forschungser-

gebnisse zu einer interessanten, interaktiven Ausstellung rund um das Thema

Wasser und diese fand in Stuttgart derart große Resonanz, dass sie terminlich

verlängert wurde.

 

Nachfolgende Bilder zeigen den Einfluss von Mobiltelefonen auf die Tropfen-

struktur von Speichel die oberen 3 Bildpaare und auf Bodenseewasser das untere

Bildpaar. Auch hier wird das Bild strukturloser.

 

Wir haben bei unserem ersten Versuch, nachdem eine Kontrollaufnahme des

Speichels der Person ohne elektromagnetischen Einfluss gemacht wurde, die

selbe Person ein zweiminütiges Handygespräch führen lassen. Eine sofortige

Kontrolle des Speichels nach dem Gespräch ergab im mikroskopischen Bild

eine deutliche Veränderung der Speichelstruktur, wobei eine Art Rigidität und

Herabsetzung der Vielfalt der Speichelstruktur zu beobachten waren.

 

Anmerkung: Die lebende Zelle besteht zu mehr als 70 % aus Wasser.

 

 

     

 

Betr.: Mobilfunk

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

 

Ende September trafen wir, 22 Ärzte und Unterstützer, uns in der weiteren Umgebung Freiburgs mit dem erklärten Ziel, den jetzt in seiner Endfassung vorliegenden FREIBURGER APPELL gemeinsam vorzubereiten. Bei der mittlerweile hohe Wellen schlagenden Diskussion, ob und wie stark eine Gefährdung von unmittelbar betroffenen Menschen durch Mobilfunkstrahlung möglich ist, müssen besonders wir Ärzte öffentlich Stellung beziehen! Wir sind überzeugt davon, dass es zu unseren ärztlichen Aufgaben gehört, uns nicht nur therapeutisch für unsere Patienten einzusetzen, sondern auch den Vorsorgeaspekt im Blick zu halten, vor allem dann, wenn dieser Aspekt gesundheitspolitisch auf dem Altar des sogenannten Fortschritts geopfert wird.

Sollten Sie unsere Auffassungen im FREIBURGER APPELL teilen, möchten wir Sie bitten, diesen Aufruf mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.

.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zitat

 

Zu allen Zeiten haben

die Kleinen für die Dummheiten

der Grossen büssen müssen.

La Fontaine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                          Datum:

 

 

  Arztstempel                           

 

 

 

 

Ich unterstütze den FREIBURGER APPELL ausdrücklich mit meiner

 

Unterschrift........................................................................................................

 

                O    Bitte schicken Sie mir nähere Informationen zu dem nächsten geplanten Treffen

                       (voraussichtlich  28./29.3.2003) zu. (nur bei Interesse)

 

Achtung: Spenden sind rein freiwillig und für die Unterschrift nicht erforderlich!

 

Ich werde einen Unkostenbeitrag von

............... €

auf das IGUMED- Konto überweisen:

Sparkasse Hochrhein, BLZ 68452290, Konto Nr. 39-006275.

Die Spendenbescheinigung wird Ihnen automatisch zugeschickt.

 

Meine Anschrift:

 

Name,Vorname,evtl.Titel:............................................................................................................

 

Berufsbezeichnung:..................................................................................................................................

 

Straße:.....................................................................................................................................................

 

Wohnort:.................................................................................................................................................

 

Tel und Fax:............................................................................................................................................

 

E-mail:.....................................................................................................................................................

 

 

 

Wir haben den FREIBURGER APPELL an unsere Standesvertreter, an sämtliche Bundestagsabgeordnete, an alle Krankenkassen, an die evangelische und katholische Kirche und ihre Umweltbeauftragten, an Gewerkschaften, an Umweltorganisationen, Selbsthilfegruppen und natürlich an die Presse, Rundfunk, Fernsehen und Fachzeitschriften gesandt.

Schon jetzt sind wir überwältigt von dem Echo, das wir sowohl in unserem Land als auch im Ausland ausgelöst haben. Allerdings reicht die Anzahl der bisher erreichten Menschen, die unsere Auffassung teilen,  noch nicht aus, um den Entscheidungsträgern damit deutlich machen zu können, wie ernst es uns mit diesem FREIBURGER APPELL , insbesondere mit unseren Forderungen ist!

Daher werden wir unseren Aufruf über all diejenigen weiterverbreiten, die sich entschließen, uns dabei zu unterstützen.

 

Somit wird das Sammeln weiterer Unterschriften zum FREIBURGER APPELL vorerst

 

bis Anfang Dezember

 

laufend fortgesetzt werden, sowohl bei interessierten Ärztinnen und Ärzten, als auch bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern ( Bürgerinitiativen, Betroffene, andere in das   Thema Mobilfunk Involvierte wie Tierärzte, Angehörige von Pflegeberufen, Heilpraktiker, Erzieher, Architekten, usw.).

 

Auch im europäischen Ausland beginnen momentan ähnliche Aktionen.

Wir sind Ihnen daher für eine Vervielfältigung und Verbreitung des

FREIBURGER APPELLS       sehr dankbar!

Bitte das Unterschriftenblatt (bei Weiterverbreitung bitte zuerst kopieren) gut leserlich, ausfüllt und unterschrieben entweder per  E-Mail (igumed@gmx.de), Fax (07761/913491)  oder per Post  (IGUMED, Bergseestr.57, 79713 Bad Säckingen) zurücksenden!

 

Mit freundlichem Gruß

 

Die  Erstunterzeichner

 

 

Die Erstunterzeichner:

 

Dr. med. Thomas Allgaier, Allgemeinmedizin, Umweltmedizin, Heitersheim

Dr. med. Christine Aschermann, Nervenärztin, Psychotherapie, Leutkirch

Dr. med. Waltraud Bär, Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren, Umweltmedizin, Wiesloch

Dr. med. Wolf Bergmann, Allgemeinmedizin, Homöopathie, Freiburg

Dr. med. H. Bernhardt, Kinderheilkunde, Schauenburg 

Dr. med. Klaus Bogner, Allgemeinmedizin, Friedrichshafen

Dr. Karl Braun von Gladiß, Allgemeinmedizin, Ganzheitsmedizin, Teufen

Hans Brüggen, Internist, Lungen- und Bronchialheilkunde, Umweltmedizin, Allergologie, Deggendorf

Dr. med. Christa-Johanna Bub-Jachens, Allgemeinärztin, Naturheilverfahren, Stiefenhofen 

Dr. med. Arndt Dohmen, Innere Medizin, Bad Säckingen

Barbara Dohmen, Allgemeinmedizin, Umweltmedizin, Bad Säckingen

Verena Ehret, Ärztin, Kötzting

Dr. med. Joachim Engels, Innere Medizin, Homöopathie, Freiburg

Karl-Rainer Fabig, Praktischer Arzt

Dr. med. Gerhilde Gabriel, Ärztin, München 

Dr. med. Karl Geck, Psychotherapie, Murg

Dr. med. Jan Gerhard, Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Ahrensburg

Dr. med. Peter Germann, Arzt, Umweltmedizin, Homöopathie, Worms

Dr. med. Gertrud Grünenthal, Allgemeinmedizin, Umweltmedizin, Bann

Dr. med. Michael Gülich, Arzt, Schopfheim 

Julia Günter, Psychotherapie, Korbach

Dr. med. Wolfgang Haas, Innere Medizin, Dreieich

Dr. med. Karl Haberstig, Allgemeinmedizin, Psychotherapie, Psychosomatik, Inner-Urberg

Prof. Dr. med. Karl Hecht, Spezialist für Streß-, Schlaf-, Chrono- und Raumfahrtmedizin, Berlin

Dr. med. Bettina Hövels, Allgemeinmedizin, Lörrach

Walter Hofmann, Psychotherapie, Singen

Dr. med. Elisabeth Höppel, Naturheilverfahren, Orthopädie, Dorfen

Dr. med. Rolf Janzen, Kinderheilkunde, Waldshut-Tiengen

Dr. med. Peter Jaenecke , Zahnarzt, Ulm

Beate Justi, Psychiatrie, Psychotherapie, Hannover

Michaela Kammerer, Ärztin, Murg

Karl Kienle, Praktischer Arzt, Homöopathie, Chirotherapie, Naturheilverfahren, Schongau

