DMSA und DMPS bei Vergiftungen verschreibungspflichtig für
Kassenärzte
DMSA UND DMPS sind ein
lebensnotwendiges Gegengift bei Vergiftungen u.a. mit
Quecksilber.
Bei Vergiftungssymptomen des
Nervensystems mit Aufregung, Zittern oder bei Nierenschäden und Quecksilber im
Mund muss der Hausarzt es auf
Kassenrezept verschreiben und sofort applizieren. Da die heutige Medizin
keine chronische Vergiftung kennt, braucht der Arzt auch keine Laborteste
abwarten ehe er das Gegengift anwendet. Der klinische Erfolg danach und der Nachweis
einer erhöhten Urinausscheidung nach der Gegengiftgabe entscheidet darüber, ob
das Gegengift erneut auf Kasse
gegeben werden muss und in welchen Abständen.
Die Laboruntersuchung auf
Quecksilber nach der Gegengiftgabe hat auch auf einem kassenärztlichen Überweisungsschein zu erfolgen.
Kassenärzte dürfen nur etwa
bei 5% ihrer Patienten eine Spezialbehandlung durchführen. Wenn sie es öfter
machen, gilt dies als „unwirtschaftlich“ und es wird ihnen vom Honorar als
„Fehler“ abgezogen.
Wenn sie es sehr oft machen, riskieren sie
ihre Kassenzulassung. Nur ein Klinischer Toxikologe darf bei jedem Patienten DMSA oder DMPS auf
Kassenkosten verordnen. Umweltärzte dürfen es nicht öfter auf Kassenkosten
machen als Landärzte. Man muss daher zu Ärzten gehen, die DMSA möglichst nur
einmal im Jahr verschreiben.
Wenn ein Arzt DMPS, das er
für nicht notwendig erachtet, auf Privatrezept verschreibt, muss er die
Laboruntersuchung auch privat durchführen lassen und bestätigt damit für alle,
dass er diese Behandlungsform für nicht notwendig erachtet („Wunschbehandlung“).
Die Krankenkassen dürfen dies nachträglich nicht erstatten.
Wunschbehandlungen sind reine Privatleistungen aus eigener Tasche!