DMPS – Test wird bezahlt

 

Krankenkassen müssen ihn zahlen:

1.      Bei jeder akuten Vergiftung mit Quecksilber, Zinn, Arsen und Blei (Ausscheidung über Grenzwert).

2.      Bei Verschlechterung nach ungeschütztem Amalgambohren (akute Vergiftung).

3.      Bei neuen Amalgamfüllungen (akut).

4.      Bei Amalgam und schweren dadurch verursachten Krankheiten (Krebs, Alzheimer).

5.      Bei schweren Begleitvergiftungen (Aluminium, Palladium, Titan, Lösemittel, Pestizide wie Xyladecor u.a.).

6.      Bei schwersten Allergien im Langzeit – Allergietest auf die Metalle in 1.

7.      Bei Autoimmunkrankheiten und Allergien wie in 6 (MS, Alzheimer).

8.      Bei jeder dokumentierten Verbesserung durch DMPS – Test.

9.      Nach jeder Verbesserung durch DMPS, wenn vorher jeder andere Therapieversuch gescheitert war.

10.  Bei schwerer mütterlicher Amalgamvergiftung oder angeboren amalgamkranken Geschwistern.