Bakteriologie stets kostenlos

 

Nach Ziehen eines durch Gifte vereiterten Zahnes ist für die Entscheidung der Nachbehandlung eine bakteriologische Untersuchung des Zahnfaches nach Ziehen des Zahnes bzw. wiederholt bei Veracht einer Heilungsstörung dringend erforderlich.

Jeder Zahnarzt kann und muss dafür formlos (auf Rezept oder auch auf einem leeren Blatt) mit den Kassenangaben den Auftrag ans Labor: „Bakteriologische Resistenztestung“ mit dem Abstrichröhrchen mit dem (blutigen) Tupfer im Nährboden ans Labor senden. Auch ein Privatzahnarzt darf hierfür eine „Kassen“ - Überweisung  senden. Zahnärzte unterliegen diesbezüglich keiner Mengenbeschränkung.

Falls die Fax- Nr. des Patienten dabei steht, kann dieser sofort seinen Hausarzt befragen zur Frage des geeigneten Antibiotikums, falls eine Resistenz auf das ???triale Tetracyclin besteht. Die enge Zusammenarbeit zwischen Hausarzt und Zahnarzt wird dadurch erstmalig zementiert.