Amalgamverbot Bundesweite Volksabstimmung wer initiiert

 

Wie würden bundesweite Volksabstimmungen funktionieren?

 

Jeder Bürger kann einen Gesetzentwurf machen. Zu allen Themen, die sonst der Bundestag entscheidet. Für diesen Gesetzesentwurf müssen in der 1. Stufe, der Volksinitiative, 100.000 Unterschriften gesammelt werden. Der Entwurf wird dann im Bundestag behandelt.

 

Wenn der ihn nicht übernimmt, kommt es zum Volksbegehren.

 

Hierzu müssen in einem halben Jahr eine Million Unterschriften gesammelt werden.

 

Der Bundestag kann zwar noch einen alternativen Vorschlag machen, doch dann stimmt das Volk ab. Die Mehrheit entscheidet.

 

Wichtig: Gesetzesentwürfe müssen der Verfassung und den Menschenrechten entsprechen

Vor der Abstimmung erhalten die Bürger  ein Abstimmungsheft, in dem sie neutral und ausgewogen informiert werden.

http://www.youtube.com/watch?v=sKlxK2h_WXs&feature=related

 

http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/wahlen/volksbegehren