Eiterkiefer
ist ernste Giftfolge
Eiter als e r n s t e Giftfolge im Kiefer
Eingeatmete Zahnflickstoffe und Wohngifte werden unter den
Zähnen wie bei einer Atemmaske abgelagert. Fremdstoffe im Knochen führen sehr
schnell zu Stoffwechselstörungen. An dieser Stelle werden Bakterien aus dem
Mund im Knochen eingelagert. Die Eitertaschen werden immer größer. Sie bleiben
nur die ersten Jahre abgekapselt. Bei körperlichem Stress (Sportler) oder
Infekten bricht der Eiter ins Gefäßsystem ein und kann über die
Blutvergiftung (Sepsis) bei Nichterkennen tödlich sein.
Oberkiefer – Hirnschäden: Eiter im Oberkiefer führt zu
Hirnschäden (MS, ALS, GBS, Alzheimer).
Unterkiefer – Immunschäden: Eiter im Unterkiefer führt zu
Immunschäden wie Infekt, Rheuma, Hüfte-, Knie- und
Kreuzschmerzen, Unterbauchbeschwerden, fördert Krebs.
Erkannt wird der Eiter im:
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OPT durch Auflösung der Knochenbälkchen
-
MR T1 – Gewichtung: Auflösung der Knochen (schwarze Flecken)
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CT dreidimensional wie MR
-
Leichengift im Morgenspeichel: Kadaverin nachweisbar
-
CRP/ASL nur nach Einbruch ins Blut
Erste Hilfe
Eiter muss sofort freigelegt werden,
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ein Wattebausch mit dem Eiter getränkt auf einem Nährmedium ins Labor
senden, Keimtestung, Antibiotikum austesten
-
das oben ausgetestete Antibiotikum muss rasch in die
Wundhöhle (geschluckt oder gespritzt unzureichend, sonst könnte man sich ja die
Operation ersparen).
Der freigelegte Knochen braucht mindestens 18 Monate ehe er
vom Eiter ausheilt. Solange darf kein Fremdmaterial dorthin.
Unbehandelt ist Eiter im Kieferknochen die häufigste Ursache
für alle Zivilisationskrankheiten, für Schmerzen bis ins hohe Alter oder dem
frühen Tod.
Eine Genesung ist nur möglich, wenn die Ursache des Eiters
erkannt und völlig ausgeschaltet wurde.
Dafür sind 7-Tages Epikutanteste
auf 1.) Zahnflickstoffe und 2.) Wohngifte unbedingt erforderlich.
Den spürbaren Erfolg des Expositionsstopps sieht man an den
dann negativen Epikutantesten.
Erste
Besserung erst, wenn der letzte Eiter sicher ausgeheilt ist ! (Im OPT statt
schwarz wieder grau)
Heute
entscheidet der Eiter unter Zähnen über die Gesundheit ihres Trägers.
Der Eiter
ist Folge von tausenden Allergenen, die im täglichen Leben eingeatmet werden
(Umweltgifte) bzw. achtlos in den Mund eingebaut wurden. Erkannt werden die
Ursachen im 7-Tages-Allergietest auf der Haut.
Folge der
Allergene im Zahnfleisch ist durch deren Stoffwechselstörung das Wachstum von
Bakterien.
700
verschiedene Bakterien wurden dort im Labor gezüchtet. Jedes Gift disponiert zu
einer anderen Art von Bakterien. Jeder Zahn hat eine Affinität zu einer anderen
Gruppe von Bakterien. Bakterien im Zahnfleisch führen zu Eiter. Schmerzhaft ist
dies nur, wenn Nerven mit betroffen sind, nicht an der Zahnwand.
Falls der
Eiter in ein Blutgefäß einbricht, entsteht eine Sepsis, die unerkannt tödlich
sein kann. Dann sind Blutteste erst positiv ( ASL,
CRP).
Eiterherde
an Weisheitszähnen sind verantwortlich für viele plötzliche Todesfälle bei
Sportlern.
Gesundheitsschäden
an Organen entstehen durch den Eiter. Manche Eiterzähne führen bevorzugt an
Organen zu Störungen. Letztendlich schädigt Eiter unter Zähnen jedoch jedes
Organ.
Die
Rückkopplung zwischen Zahn und Organen kann jedoch auch vom Organ selbst
ausgehen: Zahn 43 schädigt das rechte Knie, ein Unfall des rechten Knies kann
jedoch auch bevorzugt die Vereiterung des Zahns 43 veranlassen. Zahn 48
verursacht Herzschwäche, eine Koronarsklerose kann aber auch die Vereiterung
des Zahnes 48 fördern. Den Unterschied sieht man am Zustand der übrigen Zähne.