Dr. med. Monika Kuny, Psychotherapie, Grünwald

Dr. med. Michael Lefknecht, Allgemeinmedizin , Umweltmedizin, Duisburg

Dr. med. Volker zur Linden, Innere Medizin, Bajamar

Dr.med. Martin Lion, Arzt, Homöopathie, Ulm

Dr. med. Dagmar Marten, Ärztin, Ochsenfurt

Dr. Rudolf Meierhöfer, Zahnarzt, Roth

Dr. med. Rudolf Mraz, Psychotherapie, Naturheilverfahren, Stiefenhofen

Dr. med. Otto Pusch, Nuklearmedizin, Bad Wildungen

Dr. med. Josef Rabenbauer, Psychotherapie, Freiburg

Elisabeth Radloff-Geck, Ärztin, Psychotherapie, Homöopathie, Murg

Dr. med. Anton Radlspeck, Praktischer Arzt, Naturheilverfahren, Aholming

Barbara Rautenberg, Allgemeinmedizin, Umweltmedizin, Kötzting

Dr. med. Christof Rautenberg, Internist, Kötzting

Dr. med. Hans-Dieter Reimus, Zahnarzt, Oldenburg

Dr. med. Ursula  Reinhardt, Allgemeinmedizin, Bruchköbel

Dr. med. Dietrich Reinhardt, Innere Medizin, Bruchköbel

Dr. med. Andreas Roche, Allgemeinmedizin, Kaiserslautern

Dr. med. Bernd Salfner, Kinderheilkunde, Allergologie, Waldshut-Tiengen

Dr. med. Claus Scheingraber, Zahnarzt, München

Dr. med. Bernd Maria Schlamann, Zahnarzt, Heilpraktiker, Ahaus-Wessum

Dr. med. Hildegard Schuster, Psychotherapie, Lörrach

Norbert Walter, Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren, Bad Säckingen

Dr. med. Rosemarie Wedig, Ärztin, Psychotherapie, Homöopathie, Düsseldorf

Dr. med. Günter Theiss, Allgemeinmedizin, Frankfurt

Prof. Dr. med. Otmar Wassermann, Toxikologie, Schönkirchen

Prof. Dr. med. H.-J. Wilhelm, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Phoniater, Frankfurt

Dr. med. Barbara Würschnitzer-Hünig, Dermatologie, Allergologie, Umweltmedizin, Kempten

Dr. med. Ingo Frithjof Zürn, Allgemeinmedizin, Phlebologie, Naturheilverfahren, Umweltmedizin, Nordrach

 

 

 

 

 

 

 

Erste Unterstützerliste des FREIBURGER APPELLS:

 

Dr. med. Wolfgang Baur, Allgemeinmedizin, Psychotherapie, Umweltmedizin, Vienenburg 

Prof. Dr. Klaus Buchner, Physiker, München

Volker Hartenstein, MdL Bayerischer Landtag, Ochsenfurt

Maria und Bruno Hennek, Selbsthilfegr. der Chemikalien- und Holzschutzmittelgeschädigten, Würzburg

Dr. Lebrecht von Klitzing, Medizinphysiker, Stokelsdorf

Wolfgang Maes, Baubiologie und  Umweltanalytik, Neuß

Helmut Merkel, 1.Vorsitzender des  Verband Baubiologie, Bonn

Peter Neuhold, Heilpraktiker, Berlin

Prof. Dr. Anton Schneider, wissenschaftl. Leiter des Institut für Baubiologie und Ökologie,  Neubeuern

Dr. Birgit Stöcker, Vorsitzende des Selbsthilfevereins für Elektrosensible, München

Prof. Dr. Alfred G. Swierk, Mainz

Dr. Ulrich Warnke, Biophysik, Biopsychologie, Biomedizin, Saarbrücken

 

 

 

 

 

 

Zitat :

 

Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen !

Faulheit und Feigheit sind die Ursachen warum ein so großer Teil der Menschen , nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen, dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben und warum

es anderen so leicht wird sich zu deren Vormündern aufzuwerfen.

Immanuel Kant

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

REFLEX STUDIE 2004

 

Projektleitung Prof. Dr. Adlkofer Universität Wien

 

Forscher der Reflex- Studie haben nachgewiesen, dass elektromagnetische Felder

( Mobilfunk ) die Chromosomen schädigen. In den Chromosomen sind die Erbgutinformationen von Lebewesen gespeichert. Die Versuche wurden an Zellkulturen durchgeführt.

In den Versuchsreihen wurden verschiedene Zelltypen elektromagnetischen Feldern

unterschiedlicher Frequenzen ausgesetzt. Bei bestimmten Expositionsintervallen zeigten sich Brüche in den Chromosomen.

 

             Diese gentoxischen Effekte können Krebs auslösen !

Menschliche

Chromosomen

 

Professor Adlkofer:

gefährlich sind vor allem die Doppelstrangbrüche weil sie vom Körper oft falsch repariert werden. Denn Veränderungen am Erbgut führen in der Regel zu Krebs !

Sind die menschlichen Zellen bereits geschädigt, wird dies durch den Einfluss der Strahlung um ein Vielfaches verstärkt.

Mit Handystrahlung wird ja die Entstehung von Hirntumoren, auch die Entstehung der Alzheimer´schen Krankheit in Zusammenhang gebracht. Die Erkenntnissen die wir jetzt hinzugefügt haben, sprechen dafür, dass die Entstehung solcher Krankheiten durch elektromagnetische Felder möglich ist.

 

Die Grenzwerte liegen bei 2 SAR. Das heißt, Specific Absorption Rate / Watt pro Kilo Energieeintrag. Wir finden Veränderungen aber weit unterhalb der Grenzwerte für Handys, schon bei 0,3 SAR ohne Temperaturanstieg. Da muß man sich schon fragen, ob die Methode der Grenzwertbestimmung überhaupt korrekt ist.      

 

In dem von der EU finanzierten Reflex- Projekt arbeiteten 12 Teams europäischer Grundlagenforscher zusammen.

.

Zitat

Niemand, auch wirklich niemand wird Ihnen die Folgen Ihrer  Erkrankung zurücknehmen, niemand wird Ihr Leid mildern und niemand wird Sie für die folgen

der Mobilfunktechnik entschädigen !

 

Nur Sie selbst haben heute noch die Chance Änderungen herbei zu führen !

 

Von verantwortungslosen Ärzten , Politikern und Industriebossen werden aber immer noch weitere Forschungen gefordert ! Eine brutale Vorgehensweise die, die laut Grundgesetz garantierte körperliche Unversehrtheit mit Stiefeln tritt.

 

 

Jeder der auf seinem Grundstück, Gebäude, ob privat oder öffentlich, einen Mobilfunksender betreibt bzw. als Vermieter auftritt haftet möglicherweise für die gesundheitlichen Folgen die von diesem Sender ausgehen. Damit werden sie sich ein Leben lang selbst ruinieren !

 

Die Betreibergesellschaften werden sich  der Haftung entledigen

 

Die Versicherer gehen kein unkalkulierbares Risiko ein

 

Wie sieht das z. B. die

 

Schweizerische Rückversicherungs- Gesellschaft

Postfach

CH – 8022 Zürich / Schweiz

 

Elektrosmog – Ein Phantomrisiko ?

( Auszugsweise 1996 )

 

Mit Blick auf die Zukunft sind zwei Fragen zu klären: Unter welchen Bedingungen kann Versicherungsschutz gewährt werden ? Und zu welchem Preis ?

Unabdingbare Voraussetzung für die Deckung von Haftpflichtrisiken sind eindeutige Haftungsverhältnisse. Dazu bedarf es einer politischen Entscheidung darüber, was künftig im haftungsrechtlichem Sinne unter Ursachen zu verstehen ist und wie naturwissenschaftliche Wahrscheinlichkeitsaussagen über die Mitursächlichkeit einzelner Krankheitsfaktoren juristisch zu bewerten sind.  Voraussetzung dafür ist wiederum ein gesellschaftlicher Konsens über den Umgang mit kollektiven Risiken sowie ein gerechter Lastenausgleich zwischen den Nutznießern einer Technik und denjenigen die vermutlich oder tatsächlich in irgendeiner Weise durch diese geschädigt wurden.

 

Solange darüber nur gestritten, nicht aber entschieden wird, fehlt jede kalkulatorische Grundlage für einen Versicherungsschutz. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Warnungen aus Naila

Juli 2004

 

Eine Ärztegruppe aus Naila im Frankenwald warnt nachdrücklich vor Mobilfunk.             

Seit 1993 steht in Naila ein Mobilfunkmast. Die örtlichen Hausärzte haben Daten von 1000 Patienten in den letzten 10 Jahren genauer ausgewertet und sie mit ihren Krebsdaten verglichen.

Dabei erkannten sie einen Zusammenhang zwischen der wachsenden Zahl von Krebserkrankungen und der Mobilfunkstrahlung.

 

Die Ärzte unterschieden 2 Patientengruppen.

 

1.  Jene die im Umkreis von bis 400 m von der Antenne entfernt leben.

2.  Jene die weiter weg wohnen.

 

Die Mediziner haben festgestellt, das in den 10 Jahren der Untersuchung im Innenbereich ( 1 ) das relative Risiko neu an Krebs zu erkranken doppelt so hoch ist.

