Einzelgift Amalgam
Abort - Mißbildung - Fertilität
II - 9.6.4
.
Der Einfluß von
Schwermetallen und Pestiziden auf die Fertilität der Frau*
Schadstoffe können die Fertilität auf
sämtlichen Ebenen der Reproduktion beeinflussen. Durch Neurotrans-mitterveränderung im Gehirn kann die
pulsatile Ausschüttung von Gonadotropin-Releasing-Hormon (GnRH) beeinträchtigt sein. Zahlreiche
Schadstoffe werden in der Hypophyse gespeichert (z.B. Quecksilber), so daß es
zu einer Veränderung der Gonadotropin-Produktion kommt. Wieder andere werden in
der sehr fettreichen Nebennierenrinde
gespeichert (z.B. Quecksilber, chlororganische Verbindungen), wo sie verschiedene Enzymsysteme blockieren und
damit sowohl Hyperandrogenämien als auch partielle Nebennierenrinden-Insuffizienzen
verursachen. Eine Schilddrüsenüber- oder -Unterfunktion kann durch Dioxine oder Cadmium hervorgerufen werden. Auf
diesem Wege kann die hypothalamisch-hypophysäre-ovarielle Achse nicht nur
direkt durch Schadstoffe beeinträchtigt werden, sondern auch indirekt über Veränderungen
der Prolaktin-Sekretion, der Nebennierenrinden-Steroide und der
Schilddrüsenhormone.
Im Ovar selbst kann eine Konzentration von Schadstoffen die
Östradiol- und Progesteronproduktion beeinflussen.
Gifte können die regelrechte Entwicklung der Oozyte beeinträchtigen und unter
Umständen Chromosomenstörungen hervorrufen. Zahlreich
Schadstoffe haben auch einen ungünstigen Einfluß auf die Samenzellproduktion des Mannes. Dies kann sich äußern in einem
Mangel an normalbeweglichen Spermien,
in einer herabgesetzten Befruchtungsfähigkeit der Samenfäden und in
morphologisch und chro-mosomal veränderten Samenzellen, die nach
erfolgter Befruchtung Aborte, Totgeburten und Mißbildungen hervorrufen können. Tritt eine Konzeption trotz erhöhter
Schadstoffbelastung ein, so sind diese Schwangerschaften vermehrt durch Aborte,
Mißbildungen, Plazentainsuffizienz und Frühgeburtlic
1. Schwermetalle
Die Bedeutung von Schwermetallen für die
menschliche Fertilität konnte bisher nur durch Vergiftungsfälle im Ausland (Japan,
UdSSR, Irak) bewiesen werden. Die Mehrzahl der Ergebnisse resultiert jedoch aus
Tierversuchen,
da Tiere mit definierten Mengen von einzelnen Schwermetallen auch in subtoxischen
Konzentrationen
belastet werden können. Wird Blei, Cadmium oder Quecksilber an männliche Tiere
(z.B. Ratten, Kaninchen)
verfüttert, so bleiben häufig die Spermiogramme unverändert.
Zusätzlich zu den schon beschriebenen
Veränderungen, die praktisch durch alle Schwermetalle verursacht werden können, bestehen
bei Quecksilber noch besondere Wirkungen: Neben ausgeprägten zentralnervösen
Störungen induziert Quecksilber Autoimmunerkrankungen und Immunopathien. Auch
Alopezien treten bei Quecksilberbelastung gehäuft auf.
* Prof. Dr. ingrid gerhard, Abteilung für
Gynäkologische Endokrinologie und Fertilitätsstörungen der
Universitäts-Frauen-klinik. Vortrag auf der 24. Fortbildungstagung für
Fachärzte der Gynäkologie und Geburtshilfe in Obergurgl, Österreich, am 4.2.1992
Daunderer - Handbuch der Amalgamvergiftung - 5. Erg.-Lfg.
8/95 O . l
Amalgam____________________________________________________ Einzelgift
II - 9.6.4 Abort - Mißbildung - Fertilität
Um die Bedeutung der
Schwermetallbelastungen bei Frauen mit hormonellen Störungen zu überprüfen, wurden
von 1987—1989 an der Universitäts-Frauenklinik Heidelberg 419
Schwermetallausschwemm-Tests durchgeführt. Mit dem Chelatbildner
Dimercaptopropionsulfonsäure (DMPS) gelingt es, Schwermetalle wie
Quecksilber, Blei, Cadmium, Arsen, Kupfer u.a. aus den Körperdepots zu lösen
und im Urin auszuschwemmen. Der nüchternen Patientin werden 10 mg/kg
Körpergewicht DMPS peroral verabreicht. Vorher und 2 Stunden danach werden jeweils 10-20 ml Urin in
getrennten Röhrchen aufgefangen. Seit Oktober
1991 ist DMPS auch zur intravenösen Injektion erhältlich. In diesem Fall
braucht die Patientin nicht nüchtern zu sein. Man injiziert eine Ampulle ä 250
mg DMPS i.v. und läßt Urin vorher und 45 Minuten nach der Injektion abgeben. In den einzelnen Urinproben werden
neben dem Kreatinin die Konzentrationen
von Quecksilber, Cadmium, Blei, Arsen, Zinn, Kupfer usw. bestimmt. Bei der
Auswertung der Ergebnisse ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Metalle
eine unterschiedliche Affinität zum DMPS haben.
Sie werden in folgender Reihenfolge gebunden: Zink, Kupfer, Arsen, Quecksilber,
Blei, Eisen, Cadmium, Nickel,
Chrom.
Die mengenmäßig größte Ausscheidung
konnte bei allen Frauen für Quecksilber nachgewiesen werden (Tab. 1). Die
Hälfte der Patientinnen hatte eine maximale Quecksilberausscheidung von über 50
|ig/g Kreatinin. Die höchsten von uns gemessenen Werte betrugen 36 000 |xg/g
Kreatinin. Die gleichzeitige Erhebung einer genauen Umweltanamnese und die
Bestimmung von Methyl-Quecksilber in den Proben, die erhöhte Werte aufgewiescn hatten,
ergaben keine Hinweise auf eine vermehrte Belastung mit organischem Quecksilber,
die z.B. durch die Ernährung mit verseuchtem Fisch hervorgerufen sein könnte.
Nur in vereinzelten Fällen
konnten Hausstaubuntersuchungen bei beruflich exponierten Frauen eine erhöhte Aufnahme von anorganischem oder metallischem
Quecksilber nahelegen (z.B. eine Grafikerin, die offenbar
quecksilberhaltige Farben benutzte, drei Frauen aus Arztpraxen, in denen
Fieberthermometer vor längerer Zeit
zerbrochen waren).
Tab. l: Schwermetallausscheidung im
oralen DMPS-Test bei 474 Frauen mit hormonellen Störungen. Der höchste Wert nach 2 oder 3 Stunden
wurde berücksichtigt.
peroraler
DMPS-Test |
|||||||
Percentile (ig/g Kreatinin Urin |
|||||||
|
MW |
Min. |
10 |
50 |
75 |
90 |
Max. |
Quecksilber |
|
|
|
|
|
|
|
basal |
2,4 |
0,2 |
0,5 |
1,3 |
2,1 |
3,7 |
63 |
stim. |
109 |
0,3 |
10 |
46 |
101 |
221 |
11 081 |
Blei |
|
|
|
|
|
|
|
basal |
2,9 |
0,5 |
1,0 |
2,1 |
3,5 |
5,3 |
28,7 |
stim. |
32 |
1,0 |
12 |
28 |
41 |
55 |
195 |
Cadmium |
|
|
|
|
|
|
|
basal |
0,4 |
0,02 |
0,1 |
0,3 |
0,4 |
0,8 |
3,5 |
stim. |
0,7 |
0,03 |
0,2 |
0,5 |
0,7 |
1,2 |
13,4 |
Kupfer |
|
|
|
|
|
|
|
basalstim. |
39 |
2 |
17 |
31 |
44 |
58 |
739 |
|
1378 |
21 |
572 |
1307 |
1689 |
2110 |
16836 |
Arsen |
|
|
|
|
|
|
|
basal |
3,4 |
0,3 |
1,0 |
2,7 |
4,2 |
6,5 |
33 |
stim. |
14 |
0,6 |
4 |
10 |
17 |
27 |
148 |
Da fast alle unsere Patientinnen Amalgamfüllungen
in den Zähnen hatten (Amalgam ist eine Legierung, die aus
unterschiedlichen Anteilen von Quecksilber, Zinn, Kupfer und Silber besteht),
überprüften wir im sogenannten Kaugummi-Test die Quecksilbcrfreisetzung aus
den Zahnplombcn. Die nüchterne Patientin mußte 5 ml Speichel in ein Röhrchen
asscrvieren. Anschließend kaute sie 10 Minuten lang ein zuckerfreies Kaugummi und
sammelte während dieser Zeit Speichel in einem zweiten Röhrchen. In dem
Speichel wurden
die Konzentrationen von Quecksilber, Kupfer, Zinn und Silber bestimmt. Während
bei einem Teil der
Patientinnen bereits vor dem Kauen erhöhte Quecksilberwerte nachweisbar waren,
stieg jedoch bei
O . 2- Daunderer —
Handbuch der Amalgamvergiftung — 5. Erg.-Lfg. 8/95
Einzelgift
Amalgam Abort - Mißbildung - Fertilität II - 9.6.4
der Mehrzahl der Fälle die Quecksilberfreisetzung durch
das Kauen deutlich an. Die Quecksilberkonzentration nahm mit der Anzahl der
Füllungen zu. Während von der WHO für das Trinkwasser l ^g/1 Quecksilber als
oberste Grenze festgesetzt ist, maßen wir bei unseren Patientinnen bis zu 800
ng/1 Quecksilber im Speichel beim Kaugummi-Test. Mit zunehmender Zahl der
Amalgamfüllungen nahm sowohl die Quecksilberfreisetzung beim Kauen zu als auch
die Quecksilberausscheidung im Urin nach DMPS-Belastung (Abb. 1).
|
Füllungen
Sp1 Hg
Sp2Hg
Basal Hg
•• Stirn. Hg
Abb. 1:
Auswirkung von Amalgamplomben auf Quecksilber-Freisetzung im Speichel
(Kaugummitcst) und Urin (DMPS-Test)
Vergleicht man die Zahl der Amalgamfüllungen
und die Menge des Quecksilbers im Speichel bei den Patientinnen mit
stark erhöhter Quecksilberausscheidung im Urin (> 75. Perzentile) mit denen,
die weniger
Quecksilber im Urin ausgeschieden hatten (< 75. Perzentile), so war bei
ersteren die Hg-Freiset-zung im Speichel im Kaugummi-Test fünffach höher als
bei letzteren (Abb. 2).
Wie oben beschrieben, konnte durch DMPS
auch eine vermehrte Bleifreisetzung im Urin nachgewiesen werden. Die Hälfte
der Frauen schied mehr als 30 |ig Blei/g Kreatinin aus.
Auch die Ausscheidung von Cadmmm gelang
durch DMPS-Stimulation. Sie war jedoch im Vergleich zur Quecksilber- und
Bleiausscheidung am geringsten.
Daundcrcr - Handbuch
der Amalgamvergiftung-5. Krg.-Lfg. 8/95
8.3
Amalgam
II - 9.6.4 Abort - Mißbildung - Fertilität
Einzelgift
|
35-30 — 25-20-15-10-
5 —
0
. 72,44 |
Durchschn. Füll.
Zahl
<=75.Perc.230n.g/gKre
Hg-Werte im
Speichel
85,86 |
294,54
>75.Perc.230ug/gKre
350
l— 300 250
1—200 150 - 100 - 50 0
Durchschn. Füll.
Zahl
Hg Basal
l !
Hg stim.
Abb. 2: Zusammenhang zwischen hoher Quecksilber-Freisetzung
nach DMPS und Anzahl der Füllungen und Kaugummitest
geringen Konzentrationen wesentlich
toxischer. Die höchsten von uns gefundenen Cadmium-Konzentra-tionen betrugen 25 ng/g
Kreatinin. Erste statistische Auswertungen gaben Hinweise dafür, daß folgende Patientengruppen
höhere Cadmiumbelastungen haben als die übrigen Frauen: Frauen in technischen Berufen, Frauen mit
Schilddrüsenfunktionsstörungen, Frauen mit habituellen Aborten, Frauen mit
Uterus-myomatosus,
Frauen mit klimakterischen Störungen und Frauen, die Amalgamfüllungen haben. Da
sich alle Schwermetalle an ähnliche Proteine binden und ähnlichen
Ausscheidungsmechanismen unterliegen, nehmen wir an, daß durch die Belastung mit
Quecksilber aus Amalgamfüllungen eine ausreichende Entgiftung des zusätzlich
aufgenommenen Cadmiums diesen Frauen nicht möglich ist.
Als Therapie der chronischen
Schwernietallbelastung sollte an erster Stelle die Erkennung und Entfernung der
Ursache stehen (z.B. Amalgam, Keramikgeschirr, berufliche Kontamination etc.).
Neben der Substitution mit Vitaminen und Spurenelementen (s.u.) kann DMPS
in niedrigen Dosen verabreicht werden, z.B. einmal pro Woche 5 — 10 mg DMPS/kg
Körpergewicht.
2. Pestizide
Im Rahmen der Reproduktion haben Pestizide
verschiedene Wirkungen, die überwiegend im Tierversuch nachgewiesen wurden:
Verschlechterung der Spermienqualität, die Eier der Weibchen sind schlechter
fer-tilisierbar.
Die Häufigkeit der erhöhten Pestizidwerte im Blut im
Vergleich zum vorgegebenen Referenzwert ist in Tabelle 2 zusammengestellt. Etwa 8% der
Frauen wiesen erhöhte PCB-Konzentrationen auf. Die hochchlorierten
Kongenere des PCB waren bei Frauen mit Endometriose häufiger erhöht als bei
Frauen ohne Endometriose. Auch bei Frauen mit Nachweis von Schilddrüsen-Antikörpern
und bei Frauen mit erhöhter
8.4
Daunderer—Handbuch
der Amalgamvergiftung —5. Erg.-Lfg. 8/95
Einzelgift
Amalgam Abort - Mißbildung - Fertilität II - 9.6.4
Tab. 2:
Organochlorverbindungen im Blut von 485 Frauen mit hormonellen und/oder
Fertilitätsstö-rungen
Polychlorierte
Biphenyle (PCB)
|
Referenz [ng/1] |
Anz. Pat. |
Belastete (n) |
% |
Mittelw. [ng/1] |
PCB 28 |
< 20 |
469 |
11 |
2,34 |
1,38 |
PCB
52 |
< 40 |
469 |
4 |
0,85 |
2,76 |
PCB 101 |
< 100 |
469 |
16 |
3,41 |
43,84 |
PCB 138 |
< 800 |
469 |
12 |
2,55 |
261,83 |
PCB 153 |
<1200 |
469 |
3 |
0,63 |
313,57 |
PCB 180 |
<
400 |
469 |
13 |
2,77 |
141,27 |
Summe |
|
469 |
38 |
8,12 |
764,65 |
DDD, DDT, |
DDE und Summe DDD+DDT+DDE |
||||
|
Referenz [ng/l] |
Anz. Pat. |
Belastete (n) |
tu |
Mittelw, [ng/1] |
DDE |
|
467 |
|
|
966,21 |
DDD 2.4 |
|
458 |
|
|
1,30 |
DDD 4.4 |
|
458 |
|
|
3,32 |
DDT 2.4 |
|
464 |
|
|
9,97 |
DDT 4.4 |
|
464 |
|
|
32,36 |
Summe |
<4000 |
458 |
8 |
1,74 |
1015,31 |
HCH |
|||||
|
Referenz [ng/1] |
Anz. Pat. |
Belastete (n) |
% |
Mittelw. [ng/1] |
Y-HCH |
<100 |
486 |
33 |
6,79 |
54,58 |
ß-HCH |
<600 |
483 |
45 |
9,31 |
297,58 |
a-HCH |
<
10 |
482 |
73 |
15,14 |
3,04 |
Summe |
|
481 |
123 |
25,60 |
355,73 |
HCB, PCP |
|||||
|
Referenz [ng/lj |
Anz. Pat. |
Belastete (n) |
% |
Mittelw. [ng/1] |
HCB |
< 1000 |
465 |
31 |
6,66 |
464,00 |
PCP |
< 25 |ig/l |
479 |
99 |
20,66 |
19,99 ug/1 |
In der DDD-DDT-DDE-Gruppe
war DDF., die Speicherform dieser Substanzgruppe, am
höchsten und wirkte sich am ausgeprägtesten
auf die Summe aus, deren Referenz bei 4000 ng/1 liegt. In folgenden Patientengruppen fanden sich signifikant erhöhte Werte
im Vergleich /.u den restlichen Patientinnen: Bei Frauen mit habituellen Fehlgeburten, mit Akne, mit
Schilddrüsen-Antikörpern und bei Frauen, die trotz therapeutischer Bemühungen im Beobachtungszeitraum nicht
konzipierten.
Das HCB, dessen Referenz bei 1000 ng/1
liegt, war bei 6,6 % der Frauen erhöht. Frauen mit Hyperprolaktin-ämie und Frauen mit Hausstauballergien
wiesen besonders hohe Konzentrationen auf, dagegen fanden sich erhöhte Werte bei Frauen mit
Hyperandrogenämie nur sehr selten.
Bei HCH wurden die höchsten Konzentrationen
des ß-Isomers (bei 9% der Patientinnen) gefunden, da es überwiegend durch
tierische Nahrung aufgenommen wird. Frauen mit Adipositas und Abortanamnesc wiesen die höchsten Konzentrationen auf.
Über die Wirkung von a-HCH auf die Fertilität konnten die Autoren in der Literatur bisher nichts finden. 15
% der Patientinnen wiesen erhöhte Werte auf. Signifikant erhöhte Konzentrationen fanden sich bei Frauen
mit Uterus myomatosus, mit Schilddrüsen-Antikörpern, mit Lutealinsuffizienz und mit einer erhöhten
N
Daunderer — Handbuch
der Amalgamvergiftung - 5. Krg.-Lfg. 8/95
8.5
Amalgam
II - 9.6.4 Abort - Mißbildung - Fertilität
Einzelgift
PCP war mengenmäßig in den höchsten Konzentrationen
nachweisbar. Als Referenz wurde aufgrund neuerer Untersuchungen 25 [ig/l gewählt. Damit hatten 21 % der
Frauen erhöhte Pentachlorphenol-Werte. Frauen mit primärer Sterilität und
Frauen mit Alopezie wiesen signifikant erhöhte Konzentrationen von • PCP auf. Trat während der Beobachtungszeit bei
einer PCP-Belastung eine Schwangerschaft ein, so endete sie bei Werten unter 6 ng/1 in 14 % in einem
Abort, bei Werten von 6-12 ng/1 in 23 % und bei Werten über 12 ng/1 in 50%.
Auf die /.ahlreichen immunologischen
und hormoncllen Störungen, die durch eine chronische Belastung mit Organochlor-Verbindungen
hervorgerufen werden können, kann in diesem Rahmen nicht eingegangen werden. In Tabelle 3 sollen lediglich die
Ergebnisse von 22 mit Holzschutzmitteln belasteten Patientinnen dargestellt werden, bei denen sich
sehr häufig Störungen des Immunsystems fanden, Störungen der
Nebennierenrindenfunktion und der Schilddrüse.
Tab. 3: Immunologische und hormonelle
Veränderungen bei 22 Frauen mit chronischer Holzschutzmittelbelastung (PCP und
Lindan).
Zellulärer Immundefekt |
15 von 21 (71%) |
|
Hyperandrogenämie |
8 von 22
(36%) n |
|
|
|
>
77% |
Part. NNR-Insuffizienz |
9 von 22 (41 %) / |
|
Hyperthyrcose |
1 von 22 (.5%)
s, |
|
|
|
>
27% |
Hypothyreose |
5 von 22 (23%) / |
|
Total |
21 von 22 (95%) |
|
Weitere statistische Auswertungen des
vorhandenen Materials werden klären müssen, welche Interaktion zwischen Pestiziden
und Schwermetallen in bezug auf die Fertilität besteht, inwieweit Nationalität,
Alter, Ernährungs- und Rauchgewohnheiten zusätzliche beeinflussende Faktoren
sind. So konnten wir z.B. feststellen, daß die Gesamtbelastung mit Chlorkohlcnwasserstoffen mit
zunehmendem Alter signifikant zunimmt, daß
jedoch bei ausländischen Frauen bereits in jüngeren Jahren (25—35) erhöhte
Belastungen bestehen, die über die der deutschen Population hinausgehen.
Dadurch könnte erklärbar sein, daß die Schwangerschaftsrate
bei infertilen Ausländerinnen trotz gezielter Therapie deutlich niedriger liegt
als bei deutschen Frauen, wie wir in
einer früheren Untersuchung zeigen konnten.
3. Therapieansätze
Ist eine Schadstoffbelastung
nachgewiesen, so muß versucht werden, zur Verbesserung der Fertilitäts-chancen diese zu eliminieren
(Tab. 4). Die Giftausschwemmung gelingt nur bei der Schwermetallbelastung mit Sicherheit,
während es bisher keine Medikamente mi
O . 6 Daunderer - Handbuch der Amalgamvergiftung - 5,
Erg.-I .fg. H/y5
Einzelgift____________________________________________________ Amalgam
Abort - Mißbildung - Fertilität
II - 9.6.4
Tab. 4: Therapie
umweltbedingter toxischer Schäden
1)
Elimination
der Expositionsquelle
2)
Giftausschwemmung mit homöopathischen oder allopathischen
Substanzen
3)
Störfeldsanicrung
(Tonsillen, Gebiß etc.)
4} Darmsanierung (mikrobiologische Therapie)
5)
Substitution
von Mangelzuständen (Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente)
6)
Stimulation
des Immunsystems
7)
Psychische Stabilisierung____________________________________________
Als unterstützende Behandlung hat sich
in den letzten Monaten bei uns die in Tabelle 5 zusammengestellte
Substitutionstherapie bewährt, die nicht nur bei der Schwermetallbelastung,
sondern auch bei pestizidbela-steten Patientinnen zu einer deutlichen Verbesserung der
Gesundhei
Unsere Ergebnisse geben erste Hinweise
dafür, daß Schwermetall- und Pestizidbelastungen ursächlich für endokrine Störungen
mit nachfolgender Einschränkung der Fertilität verantwortlich sein können. Die
anschließende ätiologisch orientierte Therapie verspricht eine Verbesserung
der Fertilitätsprognose bei Frauen mit primärer und sekundärer Sterilität.
