2008
DMPS-Gesetze
1. Nie eine Gegengift-Gabe ohne Messung der
Giftausscheidung
(1. Mal MEA und Quecksilber).
2. Bei Amalgam nur einmalig vor oder unmittelbar nach der
Sanierung spritzen ( keine Infusion).
3. Nie bei gleichzeitigem Palladium (vorher entfernen!)
und Amalgam (beide Spiegel
in der Kieferpanoramaaufnahme), nur DMSA erlaubt!
4. Nur eine wiederholte DMPS-Spritze in den Muskel wenn
a. die
Urinausscheidung von Hg über 50 µg/g Creatinin,
b. die Amalgam-
und Kiefersanierung abgeschlossen ist,
c. ein
Amalgamspiegel in der Kieferpanoramaaufnahme ist.
5. Nur eine wiederholte Gabe von DMPS Kapseln, wenn
a. die
Stuhlausscheidung von Hg über 10 µg/kg liegt,
b. die
Amalgamsanierung abgeschlossen ist.
6. Bei Fortbestehen der Vergiftungssymptome des Gehirns
sechsmal
an einer geöffneten DMPS -Ampulle schnüffeln, falls
a. die Amalgam-
und Kiefersanierung abgeschlossen ist,
b. die
Vergiftungssymptome bedrohlich sind (Schizophrenie, ASL),
c. ein
Amalgamspiegel in der Kieferpanoramaaufnahme ist.
7. Bei nachgewiesener Autoimmunerkrankung durch Amalgam bei
jedem
DMPS -Schnüffeln die Giftausscheidung im 3. Stuhl messen
(Hg
muß über 5 µg/kg liegen) .
8. Die DMPS -Therapie benötigt keinerlei weitere
Entgiftungs-
Maßnahme, insbesondere keine Spurenelemente,
Organtherapeutika
u.a. DMSA ist auch bei schweren Hirn-Vergiftungen die
einzige Entgiftung, solange die Niere noch arbeitet.
9. Bei jeder Gegengiftbehandlung immer bedenken, dass die Ver-
meidung einer erneuten Giftaufnahme insbesondere bei einer
chronischen Vergiftung mit einer Allergie auf das Gift und
evtl. einer daraus entstandenen Autoimmunerkrankung
wichtiger
als eine Gegengiftbehandlung sind.
10.Die Kasse zahlt die DMPS -Therapie
nur, wenn man nie vom heiligen Amalgam redet, sondern von Quecksilber (besser
Hg und Cu, die Schalterbeamte ohnehin nicht kennen).
(Zusatz
zu meiner neuen Biografie)