Zwischen 1999 und 2004 dreifach so hoch war. Außerdem sind die Krebspatienten im Innenbereich wesentlich jünger, im Durchschnitt um 8,5 Jahre.

 

Das Zentrum für Umweltforschung- und technik  der Universität Bremen bescheinigt den Ärzten aus Naila eine solide Forschungsarbeit. Eine sofortige Abschaltung der Mobilfunk anlage ist unumgänglich.

 

 

Valley feiert Ende des US Senders

 

Der Vorsitzende der Bürgerinitiative „Sender freies Oberland“ Georg Paul appellierte an die Sendergegner, den Kampf gegen Mobilfunkstrahlung nicht aufzugeben. Die USA haben Ende 2003 nach jahrelangem Kampf der Sendergegner den Sender abgeschaltet 

Die Leistung des Senders betrug bis zu einer Million Watt. Laut der Bürgerinitiative lag das Krebsrisiko in Valley 40 % über dem bayerischen Durchschnitt. Anwohner litten an

Migräne, Rheuma, Schlaflosigkeit usw.

 

 

Hamburger

Umweltinstitut

Leiter: Prof. Dr. Michael Braungart

 

Es besteht ein fatales Kartell zwischen der klassischen Wissenschaft, der Politik und der Industrie – gerade im Bereich des Verbraucherschutzes – nicht zielgerichtet und lösungsorientiert zu forschen.

Nur solange Dinge als ungeklärt gelten, gibt es Forschungsgelder für Hochschulen. Also werden oftmals Projekte künstlich als Probleme erhalten, die längst gelöst sind.

Dadurch werden neue verbraucherrelevante Fragestellungen nicht bearbeitet.

Die Politik braucht solange nicht zu handeln, wie vermeintlich kontroverse wissenschaftliche Auffassungen bestehen. Die Industrie hat kein Haftungsproblem , den es wird ja erst noch geforscht.    

 

 

Industrienahe - Gutachter

 

Industriehörig, Menschenverachtend, Skrupellos ?

 

 

Dr. Norbert Blüm, Öffentliche Mitteilung

 

Dr. Norbert Blüm:

 

Öffentliche Mitteilung

 

Gutachter führen Ärzte in die Irre - zum Schaden durch Nervengifte schwer

Erkrankter

 

Rente für durch Chemikalien geschädigte - BK 1317

 

1996 wurde meinem Ministerium die Empfehlung gegeben, für alle Berufe, die einen

Kontakt mit Lösungsmitteln und anderen organischen flüchtigen Stoffen mit sich

bringen, eine anerkannte Berufskrankheit einzuführen. Diese wurde ein Jahr darauf mit

der Berufskrankheiten -Nr. 1317 umgesetzt.

Der wissenschaftliche Sachverständigenbeirat hatte für diese Empfehlung eine große

Anzahl von Studien gesammelt, die für entsprechende Berufe wie Maler, Lackierer,

Kfz-Mechaniker, Tankwarte, Arbeiter in Schuhfabriken, Teppichleger, Metallverarbeitung

(Entfettung), chemische Reinigungen, Drucker etc. Erkrankungen des

zentralen und peripheren Nervensystems nachgewiesen haben.

 

Die Erkrankung trägt die Bezeichnung toxische Enzephalopathie (TE) und toxische

Polyneuropathie. Leichte Fälle leiden unter Störungen der Psyche - Angst,

Depression, Stimmungsschwankungen, Affektlabilität - und der Lern- und

DenkHihigkeit, besonders das Kurzzeitgedächtnis, Planausführung, Texterfassung,

begleitet von Kribbeln und Taubheitsgefühl in den Extremitäten. Hinzu können

Koordinationsstörungen, Ataxien und Tremor auftreten.

 

In schweren Fällen können sich Demenzen entwickeln. Die Studien weisen auch nach,

dass diese neurotoxischen Stoffe präsenilen Demenzen förderlich sind.

 

Die BK 1317 sollte diesen Menschen die Rente sichern.

 

Die Studien aus den 70er Jahren beweisen die Nervenschäden dieser Berufsgruppen

auch bei Einhaltung der Grenzwerte (MAK). Damit müssen die Betroffenen keinen

Nachweis der Grenzwertüberschreitung führen. Die Diagnose TE genügt. Diese wurde

bereits 1985 durch die WHO definiert.

 

Keine Rente wegen organisierter Falschdarstellung

 

Vor wenigen Wochen wurde ich von der Initiative kritischer Umweltgeschädigter

darauf aufmerksam gemacht, das bisher nur schwerste Fälle anerkannt worden sind

und der Mehrheit der Geschädigten die Anerkennung verweigert wird. Die Initiative

kennt hunderte harter Schicksale, die oft noch obendrein wegen ihrer Krankheit

diskriminiert werden. Sie vermutet eine hohe Dunkelziffer, da die Erkrankung nur in

seltenen Fällen erkannt wird.

Die Ursache dafür ist eine prägnant falsche Darstellung der Erkrankung -

insbesondere der Krankheitsverlauf - im Merkblatt für Ärzte zur Berufskrank-

heitanzeige, so dass schon die Verdachts anzeige in der Regel unterbleibt. Die

Minderheit, die durch Eigeninitiative bis zu einem Gerichtsverfahren durchdringen,

werden dort abgelehnt, da die arbeitsmedizinischen Gutachter sich ebenfalls an diesem

Merkblatt orientieren.

 

Das Merkblatt steht im krassen Gegensatz zu den wissenschaftlichen Grundlagen wie

sie durch den Sachverständigenbeirat dargelegt wurden - obwohl einer der Autoren des

Merkblatts, Prof. Johannes Konietzko, selbst Mitglied des Beirats war. Andere

Mitglieder des Beirats haben mittlerweile die Sache überprüft und festgestellt, dass das

Merkblatt inhaltlich falsch ist.

 

Diese Falschdarstellung war wohlorganisiert. Der BK-Report (3/99) des

Hauptverbandes der gewerblichen Berufgenossenschaften (HVBG) belegt einen

solchen Verdacht. Dort werden wissenschaftliche Quellen angegeben, die das genau

Gegenteil von dem enthalten, was sie angeblich belegen sollen. Die angegeben

Quellen zeigen, dass die Nervenschäden meist irreversibel sind und auch nach Ende

der Exposition sich noch verschlimmern können, der Report und das Merkblatt

schließen letzteres aus und sprechen von Heilung. So wird der diagnostizierende Arzt

in die Irre geführt.

 

Dringend notwenige Information für Ärzte

 

Das Merkblatt muss umgehend geändert werden zur Sicherung einer angemessenen

medizinischen Versorgung und des rechtliche Schutzes wohl zehntausender beruflich

bedingt Erkrankter. Vor allem muss dringend die Ärzteschaft an geeigneter Stelle

flächendeckend über die Fehlinformation unterrichtet werden.

 

Enorme Kosten - enorme Schäden

 

Ich erachte es als unerträglich, dass eine kleine Gruppe gut organisierter Gutachter

mittels Fälschung der wissenschaftlichen Grundlagen eines Spezialgebietes die

Beschlüsse der Bundesregierung und die gerichtliche Überprüfung unterlaufen, um das

Einzelinteresse der Versicherungen (Berufsgenossenschaften), das im

Sachverständigenbeirat sich wegen der eindeutigen wissenschaftlichen

Informationslage nicht hatte durchsetzen können, doch noch über das Allgemeinwohl

zu stellen.

Ein Gutachter, der es gewohnt ist, solchen Widersprüchen nachzugehen, hat mich

davon in Kenntnis gesetzt, dass solche Fälschungen auf dem Gebiet umweltbedingter

Erkrankungen notorisch sind, so dass ein bereinigtes Wissenschaftsbild entsteht. Das

Risiko erscheint viel kleiner und verhindert so flächendeckend Prävention, unterdrückt

diagnostische Instrumente und verhindert angemessene Therapien. Der Wegfall von

Prävention und falschen Therapien, Z.B. produziert chronische Kranke eine Explosion

der Kosten.

 

Auf diesem Wege fügt der Hauptverband der Berufsgenossenschaften und seine

Autoren Einzelnen und der Gemeinschaft enormen Schaden zu. Dies führt alljährlich

vermutlich bei tausenden von Menschen regelmäßig zum sozialen Ruin und die

Kosten der Solidarkassen werden zugunsten von organisierten Einzelinteressen

aufgebläht.

 

Gegenüber der menschlichen Niederträchtigkeit einer solchen Karrierepflege kann ich

nur Abscheu empfinden.

