Die Amalgamvergiftung - und
ihre medizinischen Folgen
Nachdem wir durch
unauffällig ausfallende Spontan-Quecksilberwerte eine akute Vergiftung immer
ausschließen konnten, haben wir selbst fast zwei Jahrzehnte lang die Zahnärzte
bezüglich Amalgam beruhigt. Durch einen Zufall
entdeckten wir bei einem 10jährigen Mädchen im Koma als Ursache ihrer
chronischen Quecksilbervergiftung 5 Amalgamfüllungen. Nach mittlerweile über
6000 Patientenbeobachtungen sind wir über die verheerenden Folgeschäden der
chronischen Vergiftung unterrichtet, von denen wir einzelne Kasuistiken
veröffentlichen.
Wir halten für
denkbar, dass allein in Deutschland jährlich Tausende unter den Zeichen des
Herzversagens bzw. Schlaganfalles (Koma) an Amalgamfolgen sterben. Mindestens
die nächsten 20 Jahre werden Wissenschaftler beschäftigt sein, Folgeschäden zu
erkunden. Das Bundesgesundheitsamt hat versagt, rechtzeitig den Meldungen über
Gesundheitsgefahren nachzugehen.
Jeder schwerer
vergiftete ein Patient ist, desto kürzer und eindeutiger ist seine
Krankengeschichte und umgekehrt. Nur etwa jeder 20. Amalgamvergiftete hat eine
Monovergiftung, jeder dritte hatte auch Schädigungen durch Formaldehyd und
jeder 2. zusätzlich bis zu drei weitere Gifte aufzuweisen.
Ein beachtlicher
Teil der Folgeschäden ist irreversibel. Vor der Applikation am Menschen gilt
Amalgam als Gift und nach der Entfernung aus dem Mund ist es Sondermüll.
Offizielle Verharmloser wollen uns weismachen, dass die obligatorischen
Vergiftungen aus Kostenersparnisgründen in Kauf genommen werden müssen, wobei
die ungeheuren Folgekosten aufgrund der Vergiftung nicht genannt werden.
Es gibt bisher noch
kein Kompendium darüber, welche Rolle Zahnamalgam für die Gesundheit des
Menschen spielt, wie eine Vergiftung erkannt, beseitigt und ihre gravierendsten
Organschäden beim Menschen gebessert werden können. Der wissenschaftlich
eindeutige Nachweis der chronischen Giftwirkung am Menschen benötigt beim
Erwachsenen in der Regel 30 Jahre und mehr bis zum Ablauf der Latenzzeit. Dem
einzelnen ist daher nicht zuzumuten, bis zum Nachweis der Kausalität
abzuwarten, zumal die Verursacher „vorsorglich“ einen Zusammenhang vehement
bestreiten. Der Behandlungsbeginn nach dem sicheren Nachweis kommt immer zu
spät.
Allerdings liegen
unendlich viele Beobachtungen mit dazugehörigen Giftmessungen vor. Allein 1989
wurden hier über 15000 Giftmessungen bei 2500 kranken Amalgamträgern von uns
veranlasst und in beauftragten Fachlabors durchgeführt. Doktoranden der Medizin
und Diplomanden der Mathematik sind noch lange damit beschäftigt, die
Schicksale und Behandlungsläufe wissenschaftlich aufzuarbeiten. Nicht
überraschend, aber umso deprimierender ist der Anteil der betroffenen
(Klein-)Kinder, deren Schäden ihr Leben für immer beeinflussen werden. Sie sind
das empfindlichste Glied unserer Gesellschaft und leiden besonders stark unter
den Amalgamschäden. Unter den Schulkindern sollen zwischen 15-25% an
hyperkinetischen Störungen leiden. Ursächlich waren oft eine embryonale
Amalgambelastung durch die Mutter oder spätere im Kleinkindesalter, leichte
Bleibelastung sowie Belastungen durch Pentachlorphenol durch gestrichene
Holzverkleidungen.