Während in den Jahren 1982—l986 von den im Rahmen der Sterilitätssprechs-stunde erzielten
Schwangerschaften ein Drittel spontan, d.h. unabhängig von einer hormonellen
Therapie eintraten, waren dies im vergangenen Jahr, in dem wir Umweltbelastungen
erkennen und behandeln konnten, 70%. Die beiliegenden Fallbeispiele sollen
einige dieser Krankheitsgeschichten demonstrieren.
Tab. 5:
Vorschlag einer Substitutionstherapie bei Frauen mit chronischer
Schwermetall- oder Pestizidbe-lastung. Individuelle Ergänzungen erforderlich.
1.
Selen 200 |ig/die (z.B. Selcnase® Trinkamp. 2X1)
2.
Zinkorotrat 80 mg/die (oder Zinkaspartat 100 mg/die)
3.
Calcium 500-1000 mg jeden 2. Tag
4.
Vitamin C 2 g/die
5.
Vitamin E 300 mg/die (z.B. Ephynal« Kaudrg. 3 X 1)
6.
Knoblauchpillen,
z.B. Kyolic® 2 x l
7.
evtl. Vitamin B6 200 mg/die (z.B. Bonasanit®,
lienadon", Hexobion®)________
Kasuistik:
Fall l
(Quccksilherbclastung):
Patientin S. T., geb. 1956,163 cm, 58 kg,
Arbeiterin, Kinderwunsch seit 1978.
Anamnese:
Menarche mit 13 Jahren, Zyklus 26—28/3
1979
Chromolaparoskopie o. B.
1985 Laparotomie mit Ovaropexie beidseits.
1987 Hystcrosalpingographie o. B.
Seit 1974 Levothyroxm 100, seit 1979 Tavor.
Raucherin
(15 Zigaretten/Tag).
Beschwerden:
Herzjagen, Muskelzittern, innere Unruhe, Aufgeregtheit,
Kloßgefühl im Hals,
Kleber, Kosmetika etc.).
Umweltanamnese:
Arbeitet in Maß- und Regeltechnik in Thermometerfabrik
(löten unter Abzug) ohne Kontakt mit Hg. Wohnt
an stark befahrener Straße, Ballungsgebiet l km entfernt. Im Wohnzimmer
Heizdecken und Teppichboden. Ernährung, normal, Fisch fast nie.
Daunderer - Handbuch der Amalgamvergirtung - 5.
Erg.-l.fg. S/95 o. /
Amalgam
Nach unserer Erfahrung sind die häufigsten Gifte, die zur
Unfruchtbarkeit führen:
II - 9.6.4 Abort
- Mißbildung - Fertilität
Einzelgift
Andrologie:
Geb. 1950, Maurer, 30 Zigaretten/Tag, seit
Unfall mit Schädelbruch Zentropil. 1982 Asthenoteratozoo-spermie (20% normale
Formen, 30% Propulsivmotilität). Nach Padutin, Testoviron Besserung, seit 1985 Spermiogramm 70 %
normale Formen, 45 % Propulsivmotilität, 75 Mill/ml.
Bisherige Therapie
außerhalb:
Clomiphen, Gonadotropine, 3 homologe
Inseminationen.
Befund 1989:
Normale Hormone, Ovulation 8.-l 8. Tag, gelegentlich Lutealinsuffizienz,
negativer Postkoitaltest bei sehr gutem Cervixindex und normalem Spermiogramm.
Kremer in vitro Spermienpenetrationstest leicht eingeschränkt.
Chromolaparoskopie: Tuben beidseits durchgängig. Ovarien mi
DMPS-Test:
Hg nach 2 Std. 838
|ig/g Kreatinin (normal < 50 ng/g
Kreatinin)
Pb nach 2 Std. 70
ug/g Kreatinin (normal < 80 (ig/g
Kreatinin)
Zink basal 158 |ig/g
Kreatinin (normal > 150 ug/g Kreatinin)
Selen basal 15 ^g/g Kreatinin (normal > 10 Hg/g Kreatinin)
Kaugummitest:
Hg 528 Hg/l bei
10 Amalgamfüllungen,
Ag 359 ug/1 3
Goldkronen und
Sn 88 (ig/l l wurzelbchandelten Schneidezahn
Cu 16 ug/1
Außer Nachweis von Schilddrüsenantikörpern übriges Labor
unauffällig.
Verlauf:
Werksarzt schließt berufliche
Kontamination mit Hg aus. Im Hol/, der Decke kein Holzschutzmittel mit Hg nachweisbar. Kombinationstherapie mit
Vitaminen und Spurenelementen führt kaum zu Abfall der Hg-Werte. Zahnsanierung mit Entfernung von Amalgam erfolgt. Anschließend
erneute Kombinationstherapie. Im
Kontroll-DMPS-Test maximale Hg-Ausscheidung 41 Hg/g Kreatinin nach 2 Std., Pb
17 Hg/g Kreatinin nach 3 Std. Tavor
kann abgesetzt werden. Sims-Huhncr-Postcoitaltest nach Kontroll-Dimaval-test
positiv. Spontaner Schwangerschaftseintritt.
Fall 2
(Quecksilbcrbelastung):
Patientin B. S.,
geb. 1959, Jugoslawin, 160 cm, 56 kg, in Deutschland seit 1978, Kinderwunsch
seit 1980.
Anamnese:
Leer. Menarche mit 13 Jahren.
Raucherin
(10 Zigaretten/Tag)
Beschwerden:
Frieren, Müdigkeit,
Oligo-Amenorrhoe seit 15. Lebensjahr.
Umwelt:
Seit 1987 Arbeiterin in einer Fabrik, die Kochplatten
herstellt, ißt keinen Fisch, Kontakt mit Hg nicht
bekannt,
keine Holzschutzmittel am Arbeitsplatz oder im Haus, keine Hg-haltigcn
Medikamente.
Diagnostik:
Spermiogramm o. B. (37 Mill/ml, 50% Propulsivmotilität).
Sims-Huhner-Postkoitaltest nach Ostrogenvorbehandlung bei Zervixindex 12
negativ (< l mobiles Spermium/400fach). Kremer in vitro Spermienpenetrationstes
Bisherige Therapie:
Bromocryptin, Dexamethason, Clomiphen, Gonadotropine (darunter
Cystenentwicklung).
Befund:
FSH 4,9mE/l, LH 11 mE/1, Testosteron 804
pg/ml, Androstendion 560 ng/dl, 17OH-Progesteron 521 ng/dl, 21-Desoxycortisol 41 ng/dl, nach ACTH-Stimulation
typischer 21-Hydroxylase-Defekt. Östradiol 42 pg/ml. Immunologie normal.
Vitamine, Spurenelemente normal. Hg basal 63 Hg/g Krea-
8.8
Daundcrcr -
Handbuch der Am a l ga m Vergiftung - 5. Erg.-Lfg. 8/95
Einzelgift____________________________________________________ Amalgam
Abort - Mißbildung - Fertilität
II - 9.6.4
tinin, nach DMPS 2 Std. 4523 und nach 3 Std.
11 981 (ig/g Kreatinin. Organisches Hg 15,4 Hg/g Kreatinin nach 3 Std., Pb, Cd, Cu, As, Ni, Zn
normal.
l Amalgamfüllung, l Goldkrone seit 9 Jahren, im
Kaugummitest Hg 1,8 und Zink 2,0 ptg/l. Ehemann normaler DMPS-Test.
Diagnose:
Hg-Intoxikation unklarer Ursache.
Verlauf:
Ursache für Hg-Belastung nicht klar,
vorsichtige Ausschwemmung des Hg mit Kombinationstherapie (Spurenelemente, Vitamine).
Nach 3 Monaten Hg basal 34 |ig/g Kreatinin. Zusatztherapie mit DMPS l X pro Woche 600 mg.
Weiterer Abfall von Hg auf 21 (ig/g Kreatinin basal und 2000 Hg/g Kreatinin
nach 120 Minuten. Erste spontane Ovulation bei Hg 5 |ig/g Kreatinin basal. Spontaner
Schwangerschaftseintritt 2 Monate später bei basalem Hg < 2 Hg/g
Kreatinin. Wegen Schwangerschaft kein Kontroll-DMPS-Test erfolgt.
Fall 3
(Quecksilberbelastung):
Patientin H. A., geb. 17.04.1961, 146 cm,
54 kg, Lagerarbeiterin
Diagnose: Primäre Sterilität Nichtraucherin
Anamnese:
Kinderwunsch seit 4 Jahren
10 Amalgamfüllungen seit 15 Jahren
seit 1989 mehrfach Pilzinfektionen
Galaktorrhoe
beidseits seit 1987
Befunde:
Hormone normal,
außer Hyperandrogenämie (DHEA und 17-OH-Prog. nach Stimulation erhöht)
eingeschränkter
SH-Test bei Normozoospermie und eingeschränkter Cervixfaktor
HSG: Uterus und Tuben o. B.
DMPS-Tcst:
(Febr. 90) nach Stimulation;
Hg 1120 ng/g
Kreatinin
Cu 17300
(ig/g Kreatinin
Arsen 200
Hg/g Kreatinin
Pb 900 (ig/g Kreatinin
Kaugummitest nicht verwertbar
Subsets T4A"8
Ratio, 2,923, ANF 1:80 positiv
Therapie:
über 3 Monate Zinkorotrat 40 2 x l im
Kontroll-DMPS-Test (3/91) nach Stimulation
Hg 128 Hg/g Kreatinin
Cu 1708 Hg/g Kreatinin
Arsen 6 ng/g Kreatinin
Pb 35
H6/g Kreatinin
Zink 108 Hg/g
Kreatinin
6/91 Amalgamentfernung
Spontane
Schwangerschaft L. P. 21.08.1991
Daundercr- Handbuch
der Amalgamvergiftung-5.
O."
Einzelgift____________________________________________________ Amalgam
Abort - Mißbildung - Fertilität
II - 9.6.4
tinin, nach DMPS 2 Std. 4523 und nach 3 Std.
11 981 (ig/g Kreatinin. Organisches Hg 15,4 (ig/g Kreatinin nach 3 Std., Pb, Cd, Cu, As, Ni, Zn
normal.
l Amalgamfüllung, l Goldkrone seit 9 Jahren, im
Kaugummitest Hg 1,8 und Zink 2,0 ng/1. Ehemann normaler DMPS-Test.
Diagnose:
Hg-Intoxikation unklarer Ursache.
Verlauf:
Ursache für Hg-Belastung nicht klar, vorsichtige Ausschwemmung
des Hg mit Kombinationstherapie (Spurenelemente,
Vitamine). Nach 3 Monaten Hg basal 34 (ig/g Kreatinin. Zusatztherapie mit DMPS
l X pro Woche 600 mg. Weiterer Abfall von Hg auf 21 ug/g Kreatinin basal
und 2000 (ig/g Kreatinin nach 120 Minuten.
Erste spontane Ovulation bei Hg 5 ug/g Kreatinin basal. Spontaner
Schwangerschaftseintritt 2 Monate später bei basalem Hg < 2 ug/g Kreatinin.
Wegen Schwangerschaft kein Kontroll-DMPS-Test erfolgt.
Fall 3
(Quecksilberbelastung):
Patientin H. A.,
geb. 17.04.1961,146 cm, 54 kg, Lagerarbeiterin
Diagnose: Primäre Sterilität Nichtraucherin
Anamnese:
Kinderwunsch seit 4 Jahren
10 Amalgamfüllungen seit 15 Jahren
seit 1989 mehrfach Pilzinfektionen
Galaktorrhoe
beidseits seit 1987
Befunde:
Hormone normal, außer
Hyperandrogenämie (DHEA und 17-OH-Prog. nach Stimulation erhöht)
eingeschränkter
SH-Tcst bei Normozoospermie und eingeschränkter Cervixfaktor
HSG: Uterus und Tuben o. B.
DMPS-Test:
(Febr. 90) nach
Stimulation;
Hg 1120 (lg/g Kreatinin
Cu 17300 ug/g Kreatinin
Arsen 200 ug/g Kreatinin
Pb 900 (ig/g Kreatinin
Kaugummitest nicht verwertbar
Subsets T4/T8 Ratio, 2,923, ANF 1:80
positiv
Therapie:
über 3 Monate Zinkorotrat 40 2 x l im
Kontroll-DMPS-Test (3/91) nach Stimulation
Hg 128
ug/g Kreatinin
Cu 1708 (ig/g
Kreatinin
Arsen 6
(ig/g Kreatinin
Pb 35 (lg/g Kreatinin
Zink 108 (ig/g Kreatinin
6/91 Amalgamentfernung
Spontane Schwangerschaft L. P. 21.08.1991
Daunderer - Handbuch der Amalgamvergiftnng-5. Erg.-Lfg.
8/95 O."
Einzelgift____________________________________________________ Amalgam
Candidiasis II - 9.6.5
Fall 3 (Pestizide): Patientin R. M., 26 Jahre
Diagnose: 2 Spätaborte
Anamnese:
leer, seit 1986
Kinderwunsch, 1987 Abort in der 26. SSW, 1988 Abort in der 25. SSW
(intrauterine
Fruchttode bei Plazentainsuffizienz)
Beruf-Umwelt:
Kindergärtnerin, Nichtraucherin, 1985 Einzug in
holzverkleidete Dachwohnung, Kindergartenräume
holzgetäfelt
Beschwerden:
Seit 1987
Depressionen, Reizbarkeit, rezid. Pharyngitiden, Kopfschmerzen, Gastritis
Befunde:
3-7/89, biphasische Zyklen, TRH-Test, Gonadotropine, Prolaktin
normal, nach ACTH überschießender Anstieg
von DHEA (= partielle 3 ß-Steroiddehydrogenase-Insuffizienz), Androstendion
erhöht, Proge-steron in der 2.
Zyklushälfte erniedrigt. T4/T8 Quotient und Mitogenstimulation der Lymphozyten normal,
Merieux-Test normal
Gifte:
PCP Serum
94,8 (ig/1, PCP Decke 624 mg/kg, PCP Balken 1266 mg/kg, PCP Holz
Kindergartendecke
1420 mg/kg, Lindan negativ
Therapie:
11/89 Umzug, Sanierung des Kindergartens,
Darmsanierung, homöopathische Therapie
Erfolg:
l /90 bei PCP Serum 10 |j.g/l normales
Allgemeinbefinden, spontaner Schwangerschaftscintritt, prophylaktische Cerclage in
der 20. SSW, Magnesiumsubstitution, Geburt in der 36. SSW, Mädchen, 2.320 g, 45 cm, gesund.
II-9.6.5 Candidiasis
Vorkommen
Wenn man z.B.
-
nach der Sanierung nicht wieder auf die Beine kommt
-
hochgradig chemikalienüberempfindlich reagiert
- einen erniedrigten Ig-A-Spiegel aufweist
— einen Heißhunger auf Süßigkeiten hat
-
an multiplen
-
sich andauernd schlapp, konzentrationsschwach und
psychisch labil fühlt
sollte man immer auch an eine chronische
Candidiasis denken. Die Ig-G-Serum-Antikörper geben Aufschluß, ob eine
fortgeschrittene chronische Schleimhautmykose, meist des Darmes, vorliegt. Die
klinischen
Ökologen testen meist noch die immunologische Reaktionslage auf
Candida-Antigene durch die Intrakutantestung aus und haben dann in Verbindung
mit den Blutwerten, der Anamnese und dem aktuellen Erscheinungsbild meist einen
ausreichenden Überblick, die Relevanz einzuschätzen und eine Therapie einzuleiten.
Daunderer
- Handbuch der Amalgamvergiftung - 5. Erg.-L%. H/95 O . l l
Amalgam____________________________________________________ Einzelgift
II - 9.6.5 Candidiasis
Wirkungscharakter
-
das austretende Quecksilber wird durch die Pilze und
Bakterien im Mund zu Methylquecksilber umge
wandelt.
-
dieses wirkt u.a. antibiotisch und tötet u.a. die Acidophilus-Keime
im Darm ab
-
diese
Keime sind der natürliche Gegenspieler von Candida albicans im Darm - sind sie
vermindert,
kann C.a. sich ausbreiten.
-
es
kann ein längerer chronischer Kontakt mit Umweltgiftcn zu einen Ig-A-Mangel
führen, der dann
auch wieder die Ausbreitung von C.a. fördern kann.
O, L 2. Dnunderrr-Handbuch
der Amalgamvergiftung-5. Erg.-Lfg. 8/95
^x
Einzelgift Therapie
Finanzierung II - 10.1.4
DMPS-Test
Rundschreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an die
Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder
Kopie eines
Schreibens der Honorarabteilung der KBV zur Information (2/92)
Toxikologische Untersuchungen nach Gebührennummer 4026
E-GO Quecksilberbelastung durch Amalgamfüllungen, sog. Dimaval-Test
Sehr geehrte Damen
und Herren,
nach den Feststellungen Ihrer Krankenkasse fielen
überdurchschnittliche Abrechnungshäufigkeiten der Nr. 4026 E-GO in einer Laborarztpraxis im Zusammenhang mit Untersuchungen
auf Schwermetallbelastungen auf. Im
Vordergrund stehen Untersuchungen auf Quecksilber, das Bestandteil von Amalgam
ist, dem gesundheitsschädigende Wirkungen nachgesagt werden. Diese
Thematik erhielt durch Aktivitäten eines
deutschen Toxikologen große Publizität und hat zur Verunsicherung bei Patienten
und Ärzten und zu einem Anstieg entsprechender Laboratoriumsuntersuchungen
geführt.
Zusammengefaßt ergibt sich aus Stellungnahmen
der Bundesregierung, des Bundesgesundheitsamtes und denen von Fachgesellschaften
(z.B. Deutsche Gesellschaft für Pharmakologie und Toxikologie) und Kommissionen (z.B.
Arzneimittelkommission der Zahnärzte), daß trotz nachweisbarer Freisetzung von
Quecksilber
aus Amalgamfüllungen die dadurch verursachten Belastungen nach heutigem
Kenntnisstand kein toxikologisches Risiko begründen und daß es keine
wissenschaftlichen Belege für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch
Amalgam gibt. Daraus ist zu schließen, daß die Vermutung auf Vorliegen einer
„Amalgamintoxikation" oder uncharakteristische Beschwerden wie
Kopfschmerzen oder Nervosität, die auf Amalgamfüllungen zurückgeführt werden,
keine Indikation für Kassen- oder vertragsärztliche Laboratoriumsuntersuchungen sind.
Zum notwendigen Umfang von Untersuchungen auf
Schwermetallbelastungen kann allgemein festgestellt werden:
1.
Laboratoriumsuntcrsuchungen
sind nur dann indiziert, wenn eine Quelle für die Belastung bekannt
ist oder zumindest konkret in Verdacht
steht. Ein ungezieltes Screening ist bei der großen Zahl poten
tiell toxischer Metalle nicht
indiziert.
2.
wenden, z.B. Blut oder Harn.
Die Untersuchungen von Speichel, Stuhl oder Zahnfleisch sind noch
nicht als ausreichend standardisiert und evaluiert anzusehen.
3.
Für Mobilisationstests (z.B. Dimaval-Test, s.u.) in
Verbindung mit Quecksilberbelastungen aus Amal
gamfüllungen
ergibt sich aufgrund der oben wiedergegebenen Expertenmeinungen keine
Indikation.
Der Chelatbildner DMPS (2,3-Dimercaptopropan-l-sulfonsäure,
Natriumsalz) ist unter den Handelsnamen
Dimaval® (Kapselform) bzw. DMPS-HEYL® (Injektionslösung) als Antidot für die
Anwendungsgebiete chronische und
akute Vergiftungen mit Quecksilber und chronische Vergiftungen mit Blei nach dem Arzneimittelgesctz zugelassen, DMPS bildet mit
bestimmten Schwermetallen wasserlösliche Komplexe und fördert dadurch
die Ausscheidung der im extrazelluläjen Raum vorhandenen Schwermetalle, vorwiegend über die Niere.
Sofern DMPS indikationsgemäß zur Behandlung
einer Quecksilber- oder Bleivergiftung verabreicht wird, können Konzentrationsbestimmungen dieser
Metalle vor und während der Therapie indiziert sein, um -wie bei Intoxikationen üblich - das Ausmaß der
Vergiftung bzw. den Therapieerfolg durch Bestimmungen der Blut- bzw. Urinkonzentrationen zu quantifizieren. Dagegen ist
DMPS - worauf der Hersteller von sich aus aufmerksam macht - bisher nicht für
diagnostische Zwecke zugelassen.
Daunderer — Handbuch der Amalgnmvergiftung — 5.
Erg.-Lfg. 8/95 O
. l
Therapie____________________________________________________ Einzelgift
II -10.1.4 Finanzierung
Werden Untersuchungen auf
Schwermetalle, insbesondere auf Quecksilber in Verbindung mit Amalgamfüllungen,
ohne ausreichend gesicherte Indikation und nach einem nicht allgemein
anerkannten Verfahren durchgeführt, können diese Leistungen nicht zu Lasten
der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Sowohl der auftragerteilende
als auch der den Untersuchungsauftrag durchführende Arzt müssen im Rahmen kassen-
und vertragsärztlicher Regeln handeln. Dies im Einzelfall festzustellen, ist
Aufgabe der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.
Antwortschreiben einer Ärztin aus Reutlingen an die
Krankenversicherung Süd-Württemberg in Tübingen:
Dimavaltest-
Rundschreiben 2/92 Sehr geehrter Herr Weber,
wie umfangreiche wissenschaftliche Studien
ergeben haben, steigt die Amalgamintoxikation im Organismus linear zur Zahl
der Amalgamfüllungen an.
Hierbei
kommt es zu vielfältigen organischen und zentralnervösen Beschwerden. Auch
andere Schad-
stoffe, wie Pestizide, halogenierte Kohlenwasserstoffe
u.v.a. mehr können ähnliche Symptome verursa-
chen.
Bei Vorliegen
von Amalgamfüllungen, ohne sonstige Exposition, ist primär eine
Amalgamintoxikation
anzunehmen.
