Eiterentfernung unter Zähnen
Heute entscheidet der Eiter unter Zähnen über die Gesundheit ihres
Trägers.
Der Eiter ist Folge von tausenden Allergenen, die im täglichen Leben
eingeatmet werden (Umweltgifte) bzw. achtlos in den Mund eingebaut wurden.
Erkannt werden die Ursachen im 7-Tages-Allergietest auf der Haut.
Folge der Allergene im Zahnfleisch ist durch deren
Stoffwechselstörung das Wachstum von Bakterien. 700 verschiedene Bakterien
wurden dort im Labor gezüchtet. Jedes Gift disponiert zu einer anderen Art von
Bakterien. Jeder Zahn hat eine Affinität zu einer anderen Gruppe von
Bakterien. Bakterien im Zahnfleisch
führen zu Eiter.
Schmerzhaft ist dies nur, wenn Nerven mit betroffen sind, nicht an
der Zahnwand.
Falls der Eiter in ein Blutgefäß einbricht, entsteht eine Sepsis,
die unerkannt tödlich sein kann. Dann sind Blutteste erst positiv
(ASL, CRP). Eiterherde an Weisheitszähnen sind verantwortlich für
viele plötzliche Todesfälle bei Sportlern.
Gesundheitsschäden an Organen entstehen durch den Eiter. Manche
Eiterzähne führen bevorzugt an Organen zu Störungen. Letztendlich schädigt
Eiter unter Zähnen jedoch jedes Organ.
Die Rückkopplung zwischen Zahn und Organen kann jedoch auch vom
Organ selbst ausgehen:
Zahn 43 schädigt das rechte Knie, ein Unfall des rechten Knies kann
jedoch auch bevorzugt die Vereiterung des Zahns 43 veranlassen.
Zahn 48 verursacht Herzschwäche, eine Koronarsklerose kann aber auch
die Vereiterung des Zahnes 48 fördern.
Den Unterschied sieht man am Zustand der übrigen Zähne.
Wenn nur ein einziger Zahn vereitert ist, ist diese Ursache am Organ
selbst zu suchen, wenn Allergene am Kieferboden sichtbar sind, ist letztendlich
jeder Zahn vom Umweltgift geschädigt.
Ein einziger Blick auf die Kiefer-Panorama-Röntgen-Aufnahme (OPT)
klärt diese Frage eindeutig.
Erster Diagnoseschritt:
1. Ursacheabklärung:
welches Allergen verursachte den Eiter
2. Sofortiger
Kontaktstopp mit dem Allergen im Mund und in der Wohnung!
Vorher darf keine Eiterentfernung durchgeführt werden!!!
I.
Eiterentfernung
unter Zahnerhaltung gescheitert: In den 80er Jahren
wurde in den großen amerikanischen Zahnkliniken und später auch bei uns der
Versuch einer Eiterentfernung am lebenden Zahn unter Erhalt der Zahnwurzel
durchgeführt. Der erforderliche Aufwand pro Zahn ist dabei immens:
-
stationär
mindestens drei Wochen
-
Operation
unter Vollnarkose durch einen Anästhesisten, da kein Speichel in die Wunde
fließen darf
-
streng steriler
Operationssaal, keine Straßenschuhe im OP-Saal
-
Operation
vom erfahrenen Implanteur unter Röntgenkontrolle zur Erhaltung des Zahnnerven,
Loch von außen an den Eiterherd
-
bakteriologischer
Abstrich vom geschulten Bakteriologen, der sofort den Abstrich in das
Nährmedium aerob und anaerob ausstreicht, Schnellabstrich sofort beurteilen im
Nebenraum
-
für
jedes Zahnloch einen neuen, sterilen Instrumentensatz
-
Offenhalten
der Wunde mit Streifen, da der Eiter im Knochen von unten heraus zuheilen muss
-
jeweils
konnte nur eine Kieferseite operiert werden, der Speichel musste auf der
anderen Seite abfließen
-
Ernährung
über Infusionen
-
gezielt
örtlich Antibiotika
-
täglicher
Verbandwechsel nur im Operationssaal hoch steril
-
laufende
Vitalitätskontrolle täglich zum Abbruch weiterer Bemühungen nach Absterben der
Zahnwurzel
In 70% der Fälle starb der Zahn trotz des großen Aufwandes unter der
Operation ab, in allen Fällen war nach 6 Monaten der Zahn erneut vereitert –
wohl, weil der Knochen nicht ganz eiterfrei gemacht werden konnte.
Die vorher vereinbarten Kosten betrugen in den USA etwa
40 000 €, aus Deutschland gibt es keine Berichte über die
gescheiterten Versuche.
Prof. Tapparo hatte in München in seiner Praxis dieses Vorgehen in
Einzelfällen kopiert. Der Erfolg scheiterte an der fehlenden sterilen
Nachbehandlung.
II.Eiterentfernung durch Abtöten der Wurzel
Pflicht für alle Kassenpatienten ist bei uns, dass vereiterte Zähne
„wurzelgetötet“ werden müssen.
Dabei wartet man so lange, bis der Eiter an der Zahnspitze zusammengelaufen
ist und den Nerven totgefressen hat.
Vorher darf ein Kassenzahnarzt nichts unternehmen.