Kleinkinder haben
gegenüber Erwachsenen eine über 120fach höhere Empfindlichkeit des Gehirns und
des Nervensystems, was bei der Low-Dose-Radioaktivität bewiesen wurde und
gerade bei Quecksilber zu neuen Schäden führt. Chronische Amalgambelastung ist
sicher auch ein häufiger Grund für ungewollte Kinderlosigkeit. Zumindest wurden
mehrere infertile Frauen nach Entfernung ihrer Amalgamfüllungen dann doch
schwanger.
Trotz der Opferung
von Versuchstieren in großer Zahl konnte man bis heute die Langzeitgesundheit
von Amalgam in Zusammenhang mit der großen Anzahl von Umweltgiften, die auf
unseren Organismus einwirken, nicht ausreichend ergründen.
Amalgamgeschädigte
Patienten werden fast nie gezielt auf die Ursachen hin untersucht, da sie gegen
die Gleichgültigkeit keine Chance haben. Das Heer der giftbedingten Nervösen,
Depressiven, Magen-Darm-Kranken, Allergiker und Krebskranken vermehrt sich
ständig weiter. Im Gegensatz zu den USA gibt es bei uns keine Umweltkliniken
und medizinische Spezialisten, die in dieser Behandlung ihre Aufgabe sehen,
bzw. als Gutachter für derartige Fälle geeignet sind. Arbeitsmediziner, die
Vergiftete und Zahnärzte meist begutachten, sehen heute oft noch keine
Zusammenhänge mit der chronischen Vergiftung. Arbeitsplatz-Toleranzwerte liegen
ein Vielfaches über der tolerablen chronischen Belastung eines
Nichtbeschäftigten (Quecksilber 50fach). Hohe Grenzwerte bedeuten ebenso wie
ablehnende Gutachten, das keine Schutzmaßnahmen oder Produktänderungen
vorgenommen werden müssen. Bei Rauchern wird Krebs als Berufskrankheit durch
berufliche Chemikalien nicht anerkannt. Von über 1000 von uns gemeldeten
Verdachtsfällen einer chemikalien-bedingten Berufskrankheit wurde kein einziger
Fall anerkannt. Die Berufsgenossenschaften lassen Streitfälle nach ihren
Angaben von speziellen Arbeitsmedizinern begutachten, nicht jedoch von
Toxikologen. So wurde 150 Jahre lang die Gefährlichkeit von Amalgam u.v.a.
vertuscht und damit Millionen Unschuldige belastet.
Ob Amalgam,
Formaldehyd, Asbest, Ozon oder Holzgifte, das Vorgehen der Verursacher ist
immer das gleiche:
-
Sie
verschanzen sich hinter Grenzwerten, die nie auf ihre Langzeittoxizität
untersucht wurden,
-
Sie
zahlen Millionen für Gutachten, die die Ungefährlichkeit beweisen wollen, indem
sie alle neuen Erkenntnisse ignorieren,
-
Ihr
wichtigstes Argument ist, dass es keine Alternativen gäbe.
Erst die exakten
Nachweismethoden ermöglichten ein Eingrenzen der Gefahren. Durch den Nachweis
des Giftes, der Giftaufnahme und der Giftwirkung wird die eigentliche
Vergiftung bestätigt. Dies wird nur in den seltensten Fällen durchgeführt. Nach
Erkennen der Vergiftung ist daher das Vorbeugen vor einer erneuten Vergiftung
der ehrlichste Schritt, um das Vertrauen der Bevölkerung in eine effiziente
Gefahrenabwehr zu bewahren.
Es ist richtig,
dass zu sämtlichen alternativen Zahnmaterialien keine Studien über die
Langzeit-Verträglichkeit inklusive allergischer Potenz vorliegen. Von den
Alternativmaterialien ist besonders Palladium von Bedeutung, zumal man jüngst
die Palladium-Speicherung ins menschliche Gehirn und schwere Allergien
nachgewiesen hat. Von allen derzeit verwendeten Zahnmaterialien ist jedoch
Amalgam dasjenige, das die schwersten Gesundheitsschäden, ja sogar nachweislich
Todesfälle hervorruft.