 

Kontrolle und Regress

 

Dieser Vorgang muss Folgen haben im Sinne von unmittelbaren Regress in Bezug auf

den entstandenen Schaden und im Sinne von Kontrolle. Denn der Vorgang zeigt, das

Expertengremien allein keine Gewähr bieten, dass der Stand der Wissenschaft zum

Wohl und Schutz der Allgemeinheit genutzt wird.

Protokolle solcher Gremien müssen öffentlich zugänglich sein und eine

Wiederbefassung muss im Wege der Öffentlichkeit erzwingbar sein. Andernfalls

werden die Kosten der Solidarkassen weiter explodieren. Allein die Verlagerung der

Nichtanerkennung der BK 1317 ist mit 3 Mrd € per anno noch sehr vorsichtig

geschätzt.

Eine Reform der Solidarkassen wird nicht gelingen können, wenn sie solche Kosten

übernehmen müssen. Eine verursachergemäße Zuordnung dieser Kosten würde zu

einer massiven Entlastung der Beitragszahler (Lohnnebenkosten) fuhren. Eine

rechtzeitige Prävention fuhrt zur Entlastung der Frühverrentungsquote.

 

 

Norbert Blüm

Unterschrift

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme von Frau Dr. med. Christine Aschermann

im Deutschen Ärzteblatt Heft 19 vom 7. mai 2004

zum Beitrag

 

Gesundheitliche Auswirkungen hochfrequenter Strahlenexposition

von

Dr. biol.- hum. Gabriele Berg, MSP

Dr. PH Jürgen Breckenkamp, MPH

Prof. Dr. rer. nat. Maria Blettner

 

 

Sehr erfreulich dieser Artikel, der in ungewohnter Deutlichkeit Studien zitiert, die auf die Gefährlichkeit des Mobilfunks hinweisen. Bisher wurden ja Risiken schlicht verneint und Stimmen die das Gegenteil behaupteten als Panikmacher abgetan.

Nicht aufgeführt wird allerdings die Belastung durch niederfrequente gepulste DECT- Telefone und auch die neueren Studien über gesundheitliche Störungen im Bereich von Mobilfunksendern werden nicht erwähnt. Angesichts der Brisanz der bisher bekannt gewordenen Studienergebnisse ist eine abwartende Haltung von Medizinern und Politikern gar nicht mehr zu vertreten.

 

Vor kurzem durften wir im Deutschen Ärzteblatt lesen, dass es zwei Arten von Beweisführung gibt. Die eine, die den Wirkmechanismus darlegt. die andere, die auf Beobachtung beruht ( gleiche Ursachen führen zu gleichen oder ähnlichen Folgen ) . Wenn weltweit zu beobachten ist, das Tiere ( Kühe und andere ) sterben oder Missgeburten zur Welt kommen, wenn Bäume verkümmern und sterben ( deutlich zu sehen entlang den Autobahnen ) nachdem ein Mobilfunksender in Betrieb gegangen ist- sind wir so engstirnig in unserer Denkweise, dass wir glauben, wir Menschen würden nicht beeinflusst ? Unsystematisch von mir zusammengestellte Informationen aus verschiedenen Studien geben mir zu denken: Zunahme von Muskel- und Skeletterkrankungen, von psychischen Erkrankungen laut Jahresbericht von AOK und TK, von Depressionen ( Volker Faust 2002 ), von Frühberentungen aus psychischen Gründen ( laut Verband der Vertragspsychotherapeuten Südwürttemberg<), von Früh- und Fehlgeburten in der benachbarten Frauenklinik ( persönliche Mitteilung ), von Schwangerschaftstoxikosen ( eigene Klientel, die in den letzten Jahren entbunden hat ).

 

Als Psychotherapeutin habe ich im Laufe von sieben Jahren viele Fälle gesammelt von Gesundheitsproblemen aller Art bei Menschen, die im Umfeld eines Mobilfunksenders leben. Die häufigsten Symptome sind zunächst einmal – wie bei anderen umweltbedingten Störungen auch- die zum Teil extreme Vergesslichkeit, auch bei jüngeren Personen, und die Tendenz zu Fehlhandlungen ( meist sehr schambesetzt, deshalb verschwiegen ), die den Psychiatern gut bekannt, den übrigen Ärzten wohl nicht so auffallende – reduzierte, affektive Schwingungsfähigkeit und die herabgesetzte Flexibilität der Persönlichkeit in der Art zu reagieren.

Später können Syndrome wie Fibromyalgie, Chronique- Fatigue- Syndrom, Multiple Chemical Sensitivity hinzutreten, Syndrome die in meiner Klientel explosionsartig zugenommen haben und im weitern Verlauf kommen Leukämie und Tumoren hinzu. Zur besseren Risikoabschätzung bei meinen Patienten frage ich gezielt nach Erkrankungen in der Umgebung ( Angehörige, Nachbarn ) meiner Klientel. Neben einer Häufung von Tumoren wird über Gefäßprozesse ( Herzinfarkt, Schlaganfall, Thrombosen ), Allergien, Rheuma und Hormonstörungen ( Wachstumsstillstand bei Kindern ) berichtet.

 

Leider ist der Ausbau des Mobilfunks und die Versorgung mit DECT- Telefonen in der Bevölkerung schon soweit fortgeschritten, dass man kein unbelastetes Kollektiv mehr findet. Unter diesen Umständen lässt sich im Grunde keine saubere wissenschaftliche Studie mehr durchführen. Angesichts dieser Sachlage ist zu fordern, dass sofort gehandelt wird, bevor neue Studienergebnisse vorliegen: Stopp des Ausbaus von Mobilfunk, Verbot von Handy für Kinder und Jugendliche, Verbot der Technik nach DECT- Standard.

 

 

 

 

 

Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf

den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher

als der, der den Schmutz macht.

Kurt Tucholsky 1919

 

Niederlage für Anwohner im Mobilfunk- Streit.

 

Karlsruhe (mm) – Anwohner können bis auf Weiteres kein Verbot von Mobilfunkanlagen durchsetzen. Das entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Es gebe keinen wissenschaftlich begründeten Zweifel an den vom Bund festgelegten Grenzwerten für die Strahlung.

 

Zwei Kläger aus Hanau waren durch alle Instanzen gezogen, um den Betrieb einer Sendeanlage auf einem benachbarten Kirchturm zu verhindern. Vergeblich: Anwohner, die ein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch die Strahlung geltend machten, müssen dem Gericht neue wissenschaftliche Erkenntnisse darlegen, befanden die Richter. Ähnlich hatte auch schon das Bundesverfassungsgericht geurteilt.

 

Im Zentrum des Prozesses stand die Frage, wer in der Nachweispflicht steht: Ob also die Anwohner die Gesundheitsgefahr beweisen müssen oder der Betreiber der Anlage deren Unbedenklichkeit. Dafür ist laut den Richtern die Einhaltung der Grenzwerte entscheidend. Werden sie eingehalten , dann können Betroffene sich nicht ins Blaue hinein auf Gesundheitsrisiken berufen. Sie müssten stattdessen neue Forschungsergebnisse vorlegen, die die Grenzwerte in Frage stellen. Durch die ständige Zunahme elektrischer Anlagen, vor allem der Mobilfunknetze, hat sich der Strahlenpegel zuletzt ständig erhöht. Kritiker verlangen strengere Grenzwerte. Neue Erkenntnisse werden unter anderem von einer großen internationalen Analyse erhofft, deren erste Ergebnisse noch in diesem Jahr vorgestellt werden sollen.

 

 

Weiterkämpfen:

Rechtsanwalt Jürgen Ronimi, Oberursel

 

Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs bietet keinen Anlass zur Resignation. Zwar ist die Reaktion der betroffenen Bürgerinitiative verständlich, die dieses Urteil als einen harten Rückschlag empfindet, denn für die betroffenen Bürger ist der Rechtsweg, bis auf die meiner Ansicht nach nicht gebotene Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, erschöpft.

Immerhin ist doch jetzt höchstrichterlich festgestellt, dass die untergeordneten Gerichte aufgefordert sind, nach eigenem Ermessen die Beweise Recht suchender Bürger für durch Mobilfunksendeanlagen zu befürchtende Gesundheitsgefährdungen zu prüfen und zu einem eigenen individuellen Ergebnis im Einzelfall zu kommen. Die Vorgaben des Bundesgerichtshofs sind insoweit eindeutig. 

 

Danach haben die Grenzwerte der 26. Bundes- Immissions- Schutzverordnung (BImSchV) zunächst die Indizwirkung , dass die Bürger durch in der Nähe ihrer Wohnungen befindliche Mobilfunksendeanlagen diese nur unwesentlich beeinträchtigen. Diese Indizwirkung kann jedoch bei wissenschaftlich begründeten Zweifel und dem fundierten Verdacht bestehender Gesundheitsgefährdung , die nicht ins Blaue hinein von betroffenen Bürgern vorgetragen werden, durchaus erschüttert werden und zwar durch Vorlage neuerer Forschungsergebnisse , die die Grenzwerte in Frage stellen und deshalb dazu führen, dass die untergeordneten Gerichte auf eine Umkehr der Beweislast dahingehend zu erkennen haben, dass nunmehr die Mobilfunkbetreiber die Ungefährlichkeit der von ihren Anlagen ausgehenden Strahlung nachweisen müssen.