Wenn nur ein
einziger Zahn vereitert ist, ist diese Ursache am Organ selbst zu suchen, wenn
Allergene am Kieferboden sichtbar sind, ist letztendlich jeder Zahn vom
Umweltgift geschädigt.
Ein einziger
Blick auf die Kiefer-Panorama-Röntgen-Aufnahme
( OPT ) klärt diese Frage eindeutig.
Erster
Diagnoseschritt
1. Ursacheabklärung: welches
Allergen verursachte den Eiter
2. Sofortiger Kontaktstopp
mit dem Allergen im Mund und in der Wohnung !
Vorher darf keine Eiterentfernung
durchgeführt werden !!!
I.
Eiterentfernung unter Zahnerhaltung gescheitert
In den 80er
Jahren wurde in den großen amerikanischen Zahnkliniken und später auch bei uns
der Versuch einer Eiterentfernung am lebenden Zahn unter Erhalt der Zahnwurzel
durchgeführt. Der erforderliche Aufwand pro Zahn ist dabei immens:
-
stationär mindestens drei Wochen
-
Operation unter Vollnarkose durch einen Anästhesisten, da kein Speichel in die
Wunde fließen darf
-
streng steriler Operationssaal, keine Straßenschuhe im OP-Saal
-
Operation vom erfahrenen Implanteur unter
Röntgenkontrolle zur Erhaltung des Zahnnerven, Loch von
außen an den
Eiterherd
-
bakteriologischer Abstrich vom geschulten Bakteriologen, der sofort den
Abstrich in das Nährmedium
aerob und anaerob ausstreicht, Schnellabstrich sofort beurteilen im
Nebenraum
-
für jedes Zahnloch einen neuen, sterilen Instrumentensatz
-
Offenhalten der Wunde mit Streifen, da der Eiter im Knochen von unten heraus
zuheilen muss
-
jeweils konnte nur eine Kieferseite operiert werden, der Speichel musste auf
der anderen Seite abfließen
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Ernährung über Infusionen
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gezielt örtlich Antibiotika
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täglicher Verbandwechsel nur im Operationssaal hoch steril
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laufende Vitalitätskontrolle täglich zum Abbruch weiterer Bemühungen nach
Absterben der Zahnwurzel
In 70
% der Fälle starb der Zahn trotz des großen Aufwandes unter der Operation
ab, in allen Fällen war nach
6 Monaten
der Zahn erneut vereitert – wohl, weil der Knochen nicht ganz eiterfrei gemacht
werden konnte.
Die vorher
vereinbarten Kosten betrugen in den USA etwa 40 000 € ,
aus Deutschland gibt es keine Berichte über die gescheiterten Versuche. Prof. Tapparo hatte in München in seiner Praxis dieses Vorgehen
in Einzelfällen kopiert. Der Erfolg scheiterte an der fehlenden sterilen
Nachbehandlung.
II. Eiterentfernung durch
Abtöten der Wurzel
Pflicht für
alle Kassenpatienten ist bei uns, dass vereiterte Zähne „wurzelgetötet“ werden
müssen.
Dabei wartet
man so lange, bis der Eiter an der Zahnspitze zusammengelaufen ist und den
Nerven totgefressen hat. Vorher darf ein
Kassenzahnarzt nichts unternehmen. Dann wird statt Ziehen des abgestorbenen
Zahnes ein Chemiecocktail angewandt und versucht, damit die Bakterien im
Knochen etwas zu reduzieren. Der eherne Grundsatz der Medizin „Ubi pus ibi
vacua“ : Wo Eiter,
dort offenlassen. wird dabei sträflich missachtet; man sperrt den Eiter
nur weiter im Knochen ein, die Fernwirkungen auf die Organe wirken weiter.
Eiter chronisch im Körper ist eine der häufigsten Krebsursachen. Wer will
schon „Eine Leiche im Esszimmer “?
Besonders
schlimm ist, dass diejenigen, die diese Therapiemethode wählen die eigentliche
Ursache nicht ermitteln und daher auch alle übrigen Zähne gefährden. Nach
Herausziehen des toten Nerven voll Leichengiften (Putreszin im Speichel messbar), wird der Hohlraum mit einer
desinfizierenden Paste aus 16 verschiedenen Chemikalien (Formaldehyd,
Antibiotikum, Cortison, Guttapercha u. a.) gefüllt. Falls
weiter Schmerzen bestehen, darf der Zahnarzt auf Kassenkosten noch weitere zwei
Male die Wurzel kürzen und dort Chemikalien einfüllen. Jede einzelne Wurzel
bringt hierbei dreimal 75.-€. Erst danach darf heute kassenärztlich ein Zahn
gezogen werden.