Schon bei wenigen Amalgamfüllungen können
Intoxikationssymptome auftreten. Im Verdachtsfall muß
deshalb unbedingt ein Dimavaltest durchgeführt werden, da
eine Intoxikation zu schweren Dauerschäden
führt.
Bei Vorliegen von mehreren Amalgamfüllungen
handelt es sich beim Dimavaltest nicht um ein ungezieltes Scrcening, sondern
um eine dringend notwendige diagnostische Maßnahme.
Zusätzlich
möchten wir Ihnen mitteilen, daß wir inzwischen bei annähernd 100 Säuglingen
eine Amal-gamvergiftung festgestellt haben,
die durch das Amalgam in den mütterlichen Zähnen entstanden ist. Der
plötzliche, unerwartete Säuglingstod (SIDS) steht mit an Sicherhei
Die KV sollte sich überlegen, ob es sich
hier — bei dem jetzigen Wissensstand — nicht um Fälle von fahrlässiger
Körperverletzung handelt.
Frau Prof. Dr. Gerhard von der
Frauenklinik Heidelberg sieht ebenfalls einen Zusammenhang zwischen Amalgam und
Fcrtilitätsstörungen, bzw. SIDS-Fällen.
Ebenso berichtete Herr Prof. Dr. Drasch vom
Gerichtsmedizinischen Institut der Uni München über derartige
Zusammenhänge.
Da es sich bei der Verabreichung von
Dimaval (i.V., i. m. oder peroral) bereits um eine therapeutische Maßnahme handelt, muß
die Anwendung dieser Substanz zur Diagnostik sofort freigegeben werden, da es
bis jetzt kein gleichwertiges Diagnosticum gibt.
Die Entscheidung der KBV, daß die
Urinuntersuchung nach Durchführung des Dimavaltestes nicht mehr auf
Überweisungsschein durchgeführt werden darf, muß sofort zurückgenommen werden.
Ich darf Sie bitten, dies umgehend in die Wege zu leiten.
Falls bei den zuständigen Gremien unserer KV
Informationsdefizite bestehen, sind wir gern bereit, zu einem Gespräch nach Tübingen zu kommen. Zu einem solchen Termin sollten
Sie auch Herrn Dr. Gärtner vom Labor Dr. Gärtner/Weingarten und Herrn
Kommentar:
Das Schreiben der Bundes-KV vom
Februar 1992 war das ausgesprochene Verbot eines DMPS-Testes für Kassenpatienten. Vorher wurden etwa l
Million Teste über Krankenschein abgerechnet. Dabei wurden ungeheure schwerste Vergiftungen entdeckt. In
etwa 98% der Fälle besserten sich giftbedingte Nerven-und Immunschäden. Die ausgeschiedenen Giftwerte
stimmten mit den Kaugummiwerten im Speichel
Daunderer - Handbuch der
Amalgamvcrgiftimg 5. Etg.-I,fg. 8/95
Einzelgift____________________________________________________ Therapie
Finanzierung II — 10.1.4
überein. Kein vergifteter Alpenbewohner aß
quecksilberhaltige Nahrung. Ausnahmslos alle Fälle verbesserten sich bleibend
durch eine korrekte Amlagamsanierung. In vielen Fällen wurde eine lange Arbeitsunfähigkeit
beendet.
-
wenn man keinen Giftnachweis akzeptiert, braucht man
keine Vergiftung zu behandeln: klinische Bes
serung genügt
-
das Ausschalten der Giftquelle führt zur Heilung:
Kaugummitest nach der Sanierung stimmt mit klini
scher Besserung überein
-
eine erfolgreiche Heilmethode muß nicht vorher zugelassen
sein, sondern muß eine Besserung
erbringen.
Manche
meinen aber immer noch, Vergifter hätten in Deutschland völlige Narrenfreiheit.
Steuer
Zuzahlungen für Zahnersatz wie auch andere Krankheitskosten können
als „außergewöhnliche Belastung"
steuerlich geltend gemacht werden. Darauf weist der Bundesverband der
Innungskrankenkassen (IKK-Bundesverband)
hin. Voraussetzung dafür ist, daß die Zuzahlung eine gewisse „zumutbare Eigenbelastung" übersteigt. Für einen
(Quelle: handds-magazin, 6. Mai 1993)
Fahrten zur
Selbsthilfegruppe
Die Teilnahme an der Selbsthilfegruppe muß eine
therapeutische Maßnahme darstellen. Der Nachweis dieser Voraussetzung ist durch ein amtsärztliches Zeugnis zu erbringen
(BFH-Urteil v. 13.2.87, BstBl 1987/II/S.
427).
Bestätigung über fachärztliche
Notwendigkeit von Dr. Daunderer wurde vom Finanzamt akzeptiert.
Daunderer-
Handbuch der Amalgamvcrgiftung - 5. Erg.-l.fg. 8/95 8.3
O .4 Daunderer -1 landbuch der Amalgam Vergiftung - 5.
Erg.-Lfg. 8/95
Einzelgift_____________________________________________________ Therapie
Recht II - 10.1.5
5. Patient
Brief der AOK Stuttgart an einen
Versicherten
Kostenerstattung
Sehr geehrter Herr X,
wegen der Kosten für den Zahnersatz
wurden Sie in der Zwischenzeit von unserer Abteilung Zahnärztliche Leistungen
informiert.
Nun nochmals zu den Kosten der ärztlichen
Behandlung und der Medikamente.
Der Gesetzgeber schreibt uns im Sozialgesetzbuch vor, daß
wir nur kassenüblich anerkannte Behandlungsmethoden
und Medikamente bezahlen dürfen. Bei Ihnen wurden einige Behandlungen
durchgeführt und Medikamente verordnet, die nicht kassenüblich sind.
Wir haben die Rechnungen nochmals
ausführlich geprüft und dabei festgestellt, daß teilweise auch kassenübliche
Behandlungsmaßnahmen erbracht wurden. Auch ein Teil der Medikamente ist
erstattungsfähig. Insgesamt
würde sich ein Erstattungsbetrag in Höhe von 513,30 DM ergeben.
Bitte teilen Sie
uns mit:
Sind Sie mit diesem
Erstattungsbetrag einverstanden und ziehen Sie Ihren Widerspruch zurück?
Sofern Sie Ihren Widerspruch aufrechthalten,
benötigen wir zur Fortführung des Widerspruchsverfahrens eine Aussage des behandelnden
Vertragsarztes. Das Bundessozialgericht hat bereits in mehreren Urteilen festgelegt, daß die
Krankenkassen auch nicht kassenübliche Behandlungsmethoden finanzieren können,
wenn schulmedizinische bzw. kassenübliche Behandlungsmethoden nicht mehr zur
Verfügung stehen, durch die alternative Behandlungsmethode ein Erfolg
eingetreten bzw. wahrscheinlich ist und dies von einem Vertragsarzt der AOK
bestätigt wird.
Ohne Stellungnahme eines
Vertragsarztes ist eine höhere Kostenerstattung nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen Versichertenabteilung
6. Patient
Schriftverkehr mit AOK München/Abrechnung
Sehr
geehrter Herr Dr. Daunderer,
für Ihre gestrige Behandlung und das Gespräch
bedanke ich mich. Wie abgemacht, schicke ich Ihnen in der Anlage Kopien, welche
sich auf meine Behandlung, d.h. das Entfernen der Amalgamfüllungen und Entgiftung beziehen.
Ich bestätige hiermit nochmals, daß
durch Ihre Entgiftung mein Gesundheitszustand sich rapide verbessert hat.
In einer telefonischen Verhandlung mit
der Geschäftsleitung der AOK München habe ich mich nicht in Diskussionen
verwickeln lassen, sondern nur gesagt, daß ich das Geld für die Entfernung der
Amalgamfüllungen und den Ersatz mit einer vernünftigen
Galvano-Porzellanfüllung will.
Man bot mir DM 2000,00 an, womit ich mich
einverstanden erklärte.
Mit freundlichen Grüßen R. H.
Daunderer- Handbuch der Amalgamvcrgiftuiig-5. Erg.-Lfg. 8/95 l J
Einzelgift_____________________________________________________ Therapie
Recht II - 10.1.5
5. Patient
Brief der AOK Stuttgart an einen
Versicherten
Kostenerstattung
Sehr geehrter Herr X,
wegen der Kosten für den Zahnersatz wurden
Sie in der Zwischenzeit von unserer Abteilung Zahnärztliche Leistungen
informiert.
Nun nochmals zu den Kosten der ärztlichen
Behandlung und der Medikamente.
Der Gesetzgeber schreibt uns im
Sozialgesetzbuch vor, daß wir nur kassenüblich anerkannte Behandlungsmethoden und
Medikamente bezahlen dürfen. Bei Ihnen wurden einige Behandlungen durchgeführt und Medikamente verordnet, die nicht
kassenüblich sind.
Wir haben die Rechnungen nochmals
ausführlich geprüft und dabei festgestellt, daß teilweise auch kassenübliche
Behandlungsmaßnahmen erbracht wurden. Auch ein Teil der Medikamente ist erstattungsfähig.
Insgesamt würde sich ein
Erstattungsbetrag in Höhe von 513,30 DM ergeben.
Bitte teilen Sie
uns mit:
Sind Sie mit diesem
Erstattungsbetrag einverstanden und ziehen Sie Ihren Widerspruch zurück?
Sofern Sie Ihren Widerspruch aufrechthalten, benötigen
wir zur Fortführung des Widerspruchsverfahrens eine Aussage des behandelnden
Vertragsarztes. Das Bundessozialgericht hat bereits in mehreren Urteilen festgelegt, daß die
Krankenkassen auch nicht kassenüblichc Behandlungsmethoden finanzieren können,
wenn schulmedizinische bzw. kassenübliche Behandlungsmethoden nicht mehr zur
Verfügung stehen, durch die alternative Behandlungsmethode ein Erfolg
eingetreten bzw. wahrscheinlich ist und dies von einem Vertragsarzt der AOK
bestätigt wird.
Ohne Stellungnahme eines Vertragsarz.tes
ist eine höhere Kostenerstattung nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen Versichertenabteilung
6. Patient
Schriftverkehr mit AOK München/Abrechnung
Sehr
geehrter Herr Dr. Daunderer,
für Ihre gestrige Behandlung und das
Gespräch bedanke ich mich. Wie abgemacht, schicke ich Ihnen in der Anlage
Kopien, welche sich auf meine Behandlung, d.h. das Entfernen der
Amalgamfüllungen und Entgiftung beziehen.
Ich bestätige hiermit nochmals, daß durch
Ihre Entgiftung mein Gesundheitszustand sich rapide verbessert hat.
In einer telefonischen Verhandlung mit der
Geschäftsleitung der AOK München habe ich mich nicht in Diskussionen verwickeln
lassen, sondern nur gesagt, daß ich das Geld für die Enrfernung der
Amalgam-füllungen und den Ersatz mit einer vernünftigen
Galvano-Porzellanfüllung will.
Man bot mir DM 2000,00 an, womit ich mich
einverstanden erklärte.
Mit freundlichen Grüßen R. H.
Daunderer- Handbuch der Amalgamvergiftung- 5. Erg.-Lfg, 8/95 l
-J
Einzelgift____________________________________________________ Therapie
Recht II-10.1.5
grund ihres hohen Preises kaum finanzierbar sind. Die perfekte Lösung in der Zahnheilkunde besteht darin, die Notwendigkeit von Füllungen durch
intensive Mundhygiene und regelmäßige zahnärztliche Kontrolle möglichst ers
Wie ich den Unterlagen, die Sie Ihrem
Schreiben beigefügt haben, entnehme, hat Ihr Sohn gegen die Bescheide der Betriebskrankenkasse Audi
in Ingolstadt vom 2. Februar 1994 und 25. März 1994 mit Schreiben vom 6.
Februar 1994 und 30. März 1994 Widerspruch eingelegt. Die Antwort der Krankenkasse
darauf sollten Sie zunächst abwarten, ihr kann und möchte ich nicht vorgreifen.
Sollte Ihr Sohn weiterhin Bedenken
gegen die Entscheidungen seiner Krankenkasse haben, kann er als Versicherter der
geserzlichen Krankenversicherung seinen Fall aufsichtsrechtlich überprüfen
lassen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich die Landessozialminister vornehmen.
Sollte Ihr Sohn eine aufsichtsrechtliche Prüfung durchführen lassen wollen, ist
für seinen Fall das Bayerische Staatsministerium für Arbeit,
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr
G.,
für Ihr erneutes Schreiben vom 26. Juni
1994 zur Kostentragung beim Austausch von Amalgamfüllungcn danke ich Ihnen im Auftrag
von Minister Seehofer.
Wie Ihnen Minister Seehofer bereits mit
Schreiben vom 10. Juni 1994 mitgeteilt hat, ist das Bundesministerium für
Gesundheit nicht berechtigt, über die Anwendung des Krankenversicherungsrechts
im Einzelfall verbindlich zu entscheiden. Dies ist vielmehr Aufgabe der
zuständigen Krankenkasse. Ich empfehle Ihnen daher vor dem Hintergrund der
Laborergebnisse, gemeinsam mit Ihrer Krankenkasse nach Lösungsmöglic
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Daraufhin kam es zu
einer Teilerstattung der BKK.
9. Patient
Sehr
geehrter Herr Dr. Daunderer,
ich bitte heute um Ihren Rat in folgender Angelegenheit:
Im Januar d. J. habe ich meine Zähne sanieren lassen und
erhielt Gußfüllungen in Gold und Keramik.
Vor Behandlungsbeginn bescheinigte mir mein Dermatologe
eine
Daraufhin forderte ich eine 100%ige Kostenübernahme der Krankenkasse.
Die DAK hingegen beteiligte
sich mit lediglich 47,5 % der Gesamtsumme.
Die Stellungnahme
der DAK hierzu lautete u.a.:
Zitat: Nach Angaben eines
der führenden Hersteller von Amalgamen handelt es sich dabei um eine organische
Quecksilberverbindung, die im Amalgam jedoch nicht enthalten ist. Solche
Verbindungen entstünden
auch nicht bei der Korrosion von Amalgam in der Mundhöhle.
Können Sie dieser Argumentation
fachlich zustimmen, oder gibt es sogar einen Präzedenzfall mit rechtskräftigem
Urteil?
Ich wäre
Ihnen sehr dankbar, wenn Sie auf meine Fragen kurz antworten würden. Vielleich
Daunderer - Handbuch der Amalgamvcrgiftung - 5. Erg.-Lfg, 8/95 l /
Therapie____________________________________________________ Einzelgift
II-10.1.5 Recht
10. Patient
Brief des Rechtsanwaltes einer Patientin an das
Sozialgericht: In dem Rechtsstreit U. S. gegen die DAK wird die Klage wie folgt
begründet:
Die Entscheidung der Beklagten vom
16.10.1990 kann keinen Bestand haben, da von der Beklagten zu Unrecht die Auffassung
vertreten wird, die Klägerin verlange eine „aufwendigere Versorgung als notwendig" .
Die Beklagte verweist zwar auf S 27 Satz 2 Nr. 2 SGB V, ist jedoch der
Auffassung, ein regelwidriger Körperzustand,
der die Notwendigkeit einer zahnärztlichen Behandlung verlange, liege nicht
vor. Dabei behauptet die Beklagte, die
fachärztlichen Ausführungen des Mediziners Dr. med. Gernot Schwingers und des
klinischen Toxikologen Dr. med. habil. M. Daundcrer aus München seien nicht
ausreichend, um den entsprechenden Nachweis
zu führen. In pauschaler Weise wird von der Beklagten behauptet, die von den genannten Medizinern attestierte Erkrankung
liege in Wahrheit nicht vor, weil „solche Erkrankungen wissenschaftlich nicht als gesichert anzusehen seien". Zur
Stützung ihrer Ansicht bezieht sich die Beklagte auf Äußerungen der von ihr befragten Mediziner Dr. med. R. Huber
und Prof. Dr. Hermann. Obwohl diese
die Klägerin nicht untersucht haben und somit aufgrund fehlender eigener
klinischer Erhebungen überhaupt
nicht in der Lage sind, den Gesundheitszustand der Klägerin zu beurteilen,
meint die Beklagte, daß bereits
aufgrund dieser Tatsache die Feststellungen der Mediziner Dr. Schwinger und Dr. med. habil. M. Daunderer falsch seien.
Die von der Beklagten benannten Ärzte
Dr. Huber und Prof. Hermann sollten - sofern sie je gutachterlich tätig waren —
wissen, daß eine wirklich verwertbare Differentialdiagnose nur dann möglich
ist, wenn eigene Untersuchungen durchgeführt wurden.
Entgegen der von der Beklagten
vertretenen Ansicht sind die Voraussetzungen gem. § 27 Satz 2 Nr. 2 SGB V gegeben. Die
von den Medizinern Dr. med. G. Schwinger und Dr. med. habil. M. Daunderer festgestellte
Erkrankung liegt bei der Klägerin vor.
Beweis:
medizinisch-toxikologisches Sachverständigengutachten
Die Behauptung des zitierten
Zahnmediziners Hermann, wonach Amalgam Symptome wie Haarausfall, Kopfschmerzen,
Depressionen und rheumatische Beschwerden nicht verursachen könne, ist falsch.
Beweis:
Sachverständigengutachten
Genauso falsch ist der Inhalt einer
Stellungnahme der Zahnärztekammer Hamburg vom 08.09.1989, wonach „aus
wissenschaftlicher Sich
Beweis:
Sachverständigengutachten
Auch die in diesem Zusammenhang von den
„Verfechtern" der Amalgam-Therapie gebrauchten starken Formulierungen wie
„aus wissenschaftlicher Sicht", „auch unter toxikologischen
Aspekten", „bei kritisch-wissenschaftlicher Untersuchung jeglicher
Berechtigung entbehrten" etc., können den Nachweis der Unbedenklic
Daunderer Handbuch der AmalRamvergiflLiug - 5.
F,rg.-Lfg. 8/95
Einzelgift______________________________________________________ Therapie
Recht II -10.1.5
In der angesehenen Fachzeitschrift
„Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Präventivmedizin" wurde eine Stellungnahme der
Beratungskommission Toxikologie der Deutschen Gesellschaft für Pharmakologie
und Toxikologie zu dem Thema
„Zur Toxizität von Zahnfüllungen aus Amalgam" veröffentlicht.
Beweis: Kopie ASP 5/90, Seite 225/226 Auf
Seite 225 letzter Absatz heißt es wörtlich:
„Neben der näherungsweisen Berechnung
der Quecksilberaufnahme aus Amalgamfüllungen durch die Exposition mit quecksilberhaltiger
Atemluft läßt sich die amalgambedingte zusätzliche Ganzkörperbelastung auch am
Quecksilbergehalt von Blut und Urin verfolgen. So steigert der mittlere
Blutspiegel in Abhängigkeit von der Gesamtoberfläche der Füllungen von 0,3
Mikrogramm pro Liter (kein Amalgam) auf 0,7 Mikrogramm pro Liter an (größter Einzelwert 3,3 Mikrogramm
pro Liter)."
Auf Seite 226 erster
Abschnitt heißt es:
Die mittlere amalgambedingte Zunahme der
Quecksilber-Konzentration auf 1,2 bzw. 9 Mikrogramm pro Liter erreicht das 4,5fache der
Kontrollen (größter Einzelwert 12 Mikrogramm pro Liter)."
Zusammenfassend heißt es unter
„Bewertung":
„Amalgamfüllungen tragen analytisch meßbar zur
Gesamtbelastung der Bevölkerung mit Quecksilber bei."
Weiter heißt es:
„In Anbetracht der zahnmedizinischen
Notwendigkeit (welcher — auch der hier bei der Klägerin gelegten Gußfüllungen
entsprechen der zahnmedizinischen Notwendigkeit - vom Unterzeichneten zugefügt)
der Verwendung von Amalgam besteht aus toxikologischer Sicht derzeit keine
Veranlassung, auf diesen Werkstoff zu verzichten."
Im Folgenden legt der Unterzeichnete weitere Kopien
wissenschaftlicher Veröffentlichungen vor, aus denen auch für einen medizinischen Laien unschwer entnommen werden kann,
wie gefährlich aus Amalgamfüllungen
ausdampfendes Quecksilber für die menschliche Gesundheit ist.
1. Arbeitsmedizinische
Berufskunde: Zahnarzt/Zahnärztin (BKZ 8421), Veröffentlichung September
1990J. F. scholz
„Die Quecksilberbelastung des Patienten durch
Amalgamfüllungen kann qualitativ rech
Beweis: Kopie ASP
9/90 (4 Seiten)
2. Der soeben zitierte Toxikologe Wolfgang forth, Universität Würzburg (Mitglied
der MAK-Kommis-
sion), in seinem wissenschaftlichen
Werk „Pharmakologie und Toxikologie", 5. Auflage:
„Diese Konzentration - eventuell weniger
- reicht aus, um bei langfristiger Inhalation chronische Vergiftung
auszulösen. Gefährdung besteht in Laboratorien, bei Zahnärzten
(Amalgambereitung) und im Gewerbe ..."
Beweis: Kopie aus forth
„Pharmakologie und Toxikologie", 5. Auflage, Seite 766
Düundcrer - Handbuch der Amalsamvergiflung - 5. Erg.-L£g. 8/95 l y
Therapie Einzelgift
II - 10.1.5 Recht
3. Aus dem medizinischen Fach-Lehrbuch der
ökologischen Chemie (Thieme Verlag 1987), herausge
geben von körte, ist zu entnehmen, daß Quecksilber als außerordentlich
toxisches Metall einge
ordnet ist und schwere organische
Schäden verursacht.
Beweis: Kopie
Lehrbuch Ökologische Chemie 1987, Seite 158/159 und Seite 214
4. Bereits im Jahre 1983 wies die hessische CDU -
damals in der Opposition - die Landesregierung auf
die Gesundheitsgefahren durch Amalgam-Zahnfüllungen hin.
Beweis: Kopie
Hessischer Landtag, 10. Wahlperiode, 10/1106
5. Wie falsch die Behauptung der Beklagten ist, wonach
in der internationalen Wissenschaft angeblich
von niemandem eine Gesundheitsgefährdung durch Amalgamfüllungcn angenommen
wird, zeigt die
Tatsache, daß in dem anerkannten und
grundlegenden medizinisch-toxikologischen Lehrbuch des
Toxikologen moeschlin — „Klinik und Therapie der Vergiftungen", 7.