Genau dies war bisher nicht der Fall. Nur allzu gerne haben sich bisher die untergeordneten Gerichte auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückgezogen und diese dahingehend interpretiert, dass ihnen eine eigene Beweisaufnahme verboten sei, solange die Grenzwerte der BImSchV noch gelten. Von Recht suchenden Bürgern vorgelegte, neueste wissenschaftliche Ergebnisse und Beurteilungen unabhängiger Wissenschaftler weltweit wurden unter diesem Gesichtspunkt einfach nicht beachtet.

 

Dies ist nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nun nicht mehr möglich. Vielmehr ist jeder einzelne mit einer Mobilfunkstreitigkeit befasste Richter aufgerufen nach seinem eigenen Gewissen und Ermessen die ihm vorgelegten wissenschaftlichen Ergebnisse zu prüfen und zu entscheiden, ob diese begründete Zweifel und den fundierten Verdacht bestätigen, dass die Grenzwerte der BImschV die Bürger gerade nicht vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Mobilfunksendeanlagen schützen. Keineswegs fordert der Bundesgerichtshof also den Beweis für eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlagen, sondern von den betroffenen Bürgern nur noch den Nachweis wissenschaftlich begründeter Zweifel und den eines fundierten Verdachts derartiger gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

 

Nach alledem bleibt es den untergeordneten Gerichten vorbehalten, in Einzelfällen künftig unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Erwägungen bürgergerechter die ihnen vorgelegten Beweismittel zu entscheiden. Dies setzt allerdings den grundsätzlichen Wissen unserer Gerichte voraus, die Gesundheit unserer Bürger den wirtschaftlichen Interessen der Lobbyisten und Politiker voranzustellen, denn der Unterschied zwischen einem demokratischen Rechtsstaat und einem Bananenstaat ist und bleibt die Unabhängigkeit der Justiz.         

 

Kommentar:

 

Degeneriertes Rechts- und Demokratieverständnis ist nicht nur in der Bevölkerung

weit verbreitet sondern im besonderem Maße im Bundesdeutschen Rechtssystem

bei politischen Verantwortungsträgern und besonders ausgeprägt bei den wirtschaftlich

Verantwortlichen.

 

Umwelterkrankungen werden verstärkt psychiatrisiert . Toxikologische Abteilungen beschäftigen zunehmend Psychiater statt Toxikologen und Ärzte um Patienten die oft genug nachweislich durch Umweltgifte erkrankt sind in ihrer menschlichen Würde zu

demütigen.

 

Bekannt ist, dass in  vielen Unrechtssystemen, siehe auch ehemalige Sowjetunion ,

Regimekritiker als psychisch Kranke in Anstalten eingeliefert werden und einer medikamentösen ( Psychopharmaka ) Behandlung unterzogen werden.

Diese Vorgehensweise hält nun wohl, nach Öffnung des Eisernen Vorhangs, auch in

westlichen Demokratien Einzug.

 

 

 

 

Zitat :

 

Es ist ein Skandal, dass gerade in München eine Ärztin der Psychiatrie ohne jegliche toxikologische oder gar umweltmedizinische Kenntnisse die Umweltambulanz der toxikologischen Abteilung der Technischen Universität München seit 8 Jahren leitet und sich mit der Meinung, MCS sei psychisch, habilitiert hat.

Der Chef der Abteilung lehrt in der Vorlesung, dass es außer Alkohol keine chronischen Vergiftungen gäbe. Umweltvergiftungen gibt es nicht. Dies fördert die Psychiatrisierung der Vergifteten und ihre Hoffnungslosigkeit.

 

Prof. Dr. med. Dr. med. habil. Max Daunderer

 

 

 

 

Dr. med.univ. Y

Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, Arzt für Psychosomatik, Psychotherapie und

Psychosoziale Medizin attestiert seinem Patienten der durch Mobilfunksender schwer

erkrankte eine „ Magnetismus Phobie „

 

Kommentar:

Dieses Attest zeigt wieder ganz deutlich wie miserabel der Bildungsstand vieler, angeblicher, namhafter Ärzte und Wissenschaftler ist. Magnetismus Phobie ist die

Erfindung unfähiger Ärzte.

 

Empfehlung :

 

Handeln sie selbst und lassen sie sich nicht behandeln !

 

 

 

Das Hessische Amt für

Versorgung und Soziales in Gießen

 

Bescheid nach § 4 Abs. 1 u. 4 des Schwerbehindertengesetzes

 

Sehr geehrte Frau C. S. ,

 

auf Ihren Antrag vom ………. Ergeht nachstehender Bescheid.

 

Die Behinderungen werden wie folgt neu bezeichnet.

 

Elektrosensibilisierung

 

                                               ______________________

 

 

Frage an Herrn Prof. Dr. jur. S. Bundesverfassungsrichter a. D.

( durch einem Mobilfunk- Sender gesundheitlich geschädigt ) :

 

„ Was geschieht in einem demokratischen, rechtsstaatlichen System wenn die Recht-

sprechung, wie geschehen bei der Mobilfunktechnik, versagt ?

 

Antwort:

Diese Frage stelle ich mir natürlich auch, ohne eine Antwort zu wissen.

 

 

 

Zur Erinnerung :

 

Erinnern sie sich noch an BSE ?

 

An die Notiz, eines Beamten der EU, die 1996 der Presse zugespielt wurde.

„Man muß die Angelegenheit herunterspielen, indem man die Leute desinformiert“, hieß

es in dem Aktenvermerk aus dem Jahre 1990. Außerdem wolle man Großbritannien bitten, seine wissenschaftlichen Ergebnisse nicht weiter zu veröffentlichen : „ Es ist besser zu sagen, dass die Presse zur Übertreibung neigt“.

 

 

 

 

 

Was Sie tun können:

Entnommen aus dem Buch von Rosalie Bertell

„Keine akute Gefahr ? „

 

Lehrer

müssen lernen, den von Staat und Industrie in den Schulen verteilten Propaganda- schriften Widerstand entgegenzusetzen , indem sie deren Inhalt an anderen, unabhängigen, Aussagen messen und kritisch diskutieren. Sorge vor zu viel Mühe oder Angst für die Karriere dürfen niemanden dazu verleiten, Verharmlosung, Manipulation und gar Lügen resigniert hinzunehmen und weiterzureichen. Lehrer haben eine hervorgehobene Funktion bei der sachlichen Aufklärung zukünftiger Generationen.

 

Ärzte

müssen erreichen, dass die Diskussion über gesundheitliche und genetische Folgen nicht weiterhin vor allem von den Verkäufern beherrscht wird. Vor allem müssen sie ständige epidemiologische Untersuchungen fordern ( und notfalls, wie jetzt etwa die Ärztegruppe IPPNW  bei der Atomkraft selbst organisieren ), damit Erkenntnisse über schädliche Techniken gewonnenen werden. Ärzte sollen ihre Standesvertretung zur Rechenschaft ziehen, die sich als Beschwichtigungsinstrument missbrauchen lässt und in allen Medien mit ungesicherten oder gar unwahren Aussagen für die Interessen der Industrie wirbt.

 

Professoren

dürfen nicht aus falscher Kollegialität hinnehmen, dass leichtfertige oder gar korrupte Wissenschaftler Karriere machen, weil ihre höchst unzuverlässigen oder gar schon widerlegten Forschungsergebnisse den Mächtigen in den Kram passen, diese als  wissenschaftliche Tatsachen ausgegeben und zur Grundlage von Gesetzen gemacht werden. Es muss also in der Wissenschaft wieder mehr offener Streit ausgefochten werden, auch wenn es weh tun kann.

z. B. Die Aktion Münchner Physiker gegen die WAA Wackersdorf war hier ein Lichtblick . Dort wurde nachgewiesen, dass keine guten Gründe für das Durchpeitschen der Wiederaufarbeitungsanlage existieren und dass die Propagandabehauptung der Betreiber und ihrer Freunde in der Regierung falsch sind. Wissenschaftler können übrigens auch aus der öffentlich bezahlten Forschung aussteigen und versuchen, freiberuflich für Vereine und Bürgerinitiativen oder Gemeinden zu arbeiten. Einrichtungen wie das sehr wichtig gewordene Öko- Institut Freiburg oder das IFEU und das aus ihm hervorgegangene IPU oder das auch nach Tschernobyl rasch wachsende Umweltinstitut München zeigen dies. 

