Der vorliegende Beitrag »Recht« ist aus dem Drogenhandbuch Dr. Dr.
Daunderer, 1. Auflage, entwickelt worden. Er soll den interessierten Mediziner
und Apotheker, den im Drogenbereich engagierten Sozialarbeiter oder auch den
nicht im Drogenbereich spezialisierten Anwalt, der einen Arzt oder Apotheker
wegen
Vorwürfen nach dem
BtMG vertreten muß, kurz und prägnant darüber informiefen, welche
strafrechtlichen Gesichtspunkte beachtet werden müssen.
Der Beitrag »Recht« erscheint
in einer Zeit des Umbruchs, in der die Diskussion über die verstärkte
Bekämpfung der Drogenkriminalität, die Legalisierung von »weichen« oder von
allen Drogen und die Debatte
über die Rolle des
Staates engagiert geführt werden. Niemand hat Patentlösungen, viele wollen
ihren Bei-
trag leisten. Das
Drogenhandbuch »Recht« versteht sich inmitten in dieser im Fluß befindlichen
Diskussion
als komprimierte
Information und Stellungnahme, wobei die Regeln rechtlich zulässiger
Argumentation
zugunsten
derjenigen angewandt werden, die nicht zum Vergnügen, sondern aus den
Sachgesetzlichkeiten
ihres täglichen
Berufsalltags heraus mit Drogen zu tun haben. Wer als Arzt oder Apotheker in
den
Grenzbereich zwischen fachgerechter
medizinischer Versorgung und unzulässiger Vergabe BtM-haltiger
Arzneien steht, hat
einen Anspruch auf Kenntniss der rechtlichen Standards in kurzgefaßter und
lesbarer
Form. Wenn das Drogenhandbuch
dazu beitragen kann, Unsicherheiten im Grenzbereich von Medizin
und Recht abzubauen
und juristisches Denken nachvollziehbar und verständlicher zu machen, wäre
bereits
viel erreicht. In
der Systematik wird eine Zusammenschau der hineinspielenden Rechtsgebiete, von
StGB über das BtMG
bis hin zum Arzneimittelrecht versucht, um eine isolierte Betrachtung der
Strafvor-
schriften des BtMG
zu vermeiden. Mit einer Skizzierung klassischer und unkonventionieller
therapeutischer
Modelle wird die
juristische Argumentation weiterhin zugunsten einer sehr weitgehenden Therapie-
freiheit genutzt.
Daneben werden die strukturellen Voraussetzungen der Drogensucht und die
Probleme
von deren
Behandlung dargelegt.
Ich bedanke mich
für die zahlreichen Anregungen von Freunden und Kollegen, entscheidend aber
meine
Frau Mareike, die
durch geduldige Hilfestellung entscheidend zur Fertigstellung des Kapitels
beigetragen
hat. Ich danke auch
Frau Gredel für ihre Ausdauer bei der technischen Fertigung.
Weinheim, im April 1993
Dr. jur. V. Gallano
Drogen und Recht
Inhaltsverzeichnis
Kapitel-Kennziffer −
Inhalt − Seite
Vorwort
Hinweise zum Gebrauch
II-9
Drogen und Recht
II-9.1 Wie denkt der Jurist? −
Der juristische Zugang zum Lebenssachverhalt.
…. 1
11—9.1.1 Die Zielrichtung juristischen Denkens ……1
11-9.1.2 Die Gesetzesrechnik des
Strafgesetzbuches Allgemeiner Teil und
Besonderer Teil sowie der
Nebengeserze, BtMG, AMG u. A …….… 2
11—9.1.2.1 Die Gesetzestechnik
des Strafgesetzbuches ……. 3
11—9.1.2.2 Die Gesetzestechnik
der strafrechtlichen Nebengesetze ……..4
11-9.1.3 Die Rolle der
Rechtsprechung als Rechtsanwendung und
Rechtsfortbi1dung,
Grenzen der Rechtsschöpfung,
Bestimmtheitsgebot, nulla poena sine lege ……… 5
11—9.1.4 Das Verfahrensrecht und
seine Ziele − Die Funktion der
Strafprozeßordnung. . . . 6
11-9.1.5 Widersprüche und
Unterschiede in Gesetzgebung, Rechtsprechung und
Rechtsmeinung, die
Rechtsquellen der Juristen ……. 8
11—9.2 Das Strafgesetzbuch ……. 11
11—9.2.1 Der Geltungsbereich des
Strafgesetzbuches ……….11
11—9.2.2 Die Grundlagen der Strafbarkeit ………13
11—9.2.3 Das Unterlassungsdelikt ………14
11—9.2.4 Vorsatz und Fahrlässigkeit ………….15
11—9.2.5 Die eingeschränkte oder ausgeschlossene
Schuldfähigkeit
(§§ 20, 21
StGB) ……….18
11—9.2.6 Vorbereitung, Versuch und
Vollendung der Tat …… 20
11-9.2.7 Täterschaft,
mittelbareTäterschaft, Beihilfe und Anstiftung
(§§ 25 ff. StGB)
…………..21
11-9.2.8 Die Rechtfertigungs- und
Entschuldigungsgründe, (Notwehr, Notstand,
§§ 32 ff.
