Eiterentfernung unter Zähnen

Heute entscheidet der Eiter unter Zähnen über die Gesundheit ihres Trägers.

Der Eiter ist Folge von tausenden Allergenen, die im täglichen Leben eingeatmet werden (Umweltgifte) bzw. achtlos in den Mund eingebaut wurden.

Erkannt werden die Ursachen im 7-Tages-Allergietest auf der Haut.

Folge der Allergene im Zahnfleisch ist durch deren Stoffwechselstörung das Wachstum von Bakterien. 700 verschiedene Bakterien wurden dort im Labor gezüchtet. Jedes Gift disponiert zu einer anderen Art von Bakterien. Jeder Zahn hat eine Affinität zu einer anderen Gruppe von Bakterien.  Bakterien im Zahnfleisch führen zu Eiter.

Schmerzhaft ist dies nur, wenn Nerven mit betroffen sind, nicht an der Zahnwand.

Falls der Eiter in ein Blutgefäß einbricht, entsteht eine Sepsis, die unerkannt tödlich sein kann. Dann sind Blutteste erst positiv

(ASL, CRP). Eiterherde an Weisheitszähnen sind verantwortlich für viele plötzliche Todesfälle bei Sportlern.

Gesundheitsschäden an Organen entstehen durch den Eiter. Manche Eiterzähne führen bevorzugt an Organen zu Störungen. Letztendlich schädigt Eiter unter Zähnen jedoch jedes Organ.

Die Rückkopplung zwischen Zahn und Organen kann jedoch auch vom Organ selbst ausgehen:

Zahn 43 schädigt das rechte Knie, ein Unfall des rechten Knies kann jedoch auch bevorzugt die Vereiterung des Zahns 43 veranlassen.

Zahn 48 verursacht Herzschwäche, eine Koronarsklerose kann aber auch die Vereiterung des Zahnes 48 fördern.

Den Unterschied sieht man am Zustand der übrigen Zähne.

Wenn nur ein einziger Zahn vereitert ist, ist diese Ursache am Organ selbst zu suchen, wenn Allergene am Kieferboden sichtbar sind, ist letztendlich jeder Zahn vom Umweltgift geschädigt.

Ein einziger Blick auf die Kiefer-Panorama-Röntgen-Aufnahme (OPT) klärt diese Frage eindeutig.

Erster Diagnoseschritt:

1.   Ursacheabklärung: welches Allergen verursachte den Eiter

2.   Sofortiger Kontaktstopp mit dem Allergen im Mund und in der Wohnung!

Vorher darf keine Eiterentfernung durchgeführt werden!!!

 

I.                  Eiterentfernung unter Zahnerhaltung gescheitert:          In den 80er Jahren wurde in den großen amerikanischen Zahnkliniken und später auch bei uns der Versuch einer Eiterentfernung am lebenden Zahn unter Erhalt der Zahnwurzel durchgeführt. Der erforderliche Aufwand pro Zahn ist dabei immens:

-         stationär mindestens drei Wochen

-         Operation unter Vollnarkose durch einen Anästhesisten, da kein Speichel in die Wunde fließen darf

-         streng steriler Operationssaal, keine Straßenschuhe im OP-Saal

-         Operation vom erfahrenen Implanteur unter Röntgenkontrolle zur Erhaltung des Zahnnerven, Loch von außen an den Eiterherd

-         bakteriologischer Abstrich vom geschulten Bakteriologen, der sofort den Abstrich in das Nährmedium aerob und anaerob ausstreicht, Schnellabstrich sofort beurteilen im Nebenraum

-         für jedes Zahnloch einen neuen, sterilen Instrumentensatz

-         Offenhalten der Wunde mit Streifen, da der Eiter im Knochen von unten heraus zuheilen muss

-         jeweils konnte nur eine Kieferseite operiert werden, der Speichel musste auf der anderen Seite abfließen

-         Ernährung über Infusionen

-         gezielt örtlich Antibiotika

-         täglicher Verbandwechsel nur im Operationssaal hoch steril

-         laufende Vitalitätskontrolle täglich zum Abbruch weiterer Bemühungen nach Absterben der Zahnwurzel

In 70% der Fälle starb der Zahn trotz des großen Aufwandes unter der Operation ab, in allen Fällen war nach 6 Monaten der Zahn erneut vereitert – wohl, weil der Knochen nicht ganz eiterfrei gemacht werden konnte.

Die vorher vereinbarten Kosten betrugen in den USA etwa  

40 000 €, aus Deutschland gibt es keine Berichte über die gescheiterten Versuche.

Prof. Tapparo hatte in München in seiner Praxis dieses Vorgehen in Einzelfällen kopiert. Der Erfolg scheiterte an der fehlenden sterilen Nachbehandlung.

 

II.Eiterentfernung durch Abtöten der Wurzel

Pflicht für alle Kassenpatienten ist bei uns, dass vereiterte Zähne „wurzelgetötet“ werden müssen.

Dabei wartet man so lange, bis der Eiter an der Zahnspitze zusammengelaufen ist und den Nerven totgefressen hat.

Vorher darf ein Kassenzahnarzt nichts unternehmen.

