Gutachter Befangenheitsantrag

RA Z

Sozialgericht
X. Kammer
Postfach

-vorab per Telefax-

Datum: . August 2003
Az.:


In dem Rechtsstreit


Jeder./.Jede


stelle ich für den Kläger vorsorglich folgenden Befangenheitsantrag gegen Herrn Dr. med.
H.-M. Prager, Diplom-Chemiker und Arzt für Arbeitsmedizin, Castrop-Rauxel.


Nach Auffassung des Klägers besteht gegenüber Herrn Dr. Prager die Besorgnis der
Befangenheit, und zwar vor allem wegen seines Schreibens vom 14. August.2003 an das
Sozialgericht XXXXXXXX mit der dort enthaltenen Bitte um Genehmigung eines neurologischen/ psychiatrischen Gutachtens durch Herrn Dr. Karwasz, hier erst
eingegangen am 20. August 2003

http://www.anb-ev.de/gutachterliste/Mitgliederverz03oA.doc
http://www.anb-ev.de/gesellschaft/



2

Streitgegenständlich in dem hier vorliegenden Verfahren sind toxikologische bzw.
umweltmedizinische Fragestellungen. Hierfür wurde Herr Dr. Prager vom Gericht beauftragt.
Sonstige medizinische Fragestellungen, insbesondere psychiatrische bzw. neurologische
Fragestellungen, für die Herr Dr. Prager Herrn Dr. Karwasz mit beauftragen will, sind
nicht streitgegenständlich und zudem auch aus medizinischer Sicht unstreitig nachrangig.



Bevor insofern eine diesbezügliche Untersuchung zu erfolgen hat, müssen vorrangig toxische
Schädigungen und Schädigungsfolgen medizinisch ausgeschlossen werden.



Es drängt sich insofern der Verdacht auf, dass Herr Dr. Prager, der den Kläger selbst noch
nicht untersucht hat, schon von vornherein Amalgam-Schädigungen des Klägers weitgehend
oder jedenfalls in der Tendenz für ausgeschlossen erachtet. Selbst wenn aber eine
entsprechende Amalgam-Schädigung mit Folgewirkung bei dem Kläger nach Einsicht in die
Gerichtsakte für den Gutachter tendenziell für ausgeschlossen oder nicht vorliegend erachtet
werden könnte, bleibt unverständlich, warum dann zusätzlich eine neurologische bzw.
psychiatrische Untersuchung erfolgen soll, wenn diesbezügliche Behandlungen überhaupt
nicht streitgegenständlich sind.



Auch aus dem BK-Report 3/99 Band-Nr. BK 13 17, ISBN: 3-88383-535-8, Herausgeber: Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften, Alte Herrstraße 111, 53754 St. Augustin, ergibt sich, dass entsprechende Untersuchungen nachrangig sind und deshalb zunächst lediglich differenzial-diagnostisch abzuklären ist, ob entsprechende toxische Schädigungen vorliegen.



Für psychiatrische Untersuchungen wäre zudem erst einmal vom Gutachter anzugeben, aufgrund welcher Anhaltspunkte eine entsprechende Diagnostik erforderlich erscheint.



Da dieses bisher nicht erfolgt ist, ist insofern auch unverständlich, warum seitens des Gerichtes umgehend eine Genehmigung für das beantragte Zusatzgutachten erteilt wurde.
Ich bitte insofern höflichst um Mitteilung, ob zuvor diesbezüglich mit dem Gutachter telefoniert wurde.





3

Des weiteren unterrichtete mich mein Mandant davon, dass Herr Dr. Prager anscheinend auch Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin e.V., DGAUM, ist.
http://www-dgaum.med.uni-rostock.de/gutachter1.htm
Zu dieser Gesellschaft gehören zahlreiche Gutachter, welche über Jahre und Jahrzehnte als "Unbedenklichkeitsgutachter" im Amalgambereich aufgetreten sind, so u.a. Herr Prof. Dr. Schiele, Herr Prof. Dr. Triebig, Herr Prof. Dr. Lehnert und Frau Professorin Wrbitzky sowie Herr Prof. Dr. Valentin.



Alle diese Mitglieder der oben zitierten Gesellschaft haben zahlreiche Publikationen dahingehend verfasst, dass durch Amalgam keinerlei Gesundheitsschädigungen entstehen können.



Sofern der vom Gericht beauftragte Gutachter ebenfalls aktives Mitglied dieser Gesellschaft wäre, wäre m.E. damit ebenfalls seine Befangenheit begründet.



Abschliessend weise ich darauf hin, dass der Kläger am xx. September 2003 von Herrn Dr. Prager und Herrn Dr. Karwasz in Caustrop-Rauxel untersucht werden soll. Ich bitte insofern höflichst um möglichst kurzfristige Überprüfung des hier gestellten, vorsorglichen Befangenheitsantrages.



Rechtsanwalt
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Anmerkung: Interessant hierbei war festzustellen, dass sowohl der
Gut-achter Prager als auch sein Komplize Karwasz
jeweils in einer Gesselschaft zu finden waren, zu denen
jeweils Gutachter gehören, die man für ihre einseitigen
bzw. problemverharmlosenden Meinungen kennt. Man
muss nur mal die Gutachterlisten (siehe eingesetzte Links)
überprüfen und mit den Tatsachen vergleichen.