Hochfrequenz
biologische Wirkung
Biologische
Wirkung
elektromagnetischer
Felder
(am
Beispiel Mobilfunk, DECT, UMTS )
auf den
Menschen
(
Frequenzbereich von 0 bis 3 GHz )
Die
Wahrheit lebt ein unglückliches Leben,
aber sie
überlebt dennoch,
unter
großen Opfern,
stets die
Lüge.
Gunther
Daumenlang
Vizepräsident
Tox Center e. V.
Vorwort:
Die
Mobilfunktechnik greift immer weiter um sich und immer mehr
Menschen
sind davon gesundheitlich betroffen.
Verantwortliche
in Politik und Wirtschaft ignorieren die Warnungen
internationaler
Wissenschaftler.
Das
Vorsorgeprinzip wird ausgehebelt und die Verantwortlichkeit
aus reiner
Profitgier ignoriert.
Alte und
neueste Erkenntnisse kommen einheitlich zu dem
Schluss,
dass die heute etablierte Technologie ein Gefährdungs-
potential
von ungeheuren Ausmaß für das Leben auf unserer
Erde
bedeutet.
Das ist der
Grund dafür, dass Verantwortungsträger aus der
breiten
Palette unserer Gesellschaft sich öffentlich zu Wort
melden und
sich gegen die Widerstände eines etablierten
Machtkartells,
mit viel persönlichem Engagement, der Wahrheit
verpflichtet
fühlen.
Erstaunlich
dabei ist, dass die Befürworter der Mobilfunktechnik
nur eine
gleichlautende wenig aussagefähige Standardargu-
mentation
vorzuweisen haben.
Die
Argumentation der Kritiker hingegen ist sachlich und fachlich
versiert
und schließt eine Vielfalt an Argumentationen ein. Diese
ergänzen
sich und führen im Gesamtbild zu einer faktisch, glaub-
würdigen
Darstellung.
Hinweis:
Bundesgerichtshofurteil
vom 23.06.1993 Az ZR 135 / 92
Die so
genannte Wissenschaftsklausel ist unwirksam und verstößt
gegen § 9
AGBG.
Das heißt,
dass die von der Hochfrequenztechnik ausgehende
Gefahr
nicht erst durch umfassende wissenschaftliche Forschung
bewiesen
werden muss, ( Argument der Befürworter um ein Verbot
möglichst
lange hinauszuschieben und um wirtschaftliche Interessen,
dem
Gesundheitsschutz, den Vorrang zu geben )
sondern es
reichen die in der Praxis und im Alltag gemachten
Erfahrungen
aus um daraus schließen zu können das eine Techno-
logie eine
Gefahr für die Allgemeinheit darstellt ( Interpretation des
Verfassers
) und damit verboten werden muss.
Was
bedeutet uns, den politisch Verantwortlichen und den in der
freien Wirtschaft
Verantwortlichen die Verfassung ?
Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland Artikel 2 / Absatz 2
JEDER hat
das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Verfassung
des Freistaates Bayern Artikel 125
Gesunde
Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes. JEDE
Mutter hat
Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge des
Staates.
Die
Kurzfassung einer der wichtigsten Studien zur biologischen Wirkung
elektrischer
Felder soll als Argumentationshilfe
dienen um Interessierte aufzu-
klären und um
Unbelehrbare mit Fakten zu widerlegen. Die Beiträge sind zum
Teil aus
dem Verteiler des parteilosen Abgeordneten im Bayerischen Landtag
Herrn
Volker Hartenstein zusammengestellt.
Besonderen
Dank gebührt Herrn Hartenstein für sein Engagement und die Ein-
richtung
einer Verteilerliste ( voha@12move.de ) die sich als Sprachrohr un-
abhängiger
Wissenschaftler, engagierter Selbsthilfegruppen und Einzel-
personen
bestens bewährt hat.
Diese
Argumentationshilfe will die Verfasser der Beiträge nicht in ihren Rechten
einschränken
bzw. sich fremdes Gedankengut aneignen.
Mit der
Bitte um Richtigstellung, Anregung und Ergänzung !
Eine Gewähr
für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Beiträge kann nicht
übernommen
werden.
München,
den 05.11.2002 / 20.07.2004
Zitat :
Wobei sich
die Frage stellt, ob die diesbezüglich so blinden und taubstummen
Entscheidungsträger der nationalen und internationalen Grenzwertkommission für
die Nichtbeachtung dieser gesicherten Erkenntnisse im Sinne der
millionenfachen, fahrlässigen Körperverletzung nicht strafrechtlich zu belangen
wären.
Prof.
Volger
Was ist
Elektrosmog ?
Der
Ausdruck „Elektrosmog“ ist ein künstlicher Begriff, der in den 70er Jahren
geprägt wurde.
Hierbei setzt sich der Wortbestandteil „smog „ aus den beiden
englischen
Worten smoke ( Rauch ) und fog ( Nebel ) zusammen.
„Smog
bedeutet hierbei im weitesten Sinne „Dreck“. Elektrosmog heißt also
ungefähr so
viel wie „Elektro – Dreck“.
„Elektrosmog“
ist nicht durch unsere Sinnesorgane erfassbar. Deshalb
können wir
Elektrosmog nur mit Hilfe von besonderen „Elektrosmog – Mess-
geräten“
aufspüren.
In der
Regel unterscheidet man zwischen 2 Arten von Elektrosmog.
Elektrische
Wechselfelder,
entstehen durch
eine zwischen zwei Polen anliegende Spannung. Je näher
diese Pole
sich gegenüber liegen und je höher die Spannung zwischen ihnen
ist, desto
höher ist auch die sich zwischen ihnen bildende elektrische Strahlung.
Somit muss
für elektrische Strahlung kein Strom fließen, das heißt, auch
wenn Sie z.
B. Ihre Lampe / Fernseher ect. Ausschalten haben Sie die
elektrische
Strahlung dennoch in voller Stärke vorhanden !
Jedes
Kabel, besonders die versteckten Kabel im Mauerwerk, ist eine potent-
ielle
Strahlungsquelle.
Ausschlaggebend
ist hierbei sowohl die elektrische Feldstärke in V / m als
auch die
Frequenz Hz des elektrischen Feldes.
Magnetische
Wechselfelder,
entstehen,
wenn durch einen Leiter Strom fließt. Je höher dieser Strom ist
und je
näher die Leiter zueinander angeordnet sind desto höher ist die
elektromagnetische
Strahlung die entsteht.
Ausschlaggebend
ist hierbei die sogenannte magnetische Flussdichte nT und
die
Frequenz Hz
Elektrische
und magnetische Felder
Der
physikalische Begriff der elektromagnetischen Felder bzw. Wellen
umfasst
nicht nur die nieder- und hochfrequenten Felder zwischen den
Frequenzen
von 0 Hz bis 300 GHz ( Milliarden Hertz ), sondern auch das Licht
und die
Röntgen- bzw. Gammastrahlung.
Die
Frequenz in Hz einer Welle gibt an, wie viele Schwingungen pro Sekunde
erfolgen.
Kommunikationssysteme:
Der digital
gepulste Mobilfunk
Sendeanlagen,
die elektromagnetische Wellen verschiedenster Art aus-
senden,
haben wir ja schon seit Jahrzehnten.
Herkömmliche
Sender wie Radio und Fernsehen strahlen so genannte
analoge
elektromagnetische Wellen aus. Das sind Variationen von Sinus-
wellen, die
ununterbrochen ausgesendet werden. Dazu gehören auch die alten
C- Netze
der Mobilfunkbetreiber. Selbst bei diesen analogen Wellen sind
schädigende
athermische Wirkungen bekannt ( z. B. Kurzwellensender
Schwarzenburg
).
Neu am
Mobilfunk des digitalen GSM-Standards ist die Tatsache, dass er
niederfrequent
gepulst ist. Mikrowellen im Bereich von 900 Mega- Hertz bis
1,9 Giga-
Hertz ( 1,9 Milliarden Hertz ) sind hierbei die hochfrequenten
Trägerwellen.
Diese werden durch eine so genannte niederfrequente Modu-
lation mit
einer Nachricht beladen. Damit meint man, dass das Signal beim
Handy und
bei der Basisstation viele hundert Mal in der Sekunde ein- und
ausgeschaltet
wird. Es ist wie eine Lampe, die man ständig ein- und aus-
knipst.
Deshalb ist die Digitaltechnik gepulst.
Konkret
wird bei einem Anruf die Gesprächsinformation im Handy
komprimiert
und während eines Zeitschlitzes von 0,577 Millisekunden an die
Basisstation
gefunkt. Danach folgen sieben Zeitschlitze Pause, bevor das
nächste
Informationspaket übertragen wird. Dieses periodische Funken des
Handys
ergibt ein gepulstes Signal im Zeitabstand von 4,6 Millisekunden;
somit
schießt das kleine Telefon während eines Gesprächs jede Sekunde
217
Energieblitze weg. Dies entspricht einer Pulsfrequenz von 217 Hertz.
In den
sieben verbleibenden Zeitschlitzen kann die an den Handymast
angeschlossene
Basisstation weitere Gespräche zu anderen Mobilfunk-
Teilnehmern
aufbauen. Daraus folgt, dass jeder Sender am Handymast je
Nach
Gesprächsaufkommen 217 bis 1.736 Informationspakete in der
Sekunde
abstrahlt.
Diese
digitale gepulste Strahlung ist viel gefährlicher als die analoge, nicht
gepulste
Strahlung. Ein Beispiel mit anderen elektromagnetischen Wellen
zeigt dies
bildhaft auf. Die ungepulste analoge Strahlung kann mit Schein-
werfern in
einem Fernsehstudio verglichen werden, die digital gepulste
Strahlung
mit einem Stroboskop- Licht in der Disco. Das Scheinwerferlicht
im Studio wirkt nicht störend, obwohl die Lampen
50.000 Watt Leistung
haben. Die
Stroboskop- Blitze in der Disco weisen hingegen nur eine
Leistung
von 20 Watt auf, können aber bereits nach kurzer Zeit zu negativen
Auswirkungen
bis hin zu epileptischen Anfällen führen.
So hat auch
die niederfrequente Pulsung eine wesentlich stärkere bio-
logische
Wirkung als die analogen Wellen. Dennoch wollen vor allem euro-
päische
Firmen das gepulste, digitale GSM- Mobilfunksystem massiv
vorantreiben.
Das sind bei uns die sogenannten D- und E- Netze, In den USA
kennt man
indes die biologisch weniger gefährliche CDMA- Technik, welche
mit
ungepulsten, rauschähnlichen Analogsignalen arbeitet. Doch aus patent-
rechtlichen
Gründen wird diese Technik in Europa nicht genutzt.
Das heißt,
man will nicht Lizenzgebühren für fremde Patente bezahlen,
sondern den
GSM- Standard trotz gesundheitlicher Risiken schnellstens
weltweit
ausbauen, um für die nächsten Jahre
ungeschmälerte Milliarden-
gewinne
einzufahren.
Schnurlose
Heimtelefone:
Was leicht
vergessen wird: Die modernen schnurlosen Digitaltelefone für die
Wohnung
sind ebenfalls gepulst. Sie schießen einhundert Energieblitze in
der Sekunde
weg ( 100 Hz ). Die Trägerfrequenz dieser Geräte liegt bei
1,8 GHz (
1,8 Milliarden Hertz ). Solche digitalen Heimtelefone entsprechen
dem DECT-
oder GAP Standard. Schockierend daran ist, dass rund um die
Uhr (24
Std. / Tag) gepulste Wellen abgestrahlt werden, auch wenn man nicht
telefoniert.
Die Feststation beginnt ununterbrochen zu senden, sobald sie an
das
Stromnetz angeschlossen ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hörer
aufgelegt
ist oder nicht.
Die Geräte
senden zwar nur mit einer DIN- Leistung von 0,01 Watt, erreichen
aber selbst
in zehn bis fünfzehn Meter Entfernung von der Feststation noch
Werte von 1
nW/qcm. Bei diesem Wert können erwiesenermaßen bereits
gesundheitliche
Störungen auftreten. Zimmerwände und Böden stellen keine
nennenswerten
Hindernisse dar, da die gepulsten Signale selbst Stahlbeton-
mauern
durchdringen. Somit haben bereits Millionen von Menschen kleine
Mobilfunksender
bei sich in der Wohnung, womöglich sogar im Schlafzimmer.
Alte
schnurlose Heimtelefone basieren meist auf analoger Technologie.
Selbstverständlich
sind auch sie nicht unbedenklich; doch immerhin strahlen
sie keine
gepulsten Wellen ab und die Feststation sendet nur, wenn auch
wirklich
telefoniert wird. Solche Analog- Geräte arbeiten nach dem
CT1+
Standard.
Bluetooth
Kabelloser-
Kurzstrecken- Funk
Bluetooth
ist eine Funktechnik die Geräte zu Hause oder im Büro kabellos mitein-
ander
verbinden z. B. Die PC- Tastatur mit dem PC, den Drucker mit dem PC oder
den Laptop
mit dem PC usw. Es können auch zukünftig Haushaltsgeräte mit einem
Funktaster
über einen Computer in Betrieb genommen werden.
Die
Reichweite reicht von ca. 10 Metern bis ca. 100 Metern. Bluetooth sendet auch
im
Mikrowellenbereich mit einer Frequenz von 2400 bis 2480 MHz und ist auch
gepulst
(1600 Hz ).
UMTS die
Handy- Zukunft
Die
Mobilfunkgesellschaften bieten ab 2003 die UMTS ( Universal Mobile Tele-
communications
System ) Dienstleistungen an. Dieser Mobilfunkstandard soll bis
2015 den
jetzigen weltweiten GSM- Standard ablösen. Fotografieren mit dem Handy.
Achtung:
Der UMTS
Standard nutzt Frequenzen bis 2100 Megahertz. Mikrowellenherde nutzen
Frequenzen
schon um 2300 Megahertz. Lassen sie die Türe ihres Mikrowellenherdes,
bei
Umgehung der Sicherheitseinrichtung, offen und stellen sie sich davor sind sie
tödlichen
Strahlen ausgesetzt. Trotzdem sprechen, in unverantwortlicher Weise,
Hersteller,
Betreiber, so genannte Fachleute, wirtschaftlich und politisch Verantwortliche
von einer
Unbedenklichkeit dieser hochgefährlichen Technologie. Was sie möglicher-
weise nicht
wissen ist, dass die Hochfrequenztechnologie in Amerika als Waffe ent-
wickelt
worden ist.
Stellen sie
sich vor, jemand würde ihnen versichern, dass sie bei 90 Grad Celsius heißem
Wasser keine Verbrühungen erleiden sondern dies nur bei 100 Grad heißem Wasser
der Fall ist, dann haben sie die Parallele zur Hochfrequenz.
Mobilfunk-
Sender
Mobilfunk-
Sender senden hochfrequente, elektromagnetische Wellen mit nieder-
frequenter
Pulsung. Zwischen Sender und Handys wird mittels der hochfrequenten
elektromagnetischen
Wellen ständig Kontakt aufgenommen. Mit einem Handy im
Standby-
Modus nimmt der Sender im Abstand von wenigen Minuten immer wieder
Kontakt
auf.
Mit UMTS,
2100 MHz, wird die dritte Mobilfunk- Generation multimediafähig, die mit
Video-
Clips und Musik große Datenmengen übertragen kann. Die Strahlenbelastung
durch die
Sendeanlagen wird bei Vollauslastung vergleichbar hoch sein wie die von
bisherigen
GSM- Anlagen. Durch die geplanten mindestens 15.000 zusätzlichen
Sender-
Standorte wird die Strahlenbelastung für Anwohner steigen.
Mobilfunk-
Sender sind nicht immer leicht erkennbar.
Sehr häufig
sehen Mobilfunk- Sender aus wie schmale, längliche, meist graue Laut-
Sprecherboxen
mit einer Länge von ca. 1- 2 Meter.
Andere
Sender ähneln Fahnenstangen von ca. 5 cm Dicke und einer Länge von
ca. 3
Metern.
Manche
Sender sind sehr klein mit einer Länge von ca. 30 cm. Diese gibt es in unter-
schiedlichen
Farben so das sie sich Hausfassaden anpassen.
Viele
Sender werden in Gebäudeteile versteckt oder in extra angefertigten Attrappen.
Sie können
also nie sicher sein ob in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld nicht doch
Mobilfunk-
Sender installiert sind Hier hilft nur das Ausmessen, möglichst durch einen
vertrauenswürdigen
Fachmann.
Übersicht
über die Zuordnung der UMTS/IMT-2000 Frequenzblöcke
FDD
Frequenzblöcke in MHz
MHz
1920,3
1930,2 1940,1 1950,0 1959,9 1969,8 1979,7
FDD 1:
Mannesmann
Mobilfunk
9,9 MHz
FDD 2:
Group 3 G
9,9 MHz FDD 3:
E- Plus 3G
Lux
9,9 MHz FDD 4:
Mobil Com
Multimedia
9,9 MHz FDD 5:
VIAG
9,9 MHz FDD 6:
T- Mobil
9,9 MHz
MHz
2110,3 2120,2 2130,1 2140,0 2149,9 2159,8 2169,7
FDD 1:
Mannesmann
Mobilfunk
9,9 MHz
FDD 2:
Group 3G
9,9 MHz FDD 3:
E- Plus 3G
Lux
9,9 MHz FDD 4:
Mobil Com
Multimedia
9,9 MHz FDD 5:
VIAG
9,9 MHz FDD 6:
T- Mobil
9,9 MHz
TDD
Frequenzblöcke in MHz
MHz
1900,1
1905,1 1910,1 1915,1 1920,1 2019,7 2024,7
TDD Block
1:
Group 3 G
5 MHz
TDD
Block 2:
Mobil Com
Multimedia
5 MHz TDD
Block 3:
T- Mobil
5 MHz TDD
Block 4:
Mannesmann
Mobilfunk
5MHz E- Plus 3 G
Lux
5 MHz
Wie kann
man sich schützen ?
Bevor Sie
die Ursache Ihrer gesundheitlichen Beschwerden elektromagnet-
ischer
Einwirkung zuordnen überzeugen Sie sich ob dazu Anlass besteht.
Eine ganze
Reihe organischer Krankheiten, Holzschutzmittel, Umweltgifte in
Kleidungen,
Umweltgifte z. B. Dioxine, Zahnmetalle, Gifte am Arbeitsplatz,
usw. haben
gleiche oder ähnliche Beschwerdebilder.
Messen Sie,
oder lassen von einem Fachmann messen, Ihr Wohnumfeld,
Ihren
Arbeitsplatz mit einem geeigneten Gerät aus.
Orientieren
Sie sich nicht an den in der Bundesrepublik gültigen Grenz-
werten.
Diese sind willkürlich den techn. Möglichkeiten der Gerätehersteller
angepasst.
Nehmen Sie die Salzburger Grenzwerte als max. Orientierung.
Sind sie
nachgewiesener Massen elektrosensibel gilt für sie der Grenzwert
Null. Das
trifft auch auf alle Allergiker zu, die auf irgendeinen Stoff allergisch
reagieren.
Verhindern
Sie in Ihrem Wohn- und Lebensumfeld den Bau von Mobilfunk-
masten und
ähnlichen Einrichtungen.
Machen Sie
in Ihrem Arbeitsumfeld auf die problematische Technologie
aufmerksam.
Gründen Sie
eine Selbsthilfegruppe oder engagieren Sie sich in be-
stehenden
Gruppen.
Nutzen Sie
keinesfalls Handy, Schnurlos Telefone ( z. B. DECT = Digital
Enhanced
Cordless Telecommunications ) ect. im Alltag.
Tragen Sie
Ihr Handy nicht am Körper.
Nutzen Sie
ein Handy nur für Notfallsituationen ( stets ausschalten ).
Benutzen
Sie privat und beruflich nur ein Schnurtelefon.
Halten Sie
besonderen Abstand zu folgenden Geräten und
Installationen.
Billige
Netzsteckteile ( Diese sind wahre Elektrosmog – Weltmeister )
Halogenleuchten
( Sie erzeugen durch die hohen fließenden Ströme extrem
hohe magnetische Felder )
Heizdecken ( Eine einfachere Bestrahlung ist wohl kaum
möglich )
Radiowecker
( Hier entseht in der Regel extremer Elektrosmog )
Im
Schlafzimmer sollten Sie so wenig Verbraucher wie möglich betreiben.
Überprüfen
Sie die Lage der Steckdosen und Kabel im Schlafzimmer und
den übrigen
Räumen. Sie sollten nicht in Kopfhöhe liegen. Sie setzen sich
einer
enormen Belastung aus.
Wenig Sinn
macht es Hochfrequenzbelastungen ( Elektrosmog ) mit Ab-
schirmgewebe,
Abschirmfolien oder Strahlenschutzbekleidung zu begegnen.
Abschirmungen
sollten wirklich nur in Ausnahmesituationen durch einen
Fachmann
vorgenommen werden. Nur aus dem Haus dürfen Sie dann auch
nicht mehr
gehen.
Das kann
und darf natürlich nicht unsere Zukunft sein. Es muss, durch ge-
eignete
Technik oder durch Verzicht auf diese Technik, alles getan werden
um
gesundheitliche Beeinträchtigungen definitiv auszuschließen.
Elektrosmog
– Messgeräte
Die
Messgeräte werden benötigt um die Stärke und den genauen Ort des
Elektrosmog
festzustellen.
Wichtig ist
hierbei dass die Elektrosmog – Messgeräte eine professionelle
Messung
ermöglichen.
Netzfreischalter
/ Stromsensor
Netzfreischalter
( auch Stromsensor genannt ) sind eine sehr elegante und
preisgünstige
Lösung Elektrosmog zu vermeiden.