Wurzeltöten
ist gesundheitlich höchst gefährlich, aber ein Riesengeschäft für den Zahnarzt.
Etwa 95% aller Wurzelbehandlungen sind technisch Pfusch. Stets ist ein Großteil
des Eiters geblieben bzw. wieder nachgeflossen.
III. Eiterentfernung durch
Ziehen des Zahnes und offene Wundbehandlung
Da wir in
der Welt kein Zentrum kennen, das heute steril den Eiter im Op
erfolgreich entfernt, bleibt bis zur technischen Reife der dafür
spezialisierten Zahnärzte nur der Kompromiss,
den Eiter
erst nach Ziehen des Zahnes korrekt auszuheilen – wie bei jeder Knocheneiterung
(Osteomyelitis) in der Chirurgie. Kassenärztlich darf
dies - außer wie unter II - nur geschehen, wenn :
-
verursachende Allergien im Epikutantest nachgewiesen
sind
( praktischerweise wird man gleich die Alternativen mittesten
)
-
ernste Organschäden durch den Eiter nachgewiesen sind
-
10 Jahre bis zum Ausheilen des Herdes nicht genügen
-
das Hinwarten mit Wurzeltöten durch Chemikalien nicht mehr verantwortet werden
kann
-
der Patient ausdrücklich darum bittet und nicht die übliche Pflichtversorgung (
II ) will
-
die Behandlung privat bezahlt
Je mehr der
Kriterien von I. erfüllt werden, desto größer ist der
Heilungserfolg, was bei lebensbedrohlichen Krankheiten wie Krebs, MS oder Alzheimer
eine Rolle spielt. In der Regel bezahlen Patienten ein eigenes steriles Besteck
für jeden einzelnen Zahn nicht. Besser ist dann, jeweils nur einen Zahn zu
behandeln. Falls eine nickelfreie Fräse vorhanden ist (Otto Huber, Zahnlabor
Obergriesbach) erspart initiales Fräsen an Stelle des
scharfen Löffels viele Nachbehandlungen. Falls kein Speichel in die frische
Extraktionswunde geflossen ist, ist in der Regel im bakteriologischen Abstrich
meist nur ein Keim feststellbar. Manche Bakterien heilen nur aus, wenn sicher
alle Herde entfernt sind, wie bei Pseudomonas aeroginosa. Schwerkranke beginnen erst mit der Genesung,
wenn der letzte Eiterherd entfernt ist. Eiter sieht man in der Kiefer-Panorama-Röntgen-Aufnahme (OPT) mit Lupe am besten
durch Auflösung der Knochenbälkchen, nur konfluierenden
Eiter sieht man im MR, Knochenszinti oder
dreidimensionalem CT.
Eine
Nachblutung oder Schmerzen nach der Herdentfernung gibt es nur, wenn das tote
Gewebe nicht restlos entfernt werden konnte, was bei totaler Knochenvereiterung
durch die Osteomyelitis natürlich nicht mehr geht. Je
eher der Eiter erkannt und entfernt wurde, desto größer ist der Heilungserfolg.
In Spätfällen oder schwersten Erkrankungen wie ASL sollte man wie bei diffusen
Metastasen eines Krebses auf die Entfernung einzelner Eiterherde verzichten.
Wer nur
einzelne Eiterherde entfernen lassen will, sollte besser nicht beginnen, da er
nie glücklicher wird. Wer in einen früheren Eiterherd Implantate setzen lassen
will, sollte besser alles belassen.
Einzelne Eiterherde
darf jeder Kassenzahnarzt sanieren, mehrere nur, wenn die teuere Diagnostik der
Folgen vollständig durchgeführt worden war und dies die einzige Möglichkeit zur
Rettung des Menschenlebens ist
(„ultima ratio“). Sonst riskiert der Zahnarzt seine ärztliche
Approbation. Der Zahnarzt, der keine Zähne zieht, sondern nur überkront, ist heute lieber gesehen. Für das Zähneziehen
gibt es keine Behandlungsrichtlinien; es wird nur das gemacht, was der Patient
wünscht und bezahlt (Wunschleistung).
Eine
Besserung erfolgt erst, wenn der letzte Eiter sicher ausgeheilt ist: OPT wieder
grau statt schwarz!