2012 Hilfe verweigernde Zahnärzte melden 

 

Amalgam ist ein todbringendes Gift. Wenn ein Zahnarzt bei Unverträglichkeit oder gar den frühen Tod ankündigenden Krankheiten die fachgerechte Hilfe zur Entfernung unter Dreifachschutz verweigert, ist das eine Strafbewehrte Unterlassung der Ersten Hilfe!

Unter Amalgamtaeter@toxcenter.org

Können alle Betroffenen namentlich mit Adresse den Zahnarzt an das Gericht melden, der die notwendige Hilfe verweigert hat.

Im laufenden Ermittlungsverfahren des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte spielen diese Fakten eine wesentliche Rolle.

Nicht vergessen in schweren Fällen das Amalgamtestament, damit den Hinterbliebenen keine Entschädigung entgeht!