Auflage 1986 — unter Hinweis
auf entsprechende toxikologische
Studien auf die Tatsache einer Gesundheitsschädigung durch
Amalgam-Plomben hingewiesen wird.
Beweis: Kopie moeschlin „Klinik und Therapie der Vergiftungen", Seite
155/156 und Seite 118 Wörtlich heißt es dort:
„Beunruhigend ist aber die Feststellung
von gay, daß
Silber-Amalgam-Plomben beim Kauen von Kaugummi, auch wenn sie schon 2 Jahre alt
sind, den Quecksilber-Gehalt der Atemluft nach 15 Minuten auf das Vierfache erhöhen."
„Nachtrag zum Amalgam 7,u Seite 156 bei der Drucklegung: In letzter Zeit scheint
sich der Verdacht, daß Amalgam-Plomben nicht völlig harmlos sind, vor allem
durch schwedische Untersuchungen zu erhärten. Dabei scheint besonders die Kombination von Gold und
Amalgam-Plomben im gleichen Gebiß zu einer vermehrten Herauslösung von
Quecksilber zu führen, das dann als Methyl-Quecksilber im Gehirn abgelagert wird. Alte zerfallene Amalgam-Plomben
sollen besonders viel Quecksilber
abgeben, das dann
durch Sproßpilze Candida und Bakterien methyliert wird (Seite 118)."
Diese Feststellungen stehen in krassem
Widerspruch zu der Behauptung der Beklagten, wonach gemäß eines Gutachtens des Zahnmediziners Prof. Dr. Heidemann
Intoxikationen durch Amalgamfüllungen ausgeschlossen
sind.
Anläßlich eines Expertengespräches vor dem
Stuttgarter Landtag am 28.11.1990, an dem auch der Unterzeichnete teilnahm, wurde letztendlich
von niemanden der dort anwesenden Fachmediziner bestritten, daß Amalgamfüllungen zumindest in F.inzelfällen in
der Lage sind, schwerwiegende Vergiftungen bis hin zu Lähmungserscheinungtn zu
verursachen. Selbst der Vertreter der Firma Degussa A. G. — einem der größten Amalgam-Hersteller — Dr. K. Dermann
räumte diese Tatsache ein. In der folgenden Diskussion im Zusammenhang mit
möglichen Produkthaftpflichtansprüchen gegen die Firma Degussa wies deren Vertreter,
Herr Dr. Dermann, darauf hin, daß nach einer durchgeführten
Kosten-/Nutzenanalyse innerhalb des
Betriebes seines Arbeitgebers man zum Ergebnis gekommen sei, daß ein Amalgamverbot
nich
An dem genannten Expertengespräch nahm
auch ein Vertreter der AOK-Baden-Württemberg, Herr Herbert Hoffmann, teil. Auch dieser mußte
angesichts der geführten fachmedizinischen Diskussion einräumen, daß schwerwiegende Vergiftungen durch
Amalgamfüllungen vorkommen. Bedenken gegen ein
20 Daundcrer - Handbuch der Amalgamvcrgiftung - 5.
Erg.-Lfg. S/95
Einzelgift____________________________________________________ Therapie
Recht II - 10.1.5
Amalgamverbot äußerte er im Hinblick auf die außerordentlich
hohen Kosten, die durch Goldfüllungen für
die Krankenkassen entstehen würden.
Die Teilnehmer der genannten Diskussion
ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Teilnehmerverzeichnis.
Beweis: Teilnehmerverzeichnis Expertengespräch SPD
Landtagsfraktion 28.11.1990 Landtag Stuttgart
Zusammenfassend ist festzustellen, daß
im vorliegenden Falle die Mediziner Dr. med. G. Schwinger und Dr. med. habil. M.
Daunderer den wahren Gesundheitszustand der Klägerin wiedergeben und diese Tatsache
in keiner Weise zu beanstanden ist. Dies wird ein vom Gericht zu beauftragender
Toxikologe, der mit der fraglichen Problematik vertraut ist, bestätigen.
Nach alledem ist
der Klage stattzugeben.
11. Patient
Betr.: Medical Tribune-Kongreßbericht Sehr geehrter Herr Dr. Daunderer!
Mein Mann und ich haben bei unserer
Krankenkasse, der Hanseatischen Ersatzkasse, die Kostenübernahme für einen DMPS-Test
beantragt. Dem Ablehnungsschreiben der HEK wurde der o. g. Artikel ohne präzise
Quellenangabe beigefügt, in dem behauptet wird, Sie seien ein „selbsternannter
Toxikologe". Da die in diesem Artikel verbreiteten Phrasen zur
Unbedenklic
Ich bitte Sie hiermit um eine kurze Stellungnahme.
Vielleicht können Sie mir auch darüber Auskunf
Vielen herzlichen
Dank im voraus!
Mit freundlichem Gruß K.B.
Brief des Autors an die Medical Tribüne:
Amalgam unter Beschüß: Was ist dran an den Vorwürfen? Med
Trib. 8, 21.2.92, 56-57.
Nach dem Pressegesetz § 10 beantrage ich folgende Gegendarstellung:
Daunderer böswillig verleumdet Bewußt
wurden folgende Fakten falsch dargestellt:
1.
Daunderer
ist als Klinischer Toxikologe habilitiert - kein selbsternannter
Toxikologe.
2.
Wissenschaftliche Fakten über Vergiftungen hat Daunderer
in einem l Obändigen Handbuch der „Kli
nischen Toxikologie" und weiteren 55 Fachbüchern, darunter einem l
OOOseitigen „Handbuch der Amal
gamvergiftung"
und hunderten Artikeln dokumentiert — nicht in bunten Blättern. Daß letztere
die wissen
schaftliche
Basisliteratur zitieren, ist nicht dem Autor anzulasten.
3.
Böswillige Unterstellung ist, zu behaupten, daß
Amalgamgegner unter der Führung Daundcrers
meinen,
die korrekte Entfernung von Amalgamfüllungcn sei eine „Austreibung mit dem
Beizebub". Keine
Amalgamaltcrnative
führte je zu Todesfällen. Durch Amalgamfüllungen sind jedoch bisher 7
Todesfälle
gemeldet
(Frankfurt Az 65 Js 17084.4/91). Prof. Stock warnte 1926 vor „Tausenden von
Todesfällen
durch
Amalgamfüllungen". Die Giftentfernung ist unabdingbar.
Wenn die korrekte Entfernung von
Amalgamfüllungen mit Kofferdam, langsamer Turbine, großlumiger Absaugung und
Frischluftzufuhr für den Patienten schädlich ist, dann wäre die KZBV-Anweisung,
welche alle
6 Monate den Austausch aller Amalgamfüllungen auf Kassenkosten erlaubt, sicher
eine Körperverletzung. Leider erfolgt die Entfernung in der Kassenpraxis ohne die
genannten Schutzmaßnahmen aber meist unter extrem hoher Giftfreisetzung.
Daunderer — Handbuch der Amalgatnvergifning — 5. Erg.-Lfg. 8/95 £ l
Therapie Einzelgift
II-10.1.5 Recht
4.
Falsch ist die Behauptung, daß Daunderer der einzige
„Kronzeuge der Amalgamgegner" sei. Die Uni
versität
Calgary bewies im Tierversuch seine Nieren- und Hirntoxizität. Mats Hanson
stellte in einer
Monographie
12 000 (!) wissenschaftliche Artikel über die Amalgam-Toxizität zusammen.
Natürlich
schreibt kein Zahnarzt einen wissenschaftlichen Artikel darüber, wenn er
Amalgam saniert. Auch bei
250 000
jährlichen Rauchertoten gibt es fast keine einzige Kasuistik über die
Gesundheitsgefahren durch
Rauchen.
5.
Richtig ist Ihre Angabe, daß nach der Verkündigung von
Daunderer, daß das Legen von Amalgamfül
lungen
als Kunstfehler zu betrachten ist, noch für 42 Mrd. DM zusätzliche
Behandlungkosten angefallen
sind,
die nun die Umkehr noch erschweren und die Problematik der fehlenden
Zahnarztaufklärung krimi
nalisieren.
d. Falsch ist die Behauptung, daß die
BGA-Empfehlungcn seit Jahren realisiert seien: Kein Patient weiß, welches
Amalgam-Arzneimittel er im Mund hat, kaum ein Kranker von 8000 (!) hatte eine
vorschriftsmäßige Unterfüllung. Kaum eine Zahnarztpraxis arbeitet mit
Amalgam-Kapseln, nahezu jede besitzt die Originalflasche mit 500 ml 99,99%
Quecksilber - die tödliche Dosis für 200 Personen, wenn es eingeatmet wird.
Das hochgepriesene gamma-2-freie Amalgam
enthält nach Zubereitung nur 1/20 weniger Quecksilber (50% statt 53%) —
eine reine Augenwischerei.
7.
Falsch ist, daß die zitierten Fälle
„Horrorgeschichten" seien, sie sind exakt dokumentierte Fälle aus der
wissenschaftlichen
Literatur und werden zudem von der Staatsanwaltschaft bearbeitet.
8.
Falsch ist, daß das Quecksilber aus
Müllverbrennungsanlagen gesundheitsschädlicher sei als aus Amal
gamfüllungen.
Das BGA zitiert den WHO-Bericht von 1990 zu Quecksilberquellen:
Nahrung (Fisch) 2,4 [ig/Tag
Amalgamfüllungen 3,8—21 (ig/Tag
Quecksilber wird aus dem Mund 34fach stärker aus
Amalgamfüllungen als ohne diese eingeatmet. Für
Quecksilber gibt es keinen „No cffect level". Die
Grenzwerte von 1959 sind völlig hypothetisch.
9. Falsch ist die Behauptung, daß das stark mit Amalgamdämpfen belastete
Praxispersonal keine Vergif
tungssymptome aufweise. Nylander
beschrieb 1989, daß die Quecksilberkonzentrationen im Gehirn
(Hypophyse) verstorbener Zahnärzte bis
zum 385fachen von Amalgamfreien bzw. 145fach.cn von Amal
gamträgern beträgt.
Quecksilber löst im Gehirn eine
toxische Encephalopathie mit Feer-Syndrom aus, was seit 1930 bekannt ist. Im
Kernspintomogramm kann man die Schwermetalleinlagerung sehen.
10. Falsch ist die Unterstellung, der Zahnprofcssor Stachniss sei Experte in
„pharmakologisch-toxikolo-
gischer Hinsicht des Amalgams" und Amalgam sei untoxisch.
Richtig ist, daß auf dem Internationalen
Amalgamsymposium in Fort Lauterdale in Florida im August l991 wegen der hohen
Toxizität ein weltweites Amalgamverbot beschlossen wurde, gegen das sich nur
die Zahnärzte
wegen der immensen Schadenersatzforderungen noch wehren.
In dieser Sache
läuft eine Strafanzeige und Zivilklage wegen übler Nachrede.
DEUTSCHER PRESSERAT - Bcschwerdeausschuß -Ihre Beschwerde
vom 14.07.1992 ./. MEDICAL TRIBÜNE
Sehr geehrte Frau E.,
der Beschwerdcausschuß des Deutschen
Presserats hat sich auf seiner Sitzung am 24.11.1992 mit der o. g. Beschwerde befaßt
und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß sie begründet ist im Sinne der
Beschwerdeordnung. Die Gründe für diese Entscheidung will ich Ihnen heute mitteilen.
Gegenstand der Beschwerde war der
Beitrag „Amalgam unter Beschüß: Was ist dran an den Vorwürfen?", den MEDICAL TRIBÜNE
in ihrer Ausgabe vom 21.02.1992 veröffentlichte. Darin wird Dr. habil Max
Daunderer als „selbsternannter Toxikologe" bezeichnet.
Der Beschwerdeausschuß sah in dem Bericht
einen Verstoß gegen Ziffer 9 Pressekodex, in der es heißt: „
L2. Daunderer - Handbuch der
Amalgamvcrgiftung - 5. Erg.-I.fg. H/'A5
Einzelgift____________________________________________________ Therapie
Recht II-10.1.5
Nach Ansicht des Beschwerdeausschusses ist
die Behauptung, Dr. Daunderer sei „selbsternannter" Toxikologe, unvereinbar
mit der Tatsache, daß er habilitierter klinischer Toxikologe ist und auf diesem
Gebiet über umfangreiche wissenschaftliche Qualifikationen und praktische
Erfahrungen verfügt. So war er mehrere Jahre Oberarzt der toxikologischen Abteilung im Klinikum der
TU München. Dr. Daunderer hält laufend Kurse
für Notärzte über Vergiftungstherapie ab und hat diverse Monographien über
dieses Thema verfaßt.
Durch die Bezeichnung „selbsternannter Toxikologe" wird
seine wissenschaftliche Qualifikation zu Unrecht
in Frage gestellt, um seinen Standpunkt in der Amalgam-Diskussion von vorne
herein abzuwerten und seine Person
als wenig vertrauenswürdig erscheinen zu lassen.
Ihre Einlassung, daß Herrn Dr.
Daunderer eine offizielle Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung als Toxikologe nicht zustehe,
hielt der Beschwerdeausschuß in diesem Zusammenhang für unerheblich.
Der Beschwerdeausschuß hielt den Verstoß
gegen die publizistischen Grundsätze für so schwerwiegend, daß er gemäß § 10
Beschwcrdeordnung eine Mißbilligung aussprach.
Mit freundlichen Grüßen
Daunderer-Handbuch der Amalgamvergiflung-.S. hrg.-Lfg. 8/95 Z.3
24 Daunderer - Handbuch der Amalgam Vergiftung - 5.
Erg.-Lfg. 8/95
^
Einzelgift_____________________________________________________ Therapie
Therapierichtlinien II -10.5
B ehandlungszyklus
Therapie Nachweis
250 mg DMPS i.v. oder in Wurzeldepots Hg, Cu, Sn i. Urin
org. Hg + Sn i. III. Stuhl 4-6 Wochen Pause l x wöchentl. DMPS
/ DMSA oral 8 Wochen lang 4 Wochen Pause
Je nach Symptomatik
werden die Zyklen 3—6mal wiederholt.
Zusammenfassung
Bei Überprüfung der Frage, ob Amalgamträger
mit einer neurologischen oder immunologischen Symptomatik stets eine Hg-Ausscheidung
nach Gabe des Antidots DMPS aufweisen, fanden wir bei bisher 8000 Patienten folgendes:
-
Patienten, die niemals Amalgam im Mund hatten, zeigten
Werte bis maximal 20 ng/1 bzw. (ig/g Krea-
tinin Hg im Urin nach 3 mg
DMPSkg KG i.v. und keine wesentliche Erhöhung des mitmobilisierten
Kupfers.
-
Patienten,
welche regelmäßig Meeresfrüchte wie insbesondere Thunfisch und Krabben aßen,
hatten
maximal 50 [ig Hg im Liter Urin bzw.
[ig/g Kreatinin 30 Minuten nach 3—4 mg/kg KG DMPS i.v. Fisch
konsum verstärkte jedoch wesentlich
die Amalgamvergiftung.
-
Der Grenzwert von 50 |ig/l bzw. |ig/g Kreatinin nach DMPS
i.v. wurde an 50 Patienten ohne Amalgam
oder
Vcrgiftungssymptomen ermittelt.
-
98% der Patienten mit Atnalgamfüllungen oder kürzlich
entfernten Füllungen hatten über 50 |ig/l Hg
im Urin nach der
beschriebenen Mobilisation sowie eine signifikant erhöhte Kupfcrausscheiung mit
Werten über 500 |ig/l Cu im Urin.
-
1 % hatten schwerste Vergiftungen (Hg 1000 - 42 000
(ig/l im Urin nach DMPS).
— 3,5%
hatten eine Mischintoxikation mit exogenem Quecksilber (Meerestierc bzw.
Industrieemissio
nen) und Amalgam.
-
Die Amalgamentfernung ohne besondere Schutzmaßnahmen für
den Patienten führte zu einer hochsi
gnifikanten Reintoxikation
(bis zum Vierfachen des vorausgegangenen Intoxikationswertes).
-
Zahnärzte und insbesondere ihre Helferinnen hatten oft
hohe Hg-Werte, mit Amalgam jedoch exzessiv
höhere
Werte.
— Die Höhe der Quecksilber- und Kupferausscheidung
korreliert stets linear mit der Schwere der Vcrgif-
tungssymptome. Kupfer ist noch nach Jahrzehnten erhöht.
-
Die Höhe der Quecksilberausscheidung korreliert nicht
exakt mit der Anzahl der Füllungen bzw. der
Größe der occlusalen Defekte, sondern ist abhängig vom Körperzink, dem
Säure-Basenhaushalt, von
Kaubedingungen, anderen Metallvergiftungen (Kupfer, Blei, Cadmium, Chrom und
Nickel).
-
Zahnärzte, die bei sich und Problempatienten die
Mobilisation durchführten, verließen die Amalgam
lobby fluchtartig.
-
Die reine Amalgamgenese konnte durch den klinischen Verlauf
bewiesen werden: Amalgamträger
hatten
bei erneuten Mobilisationen nur so lange stark erhöhte Hg-Werte, bis die
Hg-Füllungen ausge
tauscht wurden.
-
Sofort
nach Einsetzen von Amalgamfüllungen sanken die Helferzellen im Schnitt um 25%
ab, nach
Entfernen aller Amalgamfüllungen kam es zu
einem Wiederanstieg der Helfer-Lymphozyten.
Daundcrcr - Handbudi der Amalgamvergiftung — 5. Erg.-Lfg. 8/95 .J
Therapie____________________________________________________ Einzelgift
II -10.5 Therapierichtlinien
-
Die vielfältigen neurologischen und somalischen
Beschwerden beruhen ausschließlich auf giftbe
dingter,
nicht psychischer Genese.
-
Der Kaugummitest war ein geeigneter Suchtest, er
korreliert mit den DMPS-Werten.
-
Die Schwere der Vergiftungssymptome ist auch abhängig
von
1.
Vorschäden im neurologischen bzw. somatischen Bereich
2.
anderen
Vergiftungen wie von Holzschutzmitteln bzw. Dioxinen und Metallsalzen
3.
einer begleitenden
4.
Eßgewohnheiten (heiße Getränke, starkes Kauen, saure
Speisen (teheran:))
-
Nach Entfernen der Füllungen und nach Mobilisation
besserten sich die neurologischen Beschwerden
allmählich (30% sofort, 30%
nach einem Jahr, der Rest hat Mischvergiftungen).
-
Infolge
der langen Halbwertszeit von Quecksilber im Gehirn von 18 Jahren sind die
neurologischen
und immunologischen Symptome trotz der
kleinen täglichen Aufnahme aus Amalgamfüllungen die ein
drucksvollsten.
-
Die Patienten mit der gravierendsten Symptomatik wiesen
in der Regel einen starken Zinkmangel auf,
einen
erhöhten Kupferspeicher sowie erhöhte Cadmium- und Bleikonzentrationen im
Speicher. Diese
Belastung
führte ebenso — wie gelegentlich eine zusätzliche Belastung mit
Holzschutzmitteln — (Pen-
tachlorphenol, »Lindan«,
Formaldehyd) zu einer Potenzierung der neurologischen Organschäden.
-
Leitsymptome der Amalgamvergiftungen sind: Apathie, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schwindel,
Bauchschmerzen,
Muskel- und Gelenkbeschwerden, Gedächtnisstörungen, Depression, Schlafstö
rungen
und Infektanfälligkeit.
-
Typisch ist ein plötzlicher Beginn der Beschwerden durch
einen Infekt (Zinkmangel!) nach jahrelanger
Latenz.
—Zinksubstitution fördert die Ausscheidung
des extrazellulären Quecksilbers, jedoch nicht die aus den
Depots.
—Ein Selenmangel
wurde nur selten diagnostiziert.
-
DMPS wirkt oral nur auf nüchternen Magen, seine
Resorptioivist unsicher und beträgt höchstens 30%,
die
Ausscheidung geschieht zu 80% über den Stuhl.
-
Die Blutwerte vor und nach der Mobilisation von I ig, Pb und
Cd sind den Urinwerten nahezu identisch.
-
Zahlreiche Fälle einer Colitis (ulcerosa) und einer
Multiplen Sklerose besserten sich nach Entfernen der
Amalgamfüllungen
und Entgiftung durch DMPS.
-
Die Art der Amalgame schien bei der Schwere der
Vergiftung keine Rolle zu spielen (all Hg, neu Sn).
-
Durch die
amalgambedingte
Quecksilbervergiftung und den
daraus resultierenden Zinkmangel
wurden vermehrt auch die anderen giftigen
Schwermetalle wie Blei und Cadmium aber auch Arsen im
Körper retiniert.
-
Unsere
süddeutschen Patienien liebten alle keine Meerestiere oder Fische. Die Klinik
und die Nach
weise der Mischvergiftung bewiesen, daß die
Amalgame die ausschließliche Vergiftungsursache waren.
-
Das Quecksilber aus Amalgamen läßt sich von anderen Quellen
exakt differenzieren durch:
1.
Hochsignifikante Quecksilber- und Zinnwerte im
Kaugummitest (Unterschied Speichel I zu II).
2.
Mitbestimmung der anderen Amalgamkomponenten (Cu, Ag, Sn
u. a.) im DMPS-Test.
3.
Den Kausalzusammenhang des Auftretens von Symptomen nach
Amalgamfiillungen.
4.
Die
extrem hohe Depotbildung, die nur bei kontinuierlicher Giftfrcisetzung
entsteht.
5.
Die schlagartige Besserung des klinischen Bildes und der
T-Helfcrzelldepression nach Amalgamcnt-
fernung.
Uaunderer —
Handbuch der Amalgamvergiftung — 5. Erg.-Lfg. 8/95
Recht______________________________________________________________
Juristische Konsequenzen V - l
Anfangs wurde argumentiert, es handle
sich nur um Einzelfälle. Inzwischen wurden nun bei 800 Fällen nicht nur die Erstergebnisse
bestätigt, sondern auch wesentlich ernstere gefunden, bei welchen man sogar von einer akuten
Lebensgefahr ausgehen muß. - Aufgrund der Untersuchungen und der Anamnese sind
andere Quellen als Ursache der Hg-Intoxikation mit an Sicherhei
Die Tatsache eines
Kausalzusammenhanges zwischen Amalgamfüllungen und der Hg-Anreicherung im
Organismus erlaubt nach unserer Ansicht kein weiteres Einsetzen von Amalgam
mehr.