Netzfreischalter
erkennen automatisch, ob elektrische Verbraucher, wie z. B.
Fernseher
oder Lampe, ein- oder ausgeschaltet sind. Sind die Verbraucher
ausgeschaltet
unterbricht der Netzfreischalter automatisch das 220 V
Wechselstrom
– Netz. Lediglich eine geringe 15 V bzw.
5 V Gleichspannung
bleibt
weiterhin zur Überwachung angelegt. Somit schützt der Netzfreischalter
außerordentlich
wirkungsvoll vor Elektrosmog. Wenn die Verbraucher wieder
eingeschaltet
werden erkennt dies der Netzfreischalter in Bruchteilen einer
Sekunde und
schaltet automatisch die 220 V Netzspannung wieder an.
Schlafräume
und Kinderzimmer sollten in jedem Haushalt mit
einem
Netzfreischalter versehen werden.
In
bestimmten Fällen darf das Netz allerdings nicht abgeschaltet werden
z. B. wenn
Dauerverbraucher angeschlossen sind. Zu diesen Verbrauchern
gehörenz.
B.
Telefonanlagen
Alarmanlagen
Türklingel
Kühlschränke
Sonstige
Geräte die im sog. Standby – Betrieb arbeiten müssen.
Abgeschirmte
Kabel :
Wenn
Netzfreischalter nicht eingesetzt werden können bieten speziell abge-
schirmte
Kabel einen vergleichbaren Schutz. Normale Kabel erzeugen nach
außen
ungehindert sowohl elektrische als auch elektromagnetische Felder,
auch wenn
die Kabel im Mauerwerk verlegt sind.
Wird der
Verbraucher eingeschaltet entsteht zusätzlich noch ein
magnetisches
Feld. Magnetfelder durchdringen jegliche Materie, daher sind
wir ihnen
ständig ausgesetzt.
Der
Nachteil abgeschirmter Kabel ist der hohe Aufwand, wenn alte Kabel
durch
abgeschirmte Kabel ersetzt werden sollen. Abgeschirmte Kabel
bieten aber
die einzige Möglichkeit Verbraucher strahlungsfrei zu betreiben,
die Tag und
Nacht mit dem Stromnetz verbunden sein müssen.
Grenz- und
Richtwerte
„Hochfrequenter
Strahlung“
Grenz- u.
Richtwerte [mW
1m2] [J..IW1m2]
ICNIRP /
WHO / EU-Ratsempfehlung (1800 MHz zB GSM) 9000
9 000 000
Deutschland
(1800 MHz zB GSM)
9000 9 000 000
Belgien
(exklusive Wallonien) 1
115 1 115 000
Wallonien 24
24 000
Österreich
- -
Russland
(Summe Hochfrequenz) 100
100 000
China
(Summe Hochfrequenz) 100
100 000
Schweiz
OeGSM-Mobilfunkanlage 1800 MHz)(Innen) 95
95 000
Liechtenstein
OeGSM-Mobilfunkanlage 1800 MHz) (Innen)
95 95 000
Luxembourg 95
95 000
Italien
(SummeHochfrequenz) 100
100 000
Italien
(Qualitätsziel je Anlage) . 1
1000
Wien
(Gemeindebauten Summe GSM, Innen u. Außen) 10
10 000
Salzburg
1998 (Summe GSM Außen) 1
1000
EU-Parlament,
GD Wissenschaft, STOA zu GSM (2001) 0,1
100
Salzburg
2002 (Summe GSM Außen) 0,01
10
Salzburg
2002 (Summe GSM Innen) 0,001
1
Standard
der Baubiologie 2001 für gepulste Strahlung
für
Schlafbereiche (Innen)
Extreme
Anomalie >0,1
> 100
Starke
Anomalie 0,1-0,005
100-5
Schwache
Anomalie 0,005-0,0001
5-0,1
Keine
Anomalie 0,0001
0,1
Bürgerforum
"Elektrosmog" d. BMU BRD (1999) 0,001
1
Wachbereich
(Innen)
Bürgerforum
"Elektrosmog" d. BMU BRD (1999) 0,00001
0,01
Schlafbereich
(Innen)
Technik
Konzessionsbedingung
Mindestversorgungspegel
Schweiz (i.
Freien) GSM 900 0,000000084
0,000 084
GSM 1800 0,000000334
0,000 334
DECT-Schnurlostelefon
1,5 m Entfernung 11
11 000
Prof. Dr.-
Ing. Alexander H. Volger
Mobilfunk
und seine Technikfolgen
Sachstand
und Handlungsbedarf
(Aktualisierte
Fassung Sept.2002)
Die
Situation der derzeit angewandten und der beabsichtigten Sendetechnologien des
Mobilfunks ist im Spannungsfeld der Betreiber und der gesetzlichen Regelungen
einerseits, und der bekanntgewordenen gravierenden und zahlreichen
Gesundheitsschäden andererseits trotz des Schutzanspruches der Menschen leider
immer noch umstritten – zum schweren Nachteil der Bevölkerung, dabei u.a. auch
mit der Folge der Steigerung der Gesundheitskosten.
Daher diese
aktualisierte Darlegung.
Ausgangslage
Der
Mobilfunk verfügt derzeit über 4 bestimmungsgemäß flächendeckende Netze mit
zusammen rd. 55.000 Basisstationen (weitere 40.000 für UMTS sind geplant) und
ca. 35 Millionen Handys. Angewandte Technologie ist das seinerzeit (vor 1996)
innovative Zeitschlitzverfahren (GSM) mit niederfrequent periodisch gepulsten
elektromagnetischen Hochfrequenzwellen. Dazu kommen weitere Millionen sog.
Schnurlos-Telefone nach dem ebenfalls gepulsten DECT-Prinzip. Nutzung und
Nutzen sind bedeutend, man kann von einem erheblichen Wirtschaftsfaktor und
einer echten Infrastruktur-Komponente sprechen.
Schlüssel
für Genehmigung von Bau und Betrieb der Sendeanlagen ist die 26. BImSchV., die
u.a. Grenzwerte für die zugelassene Abstrahlung aus Sendeanlagen und indirekt
dann den erforderlichen Abstand von Personen von diesen Anlagen vorsieht. Dies
und z.B. die Tatsache, dass Anlieger und Kommunen bei der Planung und
Genehmigung nicht zu beteiligen waren, wird als bekannt vorausgesetzt und hier
nicht weiter dargestellt. Für Handys und Schnurlose gibt es keine
entsprechenden Normen.
Die Frage
einer eventuellen oder tatsächlichen Gesundheitsgefährdung durch die derzeit
angewandte Technik des Mobilfunks beschäftigt seit längerem außerordentlich
viele Menschen. Handys und Schnurlose kann man ja noch in eigener Entscheidung
nutzen oder nicht, aber der Sendestrahlung der Basisstationen ist jedermann
ständig ausgesetzt.
Wegen der
aufgetretenen gravierenden Schäden (bis hin zu Todesfällen, vergl. auch die
Berichte aus Spanien über die Leukämieerkrankungen in Schulen in der Nähe von
Basisstationen, usw.) und der zahlreichen wissenschaftlichen Berichte über
gesundheitsschädliche Wirkungsketten, und zugleich eines weiterhin erkennbaren
"Bau-Booms" von Antennen besteht zunehmend erhebliche Besorgnis in
der Bevölkerung; es gründeten sich deshalb u.a. weit über 6.000
Bürgerinitiativen, und viele Gerichtsverfahren zeigen, dass sich die Bürger
ernsthaft wehren. Da die offiziellen Stellen stereotyp "es ist alles in
Ordnung, höchstens besteht Forschungsbedarf..." signalisieren, fühlen sich
viele Menschen schutzlos und sind verärgert - so muss leider auch bereits über
Bau-Blockaden und Sendemast-Beschädigungen berichtet werden. Eine Politisierung
der Bürgerinitiativen ist absehbar. Bedauerlicherweise wird die Diskussion
durch massiven Interesseneinfluss sehr "gelenkt" und hat in Politik
und auch in wissenschaftlichen Kreisen noch immer nicht (überall) oder wieder
den kritischen Stellenwert und die notwendige Unabhängigkeit erreichen können,
die angesichts der Gefahren und bereits eingetretenen Schäden erforderlich ist.
Bedauerlich ist auch eine "Beharrungs-Energie" in Berichten und
Veröffentlichungen der offiziellen Stellen und interessierten Kreise, die trotz
inzwischen besseren Wissens immer weiter desinformieren, verwässern und
sozusagen "mauern".
Stand der
Wissenschaft zur Gesundheitsgefährdung
Soweit bisher erkennbar, dürfte die angewandte
periodische niederfrequente Pulsung auch bei sehr geringen Einstrahlungsdosen
einen oder den entscheidenden Beitrag zur Schädlichkeit ausmachen.
Die
Schutzbehauptung, "die Schädlichkeit sei nicht erwiesen", es fehle an
der wissenschaftlichen Qualitätshöhe (z.B. Veröffentlichung und Verteidigung
auf Kongressen, Reproduzierbarkeit), ist schlicht falsch und sogar absurd: Die
Einzelwirkungen sind von renommierten Wissenschaftlern erforscht und
dargestellt, und sie sind reproduzierbar (wenn man es nur machen wollte...),
die epidemologischen Studien sind ausreichend statistisch abgesichert, die
berichteten Schadensfälle sind absolut zahlreich, aber z.B. einen Tumorfall
sollte man wohl besser nicht reproduzieren wollen. Außerdem: Wo gibt es das
sonst, dass die "Beschuldigten" für die Misere (Betreiber,
Bundesregierung, Bundesämter, Strahlenschutzkommission) selbst die
Beweiskriterien festlegen und die Beweise aussortieren dürfen?
Ein
besonderes Problem (zahllose Berichte über Gesundheitsschäden incl. deren
sofortige Behebung durch Außerbetriebnahme der Geräte) stellen hierbei die
DECT-Schnurlos-Telefone dar, die bekanntlich dauernd senden (auch wenn der
Hörer aufliegt); aber hier ist ja eine wesentlich gefahrlosere Ersatztechnik
(CT1+) verfügbar und soweit erkennbar, wieder im Vordringen.
Schutzwirkung
der Grenzwerte
Die
bestehenden Grenzwerte in der maßgeblichen 26. BImSchV. beruhen ausschließlich
auf der Untersuchung von thermischen Wirkungen der Sendestrahlung auf das
Gewebe, sie sind also nur rein energetisch-integrierend und glätten die Pulsungseffekte.
Die biochemisch-neurologischen Wirkungen der periodisch gepulsten
Senderstrahlung (d.h. nicht ein energetischer, sondern ein Steuerungs- und
Resonanzeinfluss) auf den lebenden Organismus wurden nicht untersucht, ein
vorgesehenes Projekt dazu nicht in Auftrag gegeben; vorgelegte warnende
Berichte wurden ignoriert bezw. (GUS-Unterlagen) weggelegt.
Der
seinerzeitige "Stand der Technik" war formal gekennzeichnet durch die
Äußerung von Prof. Dr. Bernhardt (Leiter der Deutschen Strahlenschutzkommission)
1996: "... hinsichtlich der athermischen Wirkungen besteht noch
Forschungsbedarf ..."
Die
Grundlagen sind also lückenhaft und hinsichtlich der Behauptung, für alle
Wirkungen gültig zu sein, gefälscht !
Weiterhin ist in der Verordnung die Pulsung nicht parametrisiert, der
erforderliche und mögliche (3-stufige) Nachweis der generellen Unbedenklichkeit
ist nicht bzw. nicht korrekt durchgeführt, Langzeitwirkungen sind nicht
berücksichtigt, Vorsorgewerte fehlen.
Daher ist
durch die 26. BImSchV. die behauptete Schutzwirkung nicht gegeben, die
gesetzliche Regelung ist damit ohne substantiellen Gehalt. Trotzdem wurde die
Verordnung in Kraft gesetzt und der Sendebetrieb aufgenommen.
Prof.
Dr.-Ing. A. Volger, Bad Münstereifel: Zur Schutzwirkung der 26. BImSchV.
bezüglich Senderleistungen im Mobilfunkbereich
Zusätzlich
ist darauf hinzuweisen, dass die oft zitierte internationale Basis ICNIRP,
deren Grenzwerte-Empfehlung unverändert in die deutsche Regelung übernommen
wurde, keinerlei Mandat hat (auch nicht von der WHO), sondern lediglich ein
privater e.V. ist.
Die
neuerdings mehr in Rede stehenden sog. SAR-Werte (Specific Absoption Rate) für
Handys sind ebenfalls ungeeignet; sie sind nur energie-summarisch und sagen
nichts aus über die biologischen Wirkungen der gepulsten Hochfrequenz und deren
Resonanzerscheinungen innerhalb von Personen und in deren Umgebung.
Rechtslage
Bau und
Betrieb der Sendeanlagen sind formalrechtlich durch die 26. BImSchV.
privilegiert und voll abgedeckt; konsequenterweise gibt es auch ein OVG-Urteil
(Koblenz) dahingehend, dass "... der Bürger die Sender-Einwirkungen zu
dulden habe, solange die Grenzwerte eingehalten werden..."
Jedoch lt.
Prof. Kniep: Der bestehende vorsorgelose Zustand und die Praxis von Genehmigung
und Betrieb der Mobilfunkstationen sind wegen der Verletzung des ranghohen
Grundrechtes der Unversehrtheit sowie der Untätigkeit der zuständigen Behörden
demgegenüber verfassungswidrig.
• Prof. Dr. Kniep, Rechtsanwalt,
Heilbronn: Die Vereinbarkeit von neuen wissenschaftliche Erkenntnissen über
Mobilfunksendeanlagen mit der Grenzwertfestlegung in der 26. BImSchV.
Die
Regierung und wir alle haben die Pflicht zur Vorsorge; deshalb kann es nicht
sein, dass einem wirtschaftlichen Interessenfeld das Recht einer
Unschädlichkeitsvermutung eingeräumt wird. Es muss also zur Beweiskorrektheit
zurückgekehrt werden: Nicht der Gefährdete oder Geschädigte hat die
Schädlichkeit zu beweisen, sondern die Anlagenbetreiber sind originär zum
korrekten Nachweis der Unbedenklichkeit verpflichtet; alles andere bedeutet
unzulässige und quasi rechtsbeugende Beweislastverschiebung. Vergl. dazu auch
die Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
Angesichts
der offenkundigen Unkorrektheit in der 26."Schutz"-Verordnung müsste
beweissystematisch eigentlich eine "Plausible Anscheinsvermutung für die
Schädlichkeit" ausreichen (wie sie beispielsweise beim Auffahrunfall
regelmäßig gegeben ist).
Zusätzlich
wird auf die vielen, auch internationalen Gerichtsurteile verwiesen, die sich
auf die Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung als bewiesene Grundlage für ihre
Entscheidung stützen (u.a. Österreichischer Bundesgerichtshof).
Es gibt
einen gewissen "Nebenschauplatz", nämlich das Baurecht und die
rechtliche Eigenschaft einer Basisstation, ein "gewerblicher
Betriebsteil" zu sein. Das bedeutet u.a., dass Sendeantennen auf Gebäuden,
die nicht für gewerbebetriebliche Nutzung zugelassen sind (z.B. Wohngebäude,
analog auch öffentlich-rechtliche getragene Gebäude wie Schulen und Kirchen),
unzulässig, ggf. zumindest baugenehmigungspflichtig sind; hierzu gibt es
verschiedene Urteile von OVGs. Die Frage ist nur, ob die Bauordnungsbehörden
nun mit Stilllegungsverfügungen o.ä. tätig werden; aber Anträge kann jeder
stellen. Außerdem kann man sich privat gegen die Immission aus Nachbargrundstücken
wehren; hierzu ist jedoch die Rechtsprechung noch uneinheitlich.
Wirkungen
auf die Bevölkerung
Eine
epidemologische Vorstudie des Landes Kärnten mit der Universität Wien weist
auch in der Fläche eindeutig nach, dass die Strahlung der Mobilfunk-Basisstationen
rd. 70% aller immittierten Strahlungsenergie ausmacht und ganz eindeutig
korreliert beeinträchtigende bzw. schädigende Wirkungen auf die Gesundheit der
Bevölkerung hat.
• Univ.Prof. Dr. M. Kundi, Wien, Dr.
M.-L. Mathlaschitz, Klagenfurt, Erste Ergebnisse der Studie über Auswirkungen
von Mobilfunk-Basisstationen auf Gesundheit und Wohlbefinden
Vergleiche
hierzu im Tierbereich die sog. "Rinderstudie" in Bayern und
neuerdings z.B. eine Studie aus Skandinavien, die zum Ergebnis einer 80%igen
Erhöhung des allgemeinen Krebsrisikos kommt.
Weiterhin
darf u.a. hingewiesen werden auf die kürzlich erschienene Studie der
Universität Mainz, in der Beeinträchtigungen der Gedächtnis-Regeneration durch
Mobilfunk-Einstrahlung nachgewiesen werden; das bedeutet u.a. die
Übertragbarkeit von entsprechenden Ergebnissen aus Tierversuchen auf den
Humanbereich.
Bevölkerungs-
und gesundheitspolitische Relevanz
Die
weiteren zunehmenden Schäden an der Unversehrtheit der Bevölkerung sind also
nicht nur bereits vorhanden, sondern wegen der nun vollendeten
Flächenausdehnung und der zutage tretenden Langzeitwirkungen progressiv
programmiert. Welcher Umstand könnte wohl noch in Zweifel ziehen, dass die von
vielen Wissenschaftlern geäußerten schweren Befürchtungen sämtlich so eintreten
werden?
Demgegenüber
sind die Mobilfunk-Betreiber nicht gegen Schadensersatzansprüche aus dem
Sendebetrieb versichert; die Versicherungswirtschaft hat dies wegen der
unüberschaubaren Risiken abgelehnt. Bilanzielle Rückstellungen dafür wurden
nicht gemacht; der Teil des Anlagevermögens, der sich auf Basisstationen
bezieht, deren gewerbebetriebliche Zulässigkeit inzwischen (länderweise)
negiert werden muss, ist nicht mehr werthaltig und muss abgeschrieben werden
hier wären sicher Wirtschaftsprüfer und auch der Bundesrechnungshof gefragt.
D.h. also auch, dass die Betreiber beim Stand ihrer derzeitigen
Verbindlichkeiten, wenn sie denn mit den Forderungen konsequent konfrontiert
würden (schon jetzt geben Tausende Ihre "Verletzung" als
Unfallmeldung an die Krankenkassen), nicht mehr zahlungsfähig wären.
Die
Betreibergesellschaften sind offenbar wissentlich und vornehmlich
"lobbybasiert" ein ungeheures Risiko eingegangen. Ob die niedrigen
Aktienkurse bereits auch bedeuten, dass die Anleger diese Situation ahnen?
Jedenfalls beobachtet man auch tendenziell einen gewissen "Rückzug"
großer Konzerne aus der Technologie des Mobilfunks.
Das alles
würde letztlich bedeuten, dass die Umsätze und Ergebnisse an die Shareholder
gegangen sind und die Folgekosten der Allgemeinheit zugemutet werden. Die
gesundheits- und wirtschafts-politischen Folgen sind also jetzt schon
erkennbar, und ein Desaster muss befürchtet werden.
Forschungsbedarf
und Herstellung von Unabhängigkeit und Mitwirkung
Leider sind
die bereits ab 1993 verfügbaren Forschungsergebnisse und Warnhinweise sämtlich
unterdrückt worden, Forscher wurden verunglimpft, und eigene Projekte zur
Erforschung der Wirkung der gepulsten Sendestrahlung wurden wissentlich nicht
unternommen; z.B. tauchen die damals übergebenen Unterlagen aus den GUS-Staaten
erst jetzt wieder auf ...
Unbestritten
ist natürlich der generelle Bedarf an weiterer Forschung, insbesondere zu den
eigentlichen biologischen Wirkungsketten, den Wirkungen aus Langzeitexposition,
und natürlich zur Erreichung einer verträglichen Technologie oder
Technik-Variante.
Nicht
erforderlich jedoch ist Forschung, um die Schädlichkeit der derzeit angewandten
Technik überhaupt zu beweisen, sie ist Tatsache, und zwar weit deutlicher bewiesen,
als durch die allenfalls erforderlichen "begründeten Zweifel"
etwas pointiert formuliert: Eine nasse Wand in einem Bau ist nicht deshalb
einstweilen nicht nass, weil man noch nicht weiß, woher das Wasser kommt ... !
Die
derzeitigen Regelungen müssen daher als ohne Basis und daher obsolet angesehen
werden. Keinesfalls dürfen Forschungsprogramme zum Aufschieben der Revision der
prekären gesetzlichen und praktischen Situation führen; außerdem: Wer
garantiert denn, dass diese Ergebnisse dann nicht wiederum irgend
vorgeschobenen "Wissenschaftskriterien" nicht genügen? – Es besteht
also statt legalistischen Aufrechterhaltens ein sofortiger Bedarf zur Revision
der 26.BImSchV.
Die
bestehenden Vereinbarungen der Betreiber mit den kommunalen Spitzenverbänden
sind absolut unzureichend: Die bisher in der Standortfrage der Sender praktisch
entmündigten Kommunen erhalten keinerlei "echte Rechte", sondern
erfahren jetzt nur früher, was sie nicht ändern können; aber sie sollen die
Auseinandersetzung mit den Bürgern führen ... Die entsprechenden Vereinbarungen
des Kanzleramtes mit den Betreibern liegen leider auf dem gleichen
unzulänglichen Niveau; die als wesentlicher Punkt zugesagte Transparenz
(Planungsinformation, Anlagenkataster) kommt schon wegen Datenschutz bei der
Regulierungsbehörde nicht zustande.
