EHEC Durchfall

Seit Mitte Mai treten in Norddeutschland verstärkt Infektionen mit EHEC-Bakterien auf. Inzwischen werden auch in unserem Labor deutlich erhöhte Nachweisraten registriert. EHEC können gefährliche Zytotoxine ausschütten. Diese rufen neben krampfartigen, teils blutigen Durchfällen mit Fieber sowie der Thrombotisch-thrombozytopenischen Purpura (TTP) auch das lebensbedrohliche Hämolytisch-urämische Syndrom (HUS) hervor. Nähere Informationen zu Erreger, Übertragung und Erkrankung finden Sie u. a. auf den Informationsseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin, www.rki.de (Link: http://www.rki.de/ ). Dort steht auch der spezifische "Ratgeber für Ärzte" zum Download bereit.

Unser Labor führt als sensitive Standarduntersuchung bei EHEC-Verdacht den Nachweis der EHEC-Toxine mittels ELISA und Zytotoxizitätstest aus über Nacht vorkultivierten Stuhlproben durch. Hierdurch werden sowohl typische, als auch veränderte Toxinvarianten erfaßt. Zusätzlich können die Erreger auch kulturell angezüchtet und näher typisiert werden. Von Antibiotikagaben wird aber in der Regel abgeraten, da dadurch erst eine verstärkte Toxinausschüttung mit entsprechenden klinischen Folgen ausgelöst werden kann. Bei besonderer Dringlichkeit steht auch der molekularbiologische PCR-Nachweis zur Verfügung, allerdings nicht für ambulante Kassenpatienten (nicht im EBM enthalten). Nur auf Ihre spezielle Anforderung hin würden wir die PCR für stationäre und privat versicherte Patienten direkt aus Stuhl vornehmen (Sensitivität nur ca. 30 %). Besser ist es auch hier, eine Voranreicherung über Nacht abzuwarten; die Sensitivität der PCR steigt hierdurch auf über 90 %.

 

Einzusendendes Untersuchungsmaterial bei EHEC-Verdacht ist in jedem Fall nativer Stuhl. Durch die notwendige Vorkultur über Nacht kann der Toxinnachweis mit dem ELISA und ggf. der PCR allerdings erst am nächsten Tag vorgenommen werden. Das erste Ergebnis des Toxinnachweises liegt damit am Nachmittag des Folgetags vor. Der kulturelle Erregernachweis und der Zytotoxizitätstest brauchen in der Regel einen weiteren Arbeitstag. Blutuntersuchungen zur Antikörperbestimmung spielen in der Diagnostik keine Rolle und werden in unserem Haus nicht durchgeführt.

Laut Infektionsschutzgesetz (§6) besteht für den behandelnden Arzt namentliche Meldepflicht bei Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod an enteropathischem hämolytisch-urämischem Syndrom. Das Labor ist ebenfalls namentlich meldepflichtig (§7), und zwar beim direkten und indirekten Nachweis von EHEC, also Erregern und ihren Toxinen.

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