Aufgrund der schwerwiegenden Komplikationen
mußten wir möglichst frühzeitig auf die Zusammenhänge mit neurologischen und immunologischen Störungen hinweisen,
die dem Zahnarzt naturgemäß verborgen
bleiben müssen, da die Symptomatik spät einsetzt und den Patienten bei
optimaler Zahnversorgung zu anderen Fac
Dr. med. habil. Max Daunderer
Unterlassen toxikologischer Untersuchungen — Ursachen,
mögliche zivil- und
strafrechtliche Folgen
1)
Jeder praktizierende Arzt wird in Anbetracht der
zahlreichen, durch Umweltnoxen verursachten
Krankheiten
sein in der Regel geringes toxikologisches Wissen ergänzen und die in
erheblichem Umfange
veröffentlichten
Informationen über Umwelterkrankungen bei seiner Diagnose berücksichtigen
müssen.
2)
Je schwerer die seinen Patienten drohenden
Gesundheitsschäden durch Umwelterkrankungen sein
können,
um so höher werden die Anforderungen an die ärztliche
Sorgfalt sein.
3)
Den Arzt belastende Rechtsfolgen wie die zivilrechtliche
Inanspruchnahme und ein mögliches Strafver
fahren
treten nicht erst dann auf, wenn im Sinne der Schulmedizin Kausalzusammenhänge
wissenschaft
lich exakt nachgewiesen sind
und nicht mehr kontrovers diskutiert werden,
4)
Das in besonderem Maße bei Umwelterkrankungen zu fordernde
präventielle Handeln vermeidet
Erkrankungen
und damit Kosten, darüber hinaus wird das Risiko, zivilrechtlich oder
strafrechtlich in
Anspruch
genommen zu werden, erheblich verringert.
(Quelle: mehrgardt, H., Kim. Lab. 36: 477-482 (1992))
Kausalität zwischen Gesundheitsschäden und Amalgam
juristisch unstrittig
Wird ein Jurist nach den möglichen
Rechtsfolgen aus einem bestimmten Lebenssachverhal
Angesichts der noch immer kontrovers
geführten wissenschaftlichen Diskussion um die Toxizität von Amalgamfüllungen
ist es daher für den Juristen durchaus vorstellbar, daß ein Straf-, ein Zivil-
oder auch ein Sozialgericht anläßlich eines ihm vorgelegten Streitfalles die
Kausalität zwischen bestimmten Gesundheitsschäden und der erfolgten Amalgambehandlung erkennt.
Bei der Frage nach der Kausalität im
juristischen Sinne ist es sinnvoll, zunächst die im Zusammenhang mit der Amalgamproblematik unstrittigen
Tatsachen zu überprüfen und festzustellen. Rechtsanwalt mehr-
Daunderer- Handbuch der Amalj<ainvergiftung-5. Erg.-I.fg. 8/95 3
_______________________________________________________________ Recht
V — l Juristische Konsequenzen
gardt erscheint es dann
denkbar, daß das Gericht aufgrund der bekannten unstrittigen Tatsachen und der glaubhaften Schilderung
des Amalgamgeschädigten im individuellen Einzelfall den juristischen Kausalzusammenhang bejaht.
Derartige Urteile könnten dann eine Signalwirkung auf andere gleichgelagerte
Fälle ausüben.
In einer Stellungnahme der
Beratungskommission Toxikologie der Deutschen Gesellschaft für Pharmakologie und
Toxikologie aus dem Jahre 1990 wird festgestellt, daß während der Mundatmung
80% des metallischen
Quecksilberdampfes in der Lunge resorbiert werden und daß bei Amalgamträgern in
der Mundhöhle
Quecksilberdampf-Konzcntrationen gefunden werden, die 30% der maximalen
Arbeitsplatzkonzentration
(MAK-Wert) ausmachen. Dieser Belastungswert für Arbeitnehmer bezieht sich aber
auf eine Expositionsdauer von nur 4 Stunden pro Arbeitstag.
Wörtlich heißt es in der Stellungnahme der
Kommission weiter: „Eine Minimicrung der Quccksilberexpo-sition is
Abschließend ging Rechtsanwalt mfhrgardt dann auf die möglichen
Ansprüche der amalgambehandelten Patienten sowie der ebenfalls gefährdeten
Zahnärzte und von deren Personal ein. Vorstellbar seien Ansprüche gegen die
Hersteller der Amalgame. Dies setze jedoch voraus, daß die Frage der Kausalität
(und zwar der juristischen
Kausalität) positiv beantwortet wird.
Der durch Amalgame geschädigte Patient, aber auch der Zahnarzt und
seine Mitarbeiter können gegen den
pharmazeutischen Unternehmer Ansprüche geltend machen, wenn bei
bestimmungsgemäßem Gebrauch
schädliche Wirkungen eingetreten sind, die über ein nach der Erkenntnis der
medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen und die ihre Ursache im
Bereich der Entwicklung und Herstellung haben. Diese Gefährdungshaftung
des Herstellers, die kein Verschulden voraussetzt, ist durch eine Deckungsvorsorge im Arzneimittelgesetz abgesichert.
(Quelle: Medica,
199.1)
In ähnlich gelagerten Fällen fällten deutsche Gerichte
folgende Entscheidungen: Frankfurter Holzschutzmittel-Urteil:
„Wer mit Produkten aus hochtoxischen Inhaltsstoffen
handelt, ist zur Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen schon bei ersten
ernstzunehmendcn Anzeichen einer Schadenswirkung verpflichtet."
Erdal-Urteil
(Bundesgerichtshof):
„... zum Nachweis des Ursachenzusammenhangs
nicht noch weiter erforderlich, daß festgestellt wird, was nach naturwissenschaftlicher Analyse und
Erkenntnis letztlich der Grund dafür war."
Zum
Kausalitätsnachweis schrieb Dr. moebius,
Berlin, 1993:
Ein solcher Nachweis wird nicht einmal
zum Beleg der erwünschten Wirkung eines Arzneimittels, also seiner Wirksamkeit,
gefordert. Zum Beleg der Wirksamkeit eines Arzneimittels reicht es aus, wenn anhand klinischer
Daten nachvollziehbar wird, daß eine Assoziation zwischen der Anwendung des Arzneimittels
und dem Auftreten der erwünschten therapeutischen Effekte besteht.
Würde für die erwünschten Arzncimittelwirkungcn ein
Kausalitätsnachweis als Zulassungskriterium gefordert,
gäbe es bis heute kein Antidcpressivum, kein Narkosemittel und kein
Schlafmittel, denn unsere Kenntnisse zum kausalen Wirkungsmechanismus reichen
nicht aus, um zu erklären, warum ein Wirkstoff antidepressiv, narkotisch oder schlaferzeugend wirkt. Dazu gibt es nur
Modellvorstellungen auf biochemischer
Ebene = Wirkungs-Hypothesen, die hinsichtlich ihrer Richtigkeit bestenfalls die
Ebene der Plau-sibilität erreichen ...
Daundcrcr —
Handbuch der Amalgarnvergiftung — 5. Erg.-Lfg. 8/95
Recht______________________________________________________________
Juristische Konsequenzen V — l
Zulässigkeit von
Zahnamalgam als Arzneimittel
Anfrage an die Regierung von Oberbayern: Sehr geehrter Herr
Doktor W,
aus einem Aufsatz von Herrn Prof. Dr. Ing. W.
Hohmann mit dem Titel: „Werkstoffliche Gegebenheiten zahnärztlicher
Amalgame", erschienen im Dental Forum Jahrgang 2, Heft 1/1992, darf ich
einleitend zitieren:
„Jeder metallische Werkstoff, der Quecksilber
cnrhält, wird als Amalgam bezeichnet. Zahnärztliche Amalgame werden also
erst vom Zahnarzt durch Legieren des käuflichen Vorlegierungspulvers
mi
Als Mitglied der „Beratungsstelle für
Amalgamvergiftete e.V." (Sitz München) bereite ich - zur Aufklärung der Bevölkerung
über Amalgam — einen Vortrag vor und als von einer Amalgamvergiftung Betroffener
eine Schadensersatzklage. In doppelter Hinsicht bin ich daher an einer
rechtlich verbindlichen Auskunft darüber interessiert, wer ist im Sinne des
AMG Hersteller von Zahnamalgam (mit Blick auf Aufklä-rungs- und
Produktbeobachtungspflicht, sowie Haftungsfragen)?
Für mich entsteht der Eindruck, zum
Verwirrspiel des Bundesgesundheitsamtes in der medizinischen Frage der
gesundheitlichen Bedenklic
An wen habe ich als Patient eine
Schadensersatzklage zu richten? Sofern für Amalgam lediglich eine Zulassung als Werkstoff erfolgte,
müßte jeder Zahnarzt die Zulassung seines Arzneimittels nachweisen. Gelten
Zahnärzte im Sinne des AMG als Hersteller des Zahnamalgams und besitzen Sie den
Zulassungsnachwcis nicht, müßte das Zulassungsverfahren nach den heutigen
Regeln sofort eingeleitet werden. Bis zum Abschluß des Verfahrens dürfte kein Zahnarzt
Amalgam verwenden. Auch zurückliegende Verstöße gegen des AMG
(wegen Vertrieb und Verwendung nicht zugelassener Arzneimittel) müßten verfolgt
und entsprechend
geahndet werden.
Für eine baldige klärende Antwort zu diesen Rechtsfragen
danke ich Ihnen schon im voraus sehr. Mit freundlichen
Grüßen H.-P.
D.
Die Antwort der Regierung von Oberbayern: Ihre Anfrage wegen
Zahnamalgam Sehr geehrter Herr D.,
abgesehen von der Frage zu Schadensersatzansprüchen,
deren Beantwortung uns nicht zusteht, beantworten wir Ihre Fragen wie folgt:
1.
Der Zahnarzt ist zwar Hersteller der jeweiligen
Amalgamfüllung, die er dem Patienten einsetzt (§ 4
Abs. 14
Arzncimittclgesetz); er ist jedoch nicht pharmazeutischer Unternehmer im Sinne
des § 4
Abs. 18
des Arzneimittelgesetz, da er das Amalgam lediglich anwendet und nicht in den
Verkehr
bringt.
Die Vorschriften für Gefährdungshaftung (§ 84 Satz l AMG) bzw. Deckungsvorsorge
(S 94
Arzneimittelgesetz)
greifen deshalb nicht ein.
2.
Eine Zulassungspflicht für die jeweilige Amalgamfüllung
entfällt, da es sich insoweit weder um ein
Fertigungsarzncimittel
gemäß § 4 Abs. l AMG handelt, noch ein Inverkehrbringen vorliegt (§ 21
Abs. l
Satz l AMG).
3.
Die zur Herstellung des Amalgams erforderlichen beiden
Einzelkomponenten (Quecksilber und
Legierungspulver)
srellen Fertigarzneimittel im Sinne des § 4 Abs. l AMG dar und unterliegen der
Daunderer — Handbuch der Amalgamvcrgiftung - 5. Krg.-Lfg. 8/95 J
_______________________________________________________________ Recht
V - l Juristische Konsequenzen
Zulassung
durch das Bundesgesundheitsamt. Die Zulassung hat der pharmazeutische
Unternehmer (Hersteller der jeweiligen
Einzelkomponente) zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Zahnarzt muß für
die Füllungen kein Amalgam verwenden
Die vom Bundesausschuß der Zahnärzte
und der Kassen beschlossenen Richtlinien, nach denen die Zahnärzte verpflichtet
sind, bei Kassenpatienten für Zahnfüllungen das umstrittene Amalgam zu
verwenden, verstoßen gegen die ärztliche Therapiefreiheit und sind damit
rechtswidrig. Dies hat das Bundessozialge-richt in Kassel grundsätzlich
entschieden.
Zahnärzte dürfen deshalb von der Kassenärztlichen Vereinigung
nicht disziplinarisch belangt werden, wenn
sie kein Amalgam verwenden. Das Bundessozialgericht bestätigte deswegen, daß
die Kassenärztliche Vereinigung einem Zahnarzt aus Berlin keinen Verweis
und dem Zahnarzt auch keine Geldbuße auferlegen durfte, der Zahnfüllungen mit
Amalgam in seiner Praxis abgelehnt hat. Die entgegengesetzten Urteile des Sozialgerichts erster Instanz und des
Landessozialgerichts in Berlin wurden vom Bundessozialgericht
aufgehoben. Der Zahnarzt ist ein Befürworter der Naturhcilkunde. Er lehnte
daher die Verwendung von Amalgam bei
Füllungen ab. Dabei stützte er sich auf das Grundgesetz, das in Artikel Vier
die Gewissensfreiheit schützt.
Die KV jedoch hatte dem Zahnarzt eine Geldbuße von 500 DM
auferlegt. (AZ 14 RKa 7/92).
I).iundercr -
Handbuch der Amalgamvcrgiftung-S. Erg.-I.fg. K/'A5
Recht______________________________________________________________
Amalgamverbot V - 5
Beratungsstelle für
Amalgamvergiftete Stuttgart e.V.
Beratungsstelle für Amalgamvergiftete Stuttgart e. V. an
Herrn Bundesminister Horst Seehofer persönlich
Stuttgart, den 15. Oktober 1993
Betreff: Gifte Amalgam und Palladium
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
Die Beratungsstelle für Amalgamvergiftete Stuttgart e.
V. hat Sie im Vorjahr über die Gefährlic
Gifte bei der Zahnsanierung informiert
und ein Verbot von Amalgam und Palladium gefordert.
Sie vertrauten
damals voll dem Bundesgesundheitsamt, sehen allerdings jetzt — wie leider schon
damals —
nach den Vorfällen
der letzten Tage das Vertrauen in diese Behörde
zerstört.
Diese Tatsachen werden schon dadurch offenkundig,
daß das Bundesgesundheitsamt jahrelang Amalgam und Palladium für unbedenklich
erklärt hat, obwohl es schon 1987 und erneut Anfang 1992 vor Amalgam gewarnt
und Anfang 1993 Zweifel über Palladium geäußert hat. Im Juni 1993 - also viel
zu spät - kam die Wende bei Palladium. Die ßundeszahnärtzekammcr und die
kassenzahnärztliche Bundesvereinigung rieten den Kollegen, auf die Verwendung von
Palladium zu verzichten. Diese Entscheidungen, wie sie auch im Detail in der
Dienstaufsichtsbeschwerde des
Wie beim Palladium, so steht eine ähnliche
Entwicklung auch beim Amalgam bevor. Wir fügen die Wissenschaftlichen Fakten
bei Amalgamfüllungen von graeme hall bei,
damit Sie nicht sagen können, Sie hätten nichts gewußt. Letzteres hätte Sie aber auch ohnehin nicht
von Ihrer Verantwortung entbunden. Auch das
Werk von daunderer, Handbuch der
Amalgamvergiftung, Diagnostik Therapie Recht ist seit November 1992 im ecomed-Verlag erschienen.
Ausführliche Hinweise vom gleichen Verfasser wurden seit 1989 vorgelegt.
Wir haben gemäß Artikel 2 unseres
Grundgesetzes einen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit. Diesen Schutz garantieren
Sie jedoch nicht, obowhl Sie wiederholt auf diese Gefährdungen aufmerksam
gemacht worden
sind.
Die bekannten wissenschaftlichen
Unterlagen, auf die wir hingewiesen haben, werden hoffentlich auch Sie überzeugen, daß
diese Gefährdungen vorhanden und abstellbar sind. Im Grundsatz gehen sie auf
die Erkenntnisse von Professor stock, Berlin,
von 1926 zurück.
Wir übersenden Ihnen daher nochmals
unsere Resolution „Amalgam ist Gift" und unseren Pressebericht vom 24. Juni 1993
mit dem dringenden Aufruf zum Handeln — jetzt.
l lerr Professor hii.debrandt, der Leiter des
Arzneimittelinstituts des Bundcsgesundheitsamts hat einen der Unterzeichner
dieses Briefes (mitte) in einem persönlichen Gespräch auf die Frage, wann das
Amalgam ganz verboten werde, abgespeist mit dem sich selbst qualifizierenden
Hinweis: Wenn das Amalgam verboten werden solle, dann müsse man auch das
Penicillin verbieten, denn seine Verwendung könne auch tödlich sein. Kurz
gesagt: Hier werden nicht einmal Äpfel mit Birnen verglichen, sondern Bäume mit
Zebrastreifen.
Dies ist aber mindestens in der Medizin absolut unzulässig und führt
zwangsläufig zu Zweifeln an der Kompetenz, vor allem in toxikologischer
Hinsicht. Dies wird vollends unverständlich, wenn man die Aufgabenstellung
dieses Instituts analysiert:
a) Beurteilung von Nutzen und Risiko im Verkehr
befindlicher Arzneimittel und Maßnahmen zur Risi
koabwehr,
b) Aufbereitung von
Erkenntnismaterial über Unbedenklic
Nachvollziehbare Informationen wurden
jedenfalls nich
amtcs
macht nur Sinn,
sehr geehrter Herr Bundesminister,
wenn dies der Einhaltung der grundgesetzlichen Forderung auf
körperliche Unversehrtheit dient. Sorgen
Sie dafür, daß Sie jetzt Ihre Verantwortung wahrnehmen
im Interesse unserer betroffenen Mitbürger, die
unverschuldet leiden.
Herzlichen Dank und mit freundlichen
Grüßen
Daunderer — Handbuch der Amalgamvcrgifrung — 5. Erg.-Lfg. S/M5 i
i
_______________________________________________________________ Recht
V - 5 Amalgamverbot
Resolution
AMALGAM IST GIFT
Die PAZOR (Patienteninitiative für
Amalgam und Zahnmetallgeschädigte Ostalb/Ries) hat vom 21.—
24.1.1993 in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Amalgamvergiftete e. V.
Stuttgart ein bundesweites Treffen von Experten und Betroffenen in Ellwangen
durchgeführt. In dessen Mittelpunkt standen Ursachen und Wirkungen von
Umweltschäden am Menschen, insbesondere Schäden durch Quecksilber in Zahnfüllungen.
Von wissenschaftlichen Sachverständigen
wurde einwandfrei festgestellt, daß Amalgamfüllungen zu schwersten
Gesundheitsschäden führen. Die mehr als 130 Teilnehmer setzen sich
nachdrücklich für rasche Maßnahmen zur Vermeidung dieser Schäden ein.
Die Teilnehmer fordern daher:
1.
Sofortiges Verbot von Amalgam, Palladium und anderen
Risikostoffen.
2.
Sofortige umfassende Information der Öffentlic
3.
Rasche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit.
4.
Angemessener Schadensersatz.
5.
Die Universitäten sollten ihre Forschungen intensivieren,
um diesem Mißstand im Gesundheitswesen
abzuhelfen. Die Universität
Heidelberg, Frau Professor Dr. gerhard, gynäkologische
Endokrino-
logie, hat bereits Vorbildliches hierzu geleistet,
indem sie den negativen Einfluß von Schwcrmetallen
und insbesondere Quecksilber auf die
Fruchtbarkeit des Menschen wissenschaftlich belegt hat. Stu
dienpläne an Universitäten sollten Ausbildung und Weiterbildung von Ärzten in
Toxikologie sicher
stellen.
Wir bitten um die Hilfe aller zur
Vermeidung weiterer gesundheitlicher Schäden im Interesse der Gesundheit aller. Dies
ist praktische und sinnvolle Kostensenkung im Gesundheitswesen.
Amalgambefürworter sehen zwar Risiken für die Gesundheit,
sagen aber, die Patienten müßten diese tragen. Dies ist absolut unakzeptabel.
Wir fordern den Schutz des Grundrechts auf
körperliche Unversehrtheit. Wir bitten insbesondere um die Hilfe der politisch
Verantwortlichen.
Gerichte erkennen den Schutz der Bevölkerung als Ziel auf Grund
der Gesetze an (Holzschutzmittcl-prozeß,
Prozeß über aidsverseuchte Blutkonserven in Paris und Conterganprozcß).
Beratungsstelle für Amalgamvergiftete Stuttgart e. V. an
Herrn Bundcsminister Horst Sechofer, persönlich
Stuttgart,
den 27.1.95
Betreff: Gifte Amalgam und Palladium
Sehr geehrter Herr Bundesministcr Scehofer,
vor wenigen Tagen baten Sie die Betroffenen
des Skandals um aidsverscuchtes Blut (soweit diese noch leben) um
Verzeihung. Für die Palladium- und Amalgamvergifteten gilt die gleiche
Ausgangslage, obwohl das Arzneimittelinstitut in Berlin immer noch
wciterforschen läßt. In der Zwischenzeit finden unzulässige Menschenversuche
statt, obwohl nach dem Grundgesetz jedermann Anspruch auf körperliche Unversehrtheit hat.
Das Hearing in Berlin am 9.12.1994, zu dem
die Beratungsstellen der Betroffenen nicht eingeladen waren, konnte die
fundierten Fakten Dr. Daunderers nicht ausräumen. Doch der Beweis der
„Unbedenklic
Daunderer - l landbuch der
Amalgamvergiftung - 5. Erg.-Lfg. 8/95
Recht __________________________________________________________
Amalgamverbot V - 5
Unser Brief vom 15.
Oktober 1993 ist daher nach wie vor brandaktuell und wir bitten um nochmalige
Überprüfung unter Berücksichtigung der jüngsten
Entwicklungen. Auch unsere Resolution „Amalgam ist Gift" gilt
leider immer noch.
Die Warnung vor der Verwendung von Amalgam
für Menschen bis 18 Jahren und für Frauen im gebähr-fähigen Alter ist zwar ein Schritt in die
richtige Richtung. Dieser ist aber für die Betroffenen weder aus logischen, medizinischen noch rechtlichen Gründen
nachvollziehbar.
Wir fordern daher ein sofortiges Amalgam- und
Palladiumverbot. Nur so kommen Sie um die äußerst peinliche Lage herum, daß Sie
nicht noch einmal um Verzeihung bitten müssen. Dann allerdings mit schwerer persönlicher
Schuld.