All dies belegt die
Notwendigkeit, auf chronisch giftige Chemikalien im Mund zu verzichten, nur
Materialien zu verwenden, deren Langzeittoxizität am Menschen untersucht wurde
und deren genaue Zusammensetzung dem Patienten in einem „Zahnpass“ schriftlich
mitgegeben wurde für den Fall, dass eine aufkommende Allergie abgeklärt und
beseitigt werden muss.
Die Goldlegierung
als Zahnersatz kann über die Krankenkasse geleast und nach dem Tod wieder
zurückgenommen werden.
Während die Erfolge
der Herzchirurgie einschließlich der Transplantation auch für Angehörige der
Pflichtkrankenkassen offen sind, haben die Zahnärzte in den letzten Jahrzehnten
an einem Zweiklassensystem festgehalten: Privatversicherte erhalten Gold oder
Keramik zur Versorgung ihrer Karies; Kassenpatienten und insbesondere die
Kinder werden mit Amalgam abgespeist, obwohl dessen Giftigkeit seit jeher
feststand. Alleinige Sorge der Zahnärzte war, dass das Sozialversicherungssystem
sonst gefährdet wäre. Sträflich wurde dabei unterlassen, mit dem von den
Zahnärzten vor über 15 Jahren entwickelten Kaugummi-Speicheltest zu überprüfen,
ob die Amalgamfüllungen nicht schon so stark korrodiert sind, dass sie einen
lebensgefährlichen Abrieb (über 100.000 µg/l) aufwiesen.
Ebenso haben es die
Hersteller von Amalgam versäumt, den zahlreichen wissenschaftlichen
Beobachtungen über schwere Nerven- und Immunschäden nachzugehen. Nach dem
Arzneimittelgesetz ist der Hersteller zu einer Nutzen-Risiko-Analyse
verpflichtet und muss ein bedenkliches Arzneimittel vom Markt nehmen, zumal
wenn risikoärmere Alternativen vorhanden sind.
Zwar ist jeder
nachweislich Geschädigte in Höhe von 500.000 DM versichert, jedoch beträgt die
Schadensersatzsumme insgesamt nur 200 Mill. DM, so dass entweder nur wenige den
ihnen zustehenden Schadenersatz erhalten oder wie nach der Contergan-Affäre
wieder die Gesetze geändert werden müssen.
Der juristisch
eindeutige Nachweis einer chronischen Vergiftung durch Amalgam geschieht durch:
-
Giftnachweis
vor und während Kaugummikauens,
-
Giftaufnahme
durch Nachweis der Depots: Entspeicherung nach Injektion von DMPS im Urin oder
nach oraler Gabe des Antidots (DMPS oder DMSA ) im Stuhl; Schwermetalldepots
unter den früher amalgamgefüllten Zähnen im Knochen;
-
Giftschädigung
bessert sich nach der Antidotgabe (Symptome und Folgeschäden).
Für die Straf- und
Zivilprozesse sollten sich die Zahnärzte rechtzeitig die Namen ihrer
wissenschaftlichen Leitbilder notieren, auf die sie sich bzgl. ihrer
Amalgamverarbeitung berufen wollen. Nach unserer Kenntnis gab es jedoch nie ein
Gebot, Amalgam zu verarbeiten, sondern lediglich finanzielle oder
betriebswirtschaftliche Empfehlungen!
Nach Angaben der
WHO ist das Quecksilber aus Zahnarztpraxen das Umweltgift Nr. 1, da hierdurch
die 3% des trinkbaren Wassers der Erde durch die Abwasser und den vergifteten
Klärschlamm (hohe Stuhlausscheidung!) vergiftet wurden.
Nach dem neuen
Chemikaliengesetz ist der Hersteller zur Entsorgung verpflichtet, also einschließlich
Amalgamabscheider in der Praxis. Gasmasken während des Bohrens oder Schleifens
und Luftfilteranlagen in der Zahnarztpraxis. Obwohl der Zahnarzt und seine
Helfer definitionsgemäß Chemiefacharbeiter sind, halten sie sich derzeit noch
nicht an die diesbezüglichen Gesetze.
Quelle: (Dr. M.
Daunderer: Handbuch der Amalgamvergiftung, Ecomed,
Landsberg)
FORUM
des Praktischen und Allgemein-Arztes 2/91