§ Anwalt haftet nicht für falsche Versprechungen

Anwälte müssen nicht für falsche Versprechen gegenüber Mandanten haften. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt schuldet ein Anwalt seine Dienste und nicht einen bestimmten Erfolg, egal was er zugesichert hat.

Das Gericht lehnte es ab, einen Anwalt in Haftung zu nehmen. Ein Mandant hatte geklagt, weil ihm der Anwalt garantiert hatte, wegen seiner guten Beziehung zur Bank eine vorzeitige Kreditablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung durchzusetzen. Die Bank stimmte zwar der Kreditablösung zu, verlangte jedoch eine Entschädigung von knapp 530 000 Euro. Die Richter entschieden, der Anwalt müsse nur im Interesse des Mandanten tätig werden, ein Garantieversprechen gebe es nicht.

Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, Az.: 19 U 175/06 Ärzte Zeitung, 19.06.2007