Eine Kopie dieses Schreibens senden wir an
Herrn Oberstaatsanwalt Schöndorf bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main.
Wir bitten um Ihre sofortige Hilfe. Mit freundlichen
Grüßen
TOX CENTER e.V.
München
An Herrn Bundesgesundheitsminister Seehofer, Bonn, per Fax
München,
den 11. Oktober 1993
Dienstaufsichtsbeschwerde
Unser gemeinnütziger Verein zur Vermeidung und Behandlung
von Vergiftungen beschwert sich hiermit
über
Frau Dr. Zinke (Komiss. Zahnmaterialien) und
Herrn Prof. Dr. Knolle (zahnärztl. Arzneimittelkommission)
wegen Unterlassung ihrer Dienstpflichten.
Gründe:
1.) Beide wurden mehrmals über die Gesundheitsgefahren
und modernen Nachweismöglic
2.) Sie wurden außer über die
Ncbenwirkungsbögen von Arzneimitteln auf ihren Wunsch hin mit ausführlichen
Fallbeschreibungen von Todesfällen und extra über die 10 000 veröffentlichten
Amalgamvergiftungsfälle in dem lOOOseitigen „Handbuch der
Amalgamvergiftung" hingewiesen.
3.) Entgegen eindeutiger wissenschaftlicher
Erkenntnisse haben sie gegenteiliges in ihrer „Amalgamschrift" des BGA
postuliert.
4.) Durch diese Verharmlosungsstrategie
haben sie gemäß der Tradition des BGA (Holzgifte, Pyre-throide, Formaldehyd
u.a.) ermöglicht, daß trotz unserer offiziellen Warnung im Juli 1989 trotzdem
täglich
etwa 200 000, jährlich über 37 Millionen neuer Amalgamfüllungen gelegt wurden.
5.) Die dadurch über die Giftfolgen
langfristig auf unser Gesundheitssystem zukommenden Kosten sind immens, da Experten
mit Nachfolgekosten von 10 000 DM pro Amalgamfüllung rechnen.
6.) Die einzig
immer wiederkehrende Behauptung, es gäbe keine Alternative, ist nachweislich
falsch. Einerseits
gibt es Zahnärzte, die prinzipiell nie Amalgam legen, andererseits hat sich in
den USA seit langem als Alternative ein Kunststoff mit Glaskügelchen (bei uns
„Charisma") hervorragend bewährt.
Da hier wie bei der AIDS-Problematik
durch Gerinnungsfaktoren der Eindruck der Industriehörigkeit besteht, bei der die
elementaren Interessen der Patienten hintenan stehen, bitten wir um Überprüfung
des Sachverhaltes.
Unterzeichnender ist habilitiert als Klinischer Toxikologe
Dr.
med. Dr. med. habil. Max Daunderer Präsident und Leitender Arzt des TOX CENTER
Daunderer — Handbuch der Amalgamvcrgifriing — 5. Rrg.-l.fg. 8/95 l J
_______________________________________________________________ Recht
V — 5
Amalgamverbot
BUNDESMINISTERIUM
FÜR GESUNDHEIT
An den Präsidenten und Leitenden Arzt des
TOX CENTER e. V. Herrn
Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
Frau Dr. Tamara Zinke, Bundesgesundheitsamt und Herrn Prof. Dr. Dr. G.
Knolle*
Bezug:
Ihr Schreiben vom 11.10.1993 Mein Schreiben vom 21.10.1993
Sehr geehrter Herr Dr. Daunderer,
die Überprüfung Ihrer gegen Frau Dr.
Tamara Zinke und Herrn Prof. Dr. Dr. G. Knolle erhobenen Vorwürfe haben
ergeben, daß Ihre Dienstauf Sichtsbeschwerde als unbegründet zurückzuweisen
ist.
Herr Prof. Dr. Dr. G. Knolle ist der
Vorsitzende der nach § 25 Abs. l Satz 3 des Arzneimittelgesetzes berufenen
unabhängigen Aufbereitungskommission B 9 (Zahnheilkunde) und steht in keinem
dienstrechtlichen
Verhältnis zu dem Bundesgesundheitsamt. Der Vorwurf der Unterlassung von
Dienstpflichten ist daher rechtlich nicht möglich.
Ihr Vorwurf der Dienstpflichtverletzung
und Industriehörigkeit von Frau Dr. Tamara Zinke hat sich nicht bestätigt.
Bezüglich der „ausführlichen
Fallbeschreibungen von Todesfällen" und „den 10 000 Amalgamvergiftungen"
ist folgendes auszuführen:
Dem Bundesgesundheitsamt liegen Berichte vor, in denen
der Verdach
Diese Verdachtsfälle sind wegen
fehlender oder unvollständiger medizinischer Angaben als nicht beurteilbar hinsichtlich
eines Kausalzusammenhanges bewertet. Die medizinischen Angaben beschränken sich
auf
den allgemeinen Hinweis des von Ihnen veröffentlichten Amalgamhandhuches.
Das Bundesgesundheitsamt hat zu den
potentiellen gesundheitlichen Risiken von Amalgamen am 09.03.1993 ein
Stufenplanvcrfahren (Stufe 1) eingeleitet, um Stellungnahmen und Bewertungen zu
den vorliegenden Unterlagen von den Herstellern zahnärztlicher Amalgame zu
erlangen (Ende der Frist zur Stellungnahme war der 31.10.1993). Zu den in die
Prüfung miteinbezogenen Unterlagen gehört das von Ihnen veröffentlichte
„Handbuch der Amalgam-Vergiftung — Diagnostik, Therapie, Recht"
Landsberg/ Lcch, ecomed, 1992.
Im übrigen sei
daraufhingewiesen, daß als Ergebnis des am 28.01.1992 vom Bundesgcsundheitsamt
eingeleiteten Stufenplanverfahrens (Stufe II) die therapeutische Anwendung von
Amalgamen eingeschränkt wurde:
„Okklusionstragende Füllungen im
Seitcnzahnhereich (Klasse I und II), wenn andere plastische Füllungswerkstoffe nicht indiziert sind und
andere Restaurationstechniken nicht in Frage kommen."
Eine Aussage, daß
es keine Alternativen zu Amalgam gebe, wurde vom Bundcsgesundheitsamt nie
getroffen,
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Wächter
TOX CENTER e.V., München
An das Bundesministerium für Gesundheit, Bonn
München,
den 17.12.1993
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
gehe ich richtig in der Annahme, daß die
Kommissionsmitglieder der Arzneimittelkommission keinerlei Aufsichtsmöglic
* Mittlerweile verstorben!
Daunderer —
Handbuch der Amalgamvergiftung — 5. Krg.-Lfg. 8/y5
Recht______________________________________________________________
Amalgamverbot V — 5
Sicher falsch ist es, daß es sich bei
den gemeldeten Amalgam-Vergiftungsfällen um fehlende oder unvollständige medizinische Angaben, die zur Nichtbeurteilbarkeit
des Kausalzusammenhangs führen, handelte.
In allen Fällen liegt ein
Giftnachweis vor!
Zahlreiche Fälle mit angegebenem
Aktenzeichen wurden nach einer Anzeige bei der Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft
seziert, alle medizinischen Unterlagen beigezogen und ein rechtsmedizinisches
Gutachten bezüglich Amalgam erstellt.
Was bedarf es eigentlich noch mehr, damit die
Verantwortlichen vom Nichtstun abgebracht werden.
In allen Fällen liegen bei uns zum Gesamtfall
relevante Gesundheitsunterlagen. Wissen Sie, warum diese bisher nicht zur
Verhinderung des Pauschalurteiles angefordert wurden? Wie will man dazu kommen,
wenn man
sich mit keinem einzigen Fall ernsthaft befaßt hat? Was anderes ist die Aufgabe
der Arzneimittelkommission des BGA? Wenn ich als Gutachter und Beteiligter in anderen,
harmloseren Fällen, bei denen das Arzneimittel verboten wurde, nicht wüßte, wie
exakt andere Kommissionen mit diesem Problem umgehen, dann käme ich wohl nie zu dem
Vorwurf der Dienstpflichtverletzung und Industriehörigkeit, die ich
hiermit nochmal energisch bekräftige.
Der Stufenplan vom 9.3.1993 ist erstens drei
Jahre zu spä
Die Behauptungen im Stufenplan, man könne zu
Lebzeiten das Ausmaß der Schädigung durch Amalgam nicht nachweisen, ist
Unterdrückung von Information, um den darauf basierenden Schluß zu rechtfertigen:
„Weil man die Schädigung nicht nachweisen
kann, gibt es keinen Grund, den Schadstoff nicht weiter zu verwenden." Auch
den Schritt stat
Ähnliche Schachzügc wurden schon früher
gemacht, als man kupferreiches Amalgam absetzte oder silberreiches Amalgam
empfahl. Angerührt wird es immer mit der gleichen Menge flüssigen,
höchstgiftigen Quecksilbers. Zudem verbietet dem Zahnarzt kein Gesetz billiges,
minderwertiges Import-Amalgam zu verwenden.
Frau Dr. Zinke weiß als Zahnärztin ganz
genau, daß ihr Stufenplan nur Makulatur ist, solange die wesentlich umständlicheren
Alternativen zu Amalgam nicht ihrem dreifachen Arbeitsaufwand entsprechend honoriert werden.
Ohne ihre diesbezügliche Empfehlung bleibt alles beim alten, es werden täglich 200 000 neue
Amalgamfüllungcn in West-Deutschland gelegt, obwohl man weiß, daß jede
Amalgamfüllung im Schnitt ca. 10 000,— DM Nachfolgelasten bedingt. Ist das
eine Investitionsförderung für das Gesundheitswesen?
Die Tatsache der Industriefreundlic
Die Firma Kulzer vertreibt Amalgam und
das nachgewiesenermaßen bessere und haltbarere „Charisma", ist sich aber
sicher, daß Amalgam noch lange die besseren Marktchancen hat (s. Anlage).
Demnächst informiere ich Sie ausführlichst
über die Amalgamwerte, der über 2000 pro Jahr in Deutschland verstorbenen
SID-Kinder, deren Mütter ihnen während der Schwangerschaft aus ihrem eigenen Amalgam
Schwermetalle übertrugen.
Daunderer -
Handbuch der Amalgamvergiftung - 5. Krg.-Lfg. H/9.5 l J
_______________________________________________________________ Recht
V — S Amalgamverbot
Was muß noch geschehen, ehe das Gesundheitsministerium
des Bundes ein endgültiges Verbot ausspricht? Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Dr. med.
habil. Max Daunderer
Eilantrag
TOX CENTER e.V., München
An den Bundcsminister für Gesundheit, Herrn Horst
Seehofer, Bonn
— Arzneimittelkommission der Zahnärzte, Köln
- Bundesinst. f. Arzneimittel und Medizinprodukte, Berlin
KINDSTOD DURCH AMALGAM
Hiermit beantragen wird daß eiligst in den
Gehirnen durch ungeklärtem Kindstod (Atemstillstand)
verstorbener
Säuglinge und bei Feten die Quecksilber-Konzentration im Bereich des
Atemzentrums im Stammhirn gemessen wird.
Die Amalgamherstellerfirma Degussa hat
in ihrer durch Prof. Drasch erstellten Studie leider bisher nur die kindlichen Nieren
und Lebern untersuchen lassen, in denen statistisch bei Feten noch kaum
mütterliches Quecksilber liegt.
Rechtsmediziner in Arizona berichteten
schon 1988 von Säuglingen, die einen plötzlichen Kindstod gestorben waren, daß
in deren Stammhirn im Bereich des Atemzentrums - jedoch nicht in anderen Hirnarealen —
Quecksilberwerte von 2000 Hg/kg gefunden wurden, deren Höhe mit der Anzahl der
mütterlichen
Amalgamfüllungen korrelierte und die für den nächtlichen Atemstillstand
verantwortlich gemacht wurden.
Wir fanden in diesen Hirnbereichcn im Kernspin
Metallanreicherungen bei Kindern und Erwachsenen mit Schlafapnoe und
klinischen Zeichen des Feer-Syndroms. Ebenso korrcllierten die Veränderungen im
Kernspin
des Kopfes mit denen im Kiefer, die bei 1200 Kranken im operierten
Kieferknochen als gespeichertes Amalgam quantitativ gemessen wurden (s.
Handbuch der Klinischen Toxikologie in der Zahnmedizin).
Wir können nicht verstehen, warum diese
Frage, die wir beim 1. Amalgamhearing der Bayer. Landcszahn-ärztekammcr am
15.9.89 in München gestellt haben, trotz 2500 jährlich aufgetretener
Kindstodfällen bis heute noch nicht untersucht wurde.
Eine Klärung sollte rasch erfolgen, damit
möglicherweise eine bisher unklare Todesursache erklärbar wird.
Dr. med. Dr. med. habil. Max Daunderer Internist,
Umweltarzt
Bundesrat
Beschluß des
Rundesrates
Drucksache 149/94
(Beschluß), 29.04.94
Entschließung des
Bundesratcs zur Vermeidung des Einsatzes von Quecksilber
Der Bundesrat hat in seiner 668. Sitzung am 29. April
1994 die nachstehende Entschließung angenommen:
Der Bundcsrat bittet die Bundesregierung, sowohl bei der
EU als auch im nationalen Bereich darauf hinzuwirken, daß die Verwendung von
Quecksilber in technischen und medizinischen Anwendungen weiter
16 Daunderer - Handbuch der Ainiilgamvergifrung-5.
Erg.-Lfg. S/95
Recht______________________________________________________________
Amalgamverbot V — S
reduziert und in den Fällen, bei denen
Quecksilber in Folge seiner Anwendung vom Menschen aufgenommen wird, der Gebrauch auf das
unbedingt notwendige Maß reduziert wird.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung
auf, Grenzwerte für Quecksilber in Rechts- und Verwaltungsnormen, die den
Schutz des Menschen und der Umwelt zum Ziel haben, zu überprüfen.
Begründung:
Quecksilber und fast alle seine Verbindungen
sind für Mensch und Umwel
In zahlreichen Anwendungsgebieten ist die
Verwendung von Quecksilber und seinen Verbindungen daher rückläufig oder
bereits verboten.
Quecksilberverbindungen dürfen nicht mehr für
Schiffsanstrichc, zum Beizen von Saatgut, zum Holzschutz, zur
Imprägnierung von industriellen Textilien und zur Aufbereitung von Wasser
verwendet werden. Für quecksilbcrfreie Batterien gibt es bereits seit 1987 das
Umweltzeichen.
In anderen Bereichen wie in der Zahnheilkunde
werden aber weiterhin große Mengen von Quecksilber in Form von
Amalgamfüllungen als Regelversorgung eingesetzt. Aus dieser Anwendung gelangt
Quecksilber sowohl in den menschlichen Organismus als auch in die Umwelt. Mengen
von etwa l kg Amalgam pro Jahr und Praxis addieren sich im Bereich der
Bundesrepublik Deutschland auf etwa 20 t Amalgam entsprechend etwa 10t
Quecksilber und Jahr.
Die Belastung der Durchschnittsbevölkerung
mit Quecksilber wird etwa zur Hälfte durch Amalgamfüllungen verursacht.
Verbote des Einsatzes gamma-2-haltiger Amalgame oder
Beschränkungen bei der Anwendung von Amalgam
bei bestimmren Bevölkerungs- und Risikogruppen (Kleinkinder, Patienten mit
bestimmten Nierenfunktionsstörungen) sind als Maßnahmen
unzureichend.
Der Bundesrat ist der Auffassung, daß der
Einsatz von Quecksilber aus Gründen des versorgenden Gesundheits- und
Umweltschutzes weiter reduziert werden und geeignete quecksilberfreie
Ersatzstoffe oder Verfahren entwickelt werden müssen.
Monika Griefahn,
Niedersächsische Umweltministerin
An den Bundesminister für Gesundheit, Herrn Horst
Sechofer,
Hannover, den 23.11.1994
Sehr geehrter Herr Bundesminister Seehofer,
erst kürzlich wieder von medizinischer Seite
ausgesprochene Warnungen vor Gesundheitsgefahrcn, die von Amalgamen
ausgehen, veranlassen mich erneut, die Abkehr von diesen Werkstoffen in der
Zahnheilkunde
zu fordern. So ist auf der Düsseldorfer „Medica" von Frau Professor
Weiterhin erinnere ich an die Ergebnisse des
Internationalen Symposiums „Standortbestimmung von Amalgam und anderen dentalen
Werkstoffen" vom Frühjahr dieses Jahres, nach denen - entgegen früherer Ansicht — bei Personen mit Amalgamfüllungen
der größere Anteil des aufgenommenen Quecksilbers nicht aus der Nahrung, sondern aus den Füllungen
stammt. Besonders betroffen hiervon sind Ungcborene und Babies von Müttern mit mehreren
Amalgamfüllungen, die wesentlich höhrere Quecksilberkonzentra-
Daunderer -
Handbuch der Amalgamvergifning — 5. Erg.-Lfg. 8/95 l /
_______________________________________________________________ Recht
V — 5 Amalgamverbot
tionen in ihren Organen als die von
Müttern ohne Amalgamfüllungen aufweisen. Skandinavische Länder planen deshalb
auch einen Amalgam-Ausstieg bis spätestens 1997.
Diese Ausführungen bestärken mich in
meiner Auffassung, daß die bisher ergriffenen Maßnahmen wie die Zurücknahme der
Zulassung nur der gamma-2-haltigen Amalgame durch die zuständige Bundesbehörde sowie ihre
Empfehlung, gamma-2-freie Amalgame bei Risikogruppen nicht mehr oder nur noch
nach Abwägung
der Notwendigkeit einzusetzen, längst nicht ausreichend sind.
Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang auch
an den vom Land Niedcrsachsen eingebrachten Entschließungsantrag des
Bundcsratcs zur Vermeidung des Einsatzes von Quecksilber (Bundesrats-Drucksa-che 149/94), mit der
die Bundesregierung vom Bundesrat unter anderem gebeten wird, darauf hinzuwirken,
daß die Verwendung von Quecksilber in technischen und medizinischen Anwendungen
weiter verringert
und in den Fällen, wo es als Folge seiner Anwendung vom Menschen aufgenommen
werden kann,
in seinem Gebrauch auf das unbedingt notwendige Maß reduziert wird.
Nach meiner Einschätzung rechtfertigen
die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Gefährlic
Mit freundlichen Grüßen Monika Griefahn
Tandvärdsskade
Förbundet
DER SCHWEDISCHE
ZAHNPATIENTENVERBAND,
Jönköping
An das BUNDESGESUNDHEITSAMT
Institut für Arzneimittel
z. Hd. Frau Dr. Tamara Zinke, Berlin
Jönköping, 1.5.19.92
Betr.:
Amalgam in der zahnärztlichen Therapie. Eine
Informationsschrift des BGA
Der Schwedische Zahnpatientenverband
hat 13 000 Mitglieder, die hauptsächlich durch chronische Quecksilberexposition
aus Zahnamalgam krank geworden sind.
Wir haben mit Interesse die
Informationsschrift vom BGA gelesen und mit Befriedigung notiert, daß BGA gewisse
Teileinschränkungcn und Warnungen vor der Anwendung der Quecksilberlegierungen
im Mund eingeführt hat.
Die Informationsschrift enthält doch
nach unserem Wissen und Erfahrung einige unvollständige und unbewiesene Angaben.
1. QUECKSILBERABGABE
AUS NON-GAMMA-2-AMALGAM
Unsere Kritik richtet sich vor allem
gegen die ganz grundlose Behauptung, die modernen „non-gamma-2" (N-G-2) Amalgame mit
hohem Kupfergehalt würden im Vergleich mit konventionellem Silberamalgam
wesentlich weniger Quecksilber (Hg) abgeben.
Der größte Teil des freigesetzten
Quecksilbers kommt nicht aus der Gamma-2-Phase Sn7 8Hg, dazu
ist der Anteil dieser Phase und dessen Hg-Gehalt zu
niedrig. Ein hoher Anteil kommt aus der Gamma-2-Phase, von BGA als AG,Hg4 beschrieben. Man kann sich davon durch
Messungen sowohl vom Quecksilber- als auch vom Silbergehalt im Stuhl
überzeugen. Die Korrelation Hg/Ag zeigt an, daß das Quecksilber hauptsächlich aus der
Gamma-1 -Phase stammt. Diese Phase kann eine ziemlich verschiedene
Zusammensetzung annehmen, mit Hg-Gehalten zwischen 68,4 und 74,8 Gewichtsprozent.
l o Daunderer — Handbuch der Amalgamvcrgiftung — 5.
Erg.-Lfg. 8/95
Recht______________________________________________________________
Amalgamverbot V — 5
Das zeigt, daß Amalgam eine schlecht definierte und
unstabile Mischung ist.
Bei der Entwicklung von Non-gamma-2-Amalgamen wurde nur
auf die Festigkeit Rücksich
Auf dem Markt wurden sie ohne eine toxikologische
Auswertung eingeführt.
brune ha
2-Amalgam (Dispersalloy) mit der Zeit ansteigen kann.
Auch marek hat
die Korrosion der Gamma-1-Phase (Ag-Hg-Sn) in Tytin (S.S.White), einem N-G-2-
Amalgam,
dokumentiert.
Abgesehen von Korrosion wird Hg aus
N-G-2-Amalgamen als kleine Tröpfchen durch leichtes Polieren
„ausgeschwitzt". Diese Eigenschaft wurde schon!976
von rehberc beobachtet und
mehrmals danach bestätigt, z.B. von schneider und
sarkar und bf.nc;isson auf sowohl Dispersalloy als
auch ANA 2000.
Eine Berechnung der abgesonderten
Hg-Menge in der gemessenen Anzahl der 1—2 (im großen Quecksilbertröpfchen pro
Oberflächeneinheit ergibt ca. 100 u.g Hg/cm2 bei jedem
Poliervorgang, auch bei um l Jahr gealterten Amalgamproben. Die Exponierung bei 3
Mahlzeiten täglich kann dann etwa 300 \ig Hg/ cm2
betragen. Die Einflüsse von Korrosion, Temperaturerhöhungen und galvanischen Zellen
sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Die hohe Quecksilberexposition aus N-G-2-Amalgam
(Dispersalloy) wurde in Tierversuchen bestätigt. hai in et
al. haben im Stuhl des Affen ein Monat nach dem Einlegen 300 |ig Hg gemessen.
