2011 Eiterentfernung beim Zahnarzt Voraussetzungen

Diffusen Eiter mit Zerstörung der Zahnbälckchen (im Röntgen schwarz statt grau) kennt bei uns noch kein Zahnarzt, bei auf einen Zahn isoliertem Eiter muss der Zahnarzt aus Kostengründen dreimal hinter einander die Wurzel mit allergisierenden Chemikalien abfüllen oder sofort ein Implantat setzen.

Da bei uns ein Zahnarzt äußerlich unauffällige Zähne, die auf Eiter sitzen nur ziehen darf,
wenn ihre Folgeschäden bewiesen sind (Prophylaxe gibt es bei uns nicht!), müssen vor dem Ziehen
alle Beweise vorliegen:
-Eiter und Leichengifte im Morgenspeichel (Prothesenträger Wert Null!! )(Labor T.0421/20720)
-OPT toxikologisch befundet
-MR toxikologisch befundet
-(CT dreidimensionell sinnlos, kann niemand lesen)
-(Autoimmunteste gegen das Gehirn und gegen die Nerven, versteht Zahnarzt meist nicht)
-Langzeit -Epikutanteste auf Zahn- und Wohngifte und die geplanten Alternativen am wertvollsten,
-(evtl. SPECT, desillusioniert falls Alzheimer, wenn70% Ausfall.

Der Patient muss vor der Anmeldung bei dem Zahnarzt diese Teste bei den Spezialisten durchführen lassen.
Da Zahnärzte neuerdings keine Überweisungsscheine für Kassenpatienten mehr haben, genügt die schriftliche Angabe des vermutlichen behandelnden Zahnarztes und Vorlage bzw. Übersendung des Kassenkärtchens.
Blut kann das Labor abnehmen oder der Hausarzt.