Eiter- und Leichengifte für den Zahnarzt auf Kasse

 

Da bei uns ein Zahnarzt äußerlich unauffällige Zähne, die auf Eiter sitzen nur ziehen darf,

wenn ihre Folgeschäden bewiesen sind (Prophylaxe gibt es bei uns nicht!), müssen vor dem Ziehen

alle Beweise vorliegen:

-Eiter und Leichengifte im Morgenspeichel (Prothesenträger Wert Null!!)

-OPT toxikologisch befundet

-MR toxikologisch befundet

-CT dreidimensionell toxikologisch befundet

-Autoimmunteste gegen das Gehirn und gegen die Nerven

-Langzeit-Epikutanteste auf Zahn- und Wohngifte und die geplanten Alternativen,

-evtl. SPECT.

 

Der Patient muss vor der Anmeldung bei dem Zahnarzt diese Teste bei den Spezialisten durchführen lassen.

Da Zahnärzte neuerdings keine Überweisungsscheine für Kassenpatienten mehr haben, genügt die schriftliche Angabe des vermutlichen behandelnden Zahnarztes und Vorlage bzw.

Übersendung des Kassenkärtchens.

Blut kann das Labor abnehmen oder der Hausarzt.