Während des ersten Monats wurde 0,5% des totalen Hg-Gehaltes aus den Füllungen
abgegeben. Auch malmström hat beim Menschen eine Freigabe von 0,6% des
Total-Quecksilbers während eines Monats gemessen (Kup-fcrgehalt des Alloys 11 %).
2. Hg-GEHALT IM STUHL ALS MASS DER EXPOSITION
Wie von BGA in der Antwort 4 erwähnt,
wird Hg durch Stuhl, Urin, Speichel, Schweiß und ausgeatmete Luft
ausgeschieden.
Die Ausscheidung durch den Stuhlgang ist der ganz
überwiegende Weg.
borinski hat schon 1931 erkannt:
„Bei Verdacht einer Hg-Schädigung muß eine quantitative Untersuchung von Harn und Stuhl vorgenommen
werden."
Aus unbekannten Gründen wird diese Tatsache nicht
beachtet, sondern historisch werden die kleinen Hg-
Mengen im Urin als ein Expositionsmaß betrachtet, was zu
falscher Diagnose einer eventuellen Hg-lntoxi-
kation
führen kann.
Auch BGA hat in der Beilage 2 nur die Hg-Belastung aus
der Konzentration im Urin, Speichel, Blut, Zahn-
pulpa und ausgeatmeter Luft berechnet, nicht aber den Gehalt im Stuhl
miteingeschlossen.
Neulich
wurde diese Tatsache in einer schwedischen Studie von skare bestätigt und in der Zeitschrift
Schwedischer Ärzte veröffentlicht. Die durchschnittliche
Hg-Belastung aus Amalgam war 60-70 u,g, und
bis zu 190 |ig Hg täglich, also bis 10Ofach höher als die Belastung
durch die Nahrung.
dieser zwei Metalle in der Gamma-1-Phase. Dies bedeutet,
daß die G-2-Phase aus toxikologischer Sicht
verhältnismäßig kleine Bedeutung hat, da das Quecksilber
überwiegend aus dem Hauptbestandteil - der
Gamma-1-Phase —kommt.
3. WEGE DER QUECKSILBEREXPOSITION
Wie die hohen Hg-Werte im Stuhl und in der Zahnpulpa
zeigen, ist also die Exposition für Hg-Dampf in der Atemluft nur einer der drei
wichtigen Absorptionswege:
Daunderer - l
landbuch der Amdlgamvergiftung - 5. Krg.-l.fg. S/95 17
Recht
V - 5
Amalgamverbot
— durch die Lunge
-
im Magen und Darm
-
durch Zähne und deren Umgebung.
Die zwei letzteren Wege wurden weder von BGA noch von
WHO (EHC 118/1991) beachtet. Das wiederholte Weglassen wesentlicher Information
scheint Züge einer Absicht anzunehmen.
4. KORROSION, VERSCHLEISS UND PHASENTRANSFORMATIONEN
Die falsche
Beurteilung des Expositionsniveaus ist u.a. durch unzureichende
wcrkstoffwissenschaftliche
Kompetenz verursacht.
Wir sehen nicht ein, wie sich die von BCA angestrebte
interdisziplinäre Zusammenarbeit verwirklicht
haben soll.
Die Mangelhaftigkeit wird dadurch illustriert, daß die
werkstoffkundlichen Resultate hinsichtlich Korro-
sion, Verschleiß und Phasentranformationen der Amalgame
nicht für die Auswertung der Hg-Exposition
angewandt
worden sind.
Diese Beurteilung
kann auf folgende Untersuchungen gegründet werden:
a)
Mikroskopische Untersuchungen der Korrosion in Füllungen
nach der Anwendung in vivo,
b)
Berechnungen der aufgelösten Metallmenge aus
elektrochemischen Korrosionsmessungen gemäß
FARADAYschen
Gesetz,
c)
Umrechung der gemessenen Verschleißgeschwindigkeiten zu
Mengen freigesetzten Quecksilbers.
Die berechneten Werte stimmen mit den oben genannten
Tierversuchen überein und zeigen, daß die Hg-
Exposition aus etwa zehn älteren Füllungen
(Non-gamma-2-Amalgam) einige hundert Mikrogramm Hg
pro Tag
beträgt.
Sie ist also oft 5-10fach höher als der WHO-Grenzwert für
totale Exposition, 50 |ig Hg/Tag.
Nach dem heutigen Wissenschaftsstand sind die sogenannten
„elektrochemisch bedingten örtlichen
Mißempfindungen
durch Amalgamfüllungen in Kontakt mit anderen metallischen Werkstoffen"
(Ant-
wort 3) mi
Menge nach dem FARADAYschen Gesetz berechnet werden kann.
Trotz der publizierten Daten der Korrosionsströme ist
bisher die toxikologische Relevanz dieser Tatsache
gänzlich versäumt und die Exposition fälschlich nach dem
Hg-Uringehalt beurteilt worden.
Wir legen einen
Brief an die WHO mit den entsprechenden Anmerkungen bei.
5. KOMPOSITFÜLUJNGF.N
Wir wollen das BGA darauf aufmerksam
machen, daß die Behauptungen in Antwort 3, die Kompositfül-lungen hätten
schlechtere mechanische Eigenschaften als Amalgam, nicht mehr der Wirklic
Angaben über die
Druckfestigkeit:
KOMPOSIT, Ana Norm |
|
DRUCKFESTIGKEIT,
MPa |
|
posrerior antcrior |
340 33U |
AMALGAM1 1 |
New True Dentalloy Cavex SF |
330,390 3ZU, 350 |
|
Stancblloy l1' Standalloy F |
320« 140« |
Die Empfindlic
11 Aus vrijhoef M.M.A. et
al.: Dental Amalgam. Quintessence Publ. 1980 V Kondensationsdruck
15 MPa Ji Kondensationsdruck
2 MPa
20
Daunderer - Handbuth
der Am
vcrgiltung - 5. Erg.-Lfg.
8/95
Recht______________________________________________________________
Amalgamverbot V — 5
Mehrere Publikationen berichten über längere
Lebenszeiten der Komposite im Vergleich zu den Amalgamfüllungen.
bayne untersuchte 17
Kompositprodukte über 5-10 Jahre. Die Schadensfrequenz für 899
Kompositfül-lungen war nach 5 Jahren 9,2%, weniger als die Hälfte der Schäden
beim Amalgam (20% nach 5 Jahren, 50% nach 10 Jahren).
hendriks und letzel berichten von einer
Überlebensdauer von 84% nach 5 Jahren beim Amalgam und
89% für
Komposite.
kantbruch wurde bei 28 % der
Komposite und bei 60% der Amalgame beobachtet.
Im Vergleich zu Amalgam erfordern die
Kompositfüllungen Entfernung von weniger Zahnsubstanz, weil Amalgam nicht zum Zahngewebe bindet und
man muß also mit Unterschneidung arbeiten.
6. WEITERE KOMMENTARE Frage 5:
Wir meinen, daß man nach dem heutigen
Stand der Werkstoffwissenschaft hinreichend sichere Rückschlüsse über die
Hg-Exposition ziehen kann, wenn publizierte und bekannte Daten berücksichtigt werden. Ein gutes Merkmal
ist der Hg-Gehalt im Stuhl.
Die WHO-Angabe in der EHC 118 über eine totale Exposition von
3,8-23 (ig Hg/Tag ist unrealistisch niedrig,
da die Absorptionswege durch den Zahn und im Darm nicht berücksichtigt werden.
Frage 6:
Die hohe Hg-Konzentration von 3 |ig/l im Urin bei den
Schweden kann ein Resultat von nicht nur einem
höheren Fisc
Deutschland.
Das BGA hat auch das Faktum nicht berücksichtigt, daß die
Hg-Ausscheidung im Urin durch eine von Hg
verursachte
verschlechterte Nierenfunktion erschwert werden kann.
Frage 7:
Eine
Studie mit 1024 Frauen in Göteborg wird als Argument dafür angeführt, daß es
keine Korrelation
zwischen Anzahl der Amalgamoberflächen und
Krankheitssymptomen gibt.
Wir möchten das BGA auf folgende Grundfehler in der
erwähnten Arbeit aufmerksam machen:
A. Der Zahnstatus wurde ungenügend dokumentiert.
B.
setzt war.
C. Anwendung der Hg-Analysen in Urin, Blut und Nägeln als ein Maß der
Exposition oder als Grund für
eine Diagnose wird heute stark in
Frage gestellt.
Der Hg-Gchalt im
Stuhl wurde nich
Wir ziehen den Rückschluß, daß es also nicht
möglich ist, diese Studie für eine Beurteilung der Amalgamschädlic
Zum Schluß noch
eine Frage an das Bundesgesundheitsamt:
Danndcrcr -
Handbuch der Am.ilgamvcrgiftung - 5. Krg.-Lfg. H/95 Z l
_______________________________________________________________ Recht
V - 5 Amalgamverbot
Das Silberamalgam hat in der Geschichte
die größte Ausbreitung erreicht. Wenn jetzt das BGA zu dem Rückschluß gekommen
ist, dieser Amalgamtyp is
Für eine Antwort auf
unsere Kritik und Kommentare sind wir sehr dankbar.
n™*^ Mit freundlichem
Gruß für den Schwedischen Zahnpatientenverband
Lennart SVENSK, Jaro PLEVA, Dr. rer. nat.
Vorsitzender Mitglied des Aufsichtsrates
Mats HANSON, Dozent
Ab dem 1. Januar 1997 sollen in Schweden
keine AmalgamfüHungen mehr verwendet werden. Für Kinder und Jugendliche soll
bereits der 30. Juni nächsten Jahres als letztes zulässiges Datum gelten.
Nach langen öffentlichen Diskussionen legt
die schwedische Regierung damit einen konkreten Plan vor, um den Ausstieg aus
den umstrittenen Zahnfüllungen zu beschleunigen. Bereits in den vergangenen
Jahren war
die Verwendung von Amalgam deutlich zurückgegangen.
Eine Kommission wird jetzt die Einhaltung der
politisch gesetzten Zieldaten kontrollieren. Geht die Abwicklung nicht so
schnell wie gewünscht, dann wird ein gesetzliches Verbot erwogen. „Ich bin
stolz und
glücklich, in einer Regierung zu sitzen, die endlich einen solchen Vorschlag
vorlegt", erklärt Schwedens stellvertretende Umweltministerin Görcl Thurdin. Sie
gehe davon aus, daß Amalgam sogar deutlich vor den gesetzten Fristen vom Markt
verschwinden wird. Außerdem sei sie davon überzeugt, daß die Entscheidung der
schwedischen Regierung auch Druck auf andere Länder ausüben werde.
Nach neuesten Untersuchungscrgebnissen haben
250 000 Schweden allergische Beschwerden, die auf eine Überempfindlic
Doch auch in Schweden gibt es Bedenken
gegen ein Totalverbot. Die für das Gesundheitswesen zuständigen
Kommunalverwaltungen meinen, daß vor allem geklärt werden müsse, wer die
entstehenden Mehrkosten tragen soll. Nach neuesten Berechnungen kostet der Ausstieg aus
dem Amalgam umgerechnet 280 Millionen Mark pro Jahr, denn Ersatzstoffe wie Gold-
oder Keramikfüllungen sind deutlich teurer.
Eine Nachfrage der BZÄK-Pressestelle bei
der Schwedish Dental Association hat eine Bestätigung der Meldungen zum
„faktischen Amalgam-Verbot" ergeben.
* Quelle:
Schweden will Amalgam verbieten
Die Zahnarzt Woche vom 9. März 94
22 Daundeier -Handbuch
der Anmlganivtrgiftimg- S. P.rg.-l.fg. 8
Recht Amalgamverbot
BGA-Amalgamrichtlinien V - 5.4
Amalgam-Monographie
Am 23.10.1993
meldete die Schwäbische Zeitung:
Das Bundesgesundheitsamt (BGA) hat
nach Informationen der „
Offener Brief an den
Bundesgesundheitsminister
Sehr geehrter Herr
Minister Seehofer,
Ihr erklärtes Ziel ist es, alle Vorwürfe
gegen das Bundesgesundheitsamt (BGA) aufzuklären. Wir erlauben uns, Ihre
Aufmerksamkeit auf weitere BGA-Versäumnisse zu lenken:
1.
Die gültige Amalgam-Monographie (1988) entstand unter
maßgeblicher Mitwirkung eines Forschers,
der im Dienst des größten deutschen Amalgam-Herstellers steht. Das BGA
verzichtet damit bewußt auf
eine neutrale wissenschaftliche Aufarbeitung der Gesundheits-Risiken durch
Amalgam und verschweigt
u.a. fundierte wissenschaftliche Warnungen vor Amalgam-Schädigungen bei
Ungeborenen.
2.
Die industrie-nahe Informationschrift des BGA „Amalgame
in der zahnärztlichen Praxis" (1992) ent
hält vorsätzliche Fehl-Informationen und basiert weitgehend auf
verharmlosenden, von Mit-Autoren o.g.
Amalgam-Monographie verfaßten Studien.
Das Leid der bereits durch Amalgam
Geschädigten und unsere Pflicht, weiterem Schaden vorzubeugen, verlangen eine
Neufassung der Amalgam-Monographie — durch neutrale, nicht interessengcbundenc
Wissenschaftler.
Dr. med. dent Wolfgang H. Koch, Herne
Vorst. Mitglied der Internat.
Gesellschaft für Ganzheitlichc Zahnmedizin.
Dr. med. Klaus-Peter
Schlebusch,
l. Vors. des
Zentrums zur Dokumentation für Naturheilverfahren
BGA für
sachlich-kritische Prüfung von Amalgamen
bga-pressedienst (16/1994)
vom 16. März 1994
Das Bundesgesundheitsamt weist den Vorwurf
überzogener Anwendungseinschränkungen und einer „Kampagne" gegen Amalgame,
den Bundeszahnärztekatnmer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung erhoben
haben, energisch zurück. Das Bundesgesundheitsamt wird sich bei der Aufklärung
möglicher
gesundheitlicher Risiken durch Amalgame in der Zahnheilkunde und bei der
Anordnung möglicherweise notwendiger Maßnahmen weiterhin vom vorbeugenden
Patientenschutz leiten lassen.
Das Bundesgesundheitsamt steht auch,
was die kritische Bewertung und die Einschränkung der Anwendung von Amalgamen
betrifft, nicht allein. Die Behörden von Schweden und Dänemark vertreten
ähnliche Positionen,
und das Bundesgesundheitsamt kann sich bei seinen Entscheidungen auf
wissenschaftlichen Sachverstand berufen.
Daundercr -
Handbuch der Amalgamvergiftung - .S. Erg.-Lfg. 8/95 3
Amalgamverbot________________________________________________ Recht
V — 5.4 BGA-Amalgamrichtlinien
Die Patienten können darauf vertrauen,
daß das Bundesgesundheitsamt weitere Anwendungseinschränkungen für Amalgame anordnen wird, wenn
sie nach neuen Untersuchungen geboten sein sollten. Die neuen Untersuchungen betreffen die Quecksilberbelastung von
Kleinkindern, deren Mütter zahlreiche Amalgamfüllungen in ihren Zähnen
hatten.
Die von den Zahnärzteverbänden geforderten „wissenschaftlichen
Nachweise" für Gesundheitsgefährdungen
kann das Bundesgesundheitsamt im Interesse der Patienten nicht abwarten, es muß
bereits dann handeln, wenn der Verdacht auf Gesundheitsgefahren durch
Amalgame begründet ist.
Ein Verbot für Amalgame steht für die
nächsten Jahre nicht an. Das BGA hatte 1992 die Anwendung von Amalgamen auf den
Bereich von kautragenden Flächen begrenzt; in diesem Bereich gibt es nach wie
vor Probleme
mit alternativen Füll Werkstoffen. (Diese Entscheidung wurde im übrigen von der Zahnärzteschaft mitgetragen.) Patienten, bei
denen keine Unverträglic
Bundesministerium für Gesundheit: Amalgam-Füllungen
und Amalgam-Ersatz
Informationsblatt Nr. 27-01 20. Juni 1994
Das Bundesministerium für Gesundheit
verfolgt die Diskussion über das Für und Wider von Amalgam-Füllungen sehr
aufmerksam. Dabei läßt sich das Ministerium u.a. auch von den Experten des Bundesgesundheitsamtes
(BGA) beraten. Aus der Tatsache, daß das BGA eine weitere klarstellende
Bewertung zum Problem der Verarbeitung von Amalgam im Bereich der Zahnmedizin
abgegeben hat, ist zu ersehen, wie intensiv die für diese Fragen
verantwortlichen Institutionen sich um das Problem der Füllungsmaterialien bei
der zahnmedizinischen Behandlung kümmern. Auch die medizinischen und
zahnmedizinischen Fach-gcscllschaften analysieren und bewerten laufend neue
Forschungsergebnisse auf diesem Gebiet.
Das BGA hat eine Orienticrungshilfe für
Zahnärzte und Patienten mit dem Titel „Amalgame in der zahnärztlichen
Therapie" herausgegeben. Darin heißt es: „
Grundsätzlich besteht bei der Verwendung
von Amalgam das Problem, daß es bisher noch kein gleich-gutes Füllungsmaterial
gibt. Auch die bisher bekannten Alternativmaterialien haben Nachteile und über ihre langfristige
Unbedenklic
Aus den Richtlinien des
Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für eine ausreichende, zweckmäßige und
wirtschaftliche kasscnzahnärztliche Versorgung geht hervor, daß der
Vertragszahnarzt Art und
Umfang der Maßnahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung bestimmt. In Teil B II
Punkt 4
Daundcrcr —
Handbuch der Amalgamvergifrung — i. Erg.-Lfg. 8/95
Recht
Amalgamverbot
BGA-Amalgamrichtlinien V - 5.4
heißt es ferner, „es sollen die üblichen
und erprobten plastischen Füllungsmaterialien verwendet werden. Bei Molaren und
Prämolaren ist in der Regel Amalgam als Füllungsmaterial angezeigt." Zu
den erprobten plastischen Füllungsmaterialien gehören auch
Kunststoff-Füllungen. Diese werden seit langem im Frontzahnbereich und
auch im Seitenzahnbereich angewandt, sofern keine starken Kaubelastungen
vorliegen. Auch bei Backenzähnen (Molaren und Prämolaren) hat es der Zahnarzt
in der Hand, gemäß zahnmedizinischer Einschätzung zu entscheiden, ob
Kunststoff-Füllungen verwandt werden. Denn der Richtlinientext besagt, daß „in
der Regel Amalgam als Füllungsmaterial angezeigt" ist. Die Formulierung
„in der Regel"
bedeutet keine Ausschließlic
Die Krankenkassen zahlen derartige
Füllungen auch anstandslos, sofern die dadurch entstehenden Kosten nicht höher als bei
der Verwendung von Amalgam sind und die Behandlung unter Zugrundelegung des
vertragszahnärztlichen Bewertungsmaßstabes erfolgt.
Andere Materialien und
Versorgungsformen (z.B. Gold- und KeramikTnlays) zahlt die Krankenkasse nur in
jenen seltenen Fällen, in denen eine Amalgam-Unverträglic
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte:
Weitere Einschränkungen in der Amalgam-Anwendung
geplant
BfArM-Pressedienst Nr.
1/94 vom 4.7.1994
Mit Wirkung vom 1.7.1994 ist das
Bundcsgesundheitsamt aufgelöst. Die vorliegende Pressemitteilung ist die erste des
Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinproduktc. Die beschriebenen
Empfehlungen beruhen auf einem Anhörungsschreiben, das noch vom Institut für
Arzneimittel des Bundesgcsundheits-amtes am 29.6.1994 an die Hersteller gerichtet wurde.
Das Bundesgesundheitsamt hat die Hersteller
von der Absicht unterrichtet, weitere Einschränkungen zur Anwendung von
Amalgamen in der zahnärztlichen Therapie anzuordnen. Die Hersteller wurden
entsprechend
den gesetzlichen Vorschriften um Stellungnahme zu den vorgesehenen Maßnahmen
aufgefordert.
Aus Gründen des vorbeugenden
Gesundheitsschutzes sollte die allgemeine Quecksilberbelastung der Menschen
verringert werden. Da jedoch jede Amalgamfüllung zur Erhöhung dieser Belastung
beiträgt, hält das BGA eine strenge Nutzen-Risiku-Abwägung zur Verwendung von
Amalgam für erforderlich. Bereits 1987 hat das Bundesgesundheitsamt zum Schutz des
Kindes empfohlen, auf umfangreiche Zahnsa-nicrungen mit Amalgam während der
Schwangerschaft zu verzichten.
Quecksilber aus Amalgamfüllungen — wie auch
aus anderen Quellen — wird über die Plazenta auf das ungeborene Kind übertragen.
Zwar gibt es nach den dem Bundesgesundheitsamt vorliegenden wissenschaftlichen
Untersuchungen keinen begründeten Verdacht auf eine Schädigung von Feten und
Babys durch
eine aus Amalgamfüllungen herrührende Amalgambclastung der Mutter; trotzdem
sollte vorsichtshalber auf eine Amalgamtherapie verzichtet werden, zumal der frü
Nach derzeitigem Stand des Wissens besteht
jedoch keinerlei Veranlassung, klinisch einwandfreie Amalgamfüllungen
entfernen zu lassen. Im Gegenteil: Eine Herausnahme der Amalgamfüllungen ohne
Vorliegen
konkreter, auf diese zurückzuführende Beschwerden könnte z.B. zu einer weiteren
Quecksilberbelastung führen als das Tragen von Amalgamfüllungen und ist daher nicht
empfehlenswert.
Für die Bewertung von Füllungskunststoffen
(Composites) als Ersatz von Amalgam zur Anwendung im Seitenzahnbereich - dem
bislang bevorzugt mit Amalgam versorgten Bereich - wurde vom BGA im Mai
Daunderer -
Handbuch der Amalgamvergiftung - -1. Erg.-Lfg. S/95
Amalgamverbot Recht
V - 5.4 BGA-Amalgamrichtlinien
1994 eine Expertensitzung einberufen. Dabei ist u.a. deutlich
geworden, daß Füllungskunststoffe in anderen Ländern
der EU und in Japan häufiger als in Deutschland eingesetzt werden und sich in bestimmten Fällen durchaus als Ersatz von Amalgam
im kautragenden Bereich eignen. Hier sollte sich die Praxis auch in Deutschland ändern.
