Feinstaubverordnung wird endlich durchgesetzt

Die von mir 1993 geforderte Feinstaubverordnung wurde jetzt endlich einklagbar.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Anwohner einen Rechtsanspruch auf Schutz gegen gesundheitsschädlichen Feinstaub haben. Wichtige Straßen müssen möglicherweise gesperrt werden.

Als Hauptquelle von Feinstaub gelten Verkehr und Industrie. Die feinen Partikel in der Luft kommen in Dieselruß, Reifenabrieb, Baustaub oder den Abgasen aus Industrie und Heizungen vor. Aber auch Zigarettenrauch enthält große Mengen Feinstaub. Die feinen Teilchen werden nach ihrer Größe unterschieden: Partikel unter 10 Mikrometern (PM10) sind inhalierbar, noch kleinere Teilchen mit Durchmessern unter 2,5 Mikrometern (PM2,5) gelangen sogar bis in die Lunge.