Dann wird statt Ziehen des abgestorbenen Zahnes ein Chemiekoktail angewandt und versucht, damit die Bakterien im Knochen etwas zu reduzieren. Der eherne Grundsatz der Medizin: „Ubi pus ibi vacua“: Wo Eiter, dort offenlassen.

wird dabei sträflich missachtet; man sperrt den Eiter nur weiter im Knochen ein, die Fernwirkungen auf die Organe wirken weiter. Eiter chronisch im Körper ist eine der häufigsten Krebsursachen. Wer will schon „Eine Leiche im Esszimmer“?

Besonders schlimm ist, dass diejenigen, die diese Therapiemethode wählen die eigentliche Ursache nicht ermitteln und daher auch alle übrigen Zähne gefährden.

Nach Herausziehen des toten Nerven voll Leichengiften (Putreszin im Speichel messbar), wird der Hohlraum mit einer desinfizierenden Paste aus 16 verschiedenen Chemikalien (Formaldehyd, Antibiotikum, Cortison, Guttapercha u.a.) gefüllt.

Falls weiter Schmerzen bestehen, darf der Zahnarzt auf Kassenkosten noch weitere zwei Male die Wurzel kürzen und dort Chemikalien einfüllen. Jede einzelne Wurzel bringt hierbei dreimal 75.-€. Erst danach darf heute kassenärztlich ein Zahn gezogen werden.

Wurzeltöten ist gesundheitlich höchst gefährlich, aber ein Riesengeschäft für den Zahnarzt. Etwa 95% aller Wurzelbehandlungen sind technisch Pfusch. Stets ist ein Großteil des Eiters geblieben bzw. wieder nachgeflossen.

 

III.Eiterentfernung durch Ziehen des Zahnes und offene Wundbehandlung

Da wir in der Welt kein Zentrum kennen, das heute steril den Eiter im Op erfolgreich entfernt, bleibt bis zur technischen Reife der dafür spezialisierten Zahnärzte nur der Kompromiss,

den Eiter erst nach Ziehen des Zahnes korrekt auszuheilen – wie bei jeder Knocheneiterung (Osteomyelitis) in der Chirurgie.

Kassenärztlich darf dies – außer wie unter II - nur geschehen,

wenn

-verursachende Allergien im Epikutantest nachgewiesen sind

(praktischer Weise wird man gleich die Alternativen mittesten)

-ernste Organschäden durch den Eiter nachgewiesen sind

-10 Jahre bis zum Ausheilen des Herdes nicht genügen

-das Hinwarten mit Wurzeltöten durch Chemikalien nicht mehr verantwortet werden kann

-der Patient ausdrücklich darum bittet und nicht die übliche Pflichtversorgung (II) will

-die Behandlung privat bezahlt

 

Je mehr der Kriterien von I. erfüllt werden, desto größer ist der Heilungserfolg, was bei lebensbedrohlichen Krankheiten wie Krebs, MS oder Alzheimer eine Rolle spielt.

In der Regel bezahlen Patienten ein eigenes steriles Besteck für jeden einzelnen Zahn nicht. Besser ist dann, jeweils nur einen Zahn zu behandeln.

Falls eine nickelfreie Fräse vorhanden ist (Otto Huber, Zahnlabor Obergriesbach) erspart initiales Fräsen anstelle des scharfen Löffels viele Nachbehandlungen.

Falls kein Speichel in die frische Extraktionswunde geflossen ist, ist in der Regel im bakteriologischen Abstrich meist nur ein Keim feststellbar.

Manche Bakterien heilen nur aus, wenn sicher alle Herde entfernt sind, wie bei Pseudomonas aeroginosa.

Schwerkranke beginnen erst mit der Genesung, wenn der letzte Eiterherd entfernt ist.

Eiter sieht man in der Kiefer-Panorama-Röntgen-Aufnahme (OPT) mit Lupe am besten durch Auflösung der Knochenbälkchen, nur konfluierenden Eiter sieht man im MR, Knochenszinti oder dreidimensionalem CT.

Eine Nachblutung oder Schmerzen nach der Herdentfernung gibt es nur, wenn das tote Gewebe nicht restlos entfernt werden konnte, was bei totaler Knochenvereiterung durch die Osteomyelitis natürlich nicht mehr geht.

Dann sind zahlreiche (bis 60!) Nachoperationen nötig.

Je eher der Eiter erkannt und entfernt wurde, desto größer ist der Heilungserfolg.

In Spätfällen oder schwersten Erkrankungen wie ASL sollte man wie bei diffusen Metastasen eines Krebses auf die Entfernung einzelner Eiterherde verzichten.

Wer nur einzelne Eiterherde entfernen lassen will, sollte besser nicht beginnen, da er nie glücklicher wird.

Wer in einen früheren Eiterherd Implantate setzen lassen will, sollte besser alles belassen.

Einzelne Eiterherde darf jeder Kassenzahnarzt sanieren, mehrere nur, wenn die teuere Diagnostik der Folgen vollständig durchgeführt worden war und dies die einzige Möglichkeit zur Rettung des Menschenlebens ist („ultima ratio“). Sonst riskiert der Zahnarzt seine ärztliche Approbation. Der Zahnarzt, der keine Zähne zieht, sondern nur überkront, ist heute lieber gesehen.

Für das Zähneziehen gibt es keine Behandlungsrichtlinien; es wird nur das gemacht, was der Patient wünscht und bezahlt (Wunschleistung).