Dann wird statt Ziehen des abgestorbenen Zahnes ein Chemiekoktail
angewandt und versucht, damit die Bakterien im Knochen etwas zu reduzieren. Der
eherne Grundsatz der Medizin: „Ubi pus ibi vacua“: Wo Eiter, dort offenlassen.
wird dabei sträflich missachtet; man sperrt den Eiter nur weiter im
Knochen ein, die Fernwirkungen auf die Organe wirken weiter. Eiter chronisch im
Körper ist eine der häufigsten Krebsursachen. Wer will schon „Eine Leiche im Esszimmer“?
Besonders schlimm ist, dass diejenigen, die diese Therapiemethode
wählen die eigentliche Ursache nicht ermitteln und daher auch alle übrigen
Zähne gefährden.
Nach Herausziehen des toten Nerven voll
Leichengiften (Putreszin im Speichel messbar), wird der Hohlraum mit einer
desinfizierenden Paste aus 16 verschiedenen Chemikalien (Formaldehyd,
Antibiotikum, Cortison, Guttapercha u.a.) gefüllt.
Falls weiter Schmerzen bestehen, darf der Zahnarzt auf Kassenkosten noch
weitere zwei Male die Wurzel kürzen und dort Chemikalien einfüllen. Jede
einzelne Wurzel bringt hierbei dreimal 75.-€. Erst danach darf heute
kassenärztlich ein Zahn gezogen werden.
Wurzeltöten ist gesundheitlich höchst gefährlich, aber ein
Riesengeschäft für den Zahnarzt. Etwa 95% aller Wurzelbehandlungen sind
technisch Pfusch. Stets ist ein Großteil des Eiters geblieben bzw. wieder
nachgeflossen.
III.Eiterentfernung durch Ziehen des Zahnes und offene
Wundbehandlung
Da wir in der Welt kein Zentrum kennen, das heute steril den Eiter
im Op erfolgreich entfernt, bleibt bis zur technischen Reife der dafür
spezialisierten Zahnärzte nur der Kompromiss,
den Eiter erst nach Ziehen des Zahnes korrekt auszuheilen – wie bei
jeder Knocheneiterung (Osteomyelitis) in der Chirurgie.
Kassenärztlich darf dies – außer wie unter II - nur geschehen,
wenn
-verursachende Allergien im Epikutantest nachgewiesen sind
(praktischer Weise wird man gleich die Alternativen mittesten)
-ernste Organschäden durch den Eiter nachgewiesen sind
-10 Jahre bis zum Ausheilen des Herdes nicht genügen
-das Hinwarten mit Wurzeltöten durch Chemikalien nicht mehr
verantwortet werden kann
-der Patient ausdrücklich darum bittet und nicht die übliche
Pflichtversorgung (II) will
-die Behandlung privat bezahlt
Je mehr der Kriterien von I. erfüllt werden, desto größer ist der
Heilungserfolg, was bei lebensbedrohlichen Krankheiten wie Krebs, MS oder
Alzheimer eine Rolle spielt.
In der Regel bezahlen Patienten ein eigenes steriles Besteck für
jeden einzelnen Zahn nicht. Besser ist dann, jeweils nur einen Zahn zu
behandeln.
Falls eine nickelfreie Fräse vorhanden ist (Otto Huber, Zahnlabor
Obergriesbach) erspart initiales Fräsen anstelle des scharfen Löffels viele
Nachbehandlungen.
Falls kein Speichel in die frische Extraktionswunde geflossen ist,
ist in der Regel im bakteriologischen Abstrich meist nur ein Keim feststellbar.
Manche Bakterien heilen nur aus, wenn sicher alle Herde entfernt
sind, wie bei Pseudomonas aeroginosa.
Schwerkranke beginnen erst mit der Genesung, wenn der letzte
Eiterherd entfernt ist.
Eiter sieht man in der Kiefer-Panorama-Röntgen-Aufnahme (OPT) mit
Lupe am besten durch Auflösung der Knochenbälkchen, nur konfluierenden Eiter
sieht man im MR, Knochenszinti oder dreidimensionalem CT.
Eine Nachblutung oder Schmerzen nach der Herdentfernung gibt es nur,
wenn das tote Gewebe nicht restlos entfernt werden konnte, was bei totaler
Knochenvereiterung durch die Osteomyelitis natürlich nicht mehr geht.
Dann sind zahlreiche (bis 60!) Nachoperationen nötig.
Je eher der Eiter erkannt und entfernt wurde, desto größer ist der
Heilungserfolg.
In Spätfällen oder schwersten Erkrankungen wie ASL sollte man wie
bei diffusen Metastasen eines Krebses auf die Entfernung einzelner Eiterherde
verzichten.
Wer nur einzelne Eiterherde entfernen lassen will, sollte besser
nicht beginnen, da er nie glücklicher wird.
Wer in einen früheren Eiterherd Implantate setzen lassen will,
sollte besser alles belassen.
Einzelne Eiterherde darf jeder Kassenzahnarzt sanieren, mehrere nur,
wenn die teuere Diagnostik der Folgen vollständig durchgeführt worden war und
dies die einzige Möglichkeit zur Rettung des Menschenlebens ist („ultima
ratio“). Sonst riskiert der Zahnarzt seine ärztliche Approbation. Der Zahnarzt,
der keine Zähne zieht, sondern nur überkront, ist heute lieber gesehen.
Für das Zähneziehen gibt es keine Behandlungsrichtlinien; es wird
nur das gemacht, was der Patient wünscht und bezahlt (Wunschleistung).