Nicht vergessen werden sollte bei der
Amalgam-Diskussion, daß optimale Kariesprophylaxe durch gute Mundhygiene und geeignete
Fluoridierungsmaßnahmen das Übel an der Wurzel packen — denn der gesunde Zahn benötigt keine Füllung.
2. Amalgamhearing beim Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte am 9.12.1994
Die Ausführungen Dr. Daunderers beim
Hearing:
Juristisch gesehen, war der Kenntnisstand der
jetzt hier Beteiligten im Gegensatz zu dem der Betroffenen der gleiche wie beim
1. Amalgamhearing am 15.9.1989, obwohl mats
hanson und die WHO-Hg-Schrift bewiesen:
1)
Amalgam setzt zum Teil beträchtliche Giftmengen in den
Speichel, das fünffache in die Ausatemluft
sowie in den
darunterliegenden Knochen und in die Speichcrorgane frei; anorganisches Metall
wird im
Körper
in hochgiftiges organisches
verwandelt (damals lachten
alle Versammelten lauthals
aus
Unkenntnis) und führt zum
Feer-Syndrom.
2) Die korrekte
Amalgamentfernung bessert zahlreiche Immun- und Nervenschäden.
3)
Die mit dem Chelatbildner DMPS entfernte Giftmengc kann
die physiologische Entgiftung wesentlich
beschleunigen,
das Testergebnis normalisiert sich mit der Entgiftung der Nieren.
4)
Metalle — insbesondere Palladium als Alternative nach
Amalgam verschlechtern die Vorschädigung
der Kieferknochen dramatisch.
5)
Damalige Untersuchungen auswärtiger Rechtsmediziner
belegten den Kausalzusammenhang zwischen
hohen
Quecksilberwerten aus mütterlichem Amalgam in toten Neugeborenen und den
Organschäden
(Kindstod),
wogegen die heutige Studie der Degussa von drasch
nur Werte mißt.
Aus prophylaktischer Vorsorge wäre vor
5 Jahren ein Amalgamverbot für Kinder, werdende Mütter und Kranke juristisch
unbedingt erforderlich gewesen (so wie ich es verlangt hatte).
6) Durch die ge/ielten Falschinformationen, daß „Amalgam gesund" sei
und „DMPS - Gaben grob fahr
lässig und falsch" seien ist
durch jährlich 40 Mio. neue Füllungen und die Weigerung einer gezielten
Behandlung durch die Krankenkassen
ein unermesslicher volkswirtschaftlicher Schaden entstanden.
Während sich die hier Versammelten 5
Jahre lang dafür einsetzten, Amalgam gut zu verkaufen mit Schlag
worten wie „Sektierer" (KnöNCKE,
1985), „Phobie gegen Amalgam" (knülle,
1987), „weit entfernt von
der Größenordnung, die toxikologisch
gefährlich wäre", „DMPS-Test is
(schiele, 1989), versuchten wir zwischenzeitlich bei
Kranken die Schäden möglichs
Wir fanden bei der
Behandlung von über 10 000 Amalgamvergiiteten:
1.
Die Amalgamentfernung ohne Schutz wie Kofferdam,
Sauerstoff und DMPS führt zu einer nicht /u ver
antwortenden
akuten Giftaufnahme, deren Gesamtmenge etwa einem 10jährigen Weiterbelassen ent
spricht.
Patienten mit Lähmungen (Feer-Syndrom im Stamm- und Kleinhirn) dürfen
keinesfalls Amalgam
herausbohren lassen:
entweder im Gesunden herausschälen oder den ganzen Zahn extrahieren.
2.
Wenn die im Röntgenbild erkennbare Giftaufnahme des Knochens
zu stark ist, können sich schwere
Organschäden nur bessern, wenn der Kieferknochen operativ giftfrei saniert wird
und keine Metalle ins
Kiefer
gesetzt werden.
D-iundercr —
Handbuch der Amalg.imvergiftung - 5. Erg,-Lfg. 8/95
Recht Amalgamverbot
B G
A-Amalgamrichtlinien V - 5.4
3.
Langzeitalternativen mit Metallen werden nur vertragen,
wenn der Kiefer (Panorama-Röntgenauf
nahme)
bzw. Kopf (Kernspin) metallfrei sind.
4.
Metallnachweis in Knochenbiopsien aus dem Kiefer spiegeln
die zu erwartende Unverträglic
erneuten
Fremdmaterialien besser als Haut-
5.
Die im Panoramabild und im Kernspin der Organe und des
Kopfes sichtbaren Amalgam Veränderungen
korrelieren
exakt mit den Giftwerten der operativ entfernten Organe. Sie müssen stets
gemessen werden.
Die Veränderungen des Kernspins im Kleinhirn und Stammhirn als Feer-Syndrom
werden fälschlich als
„UBO-Syndrom" eingestuft.
6.
Die einzige medizinisch sinnvolle Behandlung einer
Amalgamvergiftung ist nach einer korrekten Sanie
rung die Gabe von DMPS in
hohen Dosen in großen Zeitintervallen. Selen und Homöopathie sind wir
kungslos.
7.
Während eine Hochgoldlegierung die beste Erstversorgung
eines großen Zahndefektes ist, verbietet sie
sich bei großen
Amalgameinlagerungen im Kieferknochen. Wo lange Amalgam war, darf ebenso lange
kein Gold hin. Hier steht die Entgiftung im Vordergrund.
Langzeitprovisorien aus Zement sind oft
unumgänglich.
Umweltvcrgiftete und
8.
Keramik muß so gu
31 Mio
|ig/l AI im Speichel).
9. Bei
10.
Nr. D
2480).
11.
Jedes Amalgam macht psychisch krank. Nachgewiesene
Todesfälle melden wir nur der Staatsanwalt
schaft, sie ist die einzige Behörde, die ernsthafte Konsequenzen zieht.
Zusammenfassung:
l.) Der Ausstieg aus
der Amalgamtherapic war schon 1989 möglich und unbedingt nötig.
2.) Schon längs
3.)
Jeder Tag des Hinauszögerns eines generellen
Amalgamverbotes bedeutet unendlich viel Leid für die Betroffenen und
enorme Zusatzkosten — neben den rechtlichen Folgen.
Das Resümee Dr.
Daunderers nach dem Hearing:
1.
Derzeit werden von 70 000 Zahnärzten pro Jahr etwa 50 Mio
Füllungen gelegt, davon etwa die
Hälfte
Amalgam, die andere Kunststoff.
2.
Die Zahnärzte bekommen für die Kunststoffüllung das
Gleiche wie für Amalgam, es belastet also die
Krankenkassen nicht stärker.
3. Die Kosten für die
Füllungen liegen derzeit etwa bei 2 Milliarden DM pro Jahr.
4. Auch im
kautragenden Seitenzahnbereich sind Kunststoffe akzeptabel.
5.
Von den 140 geladenen Experten sprachen sich nach dem
ersten Statement des
perten für ein Amalgamverbot aus, die anderen plädierten mehr oder minder
vehement für eine Beibe
haltung
von Amalgam.
Daunderrr -
Handbuch der Amalgamvergiftung - 5. Hrg.-Lfg. 8/95 /
Amalgamverbot
Recht
V-5.4 BGA-Amalgamrichtlinien
6.
Im Gegensatz zum ersten Hearing 1989 erklärten nun auch
die Amalgambefürworter, daß Amalgam
die Hauptursache der
Quecksilberbelastung für den menschlichen Organismus ist.
7.
drasch wies nach, daß die
Lebern und Nieren toter Neugeborener die gleichen Quecksilberbela
stungen
aufwiesen wie ihre Mütter.
8.
Die
Quecksilberkonzentrationen der menschlichen Organe korreliert mit der Anzahl
und Größe der
Amalgamfüllungen.
9.
Die Quecksilberkonzentrationen im Gehirn könnten für die
Ursache des Kindstodes ausschlaggebend
sein.
Meßwerte von Leichenhirnen der Neugeborenen wurden aber von drasch nicht vorgelegt.
10. Außer taitaro stellte keiner der Experten Giftmessungen
bei
11.
Das BGA aktzeptiert keine Meldungen durch die Kranken
sondern nur durch (Zahn-)Ärzte und auch
keine
Meldungen ans Pettenkofer-Institut.
12.
Angeblich sei die Anzahl der Meldungen verschwindend
gering. Bemerkenswerterweise war auch die
Anzahl
der anwesenden redeberechtigten Betroffenen (40) gering - bei Tausenden von
erwarteten
Betroffenen.
13.
Außer dem
schicksalen
sondern man sprach nur von psychisch kranken und eingebildeten Kranken.
14.
Die
Diskrepanz der zukünftigen Behandlung bei Fortpflanzungsfähigen und Kindern war
eklatant:
Frauen und Mädchen bekommen Kunststoffüllungcn, Männer und Knaben Amalgam.
15.
Für Neuveröffentlichungen und gesammelte Fakten
interessierte sich (noch) kaum jemand der Gela
denen.
16.
Offenkundig war eine nachlässige Nachforschung zur
Klärung der möglichen Ursachen bei 2500 To
desfällen von Neugeborenen jährlich durch vermeidbare Gifte, wie eine betroffene
Frau, der man die
Untersuchung
der Kindsleichc, die sie selbst beantragt hatte, verweigerte, belegen konnte.
Die zuständigen Staatsanwaltschaften vernachlässigen
offenkundig die Suche nach den giftbedingten Todesfällen.
Dr. med. Dr. med.
habil. Max Daunderer
Internist,
Umweltarzt 13. Dezember 1994
Bf ArM ordnet weitere Einschränkungen in der Amalgam-Anwendung an
BfArM-Pressedienst
Nr. 4/95 vom 6.4.1995
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Mcdizinprodukte
(BfArM) hat mit Bescheid vom 31.3.1995 weitere Einschränkungen der
Amalgam-Anwendung angeordnet. Für Gamma-2-freie Amalgame als zahnärztliche
Füllungswerkstoffe müssen die Gebrauchs- und Fachinformationen mit Wirkung vom
1. Juli 1995 geändert werden. So werden zukünftig u.a. die Angaben in den
Abschnilten „Verwendung bei Schwangerschaft und Stillzeit" und
„Gcgenanzeigen" dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepaßt. Diese
Maßnahmen sind zur Information über die möglichen Risiken einer Amalgam-Anwendung
erforderlich und erfolgen zum Zweck des vorbeugenden Gesundheitsschutzes.
Daundcrcr - Handbuch der
Amalgamvergiftung - 5. Erg.-Lfg. 8/95
Recht
Amalgamverbot
BGA-Amalgamrichtlinien V — 5.4
Wie schon in früheren Verlautbarungen weist das BfArM nochmals
ausdrücklich darauf hin, daß kein Anlaß
besteht, vorhandene klinisch einwandfreie Amalgamfüllungen - insbesondere bei
Kinderwunsch -entfernen zu lassen.
Die Formulierung der „Gegenanzeigen" in
den Gebrauchs- und Fachinformationen der Amalgame sehen weitere
Anwendungseinschränkungen in besonderen klinischen Fällen (z.B. bei
Stumpfaufbauten) für Amalgam im Kontakt mit anderen Legierungen vor.
Der Zahnarzt findet in den neuen
Fachinformationen spezielle Angaben u.a. zu pharmakologischen und
toxikologischen Eigenschaften von Quecksilber aus Amalgamfüllungen.
Bei einer klinisch notwendigen Neu- bzw.
Wiederversorgung von Zähnen sollte mit dem Zahnarz
Bereits seit 1992 dürfen Amalgame auf
Anordnung des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes nur noch für den kautragcnden
Bereich der Seitenzähne eingesetzt werden.
Das BfArM bzw. das ehemalige
Bundesgesundheitsamt haben in den vergangenen Jahren immer wieder zum Ausdruck
gebracht, daß Amalgame Quecksilber freisetzen und dadurch meßbar zur
Quecksilberbelastung des
Menschen beitragen. In verschiedenen Studien konnte aus Amalgamfüllungen
stammendes Quecksilber in
Körpcrflüssigkeitcn bzw. -geweben nachgewiesen werden. Aufgrund dieser Tatsache
sind entsprechende Risikoabwehrmaßnahmen im Sinne des vorbeugenden
Gesundheitsschutzes, welche die Quecksilberbelastung
des Patienten zu reduzieren helfen, angezeigt.
Das BfArM bittet die Zahnärzte um Beachtung
und entsprechende Umsetzung des in den neuen Fachinformationen zum
Ausdruck gebrachten wissenschaftlichen Erkenntnisstandes.
Nach der neuen Stellungsnahme des Bundesinstituts für Arzneimittel
und Medizinprodukte zur „Gebrauchsinformation" über Amalgam:
Konsequenzen in der
vertragszahnärztlichen Versorgung
Rundschreiben der Bundeszahnärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern und der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung K.d.O.R. an alle niedergelassenen
Zahnärztinnen und Zahnärzte
Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr
Kollege,
das Nachfolgcinstitut des Bundesgesundheitsamtes,
das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), hat im Rahmen
des gesetzlich vorgeschriebenen Stufenplanverfahrens eine neue Anordnung zum
Wortlaut der „Gebrauchs- und Fachinformation" erlassen, die zum 1. Juli d.
J. gültig wird. Die „Gebrauchs-
und Fachinformation" ist vom Zahnarzt zu beachten.
Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung sehen - auch in Übereinstimmung mit dem Freien Verband
Deutscher Zahnärzte — durch die Anordnung des Bundesinstituts die Verwendung von Amalgam
erheblich eingeschränkt.
Die bisher
bestehenden Einschränkungen für Amalgam beziehen sich auf
•
nachgewiesene Amalgam-Allgeric
•
bestimmte
Formen der Nierenerkrankung
•
Schwangerschaft (keine „größeren" Versorgungen)
•
Kinder
unter 6 Jahren
•
retrograde
Wurzelfüllungen
l\iunderer - Handbuch der Amalgamvergiftung - 5. Hrg.-Lfg. 8/95 7
Amalgamverbot Recht
V — 5.4 BGA-Amalgamrichtlinien
An neuen Einschränkungen kommen hinzu:
•
Amalgam außerhalb des kaudrucktragenden
Seitenzahnbereichs
•
Die Verwendung als Material für Stumpfaufbauten bei
Kronen oder Inlays
•
Der
Einsatz bei okklusalem oder aproximalem Kontakt mit vorhandenem gegossenen
Zahnersatz
•
in der Therapie während Schwangerschaft („keine bzw.
keine weitere Anwendung")
Weiterhin heißt es:
> In der „Begründung": „Da
Quecksilber im Organismus kumuliert, können aufgrund erhöhter Belastungen biologische Veränderungen entstehen, die
insbesondere in Sorge um die nachfolgende Generation zur Verhütung
gesundheitlicher Risiken vermieden werden müssen".
^ „Amalgamfüllungen
dürfen nur für okklusionstragende Füllungen im Seitenzahnbereich (Klasse
I und II)
eingesetzt werden, und nur dann, wenn andere plastische Füllungsmaterialien
nicht indiziert sind und andere Restaurationstechniken nicht in Frage kommen. Aus
Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sollte die Zahl der
Amalgamfüllungen für den einzelnen Patienten so gering wie möglich sein, da jede Amalgam füllung zur Quecksilberbelastung des Menschen
beiträgt."
l „Keine bzw. keine
weitere Anwendung" von Amalgam während der Schwangerschaft und der
Stillzeit, keine Entfernung intakter Amalgamfüllungen während der
Schwangerschaft unter Hinweis auf die „Exposition des Feten gegenüber
Quecksilber". „Alternativmaterialien sollten nach Möglic
l Im Absatz
„Nebenwirkungen" wird der Satz „Hiermit ist kein gesundheith'ches
Risiko verbunden"
gestrichen.
Nach Einschätzung von Kassenzahnärztlicher
Bundesvereinigung, Bundeszahnärztekammer und Freiem Verband Deutscher Zahnärzte bedeutet
dies:
-
schließt.
-
Die Einschätzung des Bundesinstituts setzt den Zahnarzt
einem sachlich nich
baren und größeren
Haftungsrisiko aus.
-
Die Bereitschaft der Bevölkerung, sich mit Amalgam
versorgen zu lassen, schwindet zusehends; diese
Tendenz
wird jetzt noch verstärkt.
-
Schon heute existieren in der Füllungstherapie Alternativen,
die aber aufwendiger und kostcnintensiver
sind
als die Amalgamtherapie. Bei Kunststoffen mehren sich die Stimmen, die von
wachsendem
Gesundheitsrisiko
sprechen.
Sie, verehrte Kolleginnen und
Kollegen, werden vor der Notwendigkeit stehen, Ihren Patienten die neue
Situation zu erklären. Die naturwissenschaftlich ausgerichtete Medizin und
Zahnmedizin sieht weltweit nach wie vor keine Gründe, die solche
Einschränkungen erforderlich machen würden. Das Aufklärungsgespräch nimmt an
Bedeutung zu. Die Verantwortung für die Folgen, insbesondere im Rahmen der vertragszahnärztlichen
Versorgung, müssen allein das Bundcsinstitut und das
Bundesgesundheitsministerium tragen.
1. Die
wissenschaftliche Erkenntnislage
Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde und ihre Fachgesellschaften, die Vereinigung der
Deutschen Hochschullehrer, die Araieimittelkommission Zahnärzte und die
Federation Den-taire Internationale (FDI) haben in mehrfachen Stellungnahmen in
jüngerer Vergangenheit und aktuell erklärt, daß eine Gefährdung des
menschlichen Organismus durch das in Amalgamfiilhmgen enthaltene Quecksilber
nach menschlichem Ermessen und derzeitigem Wissensstand ausgeschlossen werden
kann.
So heißt es in einer Grundsatzerklärung
der FDI vom 7.10.1994 zur Frage von Nebenwirkungen u.a.:
„Bestandteile von zahnärztlichen
Restaurationsmaterialien, einschließlich Amalgam, können in seltenen Fällen zu lokalen
Nebenwirkungen oder allergischen Reaktionen führen. Eine sehr geringe Menge Quecksilber
wird durch Amalgamrestaurierungen, insbesondere während des Legens und des
Entfernens, freigegeben.
10 Daunderer •-Handbuch der Amalg.imvergifning-5. Erg.-l.fe.
8/95
Recht Amalgamverbot
BGA-Amalgamrichtlinien V — 5.4
für alle Arten von Restaurationsmaterialien
sehr gering.
Auch die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA (1993), das
National Institute of Dental Research (1992)
und der Schwedische Rat für Medizinische Forschung (1992), sowie die Deutsche
Gesellschaft für Toxikologie und
Pharmakologie kommen zu ähnlichen Aussagen.
Dennoch führt kein Weg daran vorbei, daß die
für die Arzneimittelsicherheit in der Bundesrepublik zuständige Behörde
sich von anderen Erkenntnissen hat leiten lassen.
2. Forensische Aspekte
-
Die Aufklärungspflicht des Zahnarztes.
-
Die Haftung des Zahnarztes bei Auseinandersetzungen wegen
„Körperverletzung" und „Behandlungs
fehler"
als Folge von gesundheitlichen Schäden durch Amalgam.
a) Aufkärung
Die Rechtsprechung zum ersten Komplex,
Aufklärungspflicht, ist relativ eindeutig. Danach hat der Zahnarzt den
Patienten über die medizinischen Risiken und Nebenwirkungen der verschiedenen Füllungstherapien ausführlich
und persönlich aufzuklären. Wichtig ist, daß die Durchführung des
Aufklärungsgespräches in der Patienten-Karteikarte korrekt dokumentiert wird. Eine
zusätzliche, vom Patienten unterschriebene schriftliche Erklärung bedeutet
lediglich ein weiteres Indiz für das ordnungsgemäß durchgeführte
Aufklärungsgespräch.
Das Aufklärungsgespräch und eine
schriftliche Erklärung des Patienten entlasten Sie jedoch nicht in der Haftungsfrage, wenn
Sie entgegen der „Gebrauchsinformation" eine Wunschbehandlung (z.B.
retrogradc Wurzelfüllung) mit Amalgam durchführen.
b) Haftungsrisiko
Grundsätzlich gilt: Der Zahnarzt ist
allein verantwortlich für die Einschätzung des medizinischen Risikos und der daraus
abgeleiteten Thcrapieentscheidung. Dabei muß er sich strikt an den
Indikationskatalog lt. „Cebrauchsinformation" halten. Wegen der in der
Anordnung des Bundesinstituts verstärkten Einschätzung eines
Gesundhcitsrisikos durch Amalgam, kann daher nicht ausgeschlossen werden, daß
bei Abweichung von der „Gebrauchsinformation" und bei mangelnder Aufklärung
ein Gericht in einer haftungsrechtlichen
Auseinandersetzung der Auffassung des Bundesinstituts folgt und die Möglic
Fazit: Vor dem Hintergrund der neuen
Entwicklung muß der Zahnarzt die Verwendung von Amalgam noch kritischer als bisher prüfen. Das Aufklärungsgespräch und seine
ordnungsgemäße Dokumentation sind
wichtiger denn je.
3. Vertragszahnärztliche Versorgung
Nach den derzeitigen Richtlinien steht
für die als Sachleistung abzurechnende Versorgung eines gesetzlich Versicherten keine
der Amalgam-Füllungstherapien gleichwertige Behandlungsform zur Verfügung. Die Versicherten sind
darüber zu informieren, daß die Alternativ-Versorgung mit Gold oder Keramik
keine Kassenleistung
ist, sondern nach GOZ als Privatleistung abgerechnet werden muß. Bei
Kunststoffüllungen im
Seitenzahnbereich sind aufgrund der Werkstoff-Eigenschaften strenge Maßstäbe
hinsichtlich ihrer Geeignetheit als
Kassenleistung anzulegen.
Die Kassenzahnärztliche Bundcsvereinigung hat in Erwartung
der Amalgam-Einschränkungen schon 1994 zum
GSG-Anpassungsgesctz einen Vorschlag unterbreitet, der geeignete
Rahmenbedingungen für eine geordnete Versorgung
der Patienten ermöglichen sollte. Der Vorschlag ist an der Bundesratsmehrhei
r — Handbuch der Amalgamvcrgifrung — 5. Erg.-Lfg. 8/95 l i