2008 DMSA-Gesetze
1. Nie eine Gegengift-Gabe ohne Messung der Giftausscheidung
(1. Mal MEA und organisches Quecksilber).
2. Bei Amalgam nur einmalig vor oder unmittelbar nach der
Sanierung  spritzen ( keine Infusion).
3. Nur DMSA darf bei gleichzeitig vorhandenem Palladium als Antidot

gegeben werden!
4. Nur eine wiederholte DMSA-Spritze in den Muskel wenn
    a. die Urinausscheidung von Hg über 50 µg/g Creatinin,
    b. die Amalgam- und Kiefersanierung abgeschlossen ist,
    c. ein Amalgamspiegel in der Kieferpanoramaaufnahme ist.
5. Nur eine wiederholte Gabe von DMSA Kapseln, wenn
    a. die Stuhlausscheidung von Hg über 10 µg/kg liegt,
    b. die Amalgamsanierung abgeschlossen ist.
6. Bei Fortbestehen der Vergiftungssymptome des Gehirns sechsmal
an einer geöffneten DMSA-Ampulle schnüffeln, falls
    a. die Amalgam- und Kiefersanierung abgeschlossen ist,
    b. die Vergiftungssymptome bedrohlich sind (Schizophrenie, ASL),
    c. ein Amalgamspiegel in der Kieferpanoramaaufnahme ist.
7. Bei nachgewiesener Autoimmunerkrankung durch Amalgam bei jedem
DMSA-Schnüffeln die Giftausscheidung im 3. Stuhl messen (Hg
muß über 5 µg/kg liegen) .
8. Die DMSA-Therapie benötigt keinerlei weitere Entgiftungs-
Maßnahme, insbesondere keine Spurenelemente, Organtherapeutika
u.a. DMSA ist auch bei schweren Hirn-Vergiftungen die
einzige Entgiftung, solange die Niere noch arbeitet.
9. Bei jeder Gegengiftbehandlung immer bedenken, daß die

Vermeidung einer erneuten Giftaufnahme

insbesondere bei einer chronischen Vergiftung mit einer Allergie auf das Gift und
evtl. einer daraus entstandenen Autoimmunerkrankung wichtiger
als eine Gegengiftbehandlung sind.
10.Die Kasse zahlt die DMSA-Therapie nur, wenn man nie vom heiligen Amalgam redet, sondern von Quecksilber (besser Hg und Cu, die Schalterbeamte ohnehin nicht kennen).

(Zusatz zu meiner neuen Biografie)