Der vorliegende Beitrag »Recht« ist aus dem Drogenhandbuch Dr. Dr. Daunderer, 1. Auflage, entwickelt worden. Er soll den interessierten Mediziner und Apotheker, den im Drogenbereich engagierten Sozialarbeiter oder auch den nicht im Drogenbereich spezialisierten Anwalt, der einen Arzt oder Apotheker wegen

            Vorwürfen nach dem BtMG vertreten muß, kurz und prägnant darüber informiefen, welche strafrechtlichen Gesichtspunkte beachtet werden müssen.

 

            Der Beitrag »Recht« erscheint in einer Zeit des Umbruchs, in der die Diskussion über die verstärkte Bekämpfung der Drogenkriminalität, die Legalisierung von »weichen« oder von allen Drogen und die Debatte

              über die Rolle des Staates engagiert geführt werden. Niemand hat Patentlösungen, viele wollen ihren Bei-

              trag leisten. Das Drogenhandbuch »Recht« versteht sich inmitten in dieser im Fluß befindlichen Diskussion

              als komprimierte Information und Stellungnahme, wobei die Regeln rechtlich zulässiger Argumentation

              zugunsten derjenigen angewandt werden, die nicht zum Vergnügen, sondern aus den Sachgesetzlichkeiten

              ihres täglichen Berufsalltags heraus mit Drogen zu tun haben. Wer als Arzt oder Apotheker in den

              Grenzbereich zwischen fachgerechter medizinischer Versorgung und unzulässiger Vergabe BtM-haltiger

              Arzneien steht, hat einen Anspruch auf Kenntniss der rechtlichen Standards in kurzgefaßter und lesbarer

              Form. Wenn das Drogenhandbuch dazu beitragen kann, Unsicherheiten im Grenzbereich von Medizin

              und Recht abzubauen und juristisches Denken nachvollziehbar und verständlicher zu machen, wäre bereits

              viel erreicht. In der Systematik wird eine Zusammenschau der hineinspielenden Rechtsgebiete, von

              StGB über das BtMG bis hin zum Arzneimittelrecht versucht, um eine isolierte Betrachtung der Strafvor-

              schriften des BtMG zu vermeiden. Mit einer Skizzierung klassischer und unkonventionieller therapeutischer

              Modelle wird die juristische Argumentation weiterhin zugunsten einer sehr weitgehenden Therapie-

              freiheit genutzt. Daneben werden die strukturellen Voraussetzungen der Drogensucht und die Probleme

              von deren Behandlung dargelegt.

 

              Ich bedanke mich für die zahlreichen Anregungen von Freunden und Kollegen, entscheidend aber meine

              Frau Mareike, die durch geduldige Hilfestellung entscheidend zur Fertigstellung des Kapitels beigetragen

              hat. Ich danke auch Frau Gredel für ihre Ausdauer bei der technischen Fertigung.

 

Weinheim, im April 1993                                                                           Dr. jur. V. Gallano

                 

 

                  Drogen und Recht

 

           Inhaltsverzeichnis

 

Kapitel-Kennziffer           Inhalt          Seite

 

 

                     Vorwort

                     Hinweise zum Gebrauch

 

       II-9   Drogen und Recht

       II-9.1 Wie denkt der Jurist? Der juristische Zugang zum Lebenssachverhalt.  …. 1

              11—9.1.1   Die Zielrichtung juristischen Denkens  ……1

              11-9.1.2 Die Gesetzesrechnik des Strafgesetzbuches Allgemeiner Teil und

                           Besonderer Teil sowie der Nebengeserze, BtMG, AMG u. A …….… 2

              11—9.1.2.1 Die Gesetzestechnik des Strafgesetzbuches   ……. 3

              11—9.1.2.2 Die Gesetzestechnik der strafrechtlichen Nebengesetze  ……..4

              11-9.1.3 Die Rolle der Rechtsprechung als Rechtsanwendung und           

                             Rechtsfortbi1dung, Grenzen der Rechtsschöpfung,  

                             Bestimmtheitsgebot, nulla poena sine lege  ……… 5

              11—9.1.4 Das Verfahrensrecht und seine Ziele Die Funktion der

                                Strafprozeßordnung. . . .   6

              11-9.1.5 Widersprüche und Unterschiede in Gesetzgebung, Rechtsprechung und

                     Rechtsmeinung, die Rechtsquellen der Juristen   ……. 8

 

