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§DMSA: Kasse muss
nicht zugelassene Arzneien nur in seltenen Ausnahmefällen zahlen
Bundessozialgericht
lehnt Klage einer Patientin mit Friedreichscher Ataxie
ab
Ärzte können nicht alle schwer kranken Menschen zu
Lasten der gesetzlichen Krankenkassen mit in Deutschland nicht zugelassenen
Arzneimitteln und Therapien behandeln. Dies setze vielmehr eine
"Akut-Problematik" und eine "notstandsähnliche Situation"
voraus, wie das Kasseler Bundessozialgericht (BSG) in einem jetzt schriftlich
veröffentlichten Urteil klarstellt.
Die heute 25 Jahre alte Klägerin leidet an Friedreichscher
Ataxie, einer erblichen Koordinationsstörung, die
stoßweise zu unkontrollierten Bewegungen der Arme und Beine sowie zu einer
Verdickung der Herzmuskelwand führt. Von ihrer Krankenkasse verlangte sie die
Behandlung mit dem in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimittel Mnesis mit dem Wirkstoff Idebenone,
ein synthetischer Abkömmling von Coenzym Q10, der antioxidativ wirkt und die Mitochondrien stimuliert.
Dabei stützte sie sich auf eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2005. Dies hatte auf die Beschwerde
eines an Duchenn‘scher Muskeldystrophie leidenden
Jugendlichen entschieden, dass die Kassen bei lebensbedrohlichen Krankheiten
auch nicht anerkannte Alternativmethoden bezahlen müssen, wenn eine begründete,
"nicht ganz fern liegende Aussicht" auf Heilung oder zumindest
Linderung besteht, eine anerkannte Therapie aber nicht verfügbar ist. Das BSG
war dem im April 2006 gefolgt.
Mit dem neuen Urteil machten die Richter nun aber
deutlich, dass die Schwelle hierbei deutlich höher sei, als beim Off-Label-Use. Voraussetzung für den Off-Label-Use
sei bereits eine "schwerwiegende" Erkrankung. Bei nicht zugelassenen
Arzneien komme es zusätzlich auf den Verlauf der Krankheit und einen
"gewissen Zeitdruck" an. Lasse dagegen auch eine schwere Krankheit
stabile Symptome ohne Verschlimmerung erwarten, so sei es den Betroffenen
zuzumuten, "auf die Chancen des stetig voranschreitenden medizinischen
Fortschritts" zu warten. So werde derzeit auch der Wirkstoff Idebenone in Deutschland erforscht. Die Lebenserwartung mit
Friedreichscher Ataxie sei deutlich höher als bei Duchenn‘scher Muskeldystrophie.
Urteil des Bundessozialgerichts, Az: B 1 KR 12/06 R
Ärzte Zeitung, 27.02.2007