 

 

Ingenieure

sollten z. B. die Methoden der sogenannten Risikoanalyse  unter die Lupe nehmen, sie an ihrem gesunden Menschenverstand messen, ohne zuviel Ehrfurcht vor dem was Spezialisten sagen und schreiben und schauen was dabei herauskommt. Sie sollten sich, statt die Schlagworte von der Unverzichtbarkeit wiederzukäuen, mit dem Vergleich von Großtechniken und mittleren und angepassten Techniken beschäftigen, vor allem mit den vielen Möglichkeiten z. B. der Sonnnenenergienutzung. Auch hier wird der Markt für Freiberufliche wachsen.

 

 

Ökonomen

müssen lernen, bei Kosten- Nutzen- Betrachtungen auch jene Kosten und Schäden zu berücksichtigen, die wir auf Nachbarn und Nachkommen , oft sogar nur auf die nahe Zukunft abwälzen. Sie müssen über Steuerungsmöglichkeiten nachdenken, mit denen die Gesellschaft diese verborgenen Kosten offen legen und den schädlichen Produkten aufbürden könnte, damit sie durch langfristige bessere vom Markt verdrängt werden können.  Auch die Ansätze, bei der Geldanlage auf die politisch- ökologische Richtung der gewählten Bank zu achten, sind Hoffnungszeichen.

 

Juristen

müssten darauf hin arbeiten, dass wir endlich ein Gesetz ähnlich dem amerikanischen Freedom of Information Act erhalten, aufgrund dessen Regierungen gezwungen werden könnten, Daten offen zulegen, an denen ein öffentliches Interesse besteht. Dann könnte z. B. die bayerische Staatsregierung nicht jahrelang die Originaldaten einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie über die Verteilung von kindlichen Krebserkrankungen und Missbildungen der Öffentlichkeit und sogar dem Parlament vorenthalten. Juristen müssen auch daran arbeiten, endlich die Möglichkeit der Verbandsklage zu eröffnen, damit als Kläger gegen tödlicher Bedrohungen von Mensch und Natur nicht nur jemand auftreten kann, der seine eigenen egoistischen Ziele auf Kosten der Allgemeinheit durchsetzen will sondern der Allgemeinheit das Recht zugesteht unmittelbare Bedrohungen nachweisen zu können. Natürlich können Juristen als Richter, Staatsanwälte und Anwälte täglich darauf achten, dass das Recht nicht offensichtlich dem Unrecht dient. Richter müssen dafür auch etwas wagen.

 

 

Versicherungsvertreter

Könnten ihre Klienten auf die Merkwürdigkeit hinweisen, dass sie ihr Eigentum nicht gegen Schäden z. B. auch aus Atomunfällen versichern können. Warum ist eine jahrzentelange Verseuchung  eines Feldes oder Wohngrundstückes durch Fall out kein versicherbares Risiko ? Weil es angeblich nicht eintreten kann.

 

 

Redakteure

dürfen sich nicht im Dienst der Karriere den Herrschenden anbiedern. Die ständige Wiederholung der Verlautbarungen offizieller Kreise muss der Darstellung und Diskussion der wirklichen Probleme weichen. Nicht die Ausgewogenheit, sondern offener, scharfer Streit um ungeklärte Fragen muss die wichtigste Aufgabe der Medien werden.

 

 

Funktionäre

in den Parteien und anderen gesellschaftlichen Gruppen sollen zurücktreten und Menschen Platz machen, die in schöpferischer Arbeit etwas über die Welt erfahren haben und hieraus zu ihren Urteilen kommen statt aus Linientreue und anderen machtstrategischen Erwägungen. Das ganze Verfahren, nach dem heute die Parteien ihre Kandidaten auf den Listen placieren, muss also erneuert werden.

 

Kommunalpolitiker

sitzen, fast wie die Bauern, nahe den Wurzeln der Gesellschaft. Sie können z. B. in Gemeinden und Städten entscheidenden Einfluss  nehmen. Auch in vielen anderen Bereichen können sie durch gemeinsamen Druck auf die Gesetzgeber dezentralere Strukturen ansteuern.

 

Bauern

können, weil sie noch am nächsten an den Lebensgrundlagen sind, besonders wichtige Beiträge zur Entwicklung leisten. Sie können ganz konkret daran arbeiten, sich aus vielerlei Abhängigkeiten zu befreien und sich mit gleichgesinnten Produzenten, Verbrauchern in lokalen Märkten organisieren und wertvolle Aufklärungsarbeit leisten, siehe Rinderstudie.

 

Pfarrer

dürfen sich nicht von Bischöfen daran hindern lassen, Verbrechen gegen die Schöpfung als solche zu kennzeichnen und zum Widerstand gegen sie aufzurufen. Die Zerstörung der Grundbedingungen evolutionären Fortschritts durch größenwahnsinnige Planung in Eile und Einfalt ist ein solches Verbrechen. Die Kanzel ist der rechte Ort, darüber aufzuklären und in der Gemeinde muss darüber gestritten werden. Oberhirten verstehen es nicht etwa besser. Auch den Kirchen muss von unten her ihre Macht genommen werden.

Bürger

gehen sie in die Parteien und in lokale und regionale Bürgerinitiativen. Nicht um dazuzugehören, sondern um mitzugestalten. Vertrauen sie keinem Sachverständigen, schon gar nicht dem mit dem höchsten Einkommen. Auch in das sogenannte exestierende Recht dürfen sie nicht zu viel Vertrauen setzen. Rechtliche Lösungen dienen selten der Allgemeinheit sondern viel öfter der dem effizienteren Machtausübung. Versuchen sie immer noch etwas hinzuzulernen und rühren sie sich mit ihren Kenntnissen und Überzeugungen bei Parlamentariern und Medien. Aber natürlich auch bei Kollegen und Vorgesetzten, bei Lehrern und Pfarrern, Eltern und Schülern, bei Freunden und Ehepartnern und bei ihren Nachbarn.

             

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Adressen:

Eine Gewähr für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden.

 

Aus der Politik

 

Bundespräsidialamt                                                      Europäisches Parlament

Herrn Bundespräsidenten                                              Petitionsausschuss

Horst Köhler ( ab 1.7.04 )                                              Abteilung Tätigkeit der Mitglieder

Spreeweg 1                                                                 L- 2929 Luxemburg

D- 10557 Berlin

 

 

Deutscher Bundestag                                       Bundesministerium

Petitionsausschuss                                                      für Umwelt, Naturschutz

Platz der Republik 1                                         und Reaktorsicherheit

D- 11011 Berlin                                                Herrn Umweltminister

                                                                                  Jürgen Trittin B. 90 / Grüne

                                                                                  Alexanderplatz 6

                                                                                  D- 10178 Berlin

 

 

 

Volker Hartenstein                                                        Tel.  09331- 2825

Mitglied des Bayerischen Landtages                  Fax  09331- 803189

Roßhirtstr. 11

97199 Ochsenfurt

 

 

Wolfram König

Präsident des Bundesamtes

für Strahlenschutz

Willy Brandt- Str. 5

D- 38226 Salzgitter

 

 

Aus der Wissenschaft

 

Prof. Dr.- Ing. Alexander H. Volger                                 Tel. 02257- 950432

Lanzerath

Hochtürmer- Str. 5

53902 Bad Münstereifel

 

 

Prof. em. Prof. Dr. med Karl Hecht                                 Tel.  030- 67489325

Stress-, Schlaf-, Chrono-, Umwelt-, Raumfahrtmedizin     Fax  030- 67489325

Büxensteinallee 25

12527 Berlin

 

 

Dr. med. Karl- Heinz Braun von Gladiß                           Fax 0041- (0) 71- 3334828

Paracelsus- Klinik Lustmühle                                        e- mail gladiss@notiz.ch

Stofelweid 16

CH- 9035 Teufen

 

 

Dr. H.- Peter Neitzke                                                    Tel.  0511- 9245646

Geschäftsführer ECOLOG                                                         www.ecolog-institut.de

Institut für soziale- ökologische Forschung

und Bildung GmbH

Nieschlagstr. 26

D- 30449 Hannover

 

 

Dr. Lebrecht von Klitzing                                                           Tel.  0451- 496292

PhD, Prof. (CN)                                                            Fax  0451- 8805761

Lohstr. 170 A

D- 23617 Stockelsdorf

 

 

 

Prof. Dr. med. Dr. med. habil Max Daunderer                  Tel.  089- 64914949 (nachmittags)

Tox Center                                                                              Fax  089- 64914950

Hugo Junkers- Str. 13

D- 82031 Grünwald

 

 

Dr. Michael Kundi                                                                    e- mail michael.kundi@univie.qc.at