StGB) ………….24
11—9.2.9 Rechtsfolgen der Tat,
Strafen und Maßregeln ……. 27
11—9.2.9.1 Strafprinzipien allgemein ………28
11—9.2.9.2 Die Geldstrafe ……….29
11—9.2.9.3 Freiheitsstrafe ………..30
11—9.2.9.4 Die Maßregeln der
Sicherung und Besserung (§§ 61 ff. StGB)
…. 32
11—9.2.9.5 Entziehung der
Fahrerlaubnis, Berufsverbot, Verfall und
Einziehung …....36
11—9.2.10 Verjährung (§§ 78 ff.
StGB) …… 38
11—9.2.11 Die Strafbarkeit der
Bildung krimineller Vereinigungen
(§ 129
StGB) …....39
11—9.2.12 Die Verletzung von
Privatgeheimnissen ( § 203 StGB) ……….39
11—9.2.13 Die fahrlässige
Körperverletzung und die fahrlässige Tötung
(§§ 230, 222 StGB). ….……40
11—9.2.14 Die
Straßenverkehrsdelikte und der Vollrauschtatbestand
(§§ 315 a, 315 c, 316, 323
a StGB) ………….41
II—9.3 Das BtMG ………..45
11—9.3.1 Begriff des Betäubungsmittels
(§§ 1 und 2 BtMG)
11—9.3.2 Die Erlaubnis zum
Verkehr mit Betäubungsmitteln (§§ 3-10 BtMG)
……. 45
11—9.3.3 Pflichten im
Betäuhungsmittelverkebr (§§ 13 ff. BtMG)
……….46
11—9.3.3.1 Die Privilegierung von
Apotheken und Ärzten nach § 13 BtMG
……48
II-9.3.3.2 Sicherungsmaßnahmen, Vernichtung,
Aufzeichnungs- und
Meldepflichten
(§§ 15−18
BtMG)
11—9.3.4 Die Strafvorschriften
der §§ 29ff. BtMG ………. 50
11—9.3.4.1 Die nicht geringe Menge …………….... 50
II—9.3.4.2 Der
straflose Bereich………51
Das Verschreibungs-
und Abgaberisiko der Heilberufe………51
Das Verschreiben als
Teil der Behandlung………52
Sonderrisiken im
Umgang mit Süchtigen………53
Exkurs: Der
systemische Heilungsansatz……….56
Indizien begründeten
Verschreibens……………57
II—9.3.5
Mißbräuchliche Abgabe von BtM in Apotheken (§ 29 I Ziff. 7 BtMG)……59
II—9.3.6 § 36 BtMG
……..61
II—9.3.7 Die
Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG
II—9.3.8 Das Absehen
von Verfolgung nach § 37 BtMG
II—9.4 Die
Strafprozeßordung………..65
Das
Tatortprinzip……..65
Die Ausschließung und
Ablehnung von Gerichtsprozessen (§§ 22 ff. StPO)….…..66
Der Instanzentzug im
Überblick……….67
Rechtliches Gehör,
Verfahrensgang, Verdachtsstufen und Formerfordernisse….68
Aussagepflichten und
Aussageverweigerungsrechte (§§ 48 ff. StPO)………….…..69
Eingriffe am Körper, erkennungsdienstliche
Behandlungen (§§ 81 a ff. StPO).….73
Beschlagnahme,
Überwachung des Fernmeldeverkehrs und Durchsuchung
(§§ 94, 97 ff. StPO).….73
II—9.5
Gesetzestexte…………..77
Auszug aus dem
StGB………….77
Gesetz über den Verkehr
mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz
− BtMG)…………………………..93