Eiter- und Leichengifte für den Zahnarzt auf Kasse
Da bei uns ein Zahnarzt äußerlich unauffällige Zähne, die
auf Eiter sitzen nur ziehen darf,
wenn ihre Folgeschäden bewiesen sind (Prophylaxe gibt es
bei uns nicht!), müssen vor dem Ziehen
alle Beweise vorliegen:
-Eiter und Leichengifte im Morgenspeichel (Prothesenträger
Wert Null!!)
-OPT toxikologisch befundet
-MR toxikologisch befundet
-CT dreidimensionell
toxikologisch befundet
-Autoimmunteste gegen das Gehirn und gegen die Nerven
-Langzeit-Epikutanteste auf Zahn- und
Wohngifte und die geplanten Alternativen,
-evtl. SPECT.
Der Patient muss vor der Anmeldung bei dem Zahnarzt diese
Teste bei den Spezialisten durchführen lassen.
Da Zahnärzte neuerdings keine Überweisungsscheine für
Kassenpatienten mehr haben, genügt die schriftliche Angabe des vermutlichen
behandelnden Zahnarztes und Vorlage bzw.
Übersendung des Kassenkärtchens.
Blut kann das Labor abnehmen oder der Hausarzt.