Universität Wien

Institut für Umwelthygenie

Kinderspitalgasse 15

A- 1095 Wien

 

 

 

Dr. rer. nat. et med. habil Rüdiger Maier                         Tel.  06131- 17-2202

Klinik für Kommunikationsstörungen                              Fax  06131- 17-472202

Universität Mainz

 

Prof. Dr. Klaus Buchner ( als Referent )                          Tel. 089- 3516114

                                                                                              Fax o89- 35757480

 

Dr. med. Scheiner                                                                    Tel. 089- 8204228

Franz Wülnerstr. 39

81247 München

 

 

Cindy Sage                                                                             e- mail sage@silcom.com

Sage Associates

1225 Coast Village Road / Suite G

Santa Barbara

USA California 93108

 

Dr. Ulrich Warnke

Universität des Saarlandes

Postfach 151150

66041 Saarbrücken

 

Dr. med. Wolfgang Baur                                                Tel. 089- 1218-3709 od. 3711

Institut für Toxikologie und                                                        Fax 089- 1218- 3713

Umwelthygiene der TU München

Projektgruppe Umwelt und Gesundheit

 

Prof. Dr. Werner Mäntele                                                          Tel. 069- 6301-5835

Institut für Biophysik der Universität Frankfurt                  Fax 069- 6301-5838

Theodor Stern- Kai 7, Haus 74/75

60590 Frankfurt am Main

 

 

Rechtsanwälte:

 

Prof. Dr. Kniep                                                             Tel. 07131- 888666

Gymnasiumstr. 33                                                                   Fax 07131- 888667

74072 Heilbronn

 

RA Krahn- Zembol                                                                    Tel. 04131- 935656

Lüneburgerstr. 36                                                                     Fax 04131- 935657

21403 Wendisch Evern

 

RA Sommer                                                                            Tel. 089- 555583

Sonnenstr. 16                                                              Fax 089- 5503695

80331 München

 

RA Jürgen Ronimi                                                                    Tel. 06171-52091

Erich Ollenhauer- Str. 29                                                          Fax 06171-52092

61440 Oberursel

 

RA Dietmar Freund                                                                  Tel. 06181-71087

Innerer Ring 1c                                                             Fax 06181-77296

63486 Bruchköbel

 

 

 

 

 

Firmen:

 

ROM- Elektronik GmbH                                                Tel.  08282- 7385

Grasiger Weg 12                                                                      Fax  08282- 7305

D- 86488 Nattenhausen                                                www.rom-elektronik.com

                                                                                              Meßgeräte

 

Schwille- Elektronik                                                                  Tel.  089- 904868-0

Produktions und Vertriebs GmbH                                              Fax  089- 90486810

Benzstr. 1A      e- mail schwille_elektronik

D- 85551 Kirchheim bei München           @t-online.de

Meßdurchführung und Beratung

Im Bereich von 9 KHz- 2.500 KHz         

                                              

 

                                              

biologa                                                                        Tel.  07742- 919110

Produkte für gesundes Bauen und Leben                        Fax  07742- 919111

Dorfstr. 42                                                                               Schutzfolien, Feldfreischalter,

D- 79801 Hohentengen/ Stetten                                     abgeschirmte Kabel usw.

 

 

Aaronia AB                                                                              Tel.  06556- 93033

Kauthenbergstr. 14                                                                   Fax  06556- 93034

D- 54597 Euscheid                                                                   e- mail mail@elektrosmog.de

                                                                                              www.elektrosmog.de

                                                                                              Meßgeräte, abgeschirmte Kabel

                                                                                              Abschirm-  Gewebe usw.

 

Institute :

 

Umweltinstitut München e. V.                                        Tel. 089- 307749

Schwere- Reiter- Str. 35 / 1b                                         Fax 089- 307749-20

80797 München                                                           www.umweltinstitut.org

Beratung, Messung, Wohnberatung

 

Hamburger Umweltinstitut e. V.                                     Tel. 040- 4392091

Feldstr. 36                                                                               Fax 040- 431349-49

20357 Hamburg

 

Institut für Baubiologie + Oekologie IBN                          Tel. 08035- 2039

Holzham 25                                                                             Fax 08035- 8164

83115 Neubeuern

 

 

 

 

 

Internationale Gesellschaft für

Elektrosmogforschung

Seebach 137                                                                           Tel. ++43 (0) 5356- 64354

A- 6370 Kitzbühel                                                                    Fax ++43 (0) 5356- 63454-4

                                                                                              www.elektrosmog.com

 

Internationale Gesellschaft für inter-                               Kontakt: Herr Ekkehard Friebe

disziplinäre Wissenschaften ( Interdis )                          e-mail: ekkehard@ekkehard

Hurster Str. 2                                                               -friebe.de

Postfach 1168                                                              www.interdis-wis.de

D- 51556 Windeck / Sieg

 

Interdisziplinäre Gesellschaft für                                    Tel. 07761- 913490

Umweltmedizin e. V. ( IGUMED )                                              Fax 07761- 913491

Bergseestr. 57

79713 Bad Säckingen

 

 

 

 

Literatur :

 

Reduzierung hochfrequenter Strahlung

im Bauwesen.

Dr. Moldan Umweltanalytik                                            Tel.  09323- 870810

Am Henkelsee 13                                                                    Fax  09323- 870811

D- 97346 Iphofen                                                                      e- mail info@drmoldan.de

                                                                                              www.drmoldan.de

 

Stress durch Strom und Strahlung

Von Wolfgang Maes

Sachverständigenbüro für Baubiologie                            Tel. 02131- 43741

und Umweltanalytik                                                                  Fax 02131- 44127

Schorlemerstr. 87

41464 Neuss

 

Machen Handys und ihre Sender krank ?

Von Mara Marken

ISBN 3-00-010930-7

 

Handbuch der Umweltgifte ( 6 bändig )

Von Dr. med. Dr. med. habil. Max Daunderer

Ecomed Verlag                                                            Tel. 08191- 125- 0

Justus von Liebig- Str. 1                                                www.ecomed.de

86899 Landsberg / Lech

 

 

 

 

Internet

 

www.elektrosmognews.de                                                         www.gigaherz.ch

 

www.buergerwelle.de                                                    www.esmognetzwerk.de

 

www.funkenflug.de                                                                   www.ohne-elektrosmog-

                                                                                              wohnen.de

www.interdis-wis.de

 

 

 

Anmerkung aus rechtlichen Gründen :

Für alle Internetadressen gilt folgendes, ich möchte ausdrücklich betonen, dass

ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte dieser Seiten habe.

Deshalb distanziere ich mich ausdrücklich von den Inhalten aller genannten Adressen

Und gelinkten Seiten und mache mir ihren Inhalt nicht zu Eigen.

Diese Erklärung gilt für alle in dieser Dokumentation genannten Adressen und deren Links.

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass wir nicht alle wichtigen und relevanten Informationen

oder Adressen wiedergeben können. Sollten Sie dennoch der Meinung sein, dass

eine Ergänzung wichtig sei so wenden Sie sich bitte an das Tox Center.

Vielen Dank !

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abkürzungen :

 

DECT  digital enhanced cordless telecommunication

UMTS               universal mobile telecommunications system

GSM                global system for mobile communication

DCS                 digital communication system

CT                    cordless telephone

GAP                 generic acces profile

Bluetooth          kabellose Kurzstrecken Funktechnik

WLAN              wireless local area network

Hz                    Hertz = Schwingungen pro Sekunde

W / m²              Watt pro Quadratmeter ( Elektr. Arbeit )

mW /m²            Milliwatt pro Quadratmeter

nW /cm²           Nanowatt pro Quadratzentimeter

 

ICNIRP International Commission on Non- Ionising Radiation Protection

                        Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung

26.BImSchV     26. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissions-

                        schutzgesetzes. Verordnung über elektromagnetische Felder.

EMF                 Elektromagnetische Felder

WHO                World Health Organisation

                        Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen

 

 

 

 

 

 

                                  

Einheiten im Meßwesen

 

Name                                            Zeichen                                           Beziehung       

 

Giga     G         1.000.000.000 Milliarde

Mega    M         1.000.000        Million

Kilo      k          1.000               Tausend

Milli      m         0,001               Tausenstel

Mikro    µ          0,000.001        Millionstel

Nano    n          0,000.000.001 Milliardstel

 

 

 

 

 

 

 

 

Physikalische Begriffe

 

Zeichen Name                                       Begriff

 

A          Ampere Maßeinheit für den Strom

As        Amperesekunde            Maßeinheit für die Ladung

A/m      Ampere pro Meter         Maßeinheit für die magnetische Feldstärke

A/m²     Ampere pro Quadratmeter          Maßeinheit für die Stromdichte

Hz        Hertz    Maßeinheit für die Frequenz

SAR     Watt pro Kilogramm      Maßeinheit für spezifische Absorptionsrate

T          Tesla    Maßeinheit für die magnetische Induktion

V          Volt      Maßeinheit für die Spannung

V/m      Volt pro Meter   Maßeinheit für die elektrische Feldstärke

W         Watt     Maßeinheit für die Leistung

 

 

 

 

Zitat

 

Wer die Wahrheit nicht kennt, der ist ein Dummkopf.

