Google Street View Persönlichkeitsverletzung

 

 

Das Unternehmen Google hat in einem Gespräch mit Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zugesagt, den neuen Dienst "Street View" in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind.

 

Ausschnitt aus Computertastatur mit Taste

"Privatsphäre"Wer seine Privatsphäre schützen will, kann gegen die Veröffentlichung von Bildern seines Hauses bei Google Streetview Widerspruch einlegen, Quelle: kebox - Fotolia.com

 

Bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird, müssen die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig unkenntlich gemacht werden. Auch die Rohdaten der beanstandeten Aufnahmen sind unkenntlich zu machen. Zudem erklärten sich leitende Unternehmensvertreter von Google bei dem Treffen in Berlin bereit, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu akzeptieren. Nach Ansicht von Verbraucherministerin Aigner hätten Kommunen damit zum Beispiel die Möglichkeit, in Rathäusern vorformulierte Widerspruchslisten auszulegen und gebündelt weiterzuleiten, in die Eigentümer und Mieter von Immobilien ihre Adresse und Unterschrift eintragen können.

 

 

Was ist "Google Streetview"?

 

 

Google will detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Dazu werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst "Google Streetview" mit Kamerafahrzeugen aufgenommen <http://maps.google.de/help/maps/streetview/faq.html#q9> . Anschließend will "Google Streetview" die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen. Dabei ist "Google Streetview" für Internet-Nutzer nur auf den ersten Blick ein kostenloser Service. Denn letztlich zahlen alle Bürgerinnen und Bürger dafür: mit einem Verlust der Privatsphäre, der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht.

 

 

Bürger können widersprechen

 

 

Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt daher betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.

 

Um Verwechslungen oder Missbrauch zu vermeiden, arbeitet Google an einem Verfahren, mit dessen Hilfe Bürger ihrem Widerspruch das korrekte Bildmaterial eindeutig zuordnen können. Das Unternehmen befindet sich eigenen Angaben zufolge in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden, um ein möglichst verbraucherfreundliches und unbürokratisches Verfahren für solche Sammelwidersprüche zu finden. Damit können künftig nicht nur einzelne Objekte, sondern gegebenenfalls auch ganze Straßenzüge bei "Street View" unkenntlich gemacht werden, wenn alle Eigentümer oder Bewohner dies wünschen.

 

Viele Bürger sind irritiert darüber, dass Google auf Widersprüche per E-Mail mit einer automatischen Antwort-Mail reagiert, in der angekündigt wird, nochmals auf den Absender zuzugehen, damit dieser das betroffene Objekt genauer identifiziert. Der Hintergrund hiervon ist, dass bei den Aufnahmen von Google die Hausnummern der Häuser zum Teil nicht erkennbar sind, was zum Schutz der Daten auch sinnvoll ist. Daher entwickelt Google derzeit noch ein elektronisches Werkzeug, mit dem die Betroffenen das von ihnen bewohnte Haus vor der Veröffentlichung des Dienstes identifizieren können. Auch für die Widersprüche von Personen, die nicht über Internet verfügen, entwickelt Google ein Verfahren zur genauen Identifizierung. Die Musterantwort von Google bedeutet insofern nicht, dass der Widerspruch nicht berücksichtigt wird, sondern nur, dass Google später voraussichtlich noch einmal um die genaue Identifizierung des Grundstücks bitten wird.

 

Das Unternehmen Google hat darüber hinaus zugesagt, die Öffentlichkeit über geplante Kamerafahrten zu informieren und Widersprüche Betroffener auch schon vor der Veröffentlichung zu berücksichtigten, indem Bilder unkenntlich gemacht werden.

 

Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter den folgenden Adressen erhoben werden:

 

*          Per E-Mail: streetview-deutschland@google.com

*          Per Briefpost: Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße

19, 20354 Hamburg

 

 

Musterwiderspruch zum Herunterladen im Format DOC, RTF, PDF und ODT:

 

 

*          Musterwiderspruch

<http://etracker.zadi.de/lnkcnt.php?et=k3K&url=http%3A%2F%2Fwww.bmelv.de%2Fc

ln_182%2Fcae%2Fservlet%2Fcontentblob%2F943926%2FpublicationFile%2F61108%2FMu

sterwiderspruchGoogleStreetview-Word.doc&lnkname=MusterwiderspruchGoogleStre

etview>  "Google Streetview", Word-Dokument (doc, 26 KB, barrierefrei)

*          Musterwiderspruch

<http://etracker.zadi.de/lnkcnt.php?et=k3K&url=http%3A%2F%2Fwww.bmelv.de%2Fc

ln_182%2Fcae%2Fservlet%2Fcontentblob%2F879282%2FpublicationFile%2F56996%2FMu

sterwiderspruchGoogleStreetview-RTF.rtf&lnkname=MusterwiderspruchGoogleStree

tview>  "Google Streetview", ausfüllbares RTF-Dokument (RTF, 12 KB,

barrierefrei)

*          Musterwiderspruch

<http://etracker.zadi.de/lnkcnt.php?et=k3K&url=http%3A%2F%2Fwww.bmelv.de%2Fc

ln_182%2Fcae%2Fservlet%2Fcontentblob%2F915528%2FpublicationFile%2F58664%2FMu

sterwiderspruchGoogleStreetview-PDF.pdf&lnkname=MusterwiderspruchGoogleStree

tview>  "Google Streetview" (PDF, 12 KB, barrierefrei)

*          Musterwiderspruch

<http://etracker.zadi.de/lnkcnt.php?et=k3K&url=http%3A%2F%2Fwww.bmelv.de%2Fc

ln_182%2Fcae%2Fservlet%2Fcontentblob%2F913748%2FpublicationFile%2F57634%2FMu

sterwiderspruchGoogleStreetviewODT.odt&lnkname=MusterwiderspruchGoogleStreet

viewODT>  "Google Streetview" (ODT) (ODT, 12 KB, barrierefrei)

 

 

Wo Google in Deutschland Aufnahmen machen will:

 

 

*          Google Street View - Planung

<http://maps.google.de/help/maps/streetview/faq.html#q9>

 

 

Was Google dabei beachten will:

 

 

*          Zusagen von

<http://www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/1569338/google-street-view-zusa

ge.html> Google zum Internetdienst Google Street View

 

 

Infoblatt des BITKOM und des BMELV

 

 

*          Empfehlungen für

<http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/879296/publicationFile/55458/Em

pfehlungenDatenschutzBitkom.pdf>  Datenschutz und Sicherheit im Internet (PDF, 33 KB, nicht barrierefrei)