 

              11—9.2  Das Strafgesetzbuch                   ……. 11

              11—9.2.1 Der Geltungsbereich des Strafgesetzbuches ……….11

              11—9.2.2         Die Grundlagen der Strafbarkeit  ………13

              11—9.2.3                 Das Unterlassungsdelikt  ………14

              11—9.2.4              Vorsatz und Fahrlässigkeit  ………….15

              11—9.2.5  Die eingeschränkte oder ausgeschlossene Schuldfähigkeit

                               (§§ 20, 21 StGB)  ……….18

               11—9.2.6 Vorbereitung, Versuch und Vollendung der Tat  …… 20

               11-9.2.7 Täterschaft, mittelbareTäterschaft, Beihilfe und Anstiftung

                             (§§ 25 ff. StGB) …………..21

              11-9.2.8 Die Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, (Notwehr, Notstand,

                            §§ 32 ff. StGB)    ………….24

              11—9.2.9 Rechtsfolgen der Tat, Strafen und Maßregeln    ……. 27

              11—9.2.9.1             Strafprinzipien allgemein  ………28

              11—9.2.9.2                        Die Geldstrafe  ……….29

              11—9.2.9.3                       Freiheitsstrafe  ………..30

              11—9.2.9.4 Die Maßregeln der Sicherung und Besserung (§§ 61 ff. StGB)  …. 32

              11—9.2.9.5 Entziehung der Fahrerlaubnis, Berufsverbot, Verfall und

                                  Einziehung    …....36

              11—9.2.10                   Verjährung (§§ 78 ff. StGB)    …… 38

              11—9.2.11 Die Strafbarkeit der Bildung krimineller Vereinigungen

                                 (§ 129 StGB)  …....39

              11—9.2.12 Die Verletzung von Privatgeheimnissen ( § 203 StGB) ……….39

              11—9.2.13 Die fahrlässige Körperverletzung und die fahrlässige Tötung

                                 (§§ 230, 222 StGB). ….……40

              11—9.2.14 Die Straßenverkehrsdelikte und der Vollrauschtatbestand

                     (§§ 315 a, 315 c, 316, 323 a StGB)  ………….41

 

 

              II—9.3 Das BtMG  ………..45

              11—9.3.1 Begriff des Betäubungsmittels (§§ 1 und 2 BtMG)

              11—9.3.2 Die Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln (§§ 3-10 BtMG)     

                               ……. 45

              11—9.3.3 Pflichten im Betäuhungsmittelverkebr (§§ 13 ff. BtMG)    ……….46

              11—9.3.3.1 Die Privilegierung von Apotheken und Ärzten nach § 13 BtMG

                                  ……48           

              II-9.3.3.2  Sicherungsmaßnahmen, Vernichtung, Aufzeichnungs- und

                               Meldepflichten (§§ 1518 BtMG)

              11—9.3.4 Die Strafvorschriften der §§ 29ff. BtMG   ………. 50

              11—9.3.4.1              Die nicht geringe Menge   …………….... 50

             

II—9.3.4.2 Der straflose Bereich………51

Das Verschreibungs- und Abgaberisiko der Heilberufe………51

Das Verschreiben als Teil der Behandlung………52

Sonderrisiken im Umgang mit Süchtigen………53

Exkurs: Der systemische Heilungsansatz……….56

Indizien begründeten Verschreibens……………57

II—9.3.5 Mißbräuchliche Abgabe von BtM in Apotheken (§ 29 I Ziff. 7 BtMG)……59

II—9.3.6 § 36 BtMG ……..61

II—9.3.7 Die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG

II—9.3.8 Das Absehen von Verfolgung nach § 37 BtMG

 

II—9.4 Die Strafprozeßordung………..65

Das Tatortprinzip……..65

Die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtsprozessen (§§ 22 ff. StPO)….…..66

Der Instanzentzug im Überblick……….67

Rechtliches Gehör, Verfahrensgang, Verdachtsstufen und Formerfordernisse….68

Aussagepflichten und Aussageverweigerungsrechte (§§ 48 ff. StPO)………….…..69

Eingriffe am Körper, erkennungsdienstliche Behandlungen (§§ 81 a ff. StPO).….73

Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs und Durchsuchung

(§§ 94, 97  ff. StPO).….73

 

II—9.5 Gesetzestexte…………..77

Auszug aus dem StGB………….77

Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz  BtMG)…………………………..93