Wer die Wahrheit kennt und sie Lüge nennt ist ein

Verbrecher.

Galileo Galilei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANHANG

Hintergrundinfo

 

Auszug aus dem Buch von Rosalie Bertell ( Ausgezeichnet mit dem Alternativen Nobelpreis ) zum Thema Internationale Strahlenschutzkommission ICRP.

 

Keine akute Gefahr ?

Die radioaktive Verseuchung der Erde

 

Die International Commission

on Radiological Protection ICRP

 

Eine schöne neue Welt, die auf nukleare Technologie angewiesen ist, muß

systematisch lernen, radioaktive Spaltprodukte als eine zum Leben gehörende

Tatsache zu akzeptieren. Obwohl die medizinische Anwendung von

Röntgenstrahlen schon vor langer Zeit akzeptiert worden war, machte die

Erfahrung von Hiroshima und Nagasaki eine ganz neue >Erziehung< der

Bevölkerung notwendig, um sicherzustellen, daß auch das >friedliche<

Atomprogramm akzeptiert würde. Diese öffentliche Akzeptanz war wichtig,

wenn das militärische Programm verwirklicht werden und die es

unterstützende nukleare Industrie gedeihen sollte. Nur wenn eine große

Anzahl von Menschen bereitwillig mitarbeitete, konnten die grandiosen

Pläne verwirklicht werden.

Einige Länder hatten schon in den zwanziger Jahren Grenzwerte für den

Strahlenschutz festgelegt, aber trotzdem waren noch 1950 keine einheitlichen

internationalen Empfehlungen für >zulässige< Grenzwerte der Exposition

für Menschen vorhanden. >Zulässig< bedeutet buchstäblich, daß man

auch jede Schädigung der Gesundheit hinnimmt, die durch eine Exposition

innerhalb der zulässigen Grenzwerte verursacht wird. Damals wie heute

erkannten Wissenschaftler (obwohl viele es nicht öffentlich zugaben), daß

jede Exposition, bei der man ionisierender Strahlung ausgesetzt ist, eine

biologische Schädigung verursacht.

1950 hat sich die International X-ray and Radiation Protection Commission

(die Internationale Kommission für Schutz vor Röntgenstrahlung und

anderer Strahlung), die seit 1928 bestand, neu organisiert und in International

Commission on Radiological Protection (ICRP; Internationale Kommission

für Strahlenschutz) umbenannt. Einige Mitglieder bildeten eine weitere

damit verbundene Organisation, die International Commission on

Radiological Units (ICRU; Internationale Kommission für radiologische

Maßeinheiten). Obwohl ICRP und ICRU unabhängige Organisationen wurden,

erhielten beide weiterhin vom International Congress of Radiology

finanzielle Unterstützung, wobei dieser den Schriftverkehr erledigte und

neue Mitglieder vorschlug. Mitglieder von ICRP und ICRU stellten ihre professionellen

Dienste für gewöhnlich >gratis<zur Verfügung, da sie ja von den

Regierungen, die sie abordneten, oder von Arbeitgebern der Atomindustrie

bezahlt wurden.

Im Frühjahr 1956wurden ICRU und ICRP in Genf formell der Weltgesundheitsorganisation

(WHO) als eine regierungsunabhängige Organisation

angeschlossen. ICRU und ICRP haben für das United Nations Scientific

Committee on the Effects of Atomic Radiation (UNSCEAR)Informationen

geliefert und dafür finanzielle Hilfe von ihr erhalten. Die ICRP hat die

Strahlengrenzwerte und deren Anwendung empfohlen, die heute allgemein

auf der ganzen Welt akzeptiert und praktiziert werden.

Die Mitgliedschaft in der ICRP wird nach strenger Auswahl und Kontrolle

erworben. Künftige Mitglieder müssen entweder von derzeitigen ICRP- Mitgliedern

oder von Angehörigen des International Congress of Radiology

empfohlen und dann vom International Executive Committee bestätigt werden.

Durch diese Struktur nehmen an derBestimmung von Grenzwerten vorwiegend

Kollegen aus dem Militär, aus den Kreisen der zivilen Atomindustrie

und aus den medizinischen radiologischen Gesellschaften teil, die sich alle

gegenseitig nominieren. Die Teilnahme von Ärzten an der ICRP beschränkt

sich auf Mediziner, die Radiologen sind. Menschen diese rKategorien haben

ein unabdingbares Interesse daran, Strahlung zu nutzen und gegen die Risiken

der Anwendung zu sprechen. Dazu kommt noch das Problem der

Geheimhaltung schädlicher Strahlenwirkung in vielen Ländern, einschließlich

den USA, da diese Wirkungen den Folgen einer Atombombe gleichen.

Dies beschränkt wiederum das Reservoir von >Experten<,die für die ICRP

zur Verfügung stehen. Es existiert keine unabhängige Organisation, nicht

einmal die WHO, die jemanden in die ICRP bringen kann. Die ICRP ist in

jedem Sinn dieser Bezeichnung ein >geschlossenerKlub<,aber keineswegs

eine Vereinigungunabhängiger wissenschaftlicherExperten.59

Der ICRP könnte eine breitere Einbeziehung medizinischer und naturwissenschaftlicher

Disziplinen nützen (etwa Kinderärzte, Internisten,

Zellforscher unter den Biologen usw.). Sie hätte auch jene Ärzte und Natur-

wissenschaftler einbeziehen sollen, deren Forschungsergebnisse und Erklä~

rungen ihrer Philosophie und/oder ihren Empfehlungen widersprechen, wie

etwa Epidemiologen, Biostatistiker, Spezialisten für Volksgesundheit; aber

alle, die eine Bilanz aus den Vorhersagen der ICRP ziehen könnten, sind

von der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Die ICRP sollte sich aus Vertretern,

gewählt aus verschiedenen anderen Organisationen, zusammensetzen, statt

so wie jetzt eine selbstbestätigende, nur auf den eigenen Fortbestand

bedachte Gruppe von Nutznießern der Atomenergie zu sein.

In ihrer Arbeit seit 1950 hat die ICRP nie öffentlich Stellung bezogen

zugunsten des Schutzes der Volksgesundheit, wenn irgendeines der mit

Strahlung zusammenhängenden Probleme auftauchte: sie ist nicht gegen

die oberirdischen Atomwaffentests aufgetreten; sie hat die Strahlenexperi-

mente mit Menschen (mit Gefangenen, Soldaten und todkranken Patienten)

nicht verdammt; sie hat in den Uranminen keine Verringerung der

Exposition von Bergleuten durch Radon-Gas gefordert und hat keine stärkere

Entlüftung verlangt; sie hat keine Verringerung der medizinischen

Anwendung von Strahlen für Diagnosezwecke gefordert; sie hat keine

Reduktion der Schwellenwerte für eine Exposition von Arbeitern in atomtechnischen

Anlagen verlangt, als Erfahrungen und Forschung bewiesen,

daß man die Gefahr unterschätzt hatte; sie hat nicht Stellung bezogen

gegen die Praxis der Atomindustrie, Arbeiter von einem Arbeitsplatz mit

hohem Strahlenrisiko von einem Betrieb zum nächsten ziehen zu lassen,

ohne ausreichende Kontrolle, ob sich die Expositionen dadurch aufsummierten.

Die Wasserstoffbombe, die am 1.März 1954auf dem Bikini-Atoll explodierte,

bildete einen Höhepunkt im Wettrüsten mit Atomwaffen. Sie war

das Zeichen, daß sich die westliche Welt endgültig auf >Frieden< durch militärische

Stärke festgelegt hatte, ohne Rücksicht auf den Preis an persönlichem

Leid und an Zerstörung des lebenerhaltenden Systems. Es war die

Antwort des Westens auf die Detonation der ersten Atombombe der

Sowjetunion 1949in Sibirien. Wie sich voraussagen ließ, folgte darauf 1955

die Explosion einer Wasserstoffbombe der Sowjets. Wasserstoffbomben

wurden auch in Australien, auf der Christmas-Insel und auf Nowaja Semlja

im Eismeer gezündet.

 Die ICRP wurde zu einem Teil der kunstvollen Struktur,

die geschaffen wurde, um das atomare Wettrüsten zu fördern, auch

wenn einige der Mitglieder das nicht erkannten.