In der Tat
besteht dagegen möglicherweise ein ganz anderer Ermittlungs-Bedarf: Wer hat das
alles zu verantworten, und wer hat dem pflichtwidrig Vorschub geleistet?
Erforderlich
ist wohl auch eine sorgsame neue, paritätische bzw. unabhängige Besetzung der
entsprechenden verantwortlichen Gremien (z.B. Bundesämter,
Strahlenschutzkommission), die die jetzige Situation zumindest mit geduldet
haben.
Auch
folgendes sollte überdacht werden: Die Aufteilung unserer Wissenschaftslandschaft
in sehr viele Einzel-Kompetenzbereiche sowie die zu geringe
Basis-Finanzausstattung machen diese abhängig von Drittmittelprojekten, wobei
Aufgabe und Ergebnisverwendung nicht mehr unabhängig sind, und in der
übergreifende Projekte (wie sie z.B. im Mobilfunkbereich von der Technik bis
zur Medizin hätten stattfinden sollen) kaum interessenfrei zustandekommen.
Die
Zukunft: Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Es geht
ganz sicher nicht um die Abschaffung des Mobilfunks, sondern bei Erhalt von
dessen unbestrittenem Kern-Nutzen (vielleicht bei einigen
Komfort-Einschränkungen) um das Erreichen einer gefährdungsminimalen
unbedenklichen Technik.
Benötigt wird dazu ein klares Umdenken im politischen Bereich, nämlich
Wiederherstellen des rechtlichen Gleichgewichts:
Nicht
alleinige Wertschätzung der derzeitigen Regelungen, die ja offenkundig
unkorrekt basiert sind und die Schutzwirkung nur fälschlich behaupten, und
demgegenüber systematisch-beharrliches Ignorieren aller anderslautenden
Berichte und schutzweises Anfordern immer neuer wissenschaftlicher Beweise,
sondern gleichgewichtiges rechtliches Gehör für alle Argumente, sowie Vorrang
der Gesundheits- und Unversehrtheits-Vorsorge vor Wirtschaftlichen Interessen.
Konkret
sind gesetzgeberische Sofortmaßnahmen folgender Art zu veranlassen, wobei
durchaus eine Vermeidung unökonomischer Sprünge anzustreben ist:
• Außerkraftsetzen der 26. BImSchV.,
insbesondere Stop für Bau und Betrieb neuer Basisstationen nach
"bisheriger Technik und bisherigem Recht",
• Vorläufiger Weiterbetrieb vorhandener
Stationen, unter Senkung der derzeitigen Sendeenergien auf ein zu diskutierende
Niveau (denkbar ist z.B. 1/100, in bebautem Gebiet 1/1000),
• Mitsprache- und Genehmigungsrecht der
Kommunen, auch rückwirkend,
• Rückbau von Sendern auf
"sensitiven" Standorten (Kindergärten, Schulen usw.) und bei
Errichtung auf nicht-gewerbebetrieblichen Gebäuden,
• Sammelverfahren für
Schadensmeldungen, z.B. über die Gesundheitsämter und Krankenkassen, sowie
Klärung der Kostenverantwortung,
• Rechtskonforme Vorgaben zur Regelung
der Beweislasten (bei den Betreibern),
• Versicherungspflicht für die
Betreiber gegen Schadensansprüche aus dem Sendebetrieb,
• Keine Werbung, sondern Warnung vor
Handys (insbes. für Kinder),
• Verbot der DECT-Schnurlos-Telefone
(stattdessen verfügbar: CT1+ Geräte)
Als
Langfristige Maßnahmen für einen nachhaltig unbedenklichen Zustand sind
erforderlich:
• Einrichtung einer wirklich unabhängigen
paritätisch besetzten Strahlenschutz-Kommission zur Lenkung der weiteren
Aktivitäten,
• Forschung und Sichtung der bisherigen
Erkenntnisse besonders zu Wirkungen der periodischen Pulsung (ggf. auch dann
deren Verbot),
• Entwicklung und Aufbau schadensminimaler
Technik, dazu Richtlinien-Erarbeitung,
• Revision bzw. Novellierung der 26.
BImSchV., Festlegung eines Überprüfungs-Rhythmus,
• Richtlinien auch für die Handys und
die SchnurlosTelefone,
• Regelung des Rechts auf individuelle
Abschirmmaßnahmen bei Betroffenen,
• Übergangsfrist derzeitiger Zustand –
Neue Lösung.
• Die Bürger haben Anspruch auf
ungeteilte Sicherheitsanstrengungen der Politik, gegen wen oder was auch immer.
Im Bereich Mobilfunk bedeutet das: Ende der bevölkerungsweiten Vernachlässigung
der Unversehrtheit und der Desinformation, sondern ein klares Bekenntnis der
Verantwortlichen zur Vorsorge und der Absicht, die Dinge nunmehr aufzuarbeiten
alles andere ist eine Beschädigung unserer Zukunft und wäre unseres
Rechtsstaates und unserer technologischen Leistungsfähigkeit unwürdig.
Niemand
darf das noch treiben lassen !
Zitat:
Bis in
jüngster Zeit wurden wissenschaftliche Hinweise als nicht
relevant
abgetan, da sie keine wissenschaftlichen Nachweise von
Risiken
darstellen. Entsprechend wurden die Sorgen und Ängste
der
Bevölkerung behandelt.
Die
nüchterne Bewertung des Erkenntnisstandes aber zeigt, dass
wissenschaftliche
Hinweise auf mögliche Risiken tatsächlich
bestehen.
Daher setze
ich mich mit Nachdruck dafür ein, dass dem Vorsorgegedanken verstärkt Rechnung
getragen wird.
Aus dem
Vortrag von Wolfram König- Präsident des Bundesamtes
Für
Strahlenschutz- an der Evangelischen Akademie Loccum im Februar 2002
Prof. Dr.-
Ing.Alexander H. Volger
11.09.2001
Zur
Schutzwirkung der 26.BImSchV. bezüglich Senderleistungen im Mobilfunk
Wer eine
Anlage herstellt und/oder betreibt, muss neben dem Funktionsbeweis gegenüber
seinen Kunden auch sicherstellen und nachweisen, dass durch den Betrieb keine
schädlichen oder gefährlichen (Neben-)Wirkungen bestehen. Diese Pflicht ist
originär und kann nicht weitergegeben werden.
Der
Nachweis dazu kann als Einzelfall erfolgen (z.B. durch TÜV-Prüfung) oder
dadurch, dass der repräsentierte Stand der Technik in Genehmigungsverfahren und
dann entsprechende Vorschriften eingeht und damit generell abgedeckt ist.
Für den
Mobilfunkbereich ist das nicht anders. Dem seinerzeitigen Stand der
Wissenschaft (aber soweit bekannt nicht unabhängigen Institutionen oder
kritischen Forschern) folgend wurden hier von dem Verein ICNIRP (international
tätig, jedoch ohne offizielles Mandat) Richtlinien und Grenzwerte empfohlen,
auf die sich dann die deutsche Strahlenschutzkommission ohne eigene Forschungen
abstützte. Das Ergebnis war letztlich 1997 mit der Umsetzung in deutsches Recht
die 26. BImSchV., nach der jeder Sender bestimmte Grenzwerte in seinem Standort
(anhand sog. Standortbescheinigungen) einzuhalten hat. Bei Einhaltung sei eine
Gefährdung auszuschließen; es kann damit jeder Betreiber seine Sender bauen,
wohin er will. Anlieger, Betroffene sowie lokale Behörden haben keine
Einspruchsrechte; über das Baurecht besteht meist keine substantielle
Einflussmöglichkeit.
Herleitung und Anwendung der Verordnung werden wegen der inzwischen
zahlreichen Berichte über tatsächliche Wirkungseffekte und über
Gesundheitsschädigungen zunehmend kritisiert.
Im
folgenden wird daher zusammengestellt, ob und in welchen Bereichen die sog.
Standortbescheinigung nach der 26.BImSchV. eine Schutzwirkung für die Benutzer
und für die umliegende Bevölkerung gegenüber gesundheitlichen Gefahren und
Schäden garantiert. Dies wird in folgenden Schritten dargestellt:
A:
Begriffsklärung bezüglich Frequenzen, Pulsung oder nicht und den
Wirkungsbereichen thermisch und biochemisch/neurologisch,
B:
Nachweisstufen Basisinformation, Generalisierung und Einbezug des
Vorsorgeprinzips,
C:
Vorliegende Nachweise der Schutzwirkung gegenüber Gesundheitsgefahren beim
Mobilfunk-Sendebetrieb.
A. Frequenz- und Wirkungs-Bereiche
Zur
Erläuterung: Die infrage kommenden Sendeleistungen unterscheiden sich nach
• Frequenzen und
• Sendeabstrahlung kontinuierlich /
gepulst.
Dabei
liegen die Frequenzen im MegaHertz- und GigaHertz-Bereich, technisch/
organisatorisch
eingeteilt in sog. Frequenzbänder, die im Mobilfunkbereich den 4 derzeit bestehenden Netzen D1- und D2-Netz
sowie E1- und E2-Netz (demnächst UMTS-Netze) zugeordnet sind. Die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ordnet den Bereich und
"verkauft" die Lizenzen.
Eine
wesentliche Rolle spielt bei der in Deutschland angewandten Technik die
Pulsung, d.h. die Abstrahlung in kleinen Frequenz-Stößen innerhalb von
Zeitschlitzen als Mittel u.a. zur "Adressierung" der mobilen Geräte
(Handys). Diese Pulsung hat zur Folge, dass die Energieübertragung gewisse
kleine Lücken hat, die bei gleicher Gesamt-Abstrahlungsenergie mit etwas
größerer Amplitude wettgemacht werden muss. Wichtiger aber ist die Taktfrequenz
der Pulsung, die im Bereich von nur 217 bis 1.736 Hertz liegt, und die
insbesondere aufgrund der Nähe zu biologischen Vorgängen im Menschen (z.B.
Gehirnwellen, Steuerungs-Mechanismen auf sehr viel geringerem Energieniveau)
gesondert zu betrachten wäre. Ohne die gesonderte Betrachtung und auch
parametermäßige Berücksichtigung in Regelungen ist der Bereich der Frequenzen
von vorneherein unvollständig abgebildet.
Die
Wirkungsseite, also die Einwirkung der elektromagnetischen Strahlung auf den
menschlichen und tierischen Organismus, erstreckt sich nach derzeitigem
Erkenntnisstand auf 2 Bereiche
• Thermische Wirkungen auf das
Körpergewebe,
• Biochemische/neurologische
(athermische) Wirkungen auf den lebenden Organismus.
Dabei sind
die thermischen Wirkungen stets integrierend, d.h. sie summieren die ggf.
variablen oder gepulsten Einstrahlungen in ihrer Wärmeerzeugung über einen
bestimmten Zeitraum; ein Rückschluss auf evtl. punktuell starke Impulse oder
Taktwirkungen ist vom Prinzip her unmöglich, ggf. aus praktischen Gegebenheiten
ableitbar. Die thermischen Wirkungen sind intensiv untersucht.
Die
nicht-thermischen, besser gesagt die biochemisch/neurologischen Wirkungen sind
das derzeit in starker Diskussion befindliche Feld. Sie sind nicht explizit im
Zuge der Vorarbeiten zur 26.BImSchV. untersucht und ausgewertet worden,
insbesondere der Begriff der Pulsung kommt in diesem Zusammenhang nicht vor. In
zunehmendem Umfang liegen jedoch Berichte aus Forschung und Praxis vor, die
diese Wirkungen als die gravierenderen ansehen und sie als schädlich in verschiedenster
Hinsicht, auch oder insbesondere bei sehr kleinen Energieeinträgen nachweisen.
Das Feld und seine Zusammenhänge u.a. auch bei Langzeit-Exposition sind noch
längst nicht abgearbeitet, was aber nicht bedeutet, dass sie einfach
vernachlässigt werden dürfen.
Hinweis:
Die ebenfalls in der Diskussion über schwere Gesundheitsschäden stehende
Radar-Technik liegt ebenfalls im GigaHertz-Bereich; die Schäden sind inzwischen
bewiesen und auch in der Rechtsprechung anerkannt. Wenn auch nicht alle
Parameter vergleichbar sind, ist mindestens die Tatsache, dass Frequenzen im
GigaHz-Bereich schädlich sein können, positiv nachgewiesen und nicht
bestreitbar.
Weiter ist
zu befürchten, dass auch die Langzeit-Exposition zu weiteren schweren
gesundheitlichen Schäden führt. Hierzu lagen keine Erkenntnise zu Zeit der
relevanten Regelungen vor, aber das heißt ja nicht, dass dieser Sektor einfach
übergangen werden darf.
In der
folgenden Tabelle wird der Zusammenhang verdeutlicht:
*) Die
Grenze bei 10 MHz ist gewählt anhand der von Prof. Bernhardt (Anhörung Bayr.
Landtag) berichteten Basisuntersuchungen.
**) Die
Freqenzen der Pulstakte selbst liegen bei 217 bis 1736 Hz.
B Nachweis-Stufen bei Ausschlussbeweisen
Zur
Erläuterung: Bei technischen Beweisen spielen die sog. Ausschlussbeweise eine
wichtige Rolle; z.B. bei Fragen nach der Fehlerfreiheit von Geräten,
Unschädlichkeit von Immissionen, oder Nebenwirkungen von Medikamenten ist der
direkte Nachweis logisch nicht möglich. Stets gibt es nur die beweiskräftige
Feststellung, dass "kein Fehler aufgetreten ist", "keine Schäden
bekannt wurden" oder "bisher keine Nebenwirkungen berichtet
wurden". Um in Gerichts- oder Genehmigungs-Verfahren dennoch weiter zu
kommen und auch "utopische" Blockierungen des Fortschritts zu
vermeiden, muss zur Feststellung "kein Fehler aufgetreten" noch eine
Generalisierungsaussage kommen, die den Restraum überbrückt: Es handelt sich
dabei um eine Hypothese der Art, dass etwa gesagt wird "... bestehen keine
begründeten und vernünftigen Zweifel, dass von einer generellen Fehlerfreiheit
/ Unschädlichkeit / Nebenwirkungsfreiheit gesprochen werden kann". Kein
Sachverständigenbeweis vor Gericht kommt ohne eine solche "saubere"
Trennung von Fakten und Annahmen aus.
Es gibt
weitere Felder, wo ebenfalls eine solche Restergänzungs-Hypothese erforderlich
ist: z.B. bei unteren Wirkungsschwellen, wo erklärt wird, dass die zwar
auftretenden, aber derart gering gehaltenen Wirkungen unterhalb der
Wahrnehmungs bzw. Gefährdungsschwellen, allgemeinen Umwelteinwirkungsdosen usw.
liegen; oder z.B. bei Stichprobenergebnissen, wo zwar mathematisch die
Repräsentanz nachgewiesen werden kann, aber doch über den damit gegebenen
Vertrauensbereich (z.B. 99,5%) hinaus die hypothetische Aussage getroffen
werden muss, dass man damit zufrieden sein könne.
Die Folge
ist in jedem Fall, dass eine solche Hypothese automatisch zusammenbricht allein
schon, wenn ernste oder begründete Zweifel gegen die Annahmen ("bestehen
keine Zweifel") auftauchen; erst recht, wenn sogar gesicherte Beweise
dagegen vorgebracht werden.
Im
Mobilfunkbereich haben wir eine solche Beweis-Situation: bei thermischen
Wirkungen besteht die Hypothese darin, dass man Erwärmungen von weniger als 0,1
°C als für den menschlichen Körper vernachlässigbar ansehen kann (z.B.
gegenüber üblichen Erwärmungen durch Sonnenbaden, Beruf oder Fiber). Bei
biochemischen/neurologischen Wirkungen liegt eine entsprechende Hypothese nicht
vor, müsste jedoch explizit formuliert werden. Zusätzlich gehörte hierhin
zumindest vorläufig eine Annahme zu Langzeitwirkungen.Über den durch die
Hypothese verallgemeinerte Unschädlichkeitsaussage hinaus sind dann noch
Sicherheitsabstände erforderlich. Es genügt ja bekanntlich nicht, dass ein
Bauwerk theoretisch gerade eben hält, sondern man muss noch einen Zuschlag
machen, ggf. gegliedert nach der Häufigkeit von Last-Konstellationen, und ggf.
abhängig von einen gesellschaftlichen Konsens, was man sich und der Bevölkerung
zumuten kann; man vergleiche die sehr kritische Situalion im Atombereich, wo
ggf. offensichtlich sehr geringen Häufigkeiten jedoch eine unermessliche
Wirkung im Schadensfall gegenübersteht. Letztlich dient diese Abstandsvorgabe
auch dem verfassungsmäßigen primären Recht auf Unversehrtheit und dem Gebot der
Vorsorge und des Schutzes von Menschen, anderen Lebewesen und des Lebensraumes
(Umwelt mit Boden, Wasser, Luft und Raum/Äther).
Der
Zusammenhang wird in einem Schema verdeutlicht; es enthält den Aufbau von
Unschädlichkeitsaussagen in folgende Stufen:
• Technische Basisaussage,
• Generalisierungs-Hypothese,
• Sicherheits-/Vorsorge-Abstand.
Entsprechend
gilt dies für den Senderbetrieb im Mobilfunkbereich. Zu den thermischen
Wirkungen sind dabei z.B. solche Abstände formuliert, der biochemisch/neurologische
Sektor wurde jedoch nicht behandelt, ebenso nicht die Frage von
Langzeitwirkungen.
C Schutzwirkung der 26.BImSchV.
Eine
vollständige und reale Schutzwirkung ist selbstverständlich nur dann gegeben,
wenn sie für alle v.g. Bereiche tatsächlich vorliegt.
Die
tatsächlichen Verhältnisse der Schutzwirkung im Mobilfunkbereich durch die
26.BImSchV. und ihrer zugundeliegenden Nachweis-Stufen sind in der folgenden
Tabelle dargestellt:
Soweit
bekannt, werden die gesetzten Grenzwerte durch die Betreiber der Sendeanlagen
in praxi eingehalten, viele Sendeanlagen strahlen sogar wesentlich geringere
Leistungen ab. Die Leistung ist jedoch je nach Betriebsanforderung variabel und
steuerbar, und es kommt je nach Abstrahlungs-Charakteristik besonders in
Sender-Nähe und zeitweilig dann doch ggf. zu höheren Energien.
Zitat:
40
Millionen Handynutzer sind potentielle
Versuchskaninchen
in Deutschland
Prof. Dr.
Werner Mäntele Universität Frankfurt
Zusammenfassung
und Folgerungen
Bei der
festgestellten Sachlage ist die Schutzwirkung im Mobilfunkbereich (betreffend
Sendeanlagen) also nicht vollständig behandelt und in wesentlichen Bereichen
nicht nachgewiesen. Da sie auch ersatzweise nicht durch Sicherheitsfaktoren
erreicht ist, muss festgestellt werden, dass durch die 26. BImSchV. und damit
durch die Standortbescheinigung keine Schutzwirkung gegeben ist.
Die Netze
sind definitionsgemäß flächendeckend angelegt, niemand kann sich der
Strahlenbelastung entziehen. Es stehen inzwischen über 40.000 Sendemasten im
Land.
Die
Situation ist unschwer auf Handys und schnurlose Telefone übertragbar; hier
bestehen zudem keine offiziellen Grenzwerte. Es sind Millionen Geräte verkauft.
Die
Hersteller und Betreiber der Anlagen haben, wie bereits ausgeführt, die
originäre und nicht abwälzbare Nachweispflicht der Unschädlichkeit. Die dazu
dienenden generellen Regelungen (wie z.B. die 26.BImSchV.) stehen jedoch
aufgrund der dargelegten Unvollständigkeit, erst recht bei vorliegenden
begründeten Zweifeln an der Unschädlichkeit und bei Schadensberichten ohne
Basis da, sind also substantiell obsolet. Letztlich fehlt also der notwendige
Unschädlichkeitsnachweis für die Anlagen. Die Frage ist nur, wie weit sinnloser
oder durch wirtschaftliche Interessen begründeter Legalismus die Gültigkeit der
Verordung aufrecht hält.
Es muss
beklagt werden, dass die in den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (158.
Sitzung am 17./18.12.98) formulierte Verpflichtung, aufkommende Berichte
sorgsam zu prüfen und ggf. die inkraft gesetzten Grenzwerte zu revidieren,
nachhaltig nicht eingehalten wird. Kommission wie zuständige Behörden haben
bisher trotz vorliegender Berichte, Warnungen und Proteste nicht reagiert,
sondern nur abgewiegelt, fehlinformiert und in der zahlreichen Korrespondenz
stets und regelmäßig "gemauert".
Die
öffentlich verbreitete Behauptung, dass die Schutzwirkung gegeben sei, stammt
im übrigen nicht von Laien, sondern ist von zuständigen Behörden (incl.
Strahlenschutzkommission) aufgestellt und daher als wissentliche Falschinformation
anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs
(Unterschiebung/Verbreitung falscher Informationen, Herbeiführung von
Fehlentscheidungen, vollendeter Gesundheits- und stets auch Vermögensschaden);
der Vorgang schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und
Körperverletzung ein. Auch die andauernde Verwässerung z.B. über die Medien,
hier handele es sich nur um einen "Meinungsstreit" der Forscher über
noch nicht spruchreife Effekte, liegt in diesem Bereich der wissentlichen Desinformation.
Die
Forderung nach hieb- und stichfesten Schadensbeweisen (die es dann nie gibt
oder geben darf...) Geschädigter oder Gefährdeter ist gegenüber der originären
Beweispflicht der Betreiber als Versuch zur Beweislast-Verschiebung anzusehen.
Eine Duldung oder evtl. Durchführung dieser Verschiebung durch staatliche
Stellen muss als grobe Pflichtverletzung und Rechtsbeugung beklagt werden. Man
vergleiche dazu die Situation mit der Produkt-Haftung, wo der Gesetzgeber die
Beweispflicht wegen deren regelmäßiger Unmöglichkeit gerade nicht bei den
Geschädigten sieht.
Die
Bevölkerung ist kein Versuchsfeld, weder technisch-biologisch, noch
wirtschaftspolitisch (Betreiber-Umsätze vs. Gesundheitskosten). Leider kann man
sich auch der Frage nach Befangenheit und Interessenhörigkeit zuständiger
Fachstellen nicht mehr entziehen. Wir brauchen endlich eine Berücksichtigung
der inzwischen bewiesenen Schädlichkeit der derzeitigen Technik, eine objektive
Behandlung der Sache und eine Reduzierung der Sendetechnik und -leistungen auf
ein Maß, das der Vorsorge in der verfassungsmäßig gebotenen Verantwortung durch
Politik und Wirtschaft tatsächlich Rechnung trägt.
Zitat :
Dabei
besteht die Pflicht aus Artikel 20 a GG nicht nur Eingriffe in die Umwelt zu
unterlassen, sondern auch Eingriffe von Privatpersonen durch Einschreiten
entgegenzuwirken.
RA Prof.
Dr. jur. Klaus Kniep
Dr.
Neil-Cherry
ICNIRP –
Richtlinien
Kritik an
einem privaten Verein
Auszug aus dem Bulletin Nr. 6 des VGM Verein für gesundheitsverträglichen
Mobilfunk
Die ICNIRP
ist die International Commission on Non-Ionizing
Radiation
Protecton
(Internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierenden
Strahlen). Prof.
Dr. Neil Cherry von der Lincoln University in Neuseeland
hat schon
vor rund 2
Jahren Kritik an den zum
Teil verharmlosenden
Einschätzungen
der Hochfrequenz und Mikrowellenstrahlung
(100 kHz bis 300
GHz) geübt.
Sein Bericht ist weltweit bekannt,
weil er sich in
streng
wissenschaftlicher Weise
gegen Richtlinien der ICNIRP als
verbindliche
Rechtsgrundlage zum
Schutz der Gesundheit der Bevölkerung
bezüglich der
Strahlenbelastung der
Mobilfunk-Sendeanlagen
wendet. Richtlinien der
internationalen Kommission
sind nach diesem Bericht
einseitig an den
Vorstellungen und
Berechnungen der Mobilfunkbetreiber
orientiert. Diese
Berechnungen sind einzig und allein auf eine absolute und
kostengünstigste
Machbarkeit einer
Technik ausgerichtet, die - wie
wissenschaftlich
nachgewiesen
ist - gesundheitsschädlich ist.
Der Neil-Cherry-Bericht gibt generelle Hinweise
auf die
zum Schutz der
Bevölkerung und
der Umgebung mit
Tieren und Pflanzen
zulässigen
Strahlenintensität. Er
ist darauf ausgerichtet, die
primär
epidemiologischen
Nachweise und sekundär die Ergebnisse aus Tierstudien zu
nutzen (thermische
und athermische Wirkungen).
Neil Cherry konnte
nachweisen, dass die unter der Führung internationaler
Organisationen und
sicher unter
dem Einfluss einer
wirtschaftlichen Lobby berechneten
Grenzwerte fehlerhaft
und auch die
wissenschaftlichen Erkenntnisse
anfechtbar
sind. Sowohl die grundlegenden Ansätze
der ICNIRP als auch die
Art, in der die wissenschaftlichen Erkenntnisse bearbeitet
wurden, weisen
schwerwiegende Fehler
auf. Die ICNIRP-Bewertung verschweigt
alle
wissenschaftlichen Erkenntnisse,
die mit der
einseitigen thermischen
Hochfrequenz-Sicht
in Widerspruch stehen. So verfehlen die
Grenzwerte, die
für nicht-ionisierende Strahlen
je nach der
reduzierten Grenzwerte
NIS-Methode
berechnet wurden, den
Gesundheitsschutz. Sie gehen um mehrere
Größenordnungen an den erforderlichen
gesundheitsschützenden Grenzwerten
vorbei,
weil nur die thermischen Auswirkungen berücksichtigt werden. Es ist
wissenschaftlich
eindeutig nachgewiesen, dass
nicht-ionisierende Strahlen,
die in
der NIS-Verordnung verhandelt
werden, krankheitserzeugend sind.
Trotz zwingenden Labor- und epidemiologischen
Nachweisen ist die erwähnte
einseitige thermische HF-Sicht stur beibehalten
worden. Nach einer stark
reduzierten Methode
wurden die Wirkungen
von Starkstromleitungen,
Mobilfunk, Fernseh- und Radioantennen von der ICNIRP
basierend nur auf dem
biologischen Mechanismus erstellt.
Dieser berücksichtigt die
Gewebeerwärmung, welche in Laborexperimenten am Menschen
ermittelt wurde.
Die ICNIRP-Richtlinie wurde bereits vor mehr als 5 Jahren
erstellt und
berücksichtigt daher
nicht die in
der Zwischenzeit sich
häufenden
wissenschaftlichen Kenntnisse und Warnungen vor
der Gefährlichkeit der
Mobilfunkstrahlung. Die einseitige thermische Hochfrequenz-Sicht
wurde in
den letzten Jahrzehnten immer wieder von der
wissenschaftlichen Forschung
und von
führenden Biologen und Medizinwissenschaftlern in Frage gestellt.
Diese legen
sehr überzeugend Nachweise und Beweise vor, dass biologische
Systeme schon
bei geringer
Strahlenexposition durch elektromagnetische
Strahlung
gestört werden. Diese biologischen Wirkungen haben nichts mit der
Erwärmung
und der Hitze zu tun sondern mit nicht linearen Wechselwirkungen.
Es ist
bewiesen, dass die nicht thermischen biologischen Wirkungen zu einer
signifikanten
Veränderung der zellulären Kalziumionen / Homöostase, zu einer
Senkung des
Melatoninspiegels, zu
gefährlichen Resonanzen im Gehirn und
sogar zu
Chromosomenaberrationen führen können.
Zitat :
„Nachdem ich
verschiedene Studien gelesen
habe, habe ich
für mich
beschlossen,
mich den Feldern von Mobiltelefonen maximal 5 Minuten pro Jahr auszusetzen. In
anderen Worten, ich vermeide jeden Kontakt mit ihnen.“
Dr. Joseph
Mercola, Umweltmediziner, Osteopath, Ausbildung in konventioneller
und Naturmedizin,
07.11.2002
Prof. em.
Prof. Dr. med. Karl Hecht
Institut
für Psychosoziale Gesundheit Gbr Berlin
Stress-
Schlaf- Umwelt- und Raumfahrt
(Im Auftrag
des Bundesministeriums für Telekommunikation)
(
Auszugsweise )
Objektive
Befunde:
Neurasthenie,
neurotische Symptome
( Hirnleistungsschwäche )
Arterielle
Hypotonie, Bradykardie oder Tachykardie
(
arterieller Unterdruck, Stoffwechselsyndrom, Herzjagen )
Vagotone
Verschiebung des Herz- Kreislaufsystems
(
anhaltender Erregungszustand des Herz- Kreislaufsystems )
EEG-
Veränderungen
( Zerfall
der Hirnströme im Alpha bis Theta und vereinzelt Delta- Rhythmus )
Überfunktion
der Schilddrüse
Potenzstörungen
Störungen
im hypothalamischen- hypophysären- Nebenrindensystem
(
Nebenrindensystems des Zwischenhirns- Hirnanhangdrüse )
Verdauungsstörungen
Schlafstörungen
Verlangsamung
der Sensormotorik
Ruhetremor
der Finger
(
Bewegungsstörungen, Zittern ) usw.
Prof. em.
Prof. Dr. med. Karl Hecht
Subjektive
Beschwerden:
Erschöpfung,
Mattigkeit
Konzentrationsschwäche
Kopfschmerzen
Schwindelgefühl
Schweißausbrüche
Spontane
Erregbarkeit aus hypotoner Reaktionslage
Herzschmerzen
Objektive
Befunde und subjektive Beschwerden treten im Laufe
der ersten
3 Jahre der Einwirkung auf.
Zitat :
Es gibt
gewichtige Hinweise für Schäden durch Mobilfunk. Ich halte es für sorglos, wenn
man an den bestehenden Grenzwerten festhält.
Die
Behörden werden von uns dringend aufgefordert, sich mit den wissenschaftlichen
Ergebnissen, es handelt sich um seriöse Forschung das sei hier betont,
auseinanderzusetzen.
Prof. Dr.
Heyo Eckel, Bundesärztekammer
Dr. G.
J.Hyland
Assoziiertes
Mitglied – Abteilung Physik
Universität
von Warwick Coventry, England
Leitendes
Mitglied – Internationales Institut für Biophysik
Neuss –
Holzheim, Deutschland
(
Auszugsweise )
Befunde:
EEG –
Veränderungen
Beeinflussung
der Blut – Hirnschranke ( Durchlässigkeit
chemischer Gifte )
Störungen
des Immunsystems
Kopfschmerzen
Schlafstörungen
( Hemmung der nächtlichen Sekretion von Melatonin )
Konzentrationsprobleme
Epileptische
Anfälle (sind besonders bei Kindern möglich )
Chromosomen
Abweichungen / Mikronuklei – Deformation
Entwicklung
von Krebs
Beeinträchtigung
des Kurzzeit - Gedächtnisses
Kinder sind
besonders verletzlich wegen ihres schwächeren Immunsystems
und der
schnelleren Zellteilungsrate
Die
Anfälligkeit ist abhängig von der genetischen
Neigung,
dem physiologischen Status der Robustheit des
Immunsystems
und der Einwirkdauer.
Zitat :
Die
Strahlungswerte der Mobilfunknetze liegen zwar unter den Grenzwerten, aber sie
orientieren sich nicht an der Gesundheit der Menschen.
Prof. Dr.
Käs Universität der Bundeswehr München
Dipl. Phys.
Dr. Peter Nießen
Nova –
Institut für Ökologie und Innovation
EMF –
Abteilung, Hürth
Gutachten
Zur
Feststellung der Belastung durch hochfrequente
elektromagnetische
Strahlung durch Funk – Netzwerke
an der
Universität Bremen
Auftraggeber:
Universität
Bremen. Der Kanzler
(
Auszugsweise )
Athermische
Effekte:
Schädigende
Wirkung auf das Immunsystem
Augentumore
Tumorbildung
Erhöhte
Krebssterblichkeit
Beeinflussung
der Blut – Hirnschranke
Zusammenfassung:
Auch die
Bundesärztekammer warnt vor Mobilfunkstrahlen !
Es gibt
gewichtige Hinweise aus Tierversuchen, dass die Strahlen auch
unterhalb
der Grenzwerte schädigen können.
Wir fordern
das Bundesamt für Strahlenschutz auf, sich mit den
seriösen
Wissenschaftlichen Ergebnissen auseinander zusetzen.
Zitat :
Die
Grenzwerte sind liederlich und fahrlässig.
Prof.
Knasmüller Tumorbiologe Universität Wien
Dr.
Fiorenzo Marinelli
Wissenschaftler
und Forscher im
Nationalen
Forschungsrat CNR, Bologna
(
Auszugsweise )
Die
zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen, welche vom Institut für
Zellmorphologie
vorgenommen werden, verweisen einerseits auf biologische
Effekte der
Zellen durch die Strahlung von Handys und Mobilfunkantennen.
Anderseits
konnte auch eindeutig eine Alteration in der Zellenregulierung in-
folge
gepulster Strahlung nachgewiesen werden.
Die Thesen
werden durch zahlreiche internationale Studien untermauert, auch
nicht
zuletzt durch solche, die von den
Betreiberfirmen selbst in Auftrag
gegeben
wurden.
Was all
diese Studien gemeinsam haben ist nicht nur die Erkenntnis, dass be-
reits bei
sehr geringer Exposition von 0,19 Volt/m biologische Effekte festge-
stellt
werden, sondern auch, dass diese Ergebnisse von den zuständigen
Behörden
konsequent ignoriert werden.
In diesem
Zusammenhang hat Dr. Marinelli auch die Widersprüchlichkeit der
Internationalen
Strahlenschutzkommission ICNIRP unter die Lupe genommen,
welche
letztlich dafür verantwortlich ist, dass kein wirklicher Schutz der Be-
völkerung
vor schädlicher Strahlung aus Handys und Mobilfunkantennen greifen
kann.
In einigen
Originalzitaten aus Unterlagen der ICNIRP geht hervor, dass
Sich die
Kommission, welche übrigens kein offizielles Mandat hat,
sondern
vielmehr ein selbsternannter Verein ist, sich auf lange Frist für
den Schutz der Gesundheit nicht verantwortlich
fühlt.
Dr. H.
Peter Neitzke
ECOLOG –
Institut
Aktueller
wissenschaftlicher Erkenntnisstand zu Auswirkungen
elektromagnetischer
Felder
(
Auszugsweise )
Wirkung /
Effekt: Konsistenter Hinweis
/ Hinweis / Schwacher Hinweis
Krebs
insgesamt X
Leukämie X
Lymphdrüsenkrebs X
Gehirntumor X
Lungenkrebs X
Brustkrebs X
Augenkrebs X
Hodenkrebs X
Hautkrebs X
Neuroendokrines
Syst. X
Blut- Hirn- Schranke X
Gehirnfunktion X
Lernverhalten X
Immunsystem X
Herz-
Kreislauf X
Hormonsystem X
Vermehrung X
Erbmaterial X
Zelluläre Prozesse X
Dr. Neil
Cherry
Environmental
Management and Design Division
Lincoln
University Canterburry, New Zealand
(
Auszugsweise )
Befunde:
Änderung
der Gehirnaktivität Gedächtnisverlust
Kopfschmerzen Erschöpfung
und Konzentrationsschwäche
Schwindel Verschlechterung
der Schlaf- und Lernfähigkeit
Erhöhte
Durchlässigkeit der Blut- Hirnschranke
Veränderung
im Hirnstoffwechsel
Neurodegenerativer
Erkrankungen ( z. B. Alzheimer ) Herzerkrankungen
Schwächung
des Immunsystems Reduzierte
Spermienzahl
Vermehrte
Fehlgeburten und Missbildungen Brechen
von DNA Strängen
Chromosomenschäden Verstärkte
Zellwucherungen
Vermehrtes
Auftreten vieler Arten von Krebs
Zitat
Im Laufe
der Zeit wurde hinter der demokratischen Fassade
ein System
etabliert, in dem völlig andere Regeln gelten als
die des
Grundgesetzes.
Hans
Herbert von Arnim / Das System
Prof. Dr.
med. Rainer Frentzel- Beyme
Bremer
Institut für Präventionsforschung
Indizien
und Befürchtungen zu den Folgen
hochfrequenter
Radiowellen
(
Auszugsweise )
Beschwerden
/ Symtome:
Müdigkeit Reizbarkeit
Kopfschmerzen Übelkeit
Appetitverlust Schlafstörungen
Depressivität Befindlichkeitsstörungen
Konzentrationsstörungen Gedächtnisverlust
Hautprobleme Sehstörungen
Hörstörungen
( Tinnitus ) Schwindelgefühl
Bewegungsstörungen Herzkreislaufstörungen
Prof. Dr.
Michael Kundi
Universität
Wien
Institut
für Umwelthygiene
Zum Schutz
der menschlichen Gesundheit ist die Beschränkung auf das Thermische
Effektprinzip,
wie es die Internationale Kommission zum Schutz vor nicht- ionisieren-
der
Strahlung ICNIRP pflegt, nicht mehr haltbar. Es wird verwiesen auf die methodi-
schen
Mängel dieser Ableitung und auf die Fülle an wissenschaftlichen Daten, die
biologische
und gesundheitliche Effekte im nicht Thermischen Bereich belegen.
Seit
Jahrzenten ist bekannt, dass die Exposition gegenüber hohen Intensitäten
hochfrequenter
EMF zu einem Anstieg der Körpertemperatur führt. Dies ist darauf
zurückzuführen,
dass biologische Systeme verlustbehaftete Dielektrika sind. Wenn
elektromagnetische
Wellen sich im Gewebe fortpflanzen , dann interagieren sie mit
den
Molekülen des Mediums und es findet eine Übertragung von Energie statt.
Das
Ergebnis ist eine Abschwächung des Feldes und eine Erhöhung der kinetischen
Energie der
Moleküle, die sich in Temperaturerhöhung niederschlägt. Es wurde nach-
gewiesen,
dass hohe Intensitäten der Exposition entweder direkt infolge der Er-
wärmung zu
gesundheitlichen nachteiligen Effekten führen ( Verbrennungen, Hämor-
rhagie,
Gewebsnekrosen ) oder aufgrund eines Zusammenbruchs der systemischen
oder
lokalen Temperaturregulation. Sorgfältige Untersuchungen der Regulations-
vorgänge
und von Auswirkungen auf das Verhalten ergaben, dass eine Temperatur-
zunahme
durch eine Exposition mit HF EMF. die 1 Grad Celsius übersteigt, zu einer
Zunahme der
Wahrscheinlichkeit unmittelbarer thermischer Effekte führen würde.
Eine solche
Temperaturzunahme würde dann auftreten, wenn ein ruhender Erwach-
sener einer
SAR von etwa 4 W / kg eine halbe Stunde lang ausgesetzt wird.
Übersicht
über Studien zur Wirkung hochfrequenter Felder
( mit
Relevanz für die Mobilkommunikation und Daten )
Cindy Sage
Sage
Associates
California
USA
HAMBURGER
UMWELT
INSTITUT
13. August
2002
Hamburger
Umweltinstitut warnt vor Elektrosmog durch Mobilfunksendeanlagen
Anlässlich
der in Hamburg und vielen anderen Städten bevorstehenden bzw. bereits
vorgenommenen
Errichtung
von UMTS- fähigen Sendemasten, stellt Prof. Dr. Michael Braungart,
wissenschaftlicher
Leiter des Hamburger Umweltinstituts, Folgendes fest:
"Das
Hamburger Umweltinstitut warnt vor möglichen Gesundheitsgefährdungen durch
Elektro-
smog im
Niedrigdosisbereich bei Dauerexposition
Untersuchungen
haben gezeigt, dass elektromagnetische Wellen auch unterhalb der
Schwelle
für akut schädliche Auswirkungen schwerwiegende negative Folgen für die
menschliche
Gesundheit haben können. Dies gilt insbesondere für Veränderungen der Blut
Hirnschranke,
aber auch für die Bildung von Hormonen und Enzymen sowie die Beeinträch-
tigung des
menschlichen Immunsystems.
Vor allem
ist eine Langzeitbelastung als problematisch anzusehen. Auch eine
krebserzeugende
Wirkung
kann nicht ausgeschlossen werden.
AhnIich wie
bei radioaktiver Niedrigdosis-Belastung können solche Auswirkungen erst nach
mehreren
Jahrzehnten genau quantifiziert werden. Es sollte daher vorsorglich der Schlaf
und
Wohnbereich
von Menschen weitgehend von Elektrosmog- auch in niedriger Dosis -
freigehalten
werden. Deshalb ist es unverantwortlich, dass für die neuen Sendemasten nur
geringe
Sicherheitsabstände von wenigen Metern zum Wohnbereich eingehalten werden.
Gleichzeitig
wird von den Betreibern der Sendemasten keine verschuldensunabhängige
Risikohaftung
akzeptiert.
Im Flugzeug
gilt das Vorsorgeprinzip. Obwohl bisher kein Absturz durch angeschaltete
Mobiltelefone
zweifelsfrei
nachgewiesen wurde, müssen Handys im Flugzeug abgeschaltet
sein.
Erstaunlicherweise gilt das Vorsorgeprinzip nicht für den Menschen, obwohl elektromagnetische
Strahlung
von solchen Mobilfunkanlagen gerade in einem Frequenzbereich
liegt, in
dem Nervenimpulse übertragen werden bzw: hormonelle oder enzymatische Prozesse
beeinflusst
werden können.
Obwohl das
technische System Flugzeug vom Menschen gestaltet werden kann, lässt sich
ein Risiko
durch Mobiltelefone nicht ausschließen. Deshalb ist beim biologischen System
Mensch, das
noch weit komplexer ist, größte Vorsicht geboten.
Hier könnte
man sarkastisch feststellen: Der finanzielle Vorteil durch die Errichtung
solcher
Anlagen in
unmittelbarer Nähe zu Wohnungen ist privatisiert, das Risiko für die Gesundheit
der
Menschen trägt die Allgemeinheit und jeder einzelne Betroffene in der Umgebung
solcher
Anlagen.
Eine merkwürdige Form von sozialer Marktwirtschaft."
Hamburger
Umweltinstitut
Zentrum für
soziale und ökologische Technik e.V.
IGUMED
Interdisziplinäre
Gesellschaft für Umweltmedizin e. V.
Bad
Säckingen
Ende
September 2002 wird der Freiburger Appell unter Mithilfe von 22 Ärzten
Und
weiteren Unterstützern in seiner Endfassung vorbereitet.
Inzwischen
haben eine große Anzahl von verantwortungsbewussten Medizinern
Und eine
Vielzahl von Unterstützern den Freiburger Appell unterzeichnet.
Freiburger
Appell
( Auszugsweise
)
Aus großer
Sorge um die Gesundheit unserer Mitmenschen wenden wir uns als
niedergelassene
Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen speziell der Umwelt-
medizin ,
an die Ärzteschaft, an Verantwortliche in Gesundheitswesen und Politik
sowie an
die Öffentlichkeit.
Wir
beobachten in den letzten Jahren bei unseren Patientinnen und Patienten einen
dramatischen
Anstieg schwerer chronischer Erkrankungen, insbesondere
Lern-,
Konzentrations- und Verhaltungsstörungen bei Kindern ( z. B. Hyperaktivität )
Blutdruckentgleisungen,
die medikamentös immer schwerer zu beeinflussen sind.
Herzrhythmusstörungen.
Herzinfarkte
und Schlaganfälle immer jüngerer Menschen.
Hirndegenerative
Erkrankungen ( z. B. Morbus Alzheimer ) und Epilepsie.
Krebserkrankungen
wie Leukämie und Hirntumore.
Wir
beobachten außerdem immer zahlreicheres Auftreten von unterschiedlichen,
oft bei
Patienten als psychosomatisch fehlgedeutete Störungen wie
Kopfschmerzen
und Migräne Chronische
Erschöpfung
Innere
Unruhe Schlaflosigkeit
und Tagesmüdigkeit
Ohrengeräusche Infektanfälligkeit
Nerven und
Weichteilschmerzen die mit üblichen Ursachen nicht erklärlich sind.
Um nur die
auffälligsten Symptome zu nennen.
IGUMED
Da uns
Wohnumfeld und Gewohnheiten unserer Patienten in der Regel bekannt
sind, sehen
wir, speziell nach gezielter Befragung, immer häufiger einen deut-
lichen
zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zwischen dem Auftreten dieser
Erkrankungen
und dem Beginn einer Funkbelastung z. B. in Form einer
Installation
einer Mobilfunkanlage im näheren Umkreis der Patienten
Intensive
Handynutzung
Anschaffung
eines DECT – Schnurlos Telefons im eigenen Haus oder in der
Nachbarschaft.
Wir können
nicht mehr an ein rein zufälliges Zusammentreffen glauben, denn
Zu oft
beobachten wir eine auffällige Häufung bestimmter Krankheiten in ent-
sprechend
funkbelasteten Gebieten oder Wohneinheiten.
Zu oft
bessert sich die Krankheit oder verschwinden monate- bis jahrelange Be-
schwerden
in relativ kurzer Zeit nach Reduzierung oder Eliminierung einer Funk-
belastung
im Umfeld des Patienten.
Zu oft
bestätigen zudem baubiologische Messungen außergewöhnlicher elektro-
magnetischer
Funkintensitäten vor Ort unsere Beobachtungen.
Jährliche
Konferenz der
Gesellschaft
für Bioelektromagnetik
23. bis 27.
Juni in Quebec / Kanada
Dr. Belyaev
Department
of Genetic and Cellular Toxicology, Stockholm University
Department
of Environmental Health, Karolinska Hospital Stockholm
Department
of Radiation Physics, Lund University ( alle Schweden )
I. Belyaev
untersuchte mit Kollegen den Einfluss von elektromagnetischen Feldern
auf
menschliche Lymphozyten ( weiße
Blutkörperchen ) im Frequenzbereich von
8 Hz , 50
Hz , 915 MHz .
Die
Frequenz von 8 Hz wird im Stromsparmodus ( CTX- Modus ) von modernen
Handys
gesendet, wenn man zwar telefoniert, aber selbst nichts sagt.
50 Hz ist
im Vergleich dazu die Frequenz des normalen Haushalt Wechselstroms.
Mit 915 MHz
( MHz=Millionen Hertz ) senden GSM- Mobilfunksender des D- Netzes.
Menschliches
Blut, das mit 8 Hz bestrahlt wurde, zeigte Veränderungen in der Struk-
tur der
Erbsubstanz ( des Chromatins ), die erst 19 Stunden nach der Bestrahlung
wieder
zurück gingen.
Dabei
beobachteten die Forscher eine Zerstörung der DNA ( apoptotische DNA
Fragmentierung
), genau so wie sie auch nach der Bestrahlung durch radioaktive
Gammastrahlen
auftritt, die z. B. nach der Explosion von Atomwaffen entstehen.
Unter
Apoptose verstehen Wissenschaftler den vorzeitigen Zelltod durch Selbstmord.
Eine Zelle
geht in die Apoptose, wenn ihr positive Signale entzogen werden die sie
für ihr
Überleben benötigt, oder wenn ihr ein internes oder externes negatives Signal
den
Selbstmord befiehlt.
Umgekehrt
kann auch vorzeitige oder verstärkte Apoptose pathologische Zustände
verursachen. Hierzu gehören Anämien, Mutiple Sklerose oder Zelluntergänge nach
Schlaganfällen,
Herzinfarkten und neurodegenerativen Erkrankungen.
Setzt man
die Blutproben dem 50 Hz- Feld oder den Mikrowellen eines Mobilfunk-
senders aus
( 915 MHz ), so führt dies zu einer signifikanten Verklumpung des
Erbmaterials.
Dr. von
Klitzing
Medizinphysiker
(
Auszugsweise aus einem Gespräch mit BIO )
Vor der
Einführung des Mobilfunks gab es keine hinreichend abgesicherte
Forschung.
Darin besteht der Skandal. Der Skandal setzt sich beim super-
schnellen
UMTS ( Universal Mobile Telecommunication System ) fort.
Die
Industrie hat versprochen, noch vor der Lizenzversteigerung Grundlagen-
forschung
zur biologischen Verträglichkeit zu betreiben.
Dies wäre
verantwortungsbewusst gewesen.
Vor 2
Jahren hat man- auf EU Ebene- die Erkenntnisse einer schwedischen
Forschergruppe
unter den Tisch fallen lassen, die besagen, dass selbst kurzzeitige
Handy- Emissionen
die Durchlässigkeit der Blut- Hirnschranke erhöhen.
Es gibt
eine Fülle von Material die, die Zunahme von Erkrankungen unklarer
Genese, die
sehr wahrscheinlich mit Feldemissionen zusammenhängen, belegen
weil sie
nach der Inbetriebnahme von GSM- Stationen auftraten. Das ist nicht mehr
zu
übersehen.
Es wird
immer häufiger über Schlaflosigkeit geklagt,
über
Kopfschmerzen,
Ohrensausen,
Herzrhythmusstörungen
und
Konzentrationsstörungen
bis hin zu
Aggressionen, vor allem bei Kindern.
Oft hat sich
das Blutbild verändert. Nicht ausgereifte Erythrozyten ( rote Blut- körperchen
) verursachen eine mangelnde Sauerstoffversorgung der Gewebe.
Das alles
ist meiner Ansicht nach erst die Spitze des Eisbergs, weil in den meisten
Fällen das
biologische System erst nach einer längeren Einwirkzeit aus den
Angeln
gehoben wird.
Offenbar
bedarf es erst einer mittleren gesundheitlichen Katastrophe, ehe
der Staat
seine Vorsorgepflicht wahrnimmt und die Risiken auf gesetzlichem Wege
minimiert.
Bislang
haben die Gewinninteressen der Industrie jedoch Vorrang.
Prof. Dr.
Dr. habil Max Daunderer
Internist,
Umweltarzt, Klinischer Toxikologe
TOX CENTER
/ Grünwald
(
Auszugsweise aus einem Referat )
In nächster
Zeit soll die Zahl der Handy- Funktürme explosionsartig vermehrt
werden.
Dies ist um so tragischer, als die bisherigen Anlieger schon unter erheblichen
Hirn- Vergiftungs- Symptomen leiden, die man nur versteht, wenn man Ursache und
Wirkung exakt kennt.
Die
eigentlichen irreversiblen Langzeitschäden, wie Hirntumore kennt man erst nach
Ablauf der
Latenzzeit von 30 Jahren, also frühestens ab 2020. Dann ist alles zu spät.
Bis dahin
müssen wir uns von der Industrie noch viele Ausreden anhören.
Bis dahin
werden die Psychiater die einzigen Gewinner der Geheimhaltungspolitik
sein. Daher
machen Chefärzte der Klinischen Toxikologie eine Psychotherapie-
Zusatzausbildung
anstelle sich mit mächtigen Vergiftern anzulegen.
Die
Geheimhaltung der Bedeutung der Metalle in Zahnflickstoffen ist für alle ein
Ärgernis.
Voraussetzung
für Elekrosmogschäden:
Metalle die
eingeatmet ( z. B. Quecksilber im Amalgam ) oder über den Blutweg in
das Gehirn
eingelagert wurden ( Zahnmetalle ).
Umgiftung
durch Vitamine.
Häufige
Elektro- Funk- und Smog- Belastung.
Noch nie
hatte in der Vergangenheit ein Elektrosensibler kein Amalgam im Mund
oder von
der Mutter im Stammhirn. Meist trat Palladium
im Spargold hinzu, in
schweren
Fällen in Form eines Wurzelstiftes.
Zahmmetallwirkung:
Zahnmetalle
wirken je nach Zusammenhang als,
Antenne,
Diode,
Reflektor
in das Gehirn ( Brennglaswirkung )
Spule,
Batterieelement
Aufnahme-
Tunnel in das Gehirn ( Schneide- und Weisheitszähne ).
Wirkungsverstärkung:
Neugeborene
von metalltragenden Müttern, Zahnmetalle,
Eiter unter
den Zähnen,
wurzeltote
Zähne,
eingeatmete
Allergene,
Wohngifte,
( z. B. Formaldehyd, Pestizide )
Nahrungsgifte,
Verkehrsgifte
( z. B. Auto )
Daunderer
Metallarbeiter,
Elektroarbeiter,
Vitamine (
C, B, transportieren Gifte in das Gehirn !! ),
Calcium (
fördert Ioneneinstrom in das Gehirn )
Symtome:
Nervenausfälle Angst,
verstärktes Atmen
Schlafstörungen,
Unruhe Müdigkeit,
Erschöpfung
Verspannungszustände Nervosität,
Reizbarkeit
Depressive
Verstimmungen Unfallneigung
Kopfschmerzen,
Migräne Schwindel,
Tinnitus
Konzentrationsstörungen Gedächtnisstörungen
Lernstörungen erhöhter
Blutdruck
Herzrhythmusstörungen Potenz u.
Fruchtbarkeitsstörungen
Blutbildveränderungen Allergien
Immunschwäche
Grauer Star Krebswachstum
Hirntumor Erbgutschäden
Dr. rer.
nat. et med. habil Rüdiger Maier
Klinik für
Kommunikationsstörungen
Universität
Mainz
(
Auszugsweise aus einer Pilotstudie )
Die
Fragestellung hinsichtlich einer elektromagnetische Verträglichkeit /
Unverträglichkeit
der Mobilfunk- Emissionen wird in den Medien zunehmend
thematisiert,
was für eine allgemeine Verunsicherung in der Öffentlichkeit
spricht.
Spätestens, seit die Telekommunikationsindustrie als wirtschaftlicher
Faktor sich
etablieren konnte und ein wahrer Handy –Boom zu beobachten ist,
wird
vielerorts auch die Frage nach den Technik- Folgeabschätzungen gestellt
und die
gesundheitlichen Begleiterscheinungen der digitalen Signalübertragung
auch unter
diesem Gesichtspunkt diskutiert. Die Befürchtung wird geäußert, dass
patho-
physiologische Prozesse durch die gepulsten elektromagnetischen Felder
der Mobil-
Telefone, aber auch durch Basis- Stationen, ausgelöst werden
Auf die
Möglichkeit der Auslösung eines intraokularen Tumors, des malignen
Uveamelanoms,
durch Handy- Emissionen verweist eine epidemiologische Studie
, wie sie
jüngst an der Universität Essen vorgelegt wurde.
Da aber die
Zeitbasis der induzierten kognitiven Prozesse das Ergebnis einer
Verrechnung
auf neuronaler Ebene ist und die verrechnenden
neuronalen
Strukturen
externen Einflüssen unterliegen, ist auch
zu erwarten, dass eine
Dämpfung
der informationsverarbeitenden, elektrochemischen Prozesse auf-
treten
kann. Unter dieser Voraussetzung ist zu
erwarten, dass auch die gepulsten
Felder als
systembeeinträchtigende Störgrößen auf die kognitiven Prozeduren
einwirken.
Diese
Annahme wird auch gestützt durch Befunde, wie sie von v. Klitzing vorge-
stellt
wurden. Danach ist eine Beeinträchtigung der neuronalen Aktivität durch
niederfrequente
gepulste HF- Felder zu beobachten. Auf Grund der Feldbelastung
weist das
EEG in seinen Komponenten Veränderungen auf. Dass eine Beein-
flussung
der kreislauf- physiologischen Parameter durch gepulste Felder auftritt,
kann
übereinstimmend den Studien entnommen werden.
Prof. Dr.
Klaus Buchner
Atomphysiker
Mobilfunk :
„ Das ist
Mord „
Mobilfunkanlagen
geraten wegen der von ihrer gepulsten hochfrequenten
Strahlung
ausgehenden Gefahren zunehmend in Kritik.
Die davon
ausgelösten Gesundheitsschäden wie die Schädigung von Hirn-
zellen und
der Erbsubstanz sowie Blutbildveränderungen seien bestens dokumentiert, sagt
der Atomphysiker Prof. Dr. Klaus Buchner.
Bezogen auf
die jüngst von der Bundesregierung bestätigten, aus seiner Sicht
entschieden
zu hohen Grenzwerten für Mobilfunkstrahlung betonte Prof. Buchner:
Das ist
Mord ( auf einer Protestkundgebung in Coburg ). Es werden Menschen daran
sterben . Zum Schutz des Lebens sei es nötig, die Verantwortlichen wegen
Menschenrechtsverletzungen zu bestrafen.
Möchten Sie
so ein Ungetüm in Ihrer Nachbarschaft haben ?
Die Antwort
wäre „nein“ Aber verzichten Sie deswegen auf Ihr Handy ?
Prof.
Dr.med. D. Nowak
Institut
und Poliklinik für Arbeits- und
Umweltmedizin
der LMU München
Auswirkungen
auf den Menschen:
Faktoren
mit konsistenter
Assoziation Erhöhung des Unfallrisikos bei Nutzung
von
Mobiltelefonen
während der Autofahrt
Faktoren
mit eingeschränkt
konsistenter
Assoziation Leukämien bei
Kindern bei häuslicher nieder-
frequenter
Magnetfeldexposition
Faktoren
mit vereinzelten Hinweisen
auf eine
Assoziation Amyotrophischer
Lateralsklerose (ALS)
Alzheimer-
Erkrankungen bei EMF- Exposition
am
Arbeitsplatz
Leukämie
bei Erwachsenen bei EMF- Expo-
sition am
Arbeitsplatz
Brustkrebs
bei EMF- Exposition am
Arbeitsplatz
Hirntumoren
bei EMF- Exposition am
Arbeitsplatz
Leukämien
im Umkreis von Sendeanlagen für
TV , Radio
und Kommunikation
Faktoren
mit inkonsistenter
fehlender Assoziation Andere Krebserkrankungen
Andere
neurodegenerative Erkrankungen
Auswirkungen
auf den Fötus oder den Verlauf
einer
Schwangerschaft
Arteriosklerose
und chronische Herzkrankheiten
Suizid
undDepressionen
Faktoren,
für die bisher nur wenige
Ergebnisse
vorliegen und erhöhter
Forschungsbedarf
besteht Gesundheitsschädigende
Effekte bei der
Nutzung von
Mobiltelefonen
Auftreten
von Befindlichkeitsstörungen im
Umkreis von
Mobilfunk- Basisstationen
Akuter
Myokardinfarkt bei EMF- Exposition
am
Arbeitsplatz
Gesundheitsschädigende
Wirkungen durch
niederfrequente
elektrische Felder
Elektrische
Hypersensitivität
Die
passiv zu erduldende, ungewollte
Befeldung nehmen viele Menschen als Bedrohung war. Ein Nachweis vollständiger
Unbedenklichkeit kann naturwissen-
schaftlich
niemals belegt werden. Das Gefühl den Interessen der Betreiber ausge-
liefert zu
sein, bestimmt oft die öffentliche Diskussion. Eine transparente ehrliche
Risikokommunikation
ist deshalb dringend vonnöten. Dabei ist es ein absolut
nachvollziehbares,
ethisch gegenüber den nachwachsenden Generationen gebotenes
Anliegen,
mangels Langzeiterfahrungen vorsichtig mit elektromagnetischen Feldern
wie sie u.
a. beim Mobilfunk vorkommen, umzugehen.
Verkannte
Gefahr "Elektrosmog"
Jedes Jahr
kommt es in Deutschland durch Elektrosmog zu 10
Millionen
Tinnitus- Neuerkrankungen!
Ergebnisse
einer Fragebogenaktion an 110 HNO-Patienten mit
Ohrgeräuschen.
Allergien, Nervenkrankheiten, Epilepsie, psychiatrische
Erkrankungen
Prof. inv.
Dr. med H. J. Wilhelm
HNO-Facharzt
Stimm- und
Sprachstörungen
Plastische
Operationen
Stellvertretender
Präsident d. Gesundheitsforum Rhein-Main e. V.
Sportmedizin
Der im
Januar 2002 vom Sozialministerium Hessen veröffentlichte
Gesundheitsbericht
stellt unter anderem fest, dass in den letzten Jahren
eine
deutliche Zunahme bei Allergien und Nervenkrankheiten zu
verzeichnen
ist. So hat die Zahl der Epilepsiebehandlungen seit 1993
um die
Hälfte zugenommen, ebenso die Zahl der psychiatrischen
Behandlung
um 30 %. Die ist ebenfalls ein Phänomen, dass wir im Hals-
Nasen-Ohren-Bereich
bei jungen Menschen beobachten, die in den
letzten
Jahren zunehmend mit Ohrgeräuschen zur Behandlung in den
Facharztpraxen
erscheinen. Nach einer Erhebung der Deutschen
Tinnitusliga
1998 leiden ca. 3 Millionen Erwachsene an einem
chronischen
Ohrgeräusch. Jährlich kommt es bei 10 Millionen
Deutschen
zu einem Tinnitus (Neuerkrankungen), bei dem ca. 340.000
in eine
chronische Form übergehen. 37 %dieser Patienten fühlen sich
im persönlichen
Bereich beeinträchtigt. 9 % machen sich darüber
beträchtliche
Sorgen. Das sind Zahlen, die PD Dr. Goebel 2002 in
seinem
Artikel "Psychische Aspekte des chronisch-komplexen Tinnitus"
veröffentlicht
hat.
Das es sich
bei den über Ohrgeräusche klagenden Patienten um immer
jüngere
Patienten handelt, denen kein Lärmtrauma zuzuordnen ist,
müssen wir
uns Gedanken machen, woher diese neue Beeinflussung in
den letzten
Jahren kommt. Dies hat dazu geführt, in einer großen Hals,
Nasen,
Ohren-Praxis mit Therapieschwerpunkt akuter/chronischer
Tinnitus
eine Fragebogenaktion eine Fragebogenaktion zu starten.
Hintergrund
dieser Fragestellung war, ob möglicherweise Handys,
schnurlose
Telefone Zuhause bzw. Mobilfunksendemasten
(Basisstation)
möglicherweise eine Rolle spielen.
Von den
befragten 110 Patienten gaben 49 %einen Tinnitus rechts als
auch links
an. Auffällig war, daß 68 %von diesen in der Nähe (sichtbar)
von
Mobilfunkantennen bzw. Starkstrommasten wohnen, 32 % sowohl
mit Handy
als auch mit einem schnurlosen Telefon Zuhause
telefonieren.
~}:Ir20 % der Befragten telefoniert nicht mit einem Handy
oder einem
schnurlosen Telefon. Von diesen 110 Patienten klagten 38
% nach dem
telefonieren mit einem Handy bzw. schnurlosen Telefon:
über ein
warmes Ohr, eindumpfes Gefühl im Kopf, Kopfschmerzen
Nackensteifigkeit.
Bei den meisten befindet sich die Ladestation für
Handy -
Schnurlostelefon (DECT) im Wohnzimmer bzw. Flur, bei 13 %
im
Schlafzimmer.
Des
weiteren wurden die Patienten angehalten versuchsweise über eine
Woche
sowohl Handy als auch das schnurlose Telefon auszuschalten.
Hierbei
zeigte sich, daß 40 % der Patienten, die diesen versuch
unternommen
haben, der Tinnitus leiser bzw. subjektiv nicht mehr als
störend
empfunden wurde. Das heißt, für diese zeit konnte auf weitere
therapeutische
Maßnahmen verzichtet werden.
Hier sehen
wir medizinisch sicherlich Zusammenhänge, nicht nur
zwischen
den Telefoniergewohnheiten, sondern auch, dass
Mobilfunksendeanlagen
sowie tragbare schnurlose Telefone nach dem
DECT-
Standard eine Beeinflussung der Lebensqualität bedeuten
können. Bei
dieser hohen Anzahl an Neuerkrankungen pro Jahr stellt
dies
sicherlich auch einen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen dar,
der nicht
zu unterschätzen ist. Vergessen sollte man auch nicht, dass es
bei den 8
Millionen Schwerhörigen in der Bundesrepublik und
größtenteils
Hörgeräteversorgten Menschen in der Nähe von
Basisstationen
zu erheblichen Rückkoppelung und Störung im Hörgerät
kommen kann.
Prof. Dr.
Bernd Kröplin
Institut
für Statik und Dynamik der Luft- und Raumfahrtkonstruktion
Universität
Stuttgart
Wie
Mobilfunk- Hochfrequenzen die Struktur von
Körperflüssigkeiten
verändern.
Am Institut
für Statik und Dynamik der Luft- und Raumfahrtkonstruktion ( ISD )
der
Universität Stuttgart forschen wir seit einigen Jahren an der Informations-
übertragung
im Wasser. Ursprünglich hervorgegangen ist dieses Gebiet aus den
Bemühungen
eine einfache Raumfahrtmedizin für die Astronauten an Bord zu
entwickeln,
mit der sie sich auf bioenergetischer Behandlungsbasis bei kleinen
gesundheitlichen
Verstimmungen selbst versorgen können.
Dabei ist
uns aufgefallen, dass sich schwache Feldwirkungen, die mit üblichen
Messmethoden
nicht feststellbar sind , im Wasser abbilden und unter dem
Mikroskop
betrachtet und dokumentiert werden können.
Die Methode
wurde neben natürlichen Wässern auch auf Körperwässer ange-
wandt z. B.
Speichel, Urin, Blut und hat zu einem eigenen Forschungszweig
geführt.
Inzwischen gibt es über 10.000 Bilder in unserer Wasserdatenbank.
Neben
Forschungsberichten zum Thema haben wir auch das Buch
„ Welt im
Tropfen „
veröffentlicht.
Dieses Buch geht in seinem Inhalt weit über die Exponate hinaus
und
vertieft die Themen der Ausstellung. Die Ausstellung zunächst als externes
Projekt der
Expo gezeigt, wurden unsere außergewöhnlichen Forschungser-
gebnisse zu
einer interessanten, interaktiven Ausstellung rund um das Thema
Wasser und
diese fand in Stuttgart derart große Resonanz, dass sie terminlich
verlängert
wurde.
Nachfolgende
Bilder zeigen den Einfluss von Mobiltelefonen auf die Tropfen-
struktur
von Speichel die oberen 3 Bildpaare und auf Bodenseewasser das untere
Bildpaar.
Auch hier wird das Bild strukturloser.
Wir haben
bei unserem ersten Versuch, nachdem eine Kontrollaufnahme des
Speichels
der Person ohne elektromagnetischen Einfluss gemacht wurde, die
selbe
Person ein zweiminütiges Handygespräch führen lassen. Eine sofortige
Kontrolle
des Speichels nach dem Gespräch ergab im mikroskopischen Bild
eine
deutliche Veränderung der Speichelstruktur, wobei eine Art Rigidität und
Herabsetzung
der Vielfalt der Speichelstruktur zu beobachten waren.
Anmerkung: Die
lebende Zelle besteht zu mehr als 70 % aus Wasser.
Betr.:
Mobilfunk
Liebe
Kolleginnen und Kollegen, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
Ende
September trafen wir, 22 Ärzte und Unterstützer, uns in der weiteren Umgebung
Freiburgs mit dem erklärten Ziel, den jetzt in seiner Endfassung vorliegenden
FREIBURGER APPELL gemeinsam vorzubereiten. Bei der mittlerweile hohe Wellen
schlagenden Diskussion, ob und wie stark eine Gefährdung von unmittelbar
betroffenen Menschen durch Mobilfunkstrahlung möglich ist, müssen besonders wir
Ärzte öffentlich Stellung beziehen! Wir sind überzeugt davon, dass es zu
unseren ärztlichen Aufgaben gehört, uns nicht nur therapeutisch für unsere
Patienten einzusetzen, sondern auch den Vorsorgeaspekt im Blick zu halten, vor
allem dann, wenn dieser Aspekt gesundheitspolitisch auf dem Altar des
sogenannten Fortschritts geopfert wird.
Sollten Sie
unsere Auffassungen im FREIBURGER APPELL teilen, möchten wir Sie bitten, diesen
Aufruf mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.
.
Zitat
Zu allen
Zeiten haben
die Kleinen
für die Dummheiten
der Grossen
büssen müssen.
La Fontaine
Datum:
Arztstempel
Ich
unterstütze den FREIBURGER APPELL ausdrücklich mit meiner
Unterschrift........................................................................................................
O Bitte schicken Sie mir nähere Informationen
zu dem nächsten geplanten Treffen
(voraussichtlich 28./29.3.2003) zu. (nur bei Interesse)
Achtung:
Spenden sind rein freiwillig und für die Unterschrift nicht erforderlich!
Ich werde
einen Unkostenbeitrag von
...............
€
auf das
IGUMED- Konto überweisen:
Sparkasse
Hochrhein, BLZ 68452290, Konto Nr. 39-006275.
Die
Spendenbescheinigung wird Ihnen automatisch zugeschickt.
Meine
Anschrift:
Name,Vorname,evtl.Titel:............................................................................................................
Berufsbezeichnung:..................................................................................................................................
Straße:.....................................................................................................................................................
Wohnort:.................................................................................................................................................
Tel und
Fax:............................................................................................................................................
E-mail:.....................................................................................................................................................
Wir haben
den FREIBURGER APPELL an unsere Standesvertreter, an sämtliche
Bundestagsabgeordnete, an alle Krankenkassen, an die evangelische und
katholische Kirche und ihre Umweltbeauftragten, an Gewerkschaften, an Umweltorganisationen,
Selbsthilfegruppen und natürlich an die Presse, Rundfunk, Fernsehen und
Fachzeitschriften gesandt.
Schon jetzt
sind wir überwältigt von dem Echo, das wir sowohl in unserem Land als auch im
Ausland ausgelöst haben. Allerdings reicht die Anzahl der bisher erreichten
Menschen, die unsere Auffassung teilen,
noch nicht aus, um den Entscheidungsträgern damit deutlich machen zu
können, wie ernst es uns mit diesem FREIBURGER APPELL , insbesondere mit unseren
Forderungen ist!
Daher
werden wir unseren Aufruf über all diejenigen weiterverbreiten, die sich
entschließen, uns dabei zu unterstützen.
Somit wird
das Sammeln weiterer Unterschriften zum FREIBURGER APPELL vorerst
bis Anfang
Dezember
laufend
fortgesetzt werden, sowohl bei interessierten Ärztinnen und Ärzten, als auch
bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern ( Bürgerinitiativen, Betroffene,
andere in das Thema Mobilfunk
Involvierte wie Tierärzte, Angehörige von Pflegeberufen, Heilpraktiker,
Erzieher, Architekten, usw.).
Auch im
europäischen Ausland beginnen momentan ähnliche Aktionen.
Wir sind
Ihnen daher für eine Vervielfältigung und Verbreitung des
FREIBURGER
APPELLS sehr dankbar!
Bitte das
Unterschriftenblatt (bei Weiterverbreitung bitte zuerst kopieren) gut
leserlich, ausfüllt und unterschrieben entweder per E-Mail (igumed@gmx.de), Fax
(07761/913491) oder per Post (IGUMED, Bergseestr.57, 79713 Bad Säckingen)
zurücksenden!
Mit
freundlichem Gruß
Die Erstunterzeichner
Die
Erstunterzeichner:
Dr. med.
Thomas Allgaier, Allgemeinmedizin, Umweltmedizin, Heitersheim
Dr. med.
Christine Aschermann, Nervenärztin, Psychotherapie, Leutkirch
Dr. med.
Waltraud Bär, Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren, Umweltmedizin, Wiesloch
Dr. med.
Wolf Bergmann, Allgemeinmedizin, Homöopathie, Freiburg
Dr. med. H.
Bernhardt, Kinderheilkunde, Schauenburg
Dr. med.
Klaus Bogner, Allgemeinmedizin, Friedrichshafen
Dr. Karl
Braun von Gladiß, Allgemeinmedizin, Ganzheitsmedizin, Teufen
Hans
Brüggen, Internist, Lungen- und Bronchialheilkunde, Umweltmedizin,
Allergologie, Deggendorf
Dr. med.
Christa-Johanna Bub-Jachens, Allgemeinärztin, Naturheilverfahren,
Stiefenhofen
Dr. med.
Arndt Dohmen, Innere Medizin, Bad Säckingen
Barbara
Dohmen, Allgemeinmedizin, Umweltmedizin, Bad Säckingen
Verena
Ehret, Ärztin, Kötzting
Dr. med.
Joachim Engels, Innere Medizin, Homöopathie, Freiburg
Karl-Rainer
Fabig, Praktischer Arzt
Dr. med.
Gerhilde Gabriel, Ärztin, München
Dr. med.
Karl Geck, Psychotherapie, Murg
Dr. med. Jan
Gerhard, Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Ahrensburg
Dr. med.
Peter Germann, Arzt, Umweltmedizin, Homöopathie, Worms
Dr. med.
Gertrud Grünenthal, Allgemeinmedizin, Umweltmedizin, Bann
Dr. med.
Michael Gülich, Arzt, Schopfheim
Julia Günter,
Psychotherapie, Korbach
Dr. med.
Wolfgang Haas, Innere Medizin, Dreieich
Dr. med.
Karl Haberstig, Allgemeinmedizin, Psychotherapie, Psychosomatik, Inner-Urberg
Prof. Dr.
med. Karl Hecht, Spezialist für Streß-, Schlaf-, Chrono- und Raumfahrtmedizin,
Berlin
Dr. med.
Bettina Hövels, Allgemeinmedizin, Lörrach
Walter
Hofmann, Psychotherapie, Singen
Dr. med.
Elisabeth Höppel, Naturheilverfahren, Orthopädie, Dorfen
Dr. med.
Rolf Janzen, Kinderheilkunde, Waldshut-Tiengen
Dr. med.
Peter Jaenecke , Zahnarzt, Ulm
Beate
Justi, Psychiatrie, Psychotherapie, Hannover
Michaela
Kammerer, Ärztin, Murg
Karl
Kienle, Praktischer Arzt, Homöopathie, Chirotherapie, Naturheilverfahren,
Schongau
Dr. med.
Monika Kuny, Psychotherapie, Grünwald
Dr. med.
Michael Lefknecht, Allgemeinmedizin , Umweltmedizin, Duisburg
Dr. med.
Volker zur Linden, Innere Medizin, Bajamar
Dr.med.
Martin Lion, Arzt, Homöopathie, Ulm
Dr. med.
Dagmar Marten, Ärztin, Ochsenfurt
Dr. Rudolf
Meierhöfer, Zahnarzt, Roth
Dr. med.
Rudolf Mraz, Psychotherapie, Naturheilverfahren, Stiefenhofen
Dr. med.
Otto Pusch, Nuklearmedizin, Bad Wildungen
Dr. med.
Josef Rabenbauer, Psychotherapie, Freiburg
Elisabeth
Radloff-Geck, Ärztin, Psychotherapie, Homöopathie, Murg
Dr. med.
Anton Radlspeck, Praktischer Arzt, Naturheilverfahren, Aholming
Barbara
Rautenberg, Allgemeinmedizin, Umweltmedizin, Kötzting
Dr. med.
Christof Rautenberg, Internist, Kötzting
Dr. med.
Hans-Dieter Reimus, Zahnarzt, Oldenburg
Dr. med.
Ursula Reinhardt, Allgemeinmedizin,
Bruchköbel
Dr. med.
Dietrich Reinhardt, Innere Medizin, Bruchköbel
Dr. med.
Andreas Roche, Allgemeinmedizin, Kaiserslautern
Dr. med.
Bernd Salfner, Kinderheilkunde, Allergologie, Waldshut-Tiengen
Dr. med.
Claus Scheingraber, Zahnarzt, München
Dr. med.
Bernd Maria Schlamann, Zahnarzt, Heilpraktiker, Ahaus-Wessum
Dr. med.
Hildegard Schuster, Psychotherapie, Lörrach
Norbert
Walter, Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren, Bad Säckingen
Dr. med.
Rosemarie Wedig, Ärztin, Psychotherapie, Homöopathie, Düsseldorf
Dr. med.
Günter Theiss, Allgemeinmedizin, Frankfurt
Prof. Dr.
med. Otmar Wassermann, Toxikologie, Schönkirchen
Prof. Dr.
med. H.-J. Wilhelm, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Phoniater, Frankfurt
Dr. med.
Barbara Würschnitzer-Hünig, Dermatologie, Allergologie, Umweltmedizin, Kempten
Dr. med.
Ingo Frithjof Zürn, Allgemeinmedizin, Phlebologie, Naturheilverfahren,
Umweltmedizin, Nordrach
Erste
Unterstützerliste des FREIBURGER APPELLS:
Dr. med.
Wolfgang Baur, Allgemeinmedizin, Psychotherapie, Umweltmedizin, Vienenburg
Prof. Dr.
Klaus Buchner, Physiker, München
Volker
Hartenstein, MdL Bayerischer Landtag, Ochsenfurt
Maria und
Bruno Hennek, Selbsthilfegr. der Chemikalien- und Holzschutzmittelgeschädigten,
Würzburg
Dr.
Lebrecht von Klitzing, Medizinphysiker, Stokelsdorf
Wolfgang
Maes, Baubiologie und Umweltanalytik,
Neuß
Helmut
Merkel, 1.Vorsitzender des Verband
Baubiologie, Bonn
Peter
Neuhold, Heilpraktiker, Berlin
Prof. Dr.
Anton Schneider, wissenschaftl. Leiter des Institut für Baubiologie und
Ökologie, Neubeuern
Dr. Birgit
Stöcker, Vorsitzende des Selbsthilfevereins für Elektrosensible, München
Prof. Dr.
Alfred G. Swierk, Mainz
Dr. Ulrich
Warnke, Biophysik, Biopsychologie, Biomedizin, Saarbrücken
Zitat :
Habe Mut
dich deines eigenen Verstandes zu bedienen !
Faulheit
und Feigheit sind die Ursachen warum ein so großer Teil der Menschen , nachdem
sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen, dennoch gerne
zeitlebens unmündig bleiben und warum
es anderen
so leicht wird sich zu deren Vormündern aufzuwerfen.
Immanuel
Kant
REFLEX
STUDIE 2004
Projektleitung
Prof. Dr. Adlkofer Universität Wien
Forscher
der Reflex- Studie haben nachgewiesen, dass elektromagnetische Felder
( Mobilfunk
) die Chromosomen schädigen. In den Chromosomen sind die Erbgutinformationen
von Lebewesen gespeichert. Die Versuche wurden an Zellkulturen durchgeführt.
In den
Versuchsreihen wurden verschiedene Zelltypen elektromagnetischen Feldern
unterschiedlicher
Frequenzen ausgesetzt. Bei bestimmten Expositionsintervallen zeigten sich
Brüche in den Chromosomen.
Diese gentoxischen Effekte können Krebs
auslösen !
Menschliche
Chromosomen
Professor
Adlkofer:
gefährlich
sind vor allem die Doppelstrangbrüche weil sie vom Körper oft falsch repariert
werden. Denn Veränderungen am Erbgut führen in der Regel zu Krebs !
Sind die
menschlichen Zellen bereits geschädigt, wird dies durch den Einfluss der
Strahlung um ein Vielfaches verstärkt.
Mit
Handystrahlung wird ja die Entstehung von Hirntumoren, auch die Entstehung der
Alzheimer´schen Krankheit in Zusammenhang gebracht. Die Erkenntnissen die wir
jetzt hinzugefügt haben, sprechen dafür, dass die Entstehung solcher
Krankheiten durch elektromagnetische Felder möglich ist.
Die
Grenzwerte liegen bei 2 SAR. Das heißt, Specific Absorption Rate / Watt pro
Kilo Energieeintrag. Wir finden Veränderungen aber weit unterhalb der
Grenzwerte für Handys, schon bei 0,3 SAR ohne Temperaturanstieg. Da muß man
sich schon fragen, ob die Methode der Grenzwertbestimmung überhaupt korrekt
ist.
In dem von
der EU finanzierten Reflex- Projekt arbeiteten 12 Teams europäischer
Grundlagenforscher zusammen.
.
Zitat
Niemand,
auch wirklich niemand wird Ihnen die Folgen Ihrer Erkrankung zurücknehmen, niemand wird Ihr
Leid mildern und niemand wird Sie für die folgen
der
Mobilfunktechnik entschädigen !
Nur Sie
selbst haben heute noch die Chance Änderungen herbei zu führen !
Von
verantwortungslosen Ärzten , Politikern und Industriebossen werden aber immer
noch weitere Forschungen gefordert ! Eine brutale Vorgehensweise die, die laut
Grundgesetz garantierte körperliche Unversehrtheit mit Stiefeln tritt.
Jeder der
auf seinem Grundstück, Gebäude, ob privat oder öffentlich, einen
Mobilfunksender betreibt bzw. als Vermieter auftritt haftet möglicherweise für
die gesundheitlichen Folgen die von diesem Sender ausgehen. Damit werden sie
sich ein Leben lang selbst ruinieren !
Die Betreibergesellschaften
werden sich der Haftung entledigen
Die
Versicherer gehen kein unkalkulierbares Risiko ein
Wie sieht
das z. B. die
Schweizerische
Rückversicherungs- Gesellschaft
Postfach
CH – 8022
Zürich / Schweiz
Elektrosmog
– Ein Phantomrisiko ?
(
Auszugsweise 1996 )
Mit Blick
auf die Zukunft sind zwei Fragen zu klären: Unter welchen Bedingungen kann
Versicherungsschutz gewährt werden ? Und zu welchem Preis ?
Unabdingbare
Voraussetzung für die Deckung von Haftpflichtrisiken sind eindeutige Haftungsverhältnisse.
Dazu bedarf es einer politischen Entscheidung darüber, was künftig im
haftungsrechtlichem Sinne unter Ursachen zu verstehen ist und wie
naturwissenschaftliche Wahrscheinlichkeitsaussagen über die Mitursächlichkeit
einzelner Krankheitsfaktoren juristisch zu bewerten sind. Voraussetzung dafür ist wiederum ein
gesellschaftlicher Konsens über den Umgang mit kollektiven Risiken sowie ein
gerechter Lastenausgleich zwischen den Nutznießern einer Technik und denjenigen
die vermutlich oder tatsächlich in irgendeiner Weise durch diese geschädigt
wurden.
Solange
darüber nur gestritten, nicht aber entschieden wird, fehlt jede kalkulatorische
Grundlage für einen Versicherungsschutz.
Warnungen
aus Naila
Juli 2004
Eine
Ärztegruppe aus Naila im Frankenwald warnt nachdrücklich vor Mobilfunk.
Seit 1993
steht in Naila ein Mobilfunkmast. Die örtlichen Hausärzte haben Daten von 1000
Patienten in den letzten 10 Jahren genauer ausgewertet und sie mit ihren Krebsdaten
verglichen.
Dabei
erkannten sie einen Zusammenhang zwischen der wachsenden Zahl von
Krebserkrankungen und der Mobilfunkstrahlung.
Die Ärzte
unterschieden 2 Patientengruppen.
1. Jene die im Umkreis von bis 400 m von der
Antenne entfernt leben.
2. Jene die weiter weg wohnen.
Die
Mediziner haben festgestellt, das in den 10 Jahren der Untersuchung im
Innenbereich ( 1 ) das relative Risiko neu an Krebs zu erkranken doppelt so
hoch ist.
Zwischen
1999 und 2004 dreifach so hoch war. Außerdem sind die Krebspatienten im
Innenbereich wesentlich jünger, im Durchschnitt um 8,5 Jahre.
Das Zentrum
für Umweltforschung- und technik der
Universität Bremen bescheinigt den Ärzten aus Naila eine solide
Forschungsarbeit. Eine sofortige Abschaltung der Mobilfunk anlage ist
unumgänglich.
Valley
feiert Ende des US Senders
Der
Vorsitzende der Bürgerinitiative „Sender freies Oberland“ Georg Paul
appellierte an die Sendergegner, den Kampf gegen Mobilfunkstrahlung nicht
aufzugeben. Die USA haben Ende 2003 nach jahrelangem Kampf der Sendergegner den
Sender abgeschaltet
Die
Leistung des Senders betrug bis zu einer Million Watt. Laut der
Bürgerinitiative lag das Krebsrisiko in Valley 40 % über dem bayerischen
Durchschnitt. Anwohner litten an
Migräne,
Rheuma, Schlaflosigkeit usw.
Hamburger
Umweltinstitut
Leiter:
Prof. Dr. Michael Braungart
Es besteht
ein fatales Kartell zwischen der klassischen Wissenschaft, der Politik und der
Industrie – gerade im Bereich des Verbraucherschutzes – nicht zielgerichtet und
lösungsorientiert zu forschen.
Nur solange
Dinge als ungeklärt gelten, gibt es Forschungsgelder für Hochschulen. Also
werden oftmals Projekte künstlich als Probleme erhalten, die längst gelöst
sind.
Dadurch
werden neue verbraucherrelevante Fragestellungen nicht bearbeitet.
Die Politik
braucht solange nicht zu handeln, wie vermeintlich kontroverse
wissenschaftliche Auffassungen bestehen. Die Industrie hat kein Haftungsproblem
, den es wird ja erst noch geforscht.
Industrienahe
- Gutachter
Industriehörig,
Menschenverachtend, Skrupellos ?
Dr. Norbert
Blüm, Öffentliche Mitteilung
Dr. Norbert
Blüm:
Öffentliche
Mitteilung
Gutachter
führen Ärzte in die Irre - zum Schaden durch Nervengifte schwer
Erkrankter
Rente für
durch Chemikalien geschädigte - BK 1317
1996 wurde
meinem Ministerium die Empfehlung gegeben, für alle Berufe, die einen
Kontakt mit
Lösungsmitteln und anderen organischen flüchtigen Stoffen mit sich
bringen,
eine anerkannte Berufskrankheit einzuführen. Diese wurde ein Jahr darauf mit
der Berufskrankheiten
-Nr. 1317 umgesetzt.
Der
wissenschaftliche Sachverständigenbeirat hatte für diese Empfehlung eine große
Anzahl von
Studien gesammelt, die für entsprechende Berufe wie Maler, Lackierer,
Kfz-Mechaniker,
Tankwarte, Arbeiter in Schuhfabriken, Teppichleger, Metallverarbeitung
(Entfettung),
chemische Reinigungen, Drucker etc. Erkrankungen des
zentralen
und peripheren Nervensystems nachgewiesen haben.
Die
Erkrankung trägt die Bezeichnung toxische Enzephalopathie (TE) und toxische
Polyneuropathie.
Leichte Fälle leiden unter Störungen der Psyche - Angst,
Depression,
Stimmungsschwankungen, Affektlabilität - und der Lern- und
DenkHihigkeit,
besonders das Kurzzeitgedächtnis, Planausführung, Texterfassung,
begleitet
von Kribbeln und Taubheitsgefühl in den Extremitäten. Hinzu können
Koordinationsstörungen,
Ataxien und Tremor auftreten.
In schweren
Fällen können sich Demenzen entwickeln. Die Studien weisen auch nach,
dass diese
neurotoxischen Stoffe präsenilen Demenzen förderlich sind.
Die BK 1317
sollte diesen Menschen die Rente sichern.
Die Studien
aus den 70er Jahren beweisen die Nervenschäden dieser Berufsgruppen
auch bei
Einhaltung der Grenzwerte (MAK). Damit müssen die Betroffenen keinen
Nachweis
der Grenzwertüberschreitung führen. Die Diagnose TE genügt. Diese wurde
bereits
1985 durch die WHO definiert.
Keine Rente
wegen organisierter Falschdarstellung
Vor wenigen
Wochen wurde ich von der Initiative kritischer Umweltgeschädigter
darauf
aufmerksam gemacht, das bisher nur schwerste Fälle anerkannt worden sind
und der
Mehrheit der Geschädigten die Anerkennung verweigert wird. Die Initiative
kennt
hunderte harter Schicksale, die oft noch obendrein wegen ihrer Krankheit
diskriminiert
werden. Sie vermutet eine hohe Dunkelziffer, da die Erkrankung nur in
seltenen
Fällen erkannt wird.
Die Ursache
dafür ist eine prägnant falsche Darstellung der Erkrankung -
insbesondere
der Krankheitsverlauf - im Merkblatt für Ärzte zur Berufskrank-
heitanzeige,
so dass schon die Verdachts anzeige in der Regel unterbleibt. Die
Minderheit,
die durch Eigeninitiative bis zu einem Gerichtsverfahren durchdringen,
werden dort
abgelehnt, da die arbeitsmedizinischen Gutachter sich ebenfalls an diesem
Merkblatt
orientieren.
Das
Merkblatt steht im krassen Gegensatz zu den wissenschaftlichen Grundlagen wie
sie durch
den Sachverständigenbeirat dargelegt wurden - obwohl einer der Autoren des
Merkblatts,
Prof. Johannes Konietzko, selbst Mitglied des Beirats war. Andere
Mitglieder
des Beirats haben mittlerweile die Sache überprüft und festgestellt, dass das
Merkblatt
inhaltlich falsch ist.
Diese
Falschdarstellung war wohlorganisiert. Der BK-Report (3/99) des
Hauptverbandes
der gewerblichen Berufgenossenschaften (HVBG) belegt einen
solchen
Verdacht. Dort werden wissenschaftliche Quellen angegeben, die das genau
Gegenteil
von dem enthalten, was sie angeblich belegen sollen. Die angegeben
Quellen
zeigen, dass die Nervenschäden meist irreversibel sind und auch nach Ende
der
Exposition sich noch verschlimmern können, der Report und das Merkblatt
schließen
letzteres aus und sprechen von Heilung. So wird der diagnostizierende Arzt
in die Irre
geführt.
Dringend
notwenige Information für Ärzte
Das
Merkblatt muss umgehend geändert werden zur Sicherung einer angemessenen
medizinischen
Versorgung und des rechtliche Schutzes wohl zehntausender beruflich
bedingt
Erkrankter. Vor allem muss dringend die Ärzteschaft an geeigneter Stelle
flächendeckend
über die Fehlinformation unterrichtet werden.
Enorme
Kosten - enorme Schäden
Ich erachte
es als unerträglich, dass eine kleine Gruppe gut organisierter Gutachter
mittels
Fälschung der wissenschaftlichen Grundlagen eines Spezialgebietes die
Beschlüsse
der Bundesregierung und die gerichtliche Überprüfung unterlaufen, um das
Einzelinteresse
der Versicherungen (Berufsgenossenschaften), das im
Sachverständigenbeirat
sich wegen der eindeutigen wissenschaftlichen
Informationslage
nicht hatte durchsetzen können, doch noch über das Allgemeinwohl
zu stellen.
Ein
Gutachter, der es gewohnt ist, solchen Widersprüchen nachzugehen, hat mich
davon in
Kenntnis gesetzt, dass solche Fälschungen auf dem Gebiet umweltbedingter
Erkrankungen
notorisch sind, so dass ein bereinigtes Wissenschaftsbild entsteht. Das
Risiko
erscheint viel kleiner und verhindert so flächendeckend Prävention, unterdrückt
diagnostische
Instrumente und verhindert angemessene Therapien. Der Wegfall von
Prävention
und falschen Therapien, Z.B. produziert chronische Kranke eine Explosion
der Kosten.
Auf diesem
Wege fügt der Hauptverband der Berufsgenossenschaften und seine
Autoren
Einzelnen und der Gemeinschaft enormen Schaden zu. Dies führt alljährlich
vermutlich
bei tausenden von Menschen regelmäßig zum sozialen Ruin und die
Kosten der
Solidarkassen werden zugunsten von organisierten Einzelinteressen
aufgebläht.
Gegenüber
der menschlichen Niederträchtigkeit einer solchen Karrierepflege kann ich
nur Abscheu
empfinden.
Kontrolle
und Regress
Dieser
Vorgang muss Folgen haben im Sinne von unmittelbaren Regress in Bezug auf
den
entstandenen Schaden und im Sinne von Kontrolle. Denn der Vorgang zeigt, das
Expertengremien
allein keine Gewähr bieten, dass der Stand der Wissenschaft zum
Wohl und
Schutz der Allgemeinheit genutzt wird.
Protokolle
solcher Gremien müssen öffentlich zugänglich sein und eine
Wiederbefassung
muss im Wege der Öffentlichkeit erzwingbar sein. Andernfalls
werden die
Kosten der Solidarkassen weiter explodieren. Allein die Verlagerung der
Nichtanerkennung
der BK 1317 ist mit 3 Mrd € per anno noch sehr vorsichtig
geschätzt.
Eine Reform
der Solidarkassen wird nicht gelingen können, wenn sie solche Kosten
übernehmen
müssen. Eine verursachergemäße Zuordnung dieser Kosten würde zu
einer
massiven Entlastung der Beitragszahler (Lohnnebenkosten) fuhren. Eine
rechtzeitige
Prävention fuhrt zur Entlastung der Frühverrentungsquote.
Norbert
Blüm
Unterschrift
Stellungnahme
von Frau Dr. med. Christine Aschermann
im Deutschen
Ärzteblatt Heft 19 vom 7. mai 2004
zum Beitrag
Gesundheitliche
Auswirkungen hochfrequenter Strahlenexposition
von
Dr. biol.-
hum. Gabriele Berg, MSP
Dr. PH
Jürgen Breckenkamp, MPH
Prof. Dr.
rer. nat. Maria Blettner
Sehr
erfreulich dieser Artikel, der in ungewohnter Deutlichkeit Studien zitiert, die
auf die Gefährlichkeit des Mobilfunks hinweisen. Bisher wurden ja Risiken
schlicht verneint und Stimmen die das Gegenteil behaupteten als Panikmacher
abgetan.
Nicht
aufgeführt wird allerdings die Belastung durch niederfrequente gepulste DECT-
Telefone und auch die neueren Studien über gesundheitliche Störungen im Bereich
von Mobilfunksendern werden nicht erwähnt. Angesichts der Brisanz der bisher
bekannt gewordenen Studienergebnisse ist eine abwartende Haltung von Medizinern
und Politikern gar nicht mehr zu vertreten.
Vor kurzem
durften wir im Deutschen Ärzteblatt lesen, dass es zwei Arten von Beweisführung
gibt. Die eine, die den Wirkmechanismus darlegt. die andere, die auf
Beobachtung beruht ( gleiche Ursachen führen zu gleichen oder ähnlichen Folgen
) . Wenn weltweit zu beobachten ist, das Tiere ( Kühe und andere ) sterben oder
Missgeburten zur Welt kommen, wenn Bäume verkümmern und sterben ( deutlich zu
sehen entlang den Autobahnen ) nachdem ein Mobilfunksender in Betrieb gegangen
ist- sind wir so engstirnig in unserer Denkweise, dass wir glauben, wir
Menschen würden nicht beeinflusst ? Unsystematisch von mir zusammengestellte
Informationen aus verschiedenen Studien geben mir zu denken: Zunahme von
Muskel- und Skeletterkrankungen, von psychischen Erkrankungen laut
Jahresbericht von AOK und TK, von Depressionen ( Volker Faust 2002 ), von
Frühberentungen aus psychischen Gründen ( laut Verband der
Vertragspsychotherapeuten Südwürttemberg<), von Früh- und Fehlgeburten in
der benachbarten Frauenklinik ( persönliche Mitteilung ), von
Schwangerschaftstoxikosen ( eigene Klientel, die in den letzten Jahren
entbunden hat ).
Als
Psychotherapeutin habe ich im Laufe von sieben Jahren viele Fälle gesammelt von
Gesundheitsproblemen aller Art bei Menschen, die im Umfeld eines
Mobilfunksenders leben. Die häufigsten Symptome sind zunächst einmal – wie bei
anderen umweltbedingten Störungen auch- die zum Teil extreme Vergesslichkeit,
auch bei jüngeren Personen, und die Tendenz zu Fehlhandlungen ( meist sehr
schambesetzt, deshalb verschwiegen ), die den Psychiatern gut bekannt, den
übrigen Ärzten wohl nicht so auffallende – reduzierte, affektive
Schwingungsfähigkeit und die herabgesetzte Flexibilität der Persönlichkeit in
der Art zu reagieren.
Später
können Syndrome wie Fibromyalgie, Chronique- Fatigue- Syndrom, Multiple
Chemical Sensitivity hinzutreten, Syndrome die in meiner Klientel
explosionsartig zugenommen haben und im weitern Verlauf kommen Leukämie und
Tumoren hinzu. Zur besseren Risikoabschätzung bei meinen Patienten frage ich
gezielt nach Erkrankungen in der Umgebung ( Angehörige, Nachbarn ) meiner
Klientel. Neben einer Häufung von Tumoren wird über Gefäßprozesse (
Herzinfarkt, Schlaganfall, Thrombosen ), Allergien, Rheuma und Hormonstörungen
( Wachstumsstillstand bei Kindern ) berichtet.
Leider ist
der Ausbau des Mobilfunks und die Versorgung mit DECT- Telefonen in der
Bevölkerung schon soweit fortgeschritten, dass man kein unbelastetes Kollektiv
mehr findet. Unter diesen Umständen lässt sich im Grunde keine saubere
wissenschaftliche Studie mehr durchführen. Angesichts dieser Sachlage ist zu
fordern, dass sofort gehandelt wird, bevor neue Studienergebnisse vorliegen:
Stopp des Ausbaus von Mobilfunk, Verbot von Handy für Kinder und Jugendliche,
Verbot der Technik nach DECT- Standard.
Im übrigen
gilt ja hier derjenige, der auf
den Schmutz
hinweist, für viel gefährlicher
als der,
der den Schmutz macht.
Kurt
Tucholsky 1919
Niederlage
für Anwohner im Mobilfunk- Streit.
Karlsruhe
(mm) – Anwohner können bis auf Weiteres kein Verbot von Mobilfunkanlagen
durchsetzen. Das entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Es gebe
keinen wissenschaftlich begründeten Zweifel an den vom Bund festgelegten Grenzwerten
für die Strahlung.
Zwei Kläger
aus Hanau waren durch alle Instanzen gezogen, um den Betrieb einer Sendeanlage
auf einem benachbarten Kirchturm zu verhindern. Vergeblich: Anwohner, die ein
erhöhtes Gesundheitsrisiko durch die Strahlung geltend machten, müssen dem
Gericht neue wissenschaftliche Erkenntnisse darlegen, befanden die Richter.
Ähnlich hatte auch schon das Bundesverfassungsgericht geurteilt.
Im Zentrum
des Prozesses stand die Frage, wer in der Nachweispflicht steht: Ob also die
Anwohner die Gesundheitsgefahr beweisen müssen oder der Betreiber der Anlage
deren Unbedenklichkeit. Dafür ist laut den Richtern die Einhaltung der
Grenzwerte entscheidend. Werden sie eingehalten , dann können Betroffene sich
nicht ins Blaue hinein auf Gesundheitsrisiken berufen. Sie müssten stattdessen
neue Forschungsergebnisse vorlegen, die die Grenzwerte in Frage stellen. Durch
die ständige Zunahme elektrischer Anlagen, vor allem der Mobilfunknetze, hat
sich der Strahlenpegel zuletzt ständig erhöht. Kritiker verlangen strengere
Grenzwerte. Neue Erkenntnisse werden unter anderem von einer großen
internationalen Analyse erhofft, deren erste Ergebnisse noch in diesem Jahr
vorgestellt werden sollen.
Weiterkämpfen:
Rechtsanwalt
Jürgen Ronimi, Oberursel
Dieses Urteil
des Bundesgerichtshofs bietet keinen Anlass zur Resignation. Zwar ist die
Reaktion der betroffenen Bürgerinitiative verständlich, die dieses Urteil als
einen harten Rückschlag empfindet, denn für die betroffenen Bürger ist der
Rechtsweg, bis auf die meiner Ansicht nach nicht gebotene Anrufung des
Bundesverfassungsgerichts, erschöpft.
Immerhin
ist doch jetzt höchstrichterlich festgestellt, dass die untergeordneten
Gerichte aufgefordert sind, nach eigenem Ermessen die Beweise Recht suchender
Bürger für durch Mobilfunksendeanlagen zu befürchtende Gesundheitsgefährdungen
zu prüfen und zu einem eigenen individuellen Ergebnis im Einzelfall zu kommen.
Die Vorgaben des Bundesgerichtshofs sind insoweit eindeutig.
Danach
haben die Grenzwerte der 26. Bundes- Immissions- Schutzverordnung (BImSchV)
zunächst die Indizwirkung , dass die Bürger durch in der Nähe ihrer Wohnungen
befindliche Mobilfunksendeanlagen diese nur unwesentlich beeinträchtigen. Diese
Indizwirkung kann jedoch bei wissenschaftlich begründeten Zweifel und dem
fundierten Verdacht bestehender Gesundheitsgefährdung , die nicht ins Blaue
hinein von betroffenen Bürgern vorgetragen werden, durchaus erschüttert werden
und zwar durch Vorlage neuerer Forschungsergebnisse , die die Grenzwerte in
Frage stellen und deshalb dazu führen, dass die untergeordneten Gerichte auf
eine Umkehr der Beweislast dahingehend zu erkennen haben, dass nunmehr die
Mobilfunkbetreiber die Ungefährlichkeit der von ihren Anlagen ausgehenden
Strahlung nachweisen müssen.
Genau dies
war bisher nicht der Fall. Nur allzu gerne haben sich bisher die
untergeordneten Gerichte auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts
zurückgezogen und diese dahingehend interpretiert, dass ihnen eine eigene
Beweisaufnahme verboten sei, solange die Grenzwerte der BImSchV noch gelten.
Von Recht suchenden Bürgern vorgelegte, neueste wissenschaftliche Ergebnisse
und Beurteilungen unabhängiger Wissenschaftler weltweit wurden unter diesem
Gesichtspunkt einfach nicht beachtet.
Dies ist
nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nun nicht mehr möglich. Vielmehr ist
jeder einzelne mit einer Mobilfunkstreitigkeit befasste Richter aufgerufen nach
seinem eigenen Gewissen und Ermessen die ihm vorgelegten wissenschaftlichen
Ergebnisse zu prüfen und zu entscheiden, ob diese begründete Zweifel und den
fundierten Verdacht bestätigen, dass die Grenzwerte der BImschV die Bürger
gerade nicht vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch
Mobilfunksendeanlagen schützen. Keineswegs fordert der Bundesgerichtshof also
den Beweis für eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlagen, sondern
von den betroffenen Bürgern nur noch den Nachweis wissenschaftlich begründeter
Zweifel und den eines fundierten Verdachts derartiger gesundheitlicher
Beeinträchtigungen.
Nach
alledem bleibt es den untergeordneten Gerichten vorbehalten, in Einzelfällen
künftig unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Erwägungen
bürgergerechter die ihnen vorgelegten Beweismittel zu entscheiden. Dies setzt
allerdings den grundsätzlichen Wissen unserer Gerichte voraus, die Gesundheit
unserer Bürger den wirtschaftlichen Interessen der Lobbyisten und Politiker
voranzustellen, denn der Unterschied zwischen einem demokratischen Rechtsstaat
und einem Bananenstaat ist und bleibt die Unabhängigkeit der Justiz.
Kommentar:
Degeneriertes
Rechts- und Demokratieverständnis ist nicht nur in der Bevölkerung
weit
verbreitet sondern im besonderem Maße im Bundesdeutschen Rechtssystem
bei
politischen Verantwortungsträgern und besonders ausgeprägt bei den wirtschaftlich
Verantwortlichen.
Umwelterkrankungen
werden verstärkt psychiatrisiert . Toxikologische Abteilungen beschäftigen
zunehmend Psychiater statt Toxikologen und Ärzte um Patienten die oft genug
nachweislich durch Umweltgifte erkrankt sind in ihrer menschlichen Würde zu
demütigen.
Bekannt
ist, dass in vielen Unrechtssystemen,
siehe auch ehemalige Sowjetunion ,
Regimekritiker
als psychisch Kranke in Anstalten eingeliefert werden und einer medikamentösen
( Psychopharmaka ) Behandlung unterzogen werden.
Diese
Vorgehensweise hält nun wohl, nach Öffnung des Eisernen Vorhangs, auch in
westlichen
Demokratien Einzug.
Zitat :
Es ist ein
Skandal, dass gerade in München eine Ärztin der Psychiatrie ohne jegliche
toxikologische oder gar umweltmedizinische Kenntnisse die Umweltambulanz der
toxikologischen Abteilung der Technischen Universität München seit 8 Jahren
leitet und sich mit der Meinung, MCS sei psychisch, habilitiert hat.
Der Chef
der Abteilung lehrt in der Vorlesung, dass es außer Alkohol keine chronischen
Vergiftungen gäbe. Umweltvergiftungen gibt es nicht. Dies fördert die
Psychiatrisierung der Vergifteten und ihre Hoffnungslosigkeit.
Prof. Dr.
med. Dr. med. habil. Max Daunderer
Dr.
med.univ. Y
Facharzt
für Psychiatrie und Neurologie, Arzt für Psychosomatik, Psychotherapie und
Psychosoziale
Medizin attestiert seinem Patienten der durch Mobilfunksender schwer
erkrankte
eine „ Magnetismus Phobie „
Kommentar:
Dieses
Attest zeigt wieder ganz deutlich wie miserabel der Bildungsstand vieler,
angeblicher, namhafter Ärzte und Wissenschaftler ist. Magnetismus Phobie ist
die
Erfindung
unfähiger Ärzte.
Empfehlung
:
Handeln sie
selbst und lassen sie sich nicht behandeln !
Das
Hessische Amt für
Versorgung
und Soziales in Gießen
Bescheid
nach § 4 Abs. 1 u. 4 des Schwerbehindertengesetzes
Sehr
geehrte Frau C. S. ,
auf Ihren
Antrag vom ………. Ergeht nachstehender Bescheid.
Die
Behinderungen werden wie folgt neu bezeichnet.
Elektrosensibilisierung
______________________
Frage an
Herrn Prof. Dr. jur. S. Bundesverfassungsrichter a. D.
( durch
einem Mobilfunk- Sender gesundheitlich geschädigt ) :
„ Was
geschieht in einem demokratischen, rechtsstaatlichen System wenn die Recht-
sprechung,
wie geschehen bei der Mobilfunktechnik, versagt ?
Antwort:
Diese Frage
stelle ich mir natürlich auch, ohne eine Antwort zu wissen.
Zur
Erinnerung :
Erinnern
sie sich noch an BSE ?
An die
Notiz, eines Beamten der EU, die 1996 der Presse zugespielt wurde.
„Man muß
die Angelegenheit herunterspielen, indem man die Leute desinformiert“, hieß
es in dem
Aktenvermerk aus dem Jahre 1990. Außerdem wolle man Großbritannien bitten,
seine wissenschaftlichen Ergebnisse nicht weiter zu veröffentlichen : „ Es ist
besser zu sagen, dass die Presse zur Übertreibung neigt“.
Was Sie tun
können:
Entnommen
aus dem Buch von Rosalie Bertell
„Keine
akute Gefahr ? „
Lehrer
müssen
lernen, den von Staat und Industrie in den Schulen verteilten Propaganda-
schriften Widerstand entgegenzusetzen , indem sie deren Inhalt an anderen,
unabhängigen, Aussagen messen und kritisch diskutieren. Sorge vor zu viel Mühe
oder Angst für die Karriere dürfen niemanden dazu verleiten, Verharmlosung,
Manipulation und gar Lügen resigniert hinzunehmen und weiterzureichen. Lehrer
haben eine hervorgehobene Funktion bei der sachlichen Aufklärung zukünftiger
Generationen.
Ärzte
müssen
erreichen, dass die Diskussion über gesundheitliche und genetische Folgen nicht
weiterhin vor allem von den Verkäufern beherrscht wird. Vor allem müssen sie
ständige epidemiologische Untersuchungen fordern ( und notfalls, wie jetzt etwa
die Ärztegruppe IPPNW bei der Atomkraft
selbst organisieren ), damit Erkenntnisse über schädliche Techniken gewonnenen
werden. Ärzte sollen ihre Standesvertretung zur Rechenschaft ziehen, die sich
als Beschwichtigungsinstrument missbrauchen lässt und in allen Medien mit
ungesicherten oder gar unwahren Aussagen für die Interessen der Industrie
wirbt.
Professoren
dürfen
nicht aus falscher Kollegialität hinnehmen, dass leichtfertige oder gar
korrupte Wissenschaftler Karriere machen, weil ihre höchst unzuverlässigen oder
gar schon widerlegten Forschungsergebnisse den Mächtigen in den Kram passen,
diese als wissenschaftliche Tatsachen
ausgegeben und zur Grundlage von Gesetzen gemacht werden. Es muss also in der
Wissenschaft wieder mehr offener Streit ausgefochten werden, auch wenn es weh
tun kann.
z. B. Die
Aktion Münchner Physiker gegen die WAA Wackersdorf war hier ein Lichtblick .
Dort wurde nachgewiesen, dass keine guten Gründe für das Durchpeitschen der
Wiederaufarbeitungsanlage existieren und dass die Propagandabehauptung der
Betreiber und ihrer Freunde in der Regierung falsch sind. Wissenschaftler
können übrigens auch aus der öffentlich bezahlten Forschung aussteigen und
versuchen, freiberuflich für Vereine und Bürgerinitiativen oder Gemeinden zu
arbeiten. Einrichtungen wie das sehr wichtig gewordene Öko- Institut Freiburg
oder das IFEU und das aus ihm hervorgegangene IPU oder das auch nach
Tschernobyl rasch wachsende Umweltinstitut München zeigen dies.
Ingenieure
sollten z.
B. die Methoden der sogenannten Risikoanalyse
unter die Lupe nehmen, sie an ihrem gesunden Menschenverstand messen,
ohne zuviel Ehrfurcht vor dem was Spezialisten sagen und schreiben und schauen
was dabei herauskommt. Sie sollten sich, statt die Schlagworte von der
Unverzichtbarkeit wiederzukäuen, mit dem Vergleich von Großtechniken und
mittleren und angepassten Techniken beschäftigen, vor allem mit den vielen
Möglichkeiten z. B. der Sonnnenenergienutzung. Auch hier wird der Markt für
Freiberufliche wachsen.
Ökonomen
müssen
lernen, bei Kosten- Nutzen- Betrachtungen auch jene Kosten und Schäden zu
berücksichtigen, die wir auf Nachbarn und Nachkommen , oft sogar nur auf die
nahe Zukunft abwälzen. Sie müssen über Steuerungsmöglichkeiten nachdenken, mit
denen die Gesellschaft diese verborgenen Kosten offen legen und den schädlichen
Produkten aufbürden könnte, damit sie durch langfristige bessere vom Markt
verdrängt werden können. Auch die
Ansätze, bei der Geldanlage auf die politisch- ökologische Richtung der
gewählten Bank zu achten, sind Hoffnungszeichen.
Juristen
müssten
darauf hin arbeiten, dass wir endlich ein Gesetz ähnlich dem amerikanischen
Freedom of Information Act erhalten, aufgrund dessen Regierungen gezwungen
werden könnten, Daten offen zulegen, an denen ein öffentliches Interesse
besteht. Dann könnte z. B. die bayerische Staatsregierung nicht jahrelang die
Originaldaten einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie über die Verteilung von
kindlichen Krebserkrankungen und Missbildungen der Öffentlichkeit und sogar dem
Parlament vorenthalten. Juristen müssen auch daran arbeiten, endlich die
Möglichkeit der Verbandsklage zu eröffnen, damit als Kläger gegen tödlicher
Bedrohungen von Mensch und Natur nicht nur jemand auftreten kann, der seine
eigenen egoistischen Ziele auf Kosten der Allgemeinheit durchsetzen will
sondern der Allgemeinheit das Recht zugesteht unmittelbare Bedrohungen
nachweisen zu können. Natürlich können Juristen als Richter, Staatsanwälte und
Anwälte täglich darauf achten, dass das Recht nicht offensichtlich dem Unrecht
dient. Richter müssen dafür auch etwas wagen.
Versicherungsvertreter
Könnten
ihre Klienten auf die Merkwürdigkeit hinweisen, dass sie ihr Eigentum nicht
gegen Schäden z. B. auch aus Atomunfällen versichern können. Warum ist eine
jahrzentelange Verseuchung eines Feldes
oder Wohngrundstückes durch Fall out kein versicherbares Risiko ? Weil es
angeblich nicht eintreten kann.
Redakteure
dürfen sich
nicht im Dienst der Karriere den Herrschenden anbiedern. Die ständige
Wiederholung der Verlautbarungen offizieller Kreise muss der Darstellung und
Diskussion der wirklichen Probleme weichen. Nicht die Ausgewogenheit, sondern
offener, scharfer Streit um ungeklärte Fragen muss die wichtigste Aufgabe der
Medien werden.
Funktionäre
in den
Parteien und anderen gesellschaftlichen Gruppen sollen zurücktreten und
Menschen Platz machen, die in schöpferischer Arbeit etwas über die Welt
erfahren haben und hieraus zu ihren Urteilen kommen statt aus Linientreue und
anderen machtstrategischen Erwägungen. Das ganze Verfahren, nach dem heute die
Parteien ihre Kandidaten auf den Listen placieren, muss also erneuert werden.
Kommunalpolitiker
sitzen,
fast wie die Bauern, nahe den Wurzeln der Gesellschaft. Sie können z. B. in
Gemeinden und Städten entscheidenden Einfluss
nehmen. Auch in vielen anderen Bereichen können sie durch gemeinsamen
Druck auf die Gesetzgeber dezentralere Strukturen ansteuern.
Bauern
können,
weil sie noch am nächsten an den Lebensgrundlagen sind, besonders wichtige
Beiträge zur Entwicklung leisten. Sie können ganz konkret daran arbeiten, sich
aus vielerlei Abhängigkeiten zu befreien und sich mit gleichgesinnten
Produzenten, Verbrauchern in lokalen Märkten organisieren und wertvolle
Aufklärungsarbeit leisten, siehe Rinderstudie.
Pfarrer
dürfen sich
nicht von Bischöfen daran hindern lassen, Verbrechen gegen die Schöpfung als
solche zu kennzeichnen und zum Widerstand gegen sie aufzurufen. Die Zerstörung
der Grundbedingungen evolutionären Fortschritts durch größenwahnsinnige Planung
in Eile und Einfalt ist ein solches Verbrechen. Die Kanzel ist der rechte Ort,
darüber aufzuklären und in der Gemeinde muss darüber gestritten werden.
Oberhirten verstehen es nicht etwa besser. Auch den Kirchen muss von unten her
ihre Macht genommen werden.
Bürger
gehen sie
in die Parteien und in lokale und regionale Bürgerinitiativen. Nicht um
dazuzugehören, sondern um mitzugestalten. Vertrauen sie keinem
Sachverständigen, schon gar nicht dem mit dem höchsten Einkommen. Auch in das
sogenannte exestierende Recht dürfen sie nicht zu viel Vertrauen setzen.
Rechtliche Lösungen dienen selten der Allgemeinheit sondern viel öfter der dem
effizienteren Machtausübung. Versuchen sie immer noch etwas hinzuzulernen und
rühren sie sich mit ihren Kenntnissen und Überzeugungen bei Parlamentariern und
Medien. Aber natürlich auch bei Kollegen und Vorgesetzten, bei Lehrern und
Pfarrern, Eltern und Schülern, bei Freunden und Ehepartnern und bei ihren
Nachbarn.
Adressen:
Eine Gewähr
für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden.
Aus der
Politik
Bundespräsidialamt Europäisches
Parlament
Herrn
Bundespräsidenten Petitionsausschuss
Horst
Köhler ( ab 1.7.04 ) Abteilung
Tätigkeit der Mitglieder
Spreeweg 1 L-
2929 Luxemburg
D- 10557
Berlin
Deutscher
Bundestag Bundesministerium
Petitionsausschuss für
Umwelt, Naturschutz
Platz der
Republik 1 und
Reaktorsicherheit
D- 11011
Berlin Herrn
Umweltminister
Jürgen
Trittin B. 90 / Grüne
Alexanderplatz
6
D-
10178 Berlin
Volker
Hartenstein Tel. 09331- 2825
Mitglied
des Bayerischen Landtages Fax 09331- 803189
Roßhirtstr.
11
97199
Ochsenfurt
Wolfram
König
Präsident
des Bundesamtes
für
Strahlenschutz
Willy
Brandt- Str. 5
D- 38226
Salzgitter
Aus der
Wissenschaft
Prof. Dr.-
Ing. Alexander H. Volger Tel.
02257- 950432
Lanzerath
Hochtürmer-
Str. 5
53902 Bad
Münstereifel
Prof. em.
Prof. Dr. med Karl Hecht Tel. 030- 67489325
Stress-,
Schlaf-, Chrono-, Umwelt-, Raumfahrtmedizin Fax 030- 67489325
Büxensteinallee
25
12527
Berlin
Dr. med.
Karl- Heinz Braun von Gladiß Fax
0041- (0) 71- 3334828
Paracelsus-
Klinik Lustmühle e-
mail gladiss@notiz.ch
Stofelweid
16
CH- 9035
Teufen
Dr. H.-
Peter Neitzke Tel. 0511- 9245646
Geschäftsführer
ECOLOG www.ecolog-institut.de
Institut
für soziale- ökologische Forschung
und Bildung
GmbH
Nieschlagstr.
26
D- 30449
Hannover
Dr. Lebrecht
von Klitzing Tel. 0451- 496292
PhD, Prof.
(CN) Fax 0451- 8805761
Lohstr. 170
A
D- 23617
Stockelsdorf
Prof. Dr.
med. Dr. med. habil Max Daunderer Tel. 089- 64914949 (nachmittags)
Tox Center Fax 089- 64914950
Hugo
Junkers- Str. 13
D- 82031
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Dr. Michael
Kundi e-
mail michael.kundi@univie.qc.at
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Wien
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A- 1095
Wien
Dr. rer.
nat. et med. habil Rüdiger Maier Tel. 06131- 17-2202
Klinik für
Kommunikationsstörungen Fax 06131- 17-472202
Universität
Mainz
Prof. Dr.
Klaus Buchner ( als Referent ) Tel.
089- 3516114
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o89- 35757480
Dr. med.
Scheiner Tel.
089- 8204228
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81247
München
Cindy Sage e-
mail sage@silcom.com
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Associates
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Village Road / Suite G
Santa
Barbara
USA
California 93108
Dr. Ulrich
Warnke
Universität
des Saarlandes
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151150
66041
Saarbrücken
Dr. med.
Wolfgang Baur Tel.
089- 1218-3709 od. 3711
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für Toxikologie und Fax
089- 1218- 3713
Umwelthygiene
der TU München
Projektgruppe
Umwelt und Gesundheit
Prof. Dr.
Werner Mäntele Tel.
069- 6301-5835
Institut
für Biophysik der Universität Frankfurt Fax
069- 6301-5838
Theodor
Stern- Kai 7, Haus 74/75
60590
Frankfurt am Main
Rechtsanwälte:
Prof. Dr.
Kniep Tel.
07131- 888666
Gymnasiumstr.
33 Fax
07131- 888667
74072
Heilbronn
RA Krahn-
Zembol Tel.
04131- 935656
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04131- 935657
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089- 5503695
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Umweltmedizin
e. V. ( IGUMED ) Fax
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Internet
www.elektrosmognews.de www.gigaherz.ch
www.buergerwelle.de www.esmognetzwerk.de
www.funkenflug.de www.ohne-elektrosmog-
wohnen.de
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:
DECT digital
enhanced cordless telecommunication
UMTS universal mobile telecommunications
system
GSM global system for mobile
communication
DCS digital communication system
CT cordless telephone
GAP generic acces profile
Bluetooth kabellose Kurzstrecken Funktechnik
WLAN wireless local area network
Hz Hertz = Schwingungen pro
Sekunde
W / m² Watt pro Quadratmeter ( Elektr.
Arbeit )
mW /m² Milliwatt pro Quadratmeter
nW /cm² Nanowatt pro Quadratzentimeter
ICNIRP International Commission on Non- Ionising
Radiation Protection
Internationale
Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung
26.BImSchV 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissions-
schutzgesetzes.
Verordnung über elektromagnetische Felder.
EMF Elektromagnetische Felder
WHO World Health Organisation
Weltgesundheitsorganisation
der Vereinten Nationen
Einheiten
im Meßwesen
Name Zeichen Beziehung
Giga G 1.000.000.000
Milliarde
Mega M 1.000.000 Million
Kilo k 1.000 Tausend
Milli m 0,001 Tausenstel
Mikro µ 0,000.001 Millionstel
Nano n 0,000.000.001
Milliardstel
Physikalische
Begriffe
Zeichen Name Begriff
A Ampere Maßeinheit
für den Strom
As Amperesekunde Maßeinheit für die Ladung
A/m Ampere pro Meter Maßeinheit für die magnetische Feldstärke
A/m² Ampere pro Quadratmeter Maßeinheit für die Stromdichte
Hz Hertz Maßeinheit
für die Frequenz
SAR Watt pro Kilogramm Maßeinheit für spezifische Absorptionsrate
T Tesla Maßeinheit
für die magnetische Induktion
V Volt Maßeinheit
für die Spannung
V/m Volt pro Meter Maßeinheit für die elektrische Feldstärke
W Watt Maßeinheit
für die Leistung
Zitat
Wer die
Wahrheit nicht kennt, der ist ein Dummkopf.
Wer die
Wahrheit kennt und sie Lüge nennt ist ein
Verbrecher.
Galileo
Galilei
ANHANG
Hintergrundinfo
Auszug aus
dem Buch von Rosalie Bertell ( Ausgezeichnet mit dem Alternativen Nobelpreis )
zum Thema Internationale Strahlenschutzkommission ICRP.
Keine akute
Gefahr ?
Die
radioaktive Verseuchung der Erde
Die
International Commission
on Radiological
Protection ICRP
Eine schöne
neue Welt, die auf nukleare Technologie angewiesen ist, muß
systematisch
lernen, radioaktive Spaltprodukte als eine zum Leben gehörende
Tatsache zu
akzeptieren. Obwohl die medizinische Anwendung von
Röntgenstrahlen
schon vor langer Zeit akzeptiert worden war, machte die
Erfahrung
von Hiroshima und Nagasaki eine ganz neue >Erziehung< der
Bevölkerung
notwendig, um sicherzustellen, daß auch das >friedliche<
Atomprogramm
akzeptiert würde. Diese öffentliche Akzeptanz war wichtig,
wenn das
militärische Programm verwirklicht werden und die es
unterstützende
nukleare Industrie gedeihen sollte. Nur wenn eine große
Anzahl von
Menschen bereitwillig mitarbeitete, konnten die grandiosen
Pläne
verwirklicht werden.
Einige
Länder hatten schon in den zwanziger Jahren Grenzwerte für den
Strahlenschutz
festgelegt, aber trotzdem waren noch 1950 keine einheitlichen
internationalen
Empfehlungen für >zulässige< Grenzwerte der Exposition
für Menschen
vorhanden. >Zulässig< bedeutet buchstäblich, daß man
auch jede
Schädigung der Gesundheit hinnimmt, die durch eine Exposition
innerhalb
der zulässigen Grenzwerte verursacht wird. Damals wie heute
erkannten
Wissenschaftler (obwohl viele es nicht öffentlich zugaben), daß
jede
Exposition, bei der man ionisierender Strahlung ausgesetzt ist, eine
biologische
Schädigung verursacht.
1950 hat
sich die International X-ray and Radiation Protection Commission
(die
Internationale Kommission für Schutz vor Röntgenstrahlung und
anderer
Strahlung), die seit 1928 bestand, neu organisiert und in International
Commission
on Radiological Protection (ICRP; Internationale Kommission
für
Strahlenschutz) umbenannt. Einige Mitglieder bildeten eine weitere
damit
verbundene Organisation, die International Commission on
Radiological
Units (ICRU; Internationale Kommission für radiologische
Maßeinheiten).
Obwohl ICRP und ICRU unabhängige Organisationen wurden,
erhielten
beide weiterhin vom International Congress of Radiology
finanzielle
Unterstützung, wobei dieser den Schriftverkehr erledigte und
neue
Mitglieder vorschlug. Mitglieder von ICRP und ICRU stellten ihre
professionellen
Dienste für
gewöhnlich >gratis<zur Verfügung, da sie ja von den
Regierungen,
die sie abordneten, oder von Arbeitgebern der Atomindustrie
bezahlt
wurden.
Im Frühjahr
1956wurden ICRU und ICRP in Genf formell der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) als
eine regierungsunabhängige Organisation
angeschlossen.
ICRU und ICRP haben für das United Nations Scientific
Committee
on the Effects of Atomic Radiation (UNSCEAR)Informationen
geliefert
und dafür finanzielle Hilfe von ihr erhalten. Die ICRP hat die
Strahlengrenzwerte
und deren Anwendung empfohlen, die heute allgemein
auf der
ganzen Welt akzeptiert und praktiziert werden.
Die
Mitgliedschaft in der ICRP wird nach strenger Auswahl und Kontrolle
erworben.
Künftige Mitglieder müssen entweder von derzeitigen ICRP- Mitgliedern
oder von
Angehörigen des International Congress of Radiology
empfohlen
und dann vom International Executive Committee bestätigt werden.
Durch diese
Struktur nehmen an derBestimmung von Grenzwerten vorwiegend
Kollegen
aus dem Militär, aus den Kreisen der zivilen Atomindustrie
und aus den
medizinischen radiologischen Gesellschaften teil, die sich alle
gegenseitig
nominieren. Die Teilnahme von Ärzten an der ICRP beschränkt
sich auf
Mediziner, die Radiologen sind. Menschen diese rKategorien haben
ein
unabdingbares Interesse daran, Strahlung zu nutzen und gegen die Risiken
der
Anwendung zu sprechen. Dazu kommt noch das Problem der
Geheimhaltung
schädlicher Strahlenwirkung in vielen Ländern, einschließlich
den USA, da
diese Wirkungen den Folgen einer Atombombe gleichen.
Dies
beschränkt wiederum das Reservoir von >Experten<,die für die ICRP
zur
Verfügung stehen. Es existiert keine unabhängige Organisation, nicht
einmal die
WHO, die jemanden in die ICRP bringen kann. Die ICRP ist in
jedem Sinn
dieser Bezeichnung ein >geschlossenerKlub<,aber keineswegs
eine
Vereinigungunabhängiger wissenschaftlicherExperten.59
Der ICRP
könnte eine breitere Einbeziehung medizinischer und naturwissenschaftlicher
Disziplinen
nützen (etwa Kinderärzte, Internisten,
Zellforscher
unter den Biologen usw.). Sie hätte auch jene Ärzte und Natur-
wissenschaftler
einbeziehen sollen, deren Forschungsergebnisse und Erklä~
rungen
ihrer Philosophie und/oder ihren Empfehlungen widersprechen, wie
etwa
Epidemiologen, Biostatistiker, Spezialisten für Volksgesundheit; aber
alle, die
eine Bilanz aus den Vorhersagen der ICRP ziehen könnten, sind
von der
Mitgliedschaft ausgeschlossen. Die ICRP sollte sich aus Vertretern,
gewählt aus
verschiedenen anderen Organisationen, zusammensetzen, statt
so wie
jetzt eine selbstbestätigende, nur auf den eigenen Fortbestand
bedachte
Gruppe von Nutznießern der Atomenergie zu sein.
In ihrer
Arbeit seit 1950 hat die ICRP nie öffentlich Stellung bezogen
zugunsten
des Schutzes der Volksgesundheit, wenn irgendeines der mit
Strahlung
zusammenhängenden Probleme auftauchte: sie ist nicht gegen
die
oberirdischen Atomwaffentests aufgetreten; sie hat die Strahlenexperi-
mente mit
Menschen (mit Gefangenen, Soldaten und todkranken Patienten)
nicht
verdammt; sie hat in den Uranminen keine Verringerung der
Exposition
von Bergleuten durch Radon-Gas gefordert und hat keine stärkere
Entlüftung
verlangt; sie hat keine Verringerung der medizinischen
Anwendung
von Strahlen für Diagnosezwecke gefordert; sie hat keine
Reduktion
der Schwellenwerte für eine Exposition von Arbeitern in atomtechnischen
Anlagen
verlangt, als Erfahrungen und Forschung bewiesen,
daß man die
Gefahr unterschätzt hatte; sie hat nicht Stellung bezogen
gegen die
Praxis der Atomindustrie, Arbeiter von einem Arbeitsplatz mit
hohem
Strahlenrisiko von einem Betrieb zum nächsten ziehen zu lassen,
ohne
ausreichende Kontrolle, ob sich die Expositionen dadurch aufsummierten.
Die
Wasserstoffbombe, die am 1.März 1954auf dem Bikini-Atoll explodierte,
bildete
einen Höhepunkt im Wettrüsten mit Atomwaffen. Sie war
das
Zeichen, daß sich die westliche Welt endgültig auf >Frieden< durch
militärische
Stärke
festgelegt hatte, ohne Rücksicht auf den Preis an persönlichem
Leid und an
Zerstörung des lebenerhaltenden Systems. Es war die
Antwort des
Westens auf die Detonation der ersten Atombombe der
Sowjetunion
1949in Sibirien. Wie sich voraussagen ließ, folgte darauf 1955
die
Explosion einer Wasserstoffbombe der Sowjets. Wasserstoffbomben
wurden auch
in Australien, auf der Christmas-Insel und auf Nowaja Semlja
im Eismeer
gezündet.
Die ICRP wurde zu einem Teil der kunstvollen
Struktur,
die
geschaffen wurde, um das atomare Wettrüsten zu fördern, auch
wenn einige
der Mitglieder das nicht erkannten.