Heilpraktiker ausgeschlossen von der Zahnheilkunde und
wirkungsvollen Gegengiften:
Zwar dürfen
Heilpraktiker Fett absaugen (1 Todesfall auf 5000 Fälle!) oder ungelernt
Schönheitsoperationen oder eine Herzoperation durchführen, aber sie dürfen
keine Gegengifte empfehlen, da diese verschreibungspflichtig sind.
In der
gesamten Zahnheilkunde dürfen sie nicht mitreden, auch kein Kieferpanorama
befunden.
Damit sind
sie aus der gesamten Amalgamdiskussion ausgeschlossen und auf wirkungslose
Placebos auf dem Niveau der amerikanischen Klinischen Toxikologie (Clark,
Klinghart) zurückgeworfen.