Epikutantest Voraussetzung für Verschreibung von
Autoimmuntesten und MR
Der positive 7.Tages-Epikutantest
mit Pass, Testliste und Fotos der Hauterscheinungen ist Voraussetzung dafür,
dass Kassenärzte eine teuere Folgediagnostik verordnen dürfen. LTT-Teste sind
wertlos.
Erst, wenn nachgewiesen ist,
dass vermeidbare Allergene der Zahnflickstoffe oder Wohngifte den Organismus
schädigten, kann die Untersuchung, ob die Allergie schon eigene Organe in Form der
Autoimmunkrankheit zerstört, angeordnet werden.
Erst bei einer nachgewiesenen
Autoimmunkrankheit zahlen Krankenkassen die teuere Diagnostik und Therapie beim
Zahnarzt.
Alles übrige
gilt als sinnlose Wunschdiagnostik. Zahnärzte dürfen ohne eingehende Diagnostik
keinerlei gewünschte Zahnbehandlung durchführen: sie unterliegen starren
Gesetzen für Kunstzähne und Leichenkonservierung (nach Prof